Theodor Fink GmbH
Josef-Zech-Straße 4, 89331 Burgau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Theodor Fink seit 14.5.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Theodor Fink GmbHBurgau-UnterknöringenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangDer Jahresabschluss ist unter Beachtung des
Handelsrechts aufgestellt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht vorgenommen. Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die Saldenvorträge zum 01.01.2010 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2009. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht. Es wurden insbesondere die Erleichterungen, die für den Anhang vorgesehen sind, beansprucht. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und er gibt die sonstigen Pflichtangaben wieder. Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete Darstellung, insbesondere die Gliederung sowie auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG und der damit verbundenen Befreiung von der formellen Stetigkeit für Darstellung und Gliederung waren keine Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung abweichend zum Vorjahr auszuweisen. Auf die Darstellung der Abweichungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme auf Art. 67 Abs. 8 Satz 2 des Einführungsgesetztes zum Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst. Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das Beibehaltungswahlrecht wird beansprucht. Das gilt gleichermaßen auch für bisher beanspruchte steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Ergeben sich bei der Bewertung der Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen, wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen werden zugeführt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend dem tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv vorgenommen. Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen: Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Markpreis abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos bewertet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist nur transitorischer Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 wird Gebrauch gemacht. Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 6.541,15 Euro (Vorjahr: 6.541,15 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 37.613,47 Euro (Vorjahr: 99.814,05 Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 282.040,56 Euro, die Forderungen gegenüber Gesellschaftern 0,00 Euro. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 235.921,64 Euro (Vorjahr: 212.516,69 Euro ). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 14.313,66 Euro sind durch Buchgrundschulden besichert. Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde
ein Verlustvortrag von 10.828,64 Euro einbezogen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden
die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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