Wagner Dentallabor GmbH
Klosterrather Weg 26, 53332 Bornheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Aloisius Wagner seit 28.6.2002 | Geschäftsführer |
Albin Wagner seit 28.6.2002 | Geschäftsführer |
Leonhard Wagner seit 28.6.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Aloisius Wagner | 33.33% |
Leonhard Wagner | 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wagner Dentallabor GmbHBornheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
I. Vorbemerkung
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 277, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Mit Ausnahme nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die übrigen Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, berücksichtigt sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschluss-Stichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt: -Beteiligungen zu Anschaffungskosten -Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten -Ausleihungen zum Nennwert -unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert -sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschluss-Stichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung zukünftiger Kostensteigerungen gebildet. Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden die Rückstellungen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die auf fremde Währungen lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. III. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Stichtag auf einen Gesamtwert von TEUR 199,1 (Vorjahr TEUR 418,1). Diese Forderungen waren zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung nicht risikobehaftet, d. h. eine Einzelwertberichtigung ist zum Abschlussstichtag nicht notwendig. Ein Delkredere in Höhe von 1 % der Nettoforderungen zur Abdeckung eines allgemeinen Ausfallrisikos erscheint angemessen. Eigenkapital Die Stammeinlagen wurden bar geleistet. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entfallen auf Jahresabschlusskosten und auf Personalkosten. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected Unit Credit Methode" errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,82 % bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehaltsanpassungen wurden aufgrund der Festzusage mit 0,0 %, Rentenanpassungen wurden mit 2,0 % eingerechnet. Eine Fluktuation wurde mit 0,00% angenommen. Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB) im Geschäftsjahr mit den zu Grunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Es handelt sich um Kapitallebensversicherungen der AXA Lebensversicherung AG und der Versicherung "Die Stuttgarter".
Der Vermögenszuwachs des angelegten Vermögens von EUR 83.512,50 wurde verrechnet mit den Aufwendungen der korrespondierenden Erfüllungsbeträge der Pensionsrückstellungen (EUR 118.218,00). Das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde in Anspruch genommen und die Zuführung der Rückstellung mit einem Fünfzehntel in Höhe von EUR 31.209,00 vorgenommen. Nach Art. 67 Abs. 2 EGHGB beträgt der nicht in der Bilanz ausgewiesene Rückstellungsbetrag EUR 31.202,00. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 86.185,05 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Sonstige Erläuterungen Mitarbeiterzahl Es waren im Durchschnitt 12,75 Mitarbeiter beschäftigt. Mitglieder der Geschäftsführung Als Geschäftsführer wurden bestellt: Herr Aloisius Wagner, Zahntechniker, Bornheim Herr Leonhard Wagner, Zahntechniker, Bornheim Herr Albin Wagner, Zahntechniker, Bornheim sonstige Berichtsbestandteile
Bornheim, den 12.12.2024 gez. Aloisius Wagner gez. Leonhard Wagner gez. Albin Wagner
Angaben zur Feststellung:
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