Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 11520
Eingetragen
11.4.2002
Branche
Herstellung von KrafträdernTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Gegenstand
Handel mit und Betrieb einer Werkstätte für Landmaschinen und daneben der Handel mit und der Betrieb einer Werkstätte für Zweiräder, wobei der Umfang des Betriebs der Werkstätte für Zweiräder im Verhältnis zum Umfang des sonstigen Unternehmensgegenstandes unerheblich ist.

Historie

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Management

NameRolle
Theodor Fink
seit 14.5.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Theodor Fink
89331 Burgau-Unterknöringen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Theodor Fink GmbH

Burgau-Unterknöringen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 25.164,50 33.686,50
I. Sachanlagen 25.164,50 33.686,50
B. Umlaufvermögen 222.967,71 338.851,60
I. Vorräte 182.867,95 150.123,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.519,07 64.664,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.580,69 124.064,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 345,00 1.585,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 67.803,90 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 316.281,11 374.123,10

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 14.171,36
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 92.803,90 10.828,64
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 67.803,90 0,00
B. Rückstellungen 5.930,00 10.805,00
C. Verbindlichkeiten 310.351,11 349.146,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 316.281,11 374.123,10

Anhang

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des Handelsrechts aufgestellt.

Die geltenden Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Obwohl buchmäßig zum 31.12.2010 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszweisen ist, stellt der Gesellschafter durch Beschluss (bedingter Forderungsverzicht) sicher, dass eine tatsächliche Überschuldung nicht eingetreten ist.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht ausgewiesen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht vorgenommen. Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Die Saldenvorträge zum 01.01.2010 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2009. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht. Es wurden insbesondere die Erleichterungen, die für den Anhang vorgesehen sind, beansprucht. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und er gibt die sonstigen Pflichtangaben wieder. Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt.

Daher können sich Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete Darstellung, insbesondere die Gliederung sowie auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG und der damit verbundenen Befreiung von der formellen Stetigkeit für Darstellung und Gliederung waren keine Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung abweichend zum Vorjahr auszuweisen. Auf die Darstellung der Abweichungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme auf Art. 67 Abs. 8 Satz 2 des Einführungsgesetztes zum Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst.

Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern wird die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das Beibehaltungswahlrecht wird beansprucht. Das gilt gleichermaßen auch für bisher beanspruchte steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.

Ergeben sich bei der Bewertung der Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen, wird vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen werden zugeführt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend dem tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv vorgenommen.

Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von untergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu vertreten ist. Im Einzelnen wurde folgende steuerliche Behandlung übernommen: Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Markpreis abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhan­denen Ausfall­risikos bewertet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist nur transitorischer Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bind­lichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken be­rück­sichtigt. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 wird Gebrauch gemacht. Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 6.541,15 Euro (Vorjahr: 6.541,15 Euro). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 37.613,47 Euro (Vorjahr: 99.814,05 Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 282.040,56 Euro, die Forderungen gegenüber Gesellschaftern 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 235.921,64 Euro (Vorjahr: 212.516,69 Euro ). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 14.313,66 Euro sind durch Buchgrundschulden besichert.

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von 10.828,64 Euro einbezogen. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer:
Herr Theodor Fink
 
 
ausgeübter Beruf:
Landmaschinenmechanikermeister
 
 

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2011 festgestellt.

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