collana GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Milanese seit 8.4.2008 | Prokura |
Stefan Feldmann seit 8.4.2008 | Prokura |
Nicole Persinos seit 8.4.2008 | Prokura |
Dirk Wieland seit 17.6.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MAC IT-Solutions GmbHFlensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der MAC IT-Solutions GmbH, Flensburg, wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§264 ff. HGB) und des GmbH - Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist im Geschäftsjahr 2010 nach den Größenmerkmalen gemäß § 267 HGB als eine kleine Kapitalgesellschaft zu qualifizieren. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 266, 274a, 288 und 326 HGB wurde Gebrauch gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Die abnutzbaren, beweglichen Anlagegegenstände werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren planmäßig abgeschrieben. Die betriebliche Nutzungsdauer basiert auf einer Einschätzung der zeitlichen Ertragsrückflüsse auf Basis der identifizierten Komponenten des Geschäfts- und Firmenwerts. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 410 nicht übersteigen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet und umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei den Forderungen wird erkennbaren Risiken durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind und sind zum notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung der auf fremde Währung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgt zum Devisenkassamittelkurs. 3. Erläuterungen zur Bilanz Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 1.250.000,00 war bis zum Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt. Die Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 3.021.887,84 erfolgt durch Abtretung der Kundenforderungen aus Lieferungen und Leistungen, Sicherungsübereignung von Software sowie des Inventars. Des Weiteren besteht eine Faustpfandverschreibung der Aktien an der MAC IT-Solutions AG, Adligenswil, Schweiz. 4. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2010 war der Kaufmann Dirk Wieland, Wees, Geschäftsführer der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Jahresabschluss der MAC IT-Solutions GmbH wird in den Konzernabschluss der Monte Christo Group AG, Meggen, Schweiz einbezogen und ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich. 5. Anteilsbesitz
Flensburg, den 10. Januar 2012
gez. Dirk Wieland Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.01.2012 |
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