FRIEDRICH
GMBH
Rastatt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.726,95 |
2.039,95 |
| I.
Sachanlagen |
19.215,65 |
1.528,65 |
| II.
Finanzanlagen |
511,30 |
511,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
71.656,60 |
74.869,91 |
| I.
Vorräte |
10.388,19 |
17.630,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.770,36 |
22.703,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.498,05 |
34.535,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.339,57 |
633,43 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
53.618,47 |
29.829,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
147.341,59 |
107.373,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
55.394,57 |
46.967,01 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23.788,50 |
8.427,56 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
53.618,47 |
29.829,97 |
| B.
Rückstellungen |
1.700,00 |
1.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
145.641,59 |
105.723,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
147.341,59 |
107.373,26 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der
Jahresabschluss ist auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften nach § 238 ff. HGB erstellt.
Die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB werden
beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2010 sind gemäß
Artikel 66 Abs. 3 EGHGB die Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstmalig
anzuwenden. Es ergaben sich keine Änderungen bei den
Bewertungsmethoden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich nach den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen betrifft dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Aktivposten
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
Nutzungsdauerschätzung bei den einzelnen
Anlagegegenständen erfolgt auf der Basis der
steuerlichen Abschreibungstabellen, wobei die
jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kommen. Zur Darstellung
der Entwicklung des Anlagevermögens wurden für
bis zum 01. Januar 2001 angeschaffte
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens die
jeweiligen Restbuchwerte angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter der
Geschäftsjahre 2008 und 2009 im Einzelwert bis EUR
150,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden im
jeweiligen Geschäftsjahr in voller Höhe nach
§ 6 Abs. 2 EStG (ab 2010: § 6 Abs. 2a EStG)
abgeschrieben. Dabei wird von der Fiktion ausgegangen, dass
im Jahr des Zugangs gleichzeitig ein Abgang erfolgt.
Für Anlagegüter im Einzelwert über EUR
150,00 bis EUR 1.000,00 Anschaffungs- oder
Herstellungskosten wurde der jährlich steuerlich zu
bildende Sammelposten nach § 6 Abs. 2 a EStG aus
Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz
übernommen und pauschalierend jeweils 20 % im
Zugangsjahr und in den darauf folgenden vier Jahren
aufgelöst.
Ab dem Geschäftsjahr 2010 angeschaffte
geringwertige Anlagegüter im Einzelwert bis EUR 410,00
Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden im
Geschäftsjahr in voller Höhe gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Dabei wird von der
Fiktion ausgegangen, dass im Jahr des Zugangs gleichzeitig
ein Abgang erfolgt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
Die
Finanzanlagen sind ebenfalls mit den
Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen bei
dauerhafter Wertminderung, angesetzt.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips.
Bei den
unfertigen Erzeugnissen, unfertigen Leistungen fand
der Fertigstellungsgrad Berücksichtigung. Die
Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten. Diese umfassen die
nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB aktivierungspflichtigen
Einzelkosten sowie die aktivierungspflichtigen
Gemeinkosten. Ist der beizulegende Wert niedriger, wird
dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume, die
zeitanteilig abgegrenzt werden.
Passivposten
Bei den
sonstigen
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verlusten aus
schwebenden Geschäften angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB
abgezinst.
Sämtliche
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß §
266 Abs. 2 und 3 HGB.
Sämtliche
Verbindlichkeiten des Berichtsjahres und des
Vorjahres haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen: TEUR 133 (Vorjahr: TEUR 103).
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch die nachfolgend
aufgeführten Personen wahrgenommen:
Herr Holger Friedrich, Glasermeister
Herr Martin Friedrich, Glasermeister
Rastatt, den 20. September 2011
Die Geschäftsführung
gez. Holger Friedrich
gez. Martin Friedrich
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2011 festgestellt.
Die Offenlegung erfolgt im Auftrag und in der
Eigenverantwortung der Geschäftsleitung.
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