Plan CAD Planungsteam für Haustechnik GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Engelbert Gallin seit 17.3.2008 | Geschäftsführer |
Michael Wedemann seit 17.3.2008 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Plancad Ingenieurgesellschaft mbHNottulnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2014Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabeerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 410,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen gem. § 6 Abs. 2 EStG. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum, niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennbetrages angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwenigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Anschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von 0 ,- EUR. Eigenkapital Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungs-vorschlages erfolgt. Auf die Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde aufgrund Ihrer Geringfügigkeit verzichtet. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungen sowie übrige Rückstellungen. Sonstige AngabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Engelbert Gallin, Herrn Michael Wedemann. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB abgabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Nottuln, den 14. Oktober 2015 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.10.2015. |
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