Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 520673
Eingetragen
22.4.1982
Branche
Herstellung von Flaschen und anderen Behältnissen aus GlasGlasergewerbeBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Betrieb einer Glaserei, insbesondere die Herstellung von Glaskonstruktionen und die Durchführung von Verglasungsarbeiten sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Hierzu gehört insbesondere auch der Fensterbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- bw. Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, bestehende zu vertreten, zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
50.00%
Martin Friedrich
40.00%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Waltraud Friedrich
Rastatt
50.00%
Martin Friedrich
Rastatt
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FRIEDRICH GMBH

Rastatt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 19.726,95 2.039,95
I. Sachanlagen 19.215,65 1.528,65
II. Finanzanlagen 511,30 511,30
B. Umlaufvermögen 71.656,60 74.869,91
I. Vorräte 10.388,19 17.630,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.770,36 22.703,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.498,05 34.535,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.339,57 633,43
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 53.618,47 29.829,97
Bilanzsumme, Summe Aktiva 147.341,59 107.373,26

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Verlustvortrag 55.394,57 46.967,01
III. Jahresfehlbetrag 23.788,50 8.427,56
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 53.618,47 29.829,97
B. Rückstellungen 1.700,00 1.650,00
C. Verbindlichkeiten 145.641,59 105.723,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 147.341,59 107.373,26

Anhang


Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss ist auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften nach § 238 ff. HGB erstellt.
Die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB werden beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2010 sind gemäß Artikel 66 Abs. 3 EGHGB die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstmalig anzuwenden. Es ergaben sich keine Änderungen bei den Bewertungsmethoden.


Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich nach den handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen betrifft dies folgende Grundsätze und Methoden:


Aktivposten
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauerschätzung bei den einzelnen Anlagegegenständen erfolgt auf der Basis der steuerlichen Abschreibungstabellen, wobei die  jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kommen. Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens wurden für bis zum 01. Januar 2001 angeschaffte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens die jeweiligen Restbuchwerte angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter der Geschäftsjahre 2008 und 2009 im Einzelwert bis EUR 150,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden im jeweiligen Geschäftsjahr in voller Höhe nach § 6 Abs. 2 EStG (ab 2010: § 6 Abs. 2a EStG) abgeschrieben. Dabei wird von der Fiktion ausgegangen, dass im Jahr des Zugangs gleichzeitig ein Abgang erfolgt. Für Anlagegüter im Einzelwert über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten nach § 6 Abs. 2 a EStG aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend jeweils 20 % im Zugangsjahr und in den darauf folgenden vier Jahren aufgelöst.
Ab dem Geschäftsjahr 2010 angeschaffte geringwertige Anlagegüter im Einzelwert bis EUR 410,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden im Geschäftsjahr in voller Höhe gemäß § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Dabei wird von der Fiktion ausgegangen, dass im Jahr des Zugangs gleichzeitig ein Abgang erfolgt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Die Finanzanlagen sind ebenfalls mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung, angesetzt.


Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Bei den unfertigen Erzeugnissen, unfertigen Leistungen fand der Fertigstellungsgrad Berücksichtigung. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten. Diese umfassen die nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB aktivierungspflichtigen Einzelkosten sowie die aktivierungspflichtigen Gemeinkosten. Ist der beizulegende Wert niedriger, wird dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Vorauszahlungen für künftige Zeiträume, die zeitanteilig abgegrenzt werden.


Passivposten
Bei den sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften angemessen Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.


Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Sämtliche Verbindlichkeiten des Berichtsjahres und des Vorjahres haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen: TEUR 133 (Vorjahr: TEUR 103).


Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch die nachfolgend aufgeführten Personen wahrgenommen:
Herr Holger Friedrich, Glasermeister
Herr Martin Friedrich, Glasermeister


Rastatt, den 20. September 2011


Die Geschäftsführung


gez.  Holger Friedrich
gez.  Martin Friedrich
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2011 festgestellt.

Die Offenlegung erfolgt im Auftrag und in der Eigenverantwortung der Geschäftsleitung.

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