SDN Protection AG
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Landwehr seit 26.7.2017 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ralf LandwehrEDIRA Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SHEDLIN Verwaltungs GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.20191. Bilanz zum 31. Dezember 2019 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2019 Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die SHEDLIN Verwaltungs GmbH i.L. hat ihren Sitz in Nürnberg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 23941 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgeschäften, die Beteiligung an Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Handelsgesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Allgemeine Angaben Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der SHEDLIN Verwaltungs GmbH i.L, Nürnberg, ist nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sowie unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Dabei wurden die generellen Ansatzvorschriften des §§ 246-251 HGB und die generellen Bewertungsvorschrift der §§ 252 - 256a HGB beachtet, sowie die besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265,268-274a, §§ 276-277 HGB berücksichtigt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264c, 266 und § 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Vorjahresabschluss Der Vorjahresabschluss wurde noch nicht von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Der Vorjahresabschluss wurde dem elektronischen Bundesanzeiger am 23.01.2020 zur Veröffentlichung eingereicht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Am 30. Dezember 2016 hat die Gesellschafterversammlung die Auflösung der Gesellschaft mit dem 01. Januar 2017 beschlossen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt somit unter der Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung hat keine Auswirkungen auf die Bewertung der Bilanzposten. Der durch die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften gesetzte Rahmen, insbesondere das Vorsichtsprinzip (einschließlich Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip), wird beachtet. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtig worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. III. Erläuterung zur Bilanz 1. Anlagevermögen Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB. Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen. Anteilsbesitz Die Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB (Anteilsbesitz) sind unterblieben, da sie für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind. 2. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. 3. Eigenkapital Das gezeichnete Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. 4. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Laufzeit der sonstigen Rückstellung liegt jeweils im Einzelnen unter einem Jahr. 5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel
Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr: EUR 0,00) 6. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz aufgeführte Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB i.V. mit § 251 HGB) und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§285 Nr. 3 HGB) bestehen nicht. IV. Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - durch Herrn RA Ralf Landwehr geführt. Liquidator Am 30. Dezember 2016 hat die Gesellschafterversammlung die Auflösung der Gesellschaft ab dem 01. Januar 2017 beschlossen. Die bisherige Geschäftsführung wurde mit dem 01. Januar 2017 zum Liquidator der Gesellschaft bestellt. V. Ergebnisverwendung Der Liquidator schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.194,67 auf neue Rechnung vorzutragen.
Nürnberg, 11. März 2020 Der Liquidator gez. Ralf Landwehr Anlagenspiegel
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