Serverhero GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Bösche seit 8.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Bernd Hellgardt seit 19.9.2002 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ComSol AG Commercial SolutionsFrechenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020der ComSol AG Commercial Solutions, FrechenI. Grundlage des Unternehmens Ziel der ComSol AG als Systemhaus ist es, Prozesse in Handelsunternehmen zu optimieren und damit die Effizienz und Effektivität der Kunden zu steigern. Gleichzeitig sichern Dienstleistungen zur Qualitätssicherung in der digitalen Transformation den Geschäftserfolg der Kunden der ComSol AG ab. Hochkompetente Mitarbeiter und modernste IT-Technik des Partners SAP sind die Kernelemente um dieses zu erreichen. Seit nun über 20 Jahren verfolgt die ComSol AG eine nachhaltige Geschäftsentwicklung, schafft Substanz und beteiligt ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg. Deutsch- und englischsprachige Projekte werden durch die ComSol AG international umgesetzt. Für den stabilen Betrieb der Kunden-Systeme werden Leistungen im Support und Application Management erbracht. Eine hohe Kundenzufriedenheit und partnerschaftliche Zusammenarbeit sind dabei Basis für Empfehlungen und Folgeaufträge bei Stamm- und Neukunden. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Juli 2019 erwartete Bitkom als Branchenverband zwar ein schwächeres Jahr 2020 als in 2019, aber immer noch ein Wachstum der IT-Branche von 1,6%. Nach einem guten Start in das Jahr 2020 brach der Bitkom-ifo-Digitalindex dann im März 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie von einem Niveau von 24,6 Punkten um über 40 Punkte ein. Im Juni 2020 gaben im Rahmen einer Blitzumfrage des Bitkom-Arbeitskreis ERP nur 18% der Unternehmen an, keine nennenswerte Beeinträchtigung ihres Geschäfts zu spüren. Dabei wurden sowohl Störungen im Betriebsablauf bei Bestandskunden als auch nachfrageseitige Störungen bei Neukunden benannt. Sowohl bei Bestands- wie auch Neukunden wurde von den Anbietern nur eine marginale Verbesserung bis zum Jahresende erwartet. Die meisten Anbieter erwarteten eine Besserung der Lage in einem Zeitraum ab 6-12 Monaten. 40% der Anbieter erwarteten für das Geschäftsjahr 2020 einen Umsatzrückgang von über 10%. Kurzarbeit wurde bei 40% der Anbieter als die wichtigste Maßnahme betrachtet und die Umstellung der Geschäftspraktiken auf webbasierte Maßnahmen war in allen Unternehmen nicht nur das Mittel der Wahl, sondern zwingend notwendig. Laut dem Branchenverband Bitkom zu Anfang 2021 war der Markt für IT-Services zum Jahresende 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 3,2% geschrumpft. Die Zahl der Erwerbstätigen in der Branche für Software & IT-Services war in 2020 leicht rückläufig. Gleichzeitig war die Anzahl der offenen Stellen zum ersten Mal seit vielen Jahren um 30% von 124.000 offenen Stellen für IT-Fachkräfte auf 86.000 zurück gegangen. Auch die SAP als Marktführer kaufmännischer Anwendungen konnte sich den oben beschriebenen Rahmenbedingungen in 2020 nicht entziehen. Die Umsatzerlöse gingen im Jahresverlauf für Softwareerlöse um 20% und für Services um 8% zurück. Nur im Cloud-Geschäft konnte die SAP ein Wachstum verbuchen. 2. Geschäftsverlauf, Umsatz- und Auftragsentwicklung Das Geschäftsjahr war primär geprägt durch die Corona-Pandemie, welche auch den Handel in Deutschland als primäre Kundengruppe der ComSol AG sehr stark betroffen hat. Im Lockdown haben viele der Kunden der ComSol AG Projekte teilweise von heute auf morgen gestoppt und Investitionen zurückgestellt. Drei Kunden der ComSol AG mussten in 2020 Insolvenz anmelden und ein Kunde hat sich unter ein Schutzschirmverfahren begeben. Die Umsatzerlöse verringerten sich in 2020 um 9,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die konsolidierte betriebliche Gesamtleistung verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,6 %, von TEUR 20.547 auf TEUR 18.577. Der Vorstand der Gesellschaft hatte im März 2020 bereits seine Planung zurückgenommen. Die Beratungskapazitäten der fest angestellten Mitarbeiter waren ab März nicht mehr ausgelastet, und der Einsatz der externen Mitarbeiter wurde im Vergleich zum Vorjahr heruntergefahren. Es wurden zwar Maßnahmen im HR Recruiting weiter verfolgt, allerdings gestaltete sich das schwierig, da die Wechselbereitschaft bei hochqualifizierten IT-Mitarbeitern durch die Unsicherheiten in der Pandemie und gezahlte Kurzarbeitergelder sehr eingeschränkt war. Die ComSol AG hatte zum Ende 2020 vier S/4HANA Kundenprojekte im Handel erfolgreich umgesetzt. Die OTTO'S AG in der Schweiz hat im Juni 2020 alle operativen Kernsysteme erfolgreich auf S/4 HANA, CAR und BI umgestellt und steht als weiteres, namhaftes Handelsunternehmen der ComSol AG als Referenzkunde zur Verfügung. Das bei ComSol konzipierte Vorgehensmodell csMethodology agile bewährte sich erneut in den laufenden Einführungsprojekten. Es führte in Verbindung mit den vorkonfigurierten Branchenlösungen - allen voran cs4Omnichannel - der ComSol zu effizient und erfolgreich umgesetzten SAP-Kundenprojekten. Neben den umfassenden Einführungsprojekten wurden Leistungen in der klassischen SAP-Beratung, insbesondere mit dem Fokus auf den Handel und der SAP Datenarchivierung, sowie dem Berechtigungsmanagement erbracht. Die langjährige Erfahrung der ComSol AG in diesen Themenbereichen und die Kombination dieser wird von den Kunden der ComSol AG besonders geschätzt. Im Laufe des Jahres wurden durch die ComSol AG mit 110 Kunden aus dem Großkundenbereich und Mittelstand bedient. Der EBITDA der ComSol AG steigerte sich mit TEUR 7.288 um 14,6 % gegenüber dem Vorjahreswert von TEUR 6.359. Maßgeblich dazu beigetragen hat ein konsequentes, flexibles Kostenmanagement und die Reduktion der Reisekosten. Mit 74 durchschnittlich fest angestellten Mitarbeitern wurden 6% weniger Mitarbeiter als im Vorjahr beschäftigt. Die langjährige Zusammenarbeit mit der Fachhochschule der Wirtschaft und das Traineeprogramm haben sich bewährt. Junge Mitarbeiter profitieren dabei von der Erfahrung der Seniorconsultants und Projektmanager bei der ComSol AG und gehen innovative Aufgabenstellungen engagiert an. Die Fluktuationsrate bei der ComSol AG ist mit ca. 5 % p. a. niedrig. Die Mitarbeiter der ComSol AG in Beratung-, Entwicklung und Verwaltung profitieren aus dem Jahr 2020 von zusätzlich ausgelobten Wachstums- und Treueprämien von bis zu einem Monatsgehalt. Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms haben in 2020 erneut 49 Mitarbeiter Aktien bezogen. Drei Mitarbeiter konnten neu den Status des Partners und einer den Status als Principal Partner erlangen, 32 Mitarbeiter sind zum Ende 2020 Partner bzw. Senior- oder Principalpartner. Damit halten über 90 % der ComSol-Mitarbeiter Aktien am Unternehmen. Die Möglichkeiten der persönlichen Weiterentwicklung auf dem "ComSol-Karrierepfad" und damit das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm werden von den Mitarbeitern wie in den Jahren zuvor rege in Anspruch genommen. Auch in 2020 wurde eng mit der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach zusammengearbeitet. Die ComSol AG fördert an dieser Stelle gezielt Abiturienten im Rahmen eines Stipendiums und dualen Studiums. Zusätzlich erhalten diese Fortbildungen, Personaltrainings und Zertifizierungen als SAP Berater oder Entwickler. 3. Darstellung der Lage 3.1 Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft wird nach wie vor von einer angemessenen Eigenkapitalquote geprägt. Diese beträgt ohne Berücksichtigung der geplanten Ausschüttung für das Jahr 2020 71,3 % nach 72,2 % im Vorjahr. Die Reduktion der langfristig gebundenen Vermögenswerte im Sachanlagenbereich ergibt sich mit TEUR 32 aus der Verschmelzung mit der SUMITS Deutschland GmbH zum 01.01.2020 (Vorjahr TEUR 565) und liegt unter 1 % des Betriebsvermögens. Der Bestand der unfertigen Erzeugnisse hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 28 auf TEUR 0 vermindert. Die ausstehenden Forderungen gegen Kunden haben sich im Geschäftsjahr 2019 von TEUR 1.979 zum Jahresende um 4,5 % auf TEUR 2.068 erhöht. Das langfristige Fremdkapital beläuft sich bedingt durch Pensionsrückstellungen auf TEUR 177. Das kurzfristige Fremdkapital aus dem operativen Geschäft hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.268 auf TEUR 4.738 erhöht. 3.2 Finanzlage Der Cash-Flow berechnet aus Jahresergebnis zuzüglich Abschreibungen auf Anlagevermögen beträgt TEUR 4.996 nach TEUR 4.419 im Vorjahr. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind durch kurzfristige Forderungen sowie Wertpapiere und flüssige Mittel zu 360,9 % (Vorjahr: 356,6 %) gedeckt. 1. Kapitalstruktur Es haben sich unterjährig keine wesentlichen Veränderungen in der Kapitalstruktur, den Finanzierungsmaßnahmen oder den außerbilanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Vorjahr bei der Gesellschaft ergeben. 2. Liquidität Die Gesellschaft war zu jedem Zeitpunkt des abgelaufenen Geschäftsjahrs dazu in der Lage ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von Kapital beeinträchtigen, bestanden nicht. 3. Investitionen Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 keine wesentlichen Investitionen getätigt. 3.3 Ertragslage Insgesamt wurde ein verbessertes Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 7.260 (Vorjahr: TEUR 6.303) erzielt. Das Finanzergebnis hat sich in 2020 auf TEUR 92 gegenüber dem Vorjahr (TEUR 171) reduziert, das neutrale Ergebnis verringerte sich auf TEUR -20 (Vorjahr: TEUR 12). Die Aufwendungen für Personal verringerten sich in 2020 um 8,9 % auf TEUR 6.830 (Vorjahr: TEUR 7.500). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um 42,1 %, insbesondere aufgrund der reduzierten Reisekosten und Kosten für den Fuhrpark, auf TEUR 1.231 (Vorjahr: TEUR 2.126). Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 beläuft sich nach Steuern auf TEUR 4.948 und verbesserte sich damit gegenüber dem Vorjahresergebnis (TEUR 4.375) um 13,1%. 4. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind das Ergebnis vor Steuern und die Gesamtleistung. In 2020 beträgt das Ergebnis vor Steuern TEUR 7.332. Es hat sich um TEUR 846 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Gesamtleistung beläuft sich in 2020 auf TEUR 18.578 und liegt damit um TEUR 1.969 unter dem Vergleichswert des Vorjahres. 5. Gesamtaussage Insgesamt verfügt die Gesellschaft über eine stabile Ertragslage, eine solide Eigenkapitalbasis und ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten. Die wirtschaftliche Lage kann daher in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld als gut charakterisiert werden. III. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 1. Prognosebericht Aufgrund der aktuellen Corona-Epidemie, des im März 2021 weiterhin bestehenden Lockdowns im Handel und deren Auswirkungen sieht sich der Vorstand nicht in der Lage eine Prognose für das Geschäftsjahr 2021 abzugeben. Es ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen sich auch noch in Monaten bemerkbar machen. Angestrebt werden Umsatzerlöse und ein Ertrag auf Vorjahresniveau. 2. Risiken- und Chancenbericht Als Anbieter in einem Wachstumsmarkt bieten sich der ComSol AG mittelfristig große Chancen zur erfolgreichen Geschäftsentwicklung. Insbesondere die hervorragende Positionierung im Omnichannel-Business bietet der ComSol AG überdurchschnittliches Potential im Handel. Professionelle prozessorientierte und technische Beratungsleistungen bieten die Chance, an das Wachstum der Vorjahre anzuknüpfen. Risiken und Unsicherheiten ergeben sich in erster Linie aus dem "Corona-Effekt" und konjunkturellen Umfeld. Risikobehaftete Projekte sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts keine vorhanden. Die laufenden Projekte nach "time and material" weisen keine ertrags- oder finanzwirtschaftlichen Risiken auf. Forderungsausfälle aus der Corona-Epidemie und den Auswirkungen in den Handelsunternehmen sind zu befürchten. Der Vorstand der ComSol AG legt großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit seinen Geschäftspartnern. Insofern werden Verbindlichkeiten auch weiterhin innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen beglichen, was die Bestnoten bei führenden Wirtschaftsauskunfteien belegen. Im innovativen, technologischen und prozessorientierten Umfeld, in dem die ComSol AG tätig ist, wird es weiterhin ausgesprochen wichtig sein, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und an das Unternehmen binden zu können. Sobald sich Chancen am Markt bieten, wird die ComSol AG diese auch in der aktuellen Situation nutzen. 3. Gesamtaussage Die Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir weiterhin vorrangig in der Wirksamkeit der Eindämmung der Corona-Pandemie. Vor dem Hintergrund unserer soliden Kapital- und Liquiditätsausstattung und der insgesamt guten Auftragslage sehen wir uns in der Lage die Risiken aus dem operativen Geschäft zu bewältigen. Bestandsgefährdende Risiken für die Gesellschaft sind derzeit nicht erkennbar.
Frechen, 21.03.2021 ComSol
AG
Vorstand Bernd Hellgardt BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr 2020der ComSol AG Commercial Solutions, FrechenINHALT I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Angaben zur Bilanz IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung V. Sonstige Angaben VI. Zusätzliche Angaben für Aktiengesellschaften I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss der ComSol AG Commercial Solutions, Frechen, zum 31. Dezember 2020 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung erstellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 und § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 42712 eingetragen und hat ihren Sitz in Frechen. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen und somit den Forderungen der §§ 246 Abs. 3 und 252 Abs.1 Nr. 6 HGB. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: - Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach linearer Methode vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. - Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Seit 2008 werden Zugänge in der Regel nach der linearen Methode (in den Vorjahren zum Teil degressiv) abgeschrieben. Die degressive Abschreibungsmethode wurde angewandt, soweit diese den tatsächlichen Nutzungsverlauf besser abbildet. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven Methode auf die lineare Methode wird in dem Jahr Gebrauch gemacht, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Zugänge des Geschäftsjahres, deren Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. - Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten im Sinne von § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Neben Fertigungseinzelkosten sind angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten zuzüglich anteiliger Verwaltungskosten in die Herstellungskosten eingerechnet. Vertriebskosten wurden nicht einbezogen. - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge in Höhe von 1 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Barwert angesetzt. - Die sonstigen Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten oder - wenn erforderlich - nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten angesetzt. Im Geschäftsjahr 2020 wurden Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 4 S 1 HGB in Höhe von TEUR 158 (Vorjahr: TEUR 24) vorgenommen. Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB, auf den sich zum Abschlussstichtag ergebenden Wert - jedoch maximal bis zu den Anschaffungskosten - wurden vorgenommen (TEUR 0) (Vorjahr: TEUR 0). - Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit ihrem Nennwert bilanziert. - In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, eingestellt. - Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert bilanziert.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 61.078,00 (Vorjahr: EUR 58.719,00). Die nach § 246 Abs. 2 Satz 2 zu verrechnende Rückdeckungsversicherung ist mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen. Er beträgt zum 31.12.2020 EUR 183.694,00 (Vorjahr: EUR 179.976,00). Aus der Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ergab sich ein Aufwand von TEUR 80 (Vorjahr: TEUR 82). - Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für den Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang. Der Anlagenspiegel enthält die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen einschließlich der Abschreibungen des Geschäftsjahres und die Buchwerte. 2. Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Zinsabgrenzungen in Höhe von TEUR 177, Arbeitgeberdarlehen in Höhe von TEUR 47 und Kautionen (TEUR 27) ausgewiesen. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Beträge für Prämien und Urlaubsguthaben (TEUR 1.451), Gewährleistungsansprüche (TEUR 93), Aufbewahrungsverpflichtungen (TEUR 17), Jahresabschlusskosten (TEUR 25), Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 28) sowie Beiträge für Berufsgenossenschaften (TEUR 27) und Rückvergütungen (TEUR 36). 4. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Erträge und Aufwendungen aus der Ab/-Aufzinsung bzw. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 8.583,00 (Vorjahr: TEUR 9) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 169,57 (Vorjahr: TEUR 11) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 9.882,09 (Vorjahr: TEUR 3) enthalten. 2. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gemäß § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 61.078,00 (Vorjahr: EUR 58.719,00). V. Sonstige Angaben 1. Sonstige nicht bilanzierte finanziellen Verpflichtungen Die sonstigen finanz iellen Verpflichtungen aus Mieten und Leasingraten Pkw betragen für das Geschäftsjahr
2. Aufsichtsrat
Die Bezüge des Aufsichtsrates betragen im Geschäftsjahr 2020 für: - den Vorsitzenden EUR 12.000,00 - die übrigen Mitglieder insgesamt EUR 16.000,00 3. Vorstand Bernd Hellgardt, Unternehmer, Aremberg 4. Zahl der Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 74 (Vorjahr 78) Mitarbeiter beschäftigt. Es handelt sich ausschließlich um Angestellte. 5. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Bilanzstichtag ist die Geschäftsentwicklung gezeichnet von der sogenannten Corona-Epidemie. Die Auswirkungen sind aus heutiger Sicht nicht bestandsgefährdend für die ComSol AG. Allerdings hat die Epidemie u.a. durch die flächendeckende Schließung im stationären Handel wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Vorstand hat zeitnah entsprechende Maßnahmen eingeleitet, die dafür Sorge tragen diesen Einfluss so gut es geht abzufangen. 6. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn in Höhe von insgesamt EUR 9.603.648,59 wie folgt zu verwenden:
VI. Zusätzliche Angaben für Aktiengesellschaften 1. Zahl und Nennbetrag der Aktien Das Grundkapital der Gesellschaft, welches insgesamt EUR 272.680,00 (Vorjahr: EUR 271.686,00) beträgt, ist in 150.000 Namensaktien im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 und 122.680 vinkulierte Vorzugsnamensaktien ohne Stimmrecht im Nennbetrag von ebenfalls jeweils EUR 1,00 eingeteilt. Die Erhöhung des Kapitals um EUR 994,00 wurde im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital gegen Einlagen vorgenommen. Es wurden 994 vinkulierte Vorzugsnamensaktien ohne Stimmrecht ausgegeben. 2. Eigene Aktien Zum 31.12.2020 hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 3. Genehmigtes Kapital Mit Satzungsänderung vom 05. Oktober 2020 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 25.000,00 beschlossen. Der Inhalt dieser Satzungsänderung wird wie folgt wiedergegeben: "Der Vorstand wird ermächtigt, in den Jahren zwischen 2020 und 2025 bis 04.10.2025 durch Ausgabe von vinkulierten Vorzugsnamensaktien ohne Stimmrecht an Mitarbeiter und Vorstände Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals unter der Voraussetzung durchzuführen, dass die einzelne Erhöhung jeweils 25 % des Grundkapitals, alle Kapitalerhöhungen zusammengerechnet insgesamt EUR 25.000,00 nicht übersteigen (genehmigtes Kapital). Die Ausgaben der neuen Aktien erfolgt unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre. Der Kurswert der einzelnen Vorzugsnamensaktie richtet sich hierbei nach dem in der Hauptversammlung festgelegten Kurswert. Die vinkulierten Vorzugsnamensaktien dienen bis auf Weiteres allein dem Zweck der Mitarbeiterbeteiligung. Die Regelungen zu deren Handhabung sind in den "Statuten zum Mitarbeiterbeteiligungsprogramm" definiert. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals anzupassen." Zum 31. Dezember 2020 beträgt das genehmigte Kapital EUR 24.006,00. 4. Kapitalrücklage Die im Geschäftsjahr ausgegebenen 994 vinkulierten Vorzugsnamensaktien ohne Stimmrecht wurden zum von der Hauptversammlung am 16. Mai 2020 festgelegten Kurs von je EUR 151,49 ausgegeben. Der den Nennbetrag übersteigende Betrag von je EUR 150,49 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Darüber hinaus wurden 10 Aktien aus dem Rückkauf von ausgeschiedenen Mitarbeitern für EUR 1.194,25 von der Gesellschaft aufgekauft und an Mitarbeiter für EUR 1.388,66 weiterverkauft. Die Differenz in Höhe von EUR 194,41 wurde ebenfalls der Kapitalrücklage zugeführt. Die Kapitalrücklage erhöhte sich von EUR 2.186.590,59 um EUR 149.781,47 auf EUR 2.336.372,06. 5. Beteiligungsverhältnisse Die Hellgardt Management GmbH, Frechen, teilte uns nach § 20 Absatz 1 AktG mit, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört. Zudem gehört ihr auch ohne Hinzurechnung der Aktien nach § 20 Absatz 2 AktG mehr als der vierte Teil am Grundkapital unserer Gesellschaft (§ 20 Absatz 3 AktG). Herr Bernd Hellgardt, Erftstadt, teilte uns gemäß § 20 Absatz 1 AktG mit, dass ihm nunmehr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft gehört, da ihm gemäß § 16 Absatz 4 AktG die von der Hellgardt Management GmbH gehaltenen Aktien zugerechnet werden. Zudem teilte er höchst vorsorglich gemäß § 20 Absatz 1, 4 AktG mit, dass er weiterhin zu mehr als einem Viertel am Grundkapital unserer Gesellschaft unmittelbar beteiligt ist; ihm gehört somit eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Absatz 1 AktG.
Frechen, 21. März 2021 ComSol
AG
Vorstand Bernd Hellgardt AnlagespiegelComSol AG Commercial Solutions, Frechen
Bericht des AufsichtsratsBericht des Aufsichtsrats der ComSol AG Commercial Solutions, Köln gemäß § 171 AktG über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Vorschlages des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns für das zum 31. Dezember 2020 beendete Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat der ComSol AG erstattet gemäß § 171 Abs. 2 AktG den folgenden Bericht an die Hauptversammlung für die betreffend das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 vorzunehmenden Prüfungen. a) Die Geschäftsentwicklung des vergangenen Geschäftsjahres war geprägt durch die Corona-Pandemie, welche auch den Handel in Deutschland als primäre Kundengruppe der ComSol AG sehr stark getroffen hat. Das starke Wachstum der Vorjahre konnte die Gesellschaft dadurch in 2020 nicht erreichen. Viele Kunden haben Projekte kurzfristig gestoppt, Investitionen zurückgestellt sowie Insolvenz angemeldet. Die Beratungskapazitäten der Mitarbeiter waren ab März 2020 nicht mehr ausgelastet. Der Vorstand hat zeitnah entsprechende Maßnahmen eingeleitet, die dafür Sorge tragen, einen negativen Einfluss der Pandemie auf die Lage der Gesellschaft so gut wie möglich abzufangen. Während des Geschäftsjahres fanden zwei telefonische Aufsichtsratssitzungen am 31. März 2020 und 20. November 2020 - Corona bedingt keine Präsenzsitzung - sowie am 16. Mai 2020 als Webmeeting statt. Wir haben uns in den Aufsichtsratssitzungen umfassend vom Vorstand über die Lage der ComSol AG unterrichten lassen und so die Geschäftsführung des Vorstandes während des Geschäftsjahres geprüft und überwacht. Es gab keinen Anlass zu Beanstandungen. Insbesondere haben wir mit dem Vorstand über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik beraten. Während des Berichtszeitraumes hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die geschäftliche sowie über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens laufend und umfassend informiert. Schwerpunkt der Beratung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bildeten im abgelaufenen, Corona geprägtem Geschäftsjahr insbesondere die geschäftliche Entwicklung und das Verhalten der Kunden gegenüber der ComSol AG. Weitere Themen waren die Entwicklung neuer Geschäftsbeziehungen, die Bindung der Bestandskunden sowie die Anpassung des operativen Geschäftes der Gesellschaft an die Corona bedingte wirtschaftliche Situation. Ein weiterer Punkt der Beratungen war das konsequent und flexibel durchgeführte Kostenmanagement, welches sich maßgeblich auf die positive Ertragslage der Gesellschaft auswirkte. Insgesamt hat der Vorstand sämtliche wichtige Themen laufend mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates erörtert. b) Der vom Vorstand für das zum 31.12.2020 geendete Geschäftsjahr aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der ComSol AG Commercial Solutions, Köln wurden von der durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählten JANSEN und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bergisch Gladbach geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Aufsichtsratssitzung vom 26. März 2021 die ihm vom Vorstand aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht der ComSol AG sowie den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. An den Beratungen hierzu hat der Abschlussprüfer gemäß § 171 Abs.1 Satz 2 AktG teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Bericht über die Prüfung und angrenzende Themen wurden mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Dem Ergebnis der Prüfung durch die JANSEN und Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bergisch Gladbach, wurde zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht der ComSol AG für das Geschäftsjahr 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss wurde somit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes für die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat in seiner telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 26. März 2021 an. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ComSol AG für die verantwortungsbewusste und erneute erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2020.
Köln, den 26. März 2021 Wolfgang Hornbruch, Vorsitzender des Aufsichtsrates Einladung / TO HauptversammlungProtokoll der Hauptversammlung der ComSol AG Commercial Solutions vom 08.05.2021 in Köln Beginn: 10:30 Uhr Die Teilnehmerverzeichnisse sind beigefügt. TAGESORDNUNG TOP 1 Vorlage und Erörterung des festgestellten Jahresabschlusses, Bernd Hellgardt /des Berichts des Wirtschaftsprüfers, des Lageberichts des Wolfgang Hornbruch Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Jahr 2020 TOP 2 Vorschlag und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung Bernd Hellgardt TOP 3 Begrüßung, Feststellung der Vollständigkeit und Beschlussfähigkeit Herr Hornbruch begrüßt als Aufsichtsratsvorsitzender die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einberufung der Hauptversammlung sei frist- und formgerecht erfolgt. Vor der ersten Abstimmung teilt der Vorsitzende mit, dass sich das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EURO 150.000,00 (stimmberechtigte Aktien) und EURO 122.680 (stimmrechtslose Aktien) mit einem Nennbetrag von je 1 EURO zusammensetzt. Nach dem Teilnehmerverzeichnis sind 100 % des stimmberechtigten Grundkapitals in der Hauptversammlung vertreten. Soweit Inhaber nicht stimmberechtigter Vorzugsaktien auf der Hauptversammlung vertreten sind, gewähren diese keine Stimmrechte. Der Vorsitzende stellt fest, dass das Verzeichnis alle vertretenen Aktien enthält, deren Aktionäre sich rechtzeitig und vorschriftsmäßig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Das Teilnehmerverzeichnis wurde nach der Fertigstellung durch den Vorsitzenden unterzeichnet. Es lag während der gesamten Hauptversammlung zur Einsicht aus und ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt. Die Abstimmung über die einzelnen Punkte der Tagesordnung wird mittels Handaufheben und im Zweifel mittels Stimmkarten vorgenommen. Es werden bei den einzelnen Punkten der Tagesordnung durch den Vorsitzenden zunächst die Nein-Stimmen und die Stimmenthaltungen erfragt und aus der Differenz zwischen der Gesamtheit der vertretenen Stimmen und der Summe der wie vor ermittelten Stimmen die Ja-Stimmen festgestellt. Herr Hornbruch eröffnet die Sitzung. TOP 1 Vorlage und Erörterung des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Wirtschaftsprüfers, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Jahr 2020 Herr Hornbruch stellt den Bericht des Aufsichtsrats zum Jahr 2020 vor. Herr Bernd Hellgardt stellt den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2020 vor. Er berichtet ausführlich anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen. TOP 2 Vorschlag und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt vor, den vorläufig ausgewiesenen aufgelaufenen Bilanzgewinn zum 31.12.2020 in Höhe von insgesamt EUR 9.603.648,59 zur Zahlung einer Dividende in Höhe von Stammaktien: EUR 17,11 Vorzugsaktien: EUR 17,69 zu verwenden. In Summe ergibt sich hieraus eine Dividendenzahlung in Höhe von EUR 4.671.574,62. Nach Verrechnung mit dem Bilanzgewinn ergibt sich ein verbleibender Betrag von EUR 4.932.073,97. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Vorschlag des Aufsichtsrats und Vorstands wird einstimmig angenommen. Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 10.05.2021.
Köln, den 08.05.2021 Der Aufsichtsratsvorsitzende Wolfgang Hornbruch sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2021 festgestellt. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERS1. Hinweis zum Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers: Bei dem vorstehenden Jahresabschluss (Bilanz und Anhang) handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: 2. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERS An die ComSol AG Commercial Solutions, Frechen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ComSol AG Commercial Solutions, Frechen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ComSol AG Commercial Solutions, Frechen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. "
Bergisch Gladbach, den 21. März 2021 JANSEN
und Partner mbB
Hans-Jürgen Jansen, Wirtschaftsprüfer |
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