OSSBERGER
Beteiligungs-GmbH
Weißenburg i. Bay.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
216.449,00 |
1.016.663,34 |
| I.
Finanzanlagen |
216.449,00 |
1.016.663,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.138.068,75 |
368.569,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
55.520,10 |
53.865,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.082.548,65 |
314.703,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.354.517,75 |
1.385.232,41 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.347.667,75 |
1.332.356,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.252.356,58 |
1.231.579,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.311,17 |
20.776,74 |
| B.
Rückstellungen |
6.850,00 |
9.677,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
43.198,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.354.517,75 |
1.385.232,41 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma OSSBERGER
Beteiligungs-GmbH wurde nach den Vorschriften des 3. Buches
des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Für die Aufstellung der Bilanz wird die
Gliederung gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugrunde
gelegt.
Die mit dem BilMoG verbundenen Wahlrechte wurden wie
folgt ausgeübt:
Die Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte
gem. Art. 67 Abs. 3 und 4 EGHGB betreffend bestimmte
Rückstellungen sowie niedrigere Wertansätze von
Vermögensgegenständen, sind im Sinne der
Beibehaltung oder Fortführung ausgeübt worden.
Deshalb waren zum 01.01.2010 keine Anpassungen infolge
BilMoG geboten. Latente Steuern wurden gem. § 274a Nr.
5 HGB nicht bilanziert.
Das Wahlrecht gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB, die
Vorjahreszahlen bei der erstmaligen Anwendung der
geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
nicht anzupassen, kam somit nicht zur Anwendung.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Bilanz
Der Ansatz der
Finanzanlagen (Wertpapiere, sonstige Ausleihungen)
erfolgte mit den Anschaffungskosten, ggf. vermindert um
Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit den
Nominalbeträgen angesetzt. Es bestand kein
Wertberichtigungsbedarf.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Nominalwert angesetzt. Auf fremde Währung lautende
Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem vertraglich
vereinbarten Erfüllungsbeträgen bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind sämtlichst -
wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig.
IV. Sonstige Angaben
a. Geschäftsführung
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010
waren Herr Dr. Karl-Friedrich Ossberger, Rechtsanwalt,
sowie Herr Dr. Daniel Maaß, Agrar-Ingenieur.
b)
Sonstiges
Die OSSBERGER Beteiligungs-GmbH ist unbeschränkt
haftende Gesellschafterin der Firma OSSBERGER GmbH + Co.,
Weißenburg.
V. Unterschrift gem. § 245 HGB
Weißenburg, den 17.08.2011
gez. Dr.
Karl-Friedrich Ossberger gez.
Dr. Daniel Maaß
sonstige Berichtsbestandteile
"Ergänzende Angabe nach § 328 Abs. 1 Nr. 1
S. 2 HGB:
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 07.09.2011 festgestellt."
|