NIEWEG GmbH
43mHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Pannenbäcker seit 21.7.2022 | Prokura |
Roger Grundmann seit 4.8.2010 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KGWolfertschwendenKonzernabschluss zum 31. Dezember 2022 und KonzernlageberichtKonzernlagebericht für 20221. Geschäftstätigkeit Die MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG (MUWO) mit Sitz in Wolfertschwenden entwickelt und vertreibt integrierte Verpackungslösungen auf Basis ihres Claims "Better Packaging and Processing". Ihr Produktportfolio beinhaltet Verpackungslösungen für Lebensmittel aller Art, Lifescience- und Healthcare-Produkte sowie Konsum- und Industriegüter. Darüber hinaus bietet sie eine umfassende Beratung für die Entwicklung individueller Verpackungslösungen, maßgeschneiderte Nachlieferungen sowie einen umfassenden Service mit Ersatzteilbelieferung. Neben der Herstellung von Verpackungsmaschinen liegt der Fokus auch auf Lösungen für das Verarbeiten und Schneiden, für das Kennzeichnen und Etikettieren sowie für die Qualitätsinspektion und Handhabung von Produkten. Das Thema Digitalisierung setzen wir u. a. mit unseren Smart Services um, die unsere Produkte ergänzen. Hierfür hatten wir bereits im Geschäftsjahr 2019 eine separate, neue Abteilung "Digitale Produkte und Transformation" etabliert. Als ein weiterer wichtiger Schritt im Ausbau des Portfolios zu ganzheitlichen Lösungen für das Verarbeiten und Verpacken von Lebensmitteln hatte MULTIVAC in 2019 ausgewählte Vermögenswerte, Rückstellungen und Verbindlichkeiten der FRITSCH-Unternehmensgruppe als Hersteller von Bäckereimaschinen aus Markt Einersheim bei Würzburg sowie den größten Teil des Mitarbeiterstamms übernommen. Zudem wurde im Jahr 2019 die MULTIVAC Machinery (Taicang) Co. Ltd. in China als weiterer Schritt beim Ausbau des globalen Produktions- und Vertriebsnetzwerks gegründet. Die Produktionskapazitäten werden seitdem kontinuierlich ausgebaut und verbessert. Mit dem geplanten Aufbau von Produktionskapazitäten in Indien geht die MUWO einen weiteren wesentlichen Schritt, um ihre Marktposition in Asien zu stärken und weiter auszubauen. Eine neue Tochtergesellschaft in Indien befindet sich derzeit in Gründung. Diese soll im Geschäftsjahr 2023 formell abgeschlossen werden. Der Inlandsvertrieb erfolgt im Wesentlichen über die MULTIVAC Deutschland GmbH & Co. KG, Wolfertschwenden (MUDE), in der die Vertriebs- und Serviceaktivitäten Deutschland gebündelt sind. Der Auslandsvertrieb erfolgt nach wie vor überwiegend über die Schwestergesellschaft MULTIVAC Export AG (MEAG), Hünenberg/Schweiz, sowie deren verbundene Unternehmen. MULTIVAC wurde bis Ende 2022 von einer Doppelspitze geführt. Herr Christian Traumann verantwortete die Bereiche Vertrieb, Finanzen, Human Resources sowie IT, Herr Guido Spix war für Technik und Produktion verantwortlich. Ab dem Geschäftsjahr 2023 wird MULTIVAC von einer vierköpfigen Führung geleitet, mit Herrn Christian Traumann (CEO) als Sprecher, Herrn Bernd Höpner (CTO), Herrn Dr. Christian Lau (COO) sowie Herrn Dr. Tobias Richter (CSO). 2. Wirtschaftsbericht, wirtschaftliches Umfeld und Branchenentwicklung Die wirtschaftliche Entwicklung im Kalenderjahr 2022 war weiterhin, wenngleich abgeschwächt, geprägt durch die Folgen der Corona-Pandemie. Hinzu kamen die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine. Die Preise für Rohstoffe und Landwirtschaftsprodukte stiegen nach der Invasion Russlands stark an, da die Ukraine kriegsbedingt und Russland sanktionsbedingt als Lieferanten ausfielen. Die Verknappung der Erdgaslieferungen aus Russland in die Europäische Union (EU) führte zu einer erhöhten Unsicherheit bezüglich der Versorgungslage und enormen Preissteigerungen bei fossilen Brennstoffen. Hinzu kamen die nach wie vor pandemiebedingt gestörten Wertschöpfungsketten und die damit einhergehenden Preissteigerungen. In Folge der sich im Jahresverlauf 2022 eintrübenden globalen Wachstumsperspektiven kam es zu wiederholten Abwärtsrevisionen bei den Prognosen führender Institutionen. Trotz massivem Gegenwind zeigte sich die Konjunktur letztlich aber robuster als allgemein erwartet. Der Internationale Währungsfonds (IWF) nahm Ende Januar 2023 daher eine, wenn auch kleine, Aufwärtsrevision vor und schätzte den Zuwachs der globalen Wirtschaftsleistung für das Gesamtjahr 2022 zuletzt auf preisbereinigt +3,4 Prozent, nach einem kräftigen Anstieg von +6,2 Prozent im Jahr zuvor. Die globale Inflationsrate lag 2022 bei geschätzt +8,8 Prozent. In einem gesamtwirtschaftlich schwierigen Umfeld zeigte sich auch die Maschinenindustrie im Jahr 2022 an vielen Standorten widerstandsfähig. Global betrachtet konnte der Maschinenumsatz im Jahr 2022 preisbereinigt um +2 Prozent gesteigert werden. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war im Jahr 2022 nach noch vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes preisbereinigt +1,8 Prozent höher als im Vorjahr. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich. Das verarbeitende Gewerbe litt vor allem in der ersten Jahreshälfte 2022 wie schon im Jahr 2021 unter gestörten internationalen Lieferketten. Hinzu kam der massive Anstieg der Energiepreise infolge des Kriegs in der Ukraine. Die Konsumausgaben des Staates erhöhten sich 2022 nach zwei stark von Corona geprägten Jahren vergleichsweise moderat um +1,0 Prozent. Der Außenhandel nahm trotz starker Preisanstiege im Jahr 2022 zu: Deutschland exportierte preisbereinigt +2,9 Prozent mehr Waren und Dienstleistungen als im Vorjahr. Die Importe legten gleichzeitig sehr viel stärker um preisbereinigt +6,0 Prozent zu. Der Außenbeitrag dämpfte dadurch insgesamt das BIP-Wachstum. Die preisbereinigte Produktion im Maschinenbau in Deutschland hat ihr Vorjahresniveau im Jahr 2022 um 0,5 Prozent übertroffen. Das Produktionswachstum hätte deutlich höher ausfallen können, wenn nicht hartnäckig gestörte Lieferketten, ein sich intensivierender Fachkräftemangel und Schwierigkeiten bei der Energieversorgung die Produktion so stark und nachhaltig unter Druck gesetzt hätten. Allerdings blieb der von nicht wenigen erwartete Einbruch der Maschinenproduktion aus. Mehr noch: Im letzten Quartal des Jahres gelang eine regelrechte Aufholjagd: Die Produktion legte um +2,1 Prozent zu, und so wurde die bereits im April aufgestellte VDMA-Prognose 2022 von +1 Prozent erreicht. In Folge der deutlich anziehenden Preise für Maschinenbauprodukte nahm der Umsatz ausweislich der Ergebnisse der VDMA Auftragseingangs- und Umsatzstatistik um nominal +10,5 Prozent zu. Die Produktion erreichte zum Jahresende ein Niveau von geschätzt 237 Mrd. Euro, für den Umsatz stehen 244 Mrd. Euro in den Büchern. Darstellung des Geschäftsverlaufs Der MUWO-Konzern erstellt einen nach § 315e Abs. 3 HGB befreienden Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Unsere bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren haben sich wie folgt entwickelt.
Ein Großteil der Produktgruppen hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv entwickelt oder ist auf Vorjahresniveau geblieben. Den größten absoluten Anstieg erreichte die Produktgruppe Ersatzteile mit EUR 16,4 Mio. Absolut und relativ gesehen ist die Produktgruppe Portioniermaschinen hervorzuheben, die ihre Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um EUR 4,6 Mio bzw. 29,1 % steigerte. Die Produktgruppen Traysealer, Systeme sowie Bäckereimaschinen mussten hingegen leichte Umsatzeinbußen hinnehmen. Die Produktgruppen Rollenmaschinen und Ersatzteile sind mit Anteilen von 33,8 % bzw. 21,5 % an den gesamten Umsatzerlösen die größten Umsatzbringer. Der Rückgang des Auftragseingangs fällt im Wesentlichen auf den Bereich Neumaschinen mit EUR - 70,6 Mio. Der Rückgang des EBIT resultierte aus überproportional zum Umsatz gestiegenen Material- und Personalaufwendungen und vor allem aus deutlich überproportional gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die EBIT-Rendite zur Gesamtleistung belief sich auf 11,2 % und liegt damit unter dem Vorjahresniveau von 13,3 %. Die für das Geschäftsjahr 2022 prognostizierte Geschäftsentwicklung des MUWO-Konzerns konnte nach Einschätzung der geschäftsführenden Direktoren nicht überall erreicht werden. Während die erwartete Materialaufwandsquote im Wesentlichen eingetroffen ist, lag die Entwicklung der Umsatzerlöse leicht unterhalb der Erwartungen. Hingegen lagen das EBIT sowie die Auftragseingänge deutlich unterhalb der Erwartungen. Die geschäftsführenden Direktoren erachten die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2022 vor dem Hintergrund der herausfordernden Rahmenbedingungen dennoch als zufriedenstellend. 3. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Ertragslage Die Umsatzerlöse sind um 3,3 % bzw. EUR 20,7 Mio. auf EUR 649,5 Mio. angestiegen. Die Materialquote (Materialaufwand / (Umsatzerlöse + Bestandsveränderung)) erhöhte sich leicht auf 32,4 %. Zur Analyse des Umsatzanstieges verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt 2 "Darstellung des Geschäftsverlaufs". Im Inland wurde ein Umsatzanstieg in Höhe von EUR 1,3 Mio. (+1,3 %) erreicht. Das Umsatzwachstum war somit insbesondere durch unser Auslandsgeschäft getrieben, das einen Umsatzanstieg um EUR 19,4 Mio. (+3,7 %) verzeichnete. Der Anteil des Auslandsgeschäfts erhöhte sich demzufolge von 84,4 % auf 84,7 %. Für weitere Details verweisen wir auf die Umsatzaufgliederung im Konzernanhang, Abschnitt 23. Die Materialaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 15,2 Mio. bzw. 7,6 % auf EUR 215,7 Mio. überproportional zu den Umsatzerlösen erhöht. Die Personalaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 12,6 Mio. bzw. 4,9 % auf EUR 266,7 Mio. erhöht. Der Anstieg resultiert zum einen aus einem absolut betrachtet um 121 Mitarbeiter gestiegenen durchschnittlichen Mitarbeiterbestand. Zum anderen wirkten Entgeltsteigerungen sowie Änderungen der Prämienregelungen. Die Relation der Personalaufwendungen zu den Umsatzerlösen erhöhte sich von 40,4 % auf 41,1 %. Die Abschreibungen betrugen EUR 31,9 Mio. und lagen auf dem Niveau des Vorjahres. Im Jahr 2022 sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um EUR 13,9 Mio. bzw. 22,5 % auf EUR 75,7 Mio. gestiegen. Der Anstieg begründet sich insbesondere durch um EUR 7,5 Mio. höhere Aufwendungen in den Bereichen Marketing, Messen, Transport und Verpackung. Weiterhin sind die Kommunikationskosten (Dokumentation, Informatik, Reisen, Werbung) um EUR 3,3 Mio. gestiegen. Beide Effekte lassen sich auf die rückläufige Corona-Pandemie und die damit gestiegenen Reisetätigkeiten sowie Messeauftritte zurückführen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Zentralisierung des Währungsmanagements innerhalb des MUWO-Konzerns und der MUWO-Schwestergesellschaft MEAG mit ihren Vertriebsgesellschaften werden diese positiven und negativen Effekte separat in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Währungsergebnis bzw. Währungsergebnis aus Derivaten dargestellt. Nach einem negativen Effekt im Vorjahr von insgesamt EUR 9,7 Mio. verbleiben auch im Geschäftsjahr 2022 negative Effekte aus dem Währungsmanagement in Höhe von EUR 6,7 Mio. Der Aufwandsüberschuss ist vor allem auf die Währungsschwankungen beim USD und die daraus resultierenden negativen Marktwerte der korrespondierenden Devisentermingeschäfte zurückzuführen. Das Finanzergebnis entwickelte sich von EUR -19,3 Mio. auf EUR -25,0 Mio. negativ. Den größten Anteil am Finanzergebnis haben nach wie vor die Zinsaufwendungen für Darlehen der Gesellschafter (unter Berücksichtigung aktivierter Zinsen), die sich von EUR 20,4 Mio. auf EUR 22,6 Mio. erhöhten. Weiterhin waren höhere Bankzinsen sowie insbesondere die verschlechterte Performance des konsolidierten Wertpapierspezialfonds für die Verschlechterung des Finanzergebnisses verantwortlich. Der Ertragsteueraufwand hat sich von EUR 8,2 Mio. auf EUR 9,1 Mio. entgegen der Entwicklung des Ergebnisses vor Steuern erhöht. Die Relation des Steueraufwands zum Ergebnis vor Ertragsteuern erhöhte sich von 12,3 % auf 18,3 %. Analog zum Vorjahr wirken hier vor allem die Verluste der Fritsch, die im Vorjahr und im Geschäftsjahr 2022 steuerlich nicht genutzt werden konnten und für die auch keine latenten Steuern angesetzt wurden. Die Erhöhung der Steueraufwendungen resultiert im Wesentlichen aus bilanzierten Steuerverbindlichkeiten aufgrund erwarteter Steuernachzahlungen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich somit der Konzernjahresüberschuss von EUR 58,2 Mio. auf EUR 40,8 Mio. reduziert. Vermögens- und Finanzlage Im Geschäftsjahr 2022 zeigten sich die immateriellen Vermögenswerte mit EUR 49,8 Mio. und die Sachanlagen mit EUR 195,0 Mio. im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Die Investitionen waren nach wie vor auf einem hohen Niveau, aber niedriger als in den Vorjahren, wodurch die planmäßigen Abschreibungen im Berichtsjahr leicht höher waren als die Zugänge. Neben den Investitionen in Software und in die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden insbesondere Anzahlungen für Investitionen in neue Immobilien für Fertigung, Montage und Logistik aktiviert. Aufgrund der Entwicklung an den Kapitalmärkten wurde der Bestand an Wertpapieren deutlich reduziert, wodurch sich die finanziellen Vermögenswerte im Vorjahresvergleich deutlich reduziert haben. Der Anstieg der Vorräte fällt zum 31. Dezember 2022 mit EUR 41,2 Mio. bzw. 29,1 % deutlich aus. Der Anstieg entfällt mit EUR 22,1 Mio. auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Neben dem durch das erhöhte Geschäftsvolumen begründeten Anstieg wirkt hier vor allem eine höhere Bevorratung, um Problemen in den Lieferketten vorzubeugen. Weiterhin haben sich die unfertigen Erzeugnisse um EUR 17,7 Mio. erhöht. Auf Grund der hohen Auslastung über das gesamte Geschäftsjahr lagen die Auslieferungsraten am Jahresende nicht ganz so hoch wie in den Vorjahren. Dies erklärt auch den trotz des gestiegenen Geschäftsvolumens nahezu unveränderten Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen am Jahresende. In Folge des im Jahr 2018 eingeführten und in Folgejahren ausgebauten Cash-Pool-Systems, bei dem die MUWO die Cash-Pool-führende Stellung auch für die Vertriebsgesellschaften der Schwestergesellschaft MEAG innehat, werden Cash-Pool-Forderungen und -Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz separat dargestellt. Zur Entwicklung der Cash-Pool-Forderungen wie auch zu den entsprechenden Verbindlichkeiten, die die Zahlungsmittel und -äquivalente im Finanzmittelfonds komplettieren, verweisen wir auf unsere weiter unten folgenden Ausführungen zur Finanzlage. Die bedeutsamste Erhöhung auf der Passivseite lag in der Erhöhung der kurzfristigen finanziellen Schulden um EUR 114,4 Mio. auf EUR 140,7 Mio. Die Erhöhung resultierte aus der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von EUR 120,0 Mio. von der Schwestergesellschaft MULTIVAC Export AG. Dementsprechend haben sich die Cashpool-Verbindlichkeiten um EUR 115,8 Mio. auf EUR 34,2 Mio. reduziert. Die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben sich um EUR 15,6 Mio erhöht. Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus den Zuführungen zu den Darlehenskonten der Gesellschafter auf Grund des handelsrechtlichen Ergebnisses der MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG. Zudem haben sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen durch erhöhte Einkaufsvolumina am Jahresende um EUR 3,6 Mio. auf EUR 21,6 Mio. erhöht. Die Vertragsverbindlichkeiten haben sich aufgrund von Kundenanzahlungen für Bestellungen um EUR 6,8 Mio. auf EUR 16,6 Mio. erhöht. In den Vorjahren wurden von der KfW geförderte Darlehen zur Finanzierung des Baus unseres Kompetenzzentrums für Slicer und automatisierte Verpackungslinien in Höhe von EUR 33,8 Mio. sowie für den Neubau der TVI in Höhe von EUR 14,7 Mio. aufgenommen. Die Tilgungen dieser Fremdfinanzierungen wurden im Jahr 2022 fortgesetzt und waren der wesentliche Grund für den Rückgang der langfristigen finanziellen Schulden um EUR 10,7 Mio. Die Finanzierung erfolgt aus dem Cashflow der betrieblichen Geschäftstätigkeit, über Darlehen der Gesellschafter, welche sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 15,6 Mio. auf EUR 430,1 Mio. erhöht haben, über Bankdarlehen und im Bedarfsfall über das o. g. Cash-Pooling-System. Die Cash-Pool-Finanzierung als Saldogröße aus Cash-Pool-Forderungen und Cash-Pool-Verbindlichkeiten hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit einem passivischen Saldo in Höhe von EUR 144,8 Mio. deutlich auf nunmehr passivisch EUR 25,4 Mio. reduziert. Zusätzlich erhöhten sich erneut die flüssigen Mittel um weitere EUR 26,0 Mio. auf EUR 168,8 Mio. Am 31. Dezember 2022 standen dem MUWO-Konzern Kreditlinien über insgesamt EUR 100,2 Mio. (Vorjahr: EUR 72,0 Mio.) zur Verfügung. Davon wurden unter Berücksichtigung von Avalen EUR 46,1 Mio. (Vorjahr EUR 33,3 Mio.) in Anspruch genommen. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr von EUR 81,7 Mio. auf EUR 56,4 Mio. stark gesunken. Der Rückgang um EUR 25,3 Mio. begründet sich im Wesentlichen durch das um EUR 17,4 Mio. niedrigere Konzernjahresergebnis sowie die um EUR 14,5 Mio. erhöhten Auszahlungen für Vorräte, die insbesondere getätigt wurden, um gegenüber den Kunden lieferfähig zu bleiben. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit zeigte sich im Vergleich zum Vorjahr von EUR -26,1 Mio. auf EUR 32,9 Mio. Cashflow-erhöhend. Der Anstieg der Einzahlungen in Höhe von EUR 59,0 Mio. entfällt mit EUR 59,2 Mio. fast vollständig auf Einzahlungen aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten. Dies begründet sich im Wesentlichen in den Aktivitäten des konsolidierten Spezialfonds, der im Geschäftsjahr 2022 sehr viele Wertpapiere veräußert und die Zahlungsmittel entsprechend erhöht hat. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit hat sich von EUR -65,8 Mio. auf EUR 56,0 Mio. deutlich verändert. Der wesentliche Grund für die Veränderung von EUR 121,8 Mio. liegt in der Aufnahme eines Darlehens von der Schwestergesellschaft MULTIVAC Export AG in Höhe von EUR 120,0 Mio. Insgesamt erhöhte sich der Finanzmittelfonds, der aus den Cash-Pool-Forderungen/-Verbindlichkeiten, dem Kassenbestand und den Guthaben bei Kreditinstituten besteht, im Geschäftsjahr 2022 um EUR 145,4 Mio. auf EUR 143,3 Mio. Das EBIT und der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit zeigten sich im Berichtsjahr 2022 trotz des Rückgangs zum Vorjahr auf einem guten Niveau. Verbunden mit den hohen Investitionen in den letzten Jahren wurden die Grundsteine für ein nachhaltig profitables Wachstum des MUWO-Konzerns in den nächsten Jahren gelegt. 4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Von den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, über die wir im Folgenden berichten, setzen wir keinen durchgängig zur Steuerung des Konzerns ein. a) Forschung und Entwicklung Der MUWO-Konzern hat im zurückliegenden Geschäftsjahr wiederholt hohe Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung getätigt. Im Geschäftsjahr 2022 betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen EUR 50,3 Mio. (im Vorjahr EUR 48,3 Mio.). Bei MUWO waren in 2022 inklusive der Softwareentwickler durchschnittlich 396 (im Vorjahr 380) Entwickler tätig. Neben einigen kundenspezifischen Entwicklungen, wie beispielsweise in unserer Medizinsparte, wurden Ressourcen in die Vervollständigung des Produktportfolios über alle Maschinentypen hinweg investiert. Im Bereich "Thermoforming Packaging Machines" (TFP) haben wir weiterhin intensiv an unserer Tiefziehverpackungsmaschine für Horizontal Snack Packs entwickelt. Auf Basis von gegenüber anderen Tiefziehverpackungsmaschinen reduzierteren Funktionen, wie beispielsweise einem reduzierten Tiefzug, bietet diese Maschine ein attraktives Angebot für Kunden und/oder Branchen mit geringeren Investitionsbudgets. Daneben wurde im Bereich TFP an Werkzeugen für unsere Tiefziehverpackungsmaschine RX4.0 gearbeitet, die prozessrelevante Daten während des Betriebs der Maschine aufnehmen und verarbeiten kann. Diese Werkzeuge komplettieren die RX4.0. Dieses Projekt konnte zum Ende des Geschäftsjahres 2022 mit der Markteinführung und Serienreife erfolgreich abgeschlossen werden. In der Produktgruppe Traysealer wurde im Bereich «Tray & Pouch Packaging» (TPP) intensiv an der Entwicklung der neuen TX815, TX825 und TX835 Serien weitergearbeitet, die im Geschäftsjahr 2023 in die Serienfertigung gehen sollen. Mit drei neuen Traysealer-Modellen ergänzt MUWO seine TX8-Serie in der Formatbreite - und bietet Kunden dadurch noch mehr Flexibilität beim Verpacken. Die Traysealer TX815, TX825 und TX835 eignen sich durch ihr breites Format speziell für das Verpacken von großen Trays in zweispurigen Produktionsprozessen und zeichnen sich durch einen maximalen Output aus. Daneben wurde die Entwicklung der neuen TX6-Serie begonnen. Im Vergleich zu den bereits verfügbaren TX-Bauriehen wurde die TX6-Serie mit dem Ziel einer kompakten sowie kosteneffizienten Lösung komplett neu entwickelt und damit konsequent auf Nachhaltigkeit getrimmt. Aus dieser Serie soll im Geschäftsjahr 2023 die TX620 in den Verkauf gehen und in die Serienproduktion überführt werden. Daneben haben wir weiterhin an einem Horizontal Flowpacker-System gearbeitet, einer neuen Maschinenart, die das Produktprogramm von MULTIVAC ergänzt. Ein Vorteil dieses Systems ist u. a die Reduzierung von Verpackungsmaterial. Das System ist darüber hinaus für die Verwendung alternativer Packstoffe geeignet. Insgesamt handelt es sich um eine Schlauchbeutelmaschine, die Stückgüter (z. B. Käse, Salami) horizontal verpackt. Für die im Aufbau befindliche Produktgruppe Slicer wurde an dem neuen Slicer im Großmaschinensegment mit hoher Ausbringung für Aufschnittware gearbeitet. Mit Hilfe dieser Neuentwicklung sollen auch die Herstellungskosten des bisherigen Slicers reduziert werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Bereichs Slicer war die Komplettierung der Entwicklung des SB625 Basic. Das Übergabeband SB625 sorgt für eine effiziente Übergabe der geslicten Ware an eine Tiefziehverpackungsmaschine. Einer der Schwerpunkte der Entwicklungstätigkeit unserer Tochtergesellschaft TVI Entwicklung und Produktion GmbH war die Weiterentwicklung der GMS400. Hierbei handelt es sich um ein universelles kompaktes Portioniersystem. Die Neuentwicklung wurde erstmals auf der Angua FoodTec im April 2022 präsentiert und richtet sich in Deutschland insbesondere an mittelständische Fleischereien, Industriebetriebe mit kleinen Linien sowie Großverbraucher-Lieferanten, die Restaurants, Caterer, Kantinen, Schulen oder Kliniken mit portionierten Fleischwaren versorgen. Auf dem internationalen Markt erwarten wir eine große Nachfrage im Bereich Food-Service und bei Industriebetrieben, die kleinere, flexible Linien nutzen oder den Einstieg in die Frischfleisch-Portionierung anstreben. Zusätzlich zählen dort auch große Supermärkte mit eigener Fleischerei zu unserer avisierten Zielgruppe. Auch die Entwicklung der GMS1000 als Ersatz für die GMS1200 haben wir weiter vorangetrieben. Schwerpunkt für die Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2023 wird neben dem Abschluss der Entwicklung der GMS400 die Weiterentwicklung der GMS1000 sein. Im zweiten Quartal 2023 soll der erste Prototyp der GMS1000 fertig sein und Ende 2023 soll der Launch erfolgen. Die GMS1000 ist ein Portioniersystem mit einspurigem Pressslicer mit flexibler 3D-Pressung, mit Einzelscheibenablage für die Automatisierbarkeit im Auslauf sowie mit voller Automatisierbarkeit im Zulauf. Bei der Fritsch Bakery Technologies GmbH & Co. KG wurden in 2022 die Rollfix 300, 600 und 700 fertiggestellt. Die neuen Teigausrollmaschinen richten sich im Wesentlichen an das Handwerk und den Mittelstand. Sie vervollständigen das Produktportfolio von Fritsch und sollen zudem die Herstellungskosten im Vergleich zur bisherigen Generation der Rollfixe spürbar reduzieren. Daneben hat der MUWO-Konzern im Geschäftsjahr 2022 weiterhin Prozessoptimierungen und Neuentwicklungen vorangetrieben. Dies betraf u. a. auch hygieneoptimierte und ausstoßverringernde Produktlösungen. b) Mitarbeiter Wie im Vorjahr konnte die Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt von 3.986 Mitarbeitern um 121 (Vorjahr: 115) Mitarbeiter auf 4.107 Mitarbeiter erhöht werden. Die Anzahl der Auszubildenden war nahezu unverändert. Im Geschäftsjahr 2022 haben wir weiterhin die Verbesserung der Mitarbeiterqualifikationen vorangetrieben. 5. Chancen und Risikobetrachtung Die Risiken und Chancen des Konzerns werden regelmäßig innerhalb der Geschäftsführung und der oberen Führungsebene aufgenommen und analysiert. Eine Quantifizierung der Risiken und Chancen erfolgt nicht. Entsprechende Maßnahmen werden verabschiedet und die Umsetzung dieser Maßnahmen kontrolliert. Risiken mit besonderem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage außerhalb der normalen Risiken im Geschäftsbetrieb sind für den MUWO-Konzern nicht erkennbar. Risiken mit wirtschaftlichem oder rechtlichem Bestandsgefährdungspotenzial sind ebenfalls nicht bekannt. Es besteht ein geringes Risiko von Marktpreisschwankungen bei den erworbenen Wertpapieren. Diesem Risiko begegnet die Geschäftsführung, in dem im Wesentlichen nur in Wertpapiere mit hoher Bonität investiert wird. Es bestehen in geringem Umfang Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zur Absicherung von Währungskursrisiken schließt der Konzern Devisentermingeschäfte ab. Diese Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf den Anhang. Der Auslandsvertrieb unserer Produkte erfolgt nach wie vor überwiegend über die Schwestergesellschaft MULTIVAC Export AG (MEAG), Hünenberg/Schweiz, sowie deren verbundene Unternehmen. Deren Fremdwährungsrisiken für Intercompany-Sachverhalte werden regelmäßig von der MUWO getragen. Im Rahmen unserer Strukturoptimierungen haben wir unsere Sicherungsstrategie angepasst und das Währungsmanagement bei der Konzernobergesellschaft zentralisiert. Im Geschäftsjahr 2022 hat sich diese Zentralisierung negativ auf den Konzernabschluss ausgewirkt (Vorjahr: negativ). Mit Umsetzung dieser Zentralisierung haben wir auch entsprechende Risikomanagement-Prozesse implementiert. Um die Transparenz für diese Effekte zu erhöhen, werden sie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung separat dargestellt. Es besteht das bedeutsame Risiko von Beschaffungspreiserhöhungen insbesondere bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (vor allem bei Aluminium- und Edelstahlerzeugnissen sowie Elektrobauteilen). Diesem Risiko begegnet die Geschäftsführung durch eine permanente Analyse der Beschaffungsmärkte sowie durch eine angemessene Bevorratung dieser Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Der Erfolg und die Funktionsfähigkeit unseres Unternehmens hängen u. a. von der informationstechnischen Ausstattung ab. Grundsätzliche informationstechnische Risiken ergeben sich sowohl aus dem Betrieb computergestützter Datenbanken wie auch aus dem Einsatz von Systemen für Warenwirtschaft, E-Commerce, Controlling und Finanzbuchhaltung. Einschränkungen oder der Ausfall dieser oder anderer IT-Systeme, ob teilweise oder komplett, beziehungsweise deren verzögerte Betriebswiederherstellung können den Arbeitsablauf deutlich beeinflussen. Der Eintritt solcher Risiken aus Störungen der IT-Systeme kann nicht ausgeschlossen werden. Es bestehen auch Cyber-Sicherheitsrisiken. Computerkriminalität wächst zunehmend und wird professioneller, was mit Risiken hinsichtlich der Sicherheit unserer Systeme und Netzwerke sowie der Sicherheit von Daten verbunden ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten und auch MUWO ein Opfer von Cyberattacken aller Art werden kann. In diesem Zusammenhang könnte bspw. unsere IT beeinträchtigt werden beziehungsweise ganz ausfallen. Darüber hinaus kann im Zuge einer Cyberattacke nicht ausgeschlossen werden, dass Kundeninformationen und sensible, geschützte Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Um den Risiken entgegenzuwirken, unternehmen wir intensive Anstrengungen, um die Verfügbarkeit der IT-Systeme bestmöglich sicherzustellen. Durch die Nicht- oder Teilweiseerfüllung von verschiedenen Projektaufgaben im Zusammenhang mit dem Upgrade eines neuen ERP-Systems kann eine solche Einführung möglicherweise verzögert werden. Durch einen Verzug einer solchen Implementierung kann zusätzlicher Aufwand entstehen und es könnten sich auch negative Auswirkungen auf Kundenprojekte ergeben. Um solchen Risiken entgegenzuwirken, nutzen wir verschiedene Maßnahmen wie erfahrene Mitarbeiter für die erfolgreiche Durchführung von internen Projekten. Unabhängig von allen Präventiv- und Gegenmaßnahmen muss festgehalten werden, dass ein Upgrade des ERP-Systems in jedem Falle ein signifikanter Schritt für jedes Unternehmen darstellt, dessen Effekte und Auswirkungen auf das Unternehmen nicht abschließend eingeschätzt werden können. Trotz aller Maßnahmen könnten Störungen im Betrieb im Zuge einer Umstellung eintreten. Aufgrund der Komplexität und Tragweite einer Umstellung sind erhöhte Aufwendungen mit Auswirkungen auf die Profitabilität nicht auszuschließen. Zudem bestehen nach wie vor bedeutsame Risiken durch die politische Entwicklung in unterschiedlichen Ländern bzw. Regionen, zu nennen sind hier bspw. protektionistische Strategien und/oder Importzölle, und den damit verbundenen Reaktionen anderer Länder bzw. Regionen, die sich negativ auf den Geschäftsverlauf der MUWO auswirken können. Auch Strategien wie ein "sanfter Protektionismus", den Joe Biden als US-Präsident proklamiert, können sich negativ auswirken. Es ergeben sich potenzielle Risiken aus dem aktuell anhaltenden Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie den Spannungen im Nahen Osten und zwischen China und Taiwan. Der MUWO-Konzern hat keine Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in Russland oder in der Ukraine. Zum 31. Dezember 2022 hat der MUWO-Konzern keine wesentlichen Vorräte und Forderungen, die Projekte in Russland und in der Ukraine betreffen, in den Büchern. Es bestehen jedoch Risiken aus den steigenden Energie- und Rohstoffpreisen sowie der hohen Inflation, die die Investitionen von potenziellen Kunden hinauszögern könnten. Direkte Störungen in den Lieferketten des MUWO-Konzerns sind derzeit nicht absehbar, insbesondere indirekte Störungen können aber nicht ausgeschlossen werden. Der zunehmende Wettbewerb um Facharbeiter in den Standortregionen führt ebenfalls zu nicht unerheblichen Umsatz- und Ergebnisrisiken, da die vorhandenen Maschinenkapazitäten nicht vollumfänglich ausgenutzt werden können. Der MUWO-Konzern begegnet dem Risiko durch attraktive Arbeitsplatzangebote und verstärkte Aus- und Weiterbildungsaktivitäten. Regional bedingten Produktionsrisiken begegnen wir darüber hinaus mit einer entsprechenden Diversifizierung unserer Kapazitäten. Neben dem Produktionsstandort in Bulgarien haben wir in 2019 eine neue Produktionsgesellschaft in Taicang (China) gegründet und in den Folgejahren weiter ausgebaut. Für das Geschäftsjahr 2023 ist die Gründung einer weiteren Tochtergesellschaft in Indien als Fertigungsstandort geplant. Der MUWO-Konzern ist weder regional noch in Bezug auf Großkunden Risikokonzentrationen ausgesetzt. Der MUWO-Konzern will die drei Megatrends dieses Jahrhunderts - Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und eine steigende Nachfrage nach guten und gesunden Lebensmitteln infolge der weltweit wachsenden Mittelschicht - nutzen. Aufgrund des stetigen Ausbaus der internationalen Vertriebs- und Serviceorganisation, der sich ständig erweiternden Produktpalette sowie der zunehmenden Erschließung neuer Anwendungsgebiete im Lebensmittel-, Medizin- und Non-Food-Sektor sieht der MUWO-Konzern weiterhin deutliches Wachstumspotenzial. Weiteres Wachstumspotenzial ergibt sich durch die wachsende Bedeutung des Themas "Ressourceneffizienz" bei unseren Kunden. Durch den Einsatz verschiedener innovativer Technologien in den Verpackungslösungen lassen sich Packstoffe, Energie und Kühlwasser besonders effizient einsetzen. Gleichzeitig tragen diese Technologien zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verpackungsmaschinen und zur Erhöhung der Maschinenverfügbarkeit bei. Kurz- bis mittelfristig wird die Marktdurchdringung in Italien, in den USA und im asiatischen Raum vorangetrieben. Das China-Geschäft wächst zwar, bildet aber noch kein substanzielles Volumen und stellt daher auch kein Risiko dar. Zudem beobachtet die Geschäftsleitung aktuelle geopolitische Entwicklungen genau und wird ggf. Maßnahmen einleiten, um auf geänderte Rahmenbedingungen schnell reagieren zu können. Als einziger Verpackungslösungsanbieter zählt MULTIVAC zu den "50 Sustainability & Climate Leaders", einer Initiative von Bloomberg und der UN, die darauf abzielt, wegweisende Beiträge von Unternehmen zur Erreichung der UN-Klimaziele sichtbar zu machen und weiteres Engagement in den unterschiedlichsten Märkten zu fördern. Auch hieraus ergibt sich Wachstumspotenzial bei der Unterstützung von Kunden, um den Anteil von recyclingfähigen Packstoffen erhöhen zu können und um den Packstoffverbrauch durch optimierte Technologien und Prozesse verringern zu können. Die internationale Roadmap von MULITVAC sieht mittel- bis langfristig die Weiterentwicklung von Emerging Markets insbesondere in Afrika und Südostasien vor. Durch die Übernahme der FRITSCH-Unternehmensgruppe in 2019 sowie die Erwerbe der Mehrheitsanteile an der TVI Entwicklung und Produktion GmbH nebst der Übernahme der Slicer-Sparte von VC999, beides jeweils im Geschäftsjahr 2017, und den Ausbau des eigenen Systemgeschäfts bestehen Chancen, unseren Kunden ganzheitliche Lösungen von der Verarbeitung, dem Portionieren und Schneiden bis zum End-of-Line-Bereich anzubieten. Neben dieser Chance birgt diese Entwicklung aber auch Risiken durch die steigenden Leistungsanforderungen an die Maschinen und die immer komplexer werdenden Produktionslinien. Es können sich Ergebnis- und Cashflow-Risiken in Bezug auf das Tochterunternehmen Fritsch Bakery Technology GmbH & Co. KG ergeben. Diese können sich durch erhöhten Investitionsbedarf oder durch eine länger als geplant dauernde Integration in die MULTIVAC-Gruppe ergeben. Ein weiteres bedeutsames Risiko besteht bei einer sich entwickelnden Inakzeptanz von Kunststofffolien als Verpackungsmaterial. Am 1. Januar 2019 trat in Deutschland das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Die EU-Kommission legt in ihrer europäischen Strategie fest, dass ab 2030 alle Kunststoffverpackungen auf dem EU-Markt recyclingfähig sein sollen. In der Ende 2020 erlassenen EU-Richtlinie über Einwegkunststoffverpackungen wurden Spezifikationen zur Kennzeichnung solcher Verpackungen festgelegt. Im September 2020 hat das Europäische Parlament grünes Licht für eine Steuer auf nicht recycelte Kunststoffprodukte gegeben. Sofern sich das Verpackungsmaterial ändern würde, z. B. in Richtung recyclebare, papierfaserbasierte Packstoffe oder hin zu Mono-Materialien mit Funktionsschichten, sind bzw. wären Investitionen in die Adaption der Maschinen und Systeme des MUWO-Konzerns erforderlich. Der MUWO-Konzern beschäftigt sich intensiv mit dieser Thematik und investiert diesbezüglich in neue, ressourcenschonende und effiziente Verpackungslösungen. Bereits heute bietet der MUWO-Konzern Maschinenkonzepte zur Verarbeitung von papierfaserbasierten Materialien (MULTIVAC PaperBoard) oder auch mit unserem "e-concept" zur Reduzierung von Packstoffverbrauch, Frischwasserbedarf und Energie an und arbeitet mit Partnern in der Industrie zusammen, um geeignete Konzepte zu entwickeln. Insgesamt bestehen aus Sicht der Geschäftsführung auch sog. Umweltrisiken. Dies sind Risiken für die Gesundheit von Personen, den Lebensraum oder die Arbeitsumgebung, andere Lebewesen und die Natur. Für den Konzern ist dies z. B. das Risiko einer Pandemie. Eine Pandemie wie Corona kann zu einem (teilweisen) Ausfall der Produktion führen. Darüber hinaus können Lieferketten unterbrochen werden. Kundenseitig besteht das Risiko eines Umsatzeinbruchs und eines Forderungsausfalls aufgrund von Liquiditätsengpässen. Aufgrund der Einbindung in die internationale MULTIVAC Vertriebs- und Serviceorganisation sehen wir hier grundsätzlich Risiken in Folge eines Umsatz- und Ergebniseinbruchs und weniger in Bezug auf Forderungsausfälle. 6. Voraussichtliche Entwicklung für das Geschäftsjahr 2023 Für das Gesamtjahr 2023 prognostiziert der Internationalen Währungsfonds (IWF) ein weltwirtschaftliches Wachstum von +2,9 Prozent. Das sind 0,2 Prozentpunkte mehr als im Oktober 2022 erwartet wurden. Globale Krisen belasten die Weltwirtschaft zwar weiter schwer, die totale Neuausrichtung der Corona-Politik Chinas könnte laut IWF aber den Weg zur Erholung ebnen. Ein Abrutschen der Weltwirtschaft in die Rezession dürfte so vermieden werden. Gleichwohl wird auf etliche Risiken, die eine schlechtere Entwicklung zur Folge hätten, hingewiesen: So könnte sich in China die Corona-Situation und die Krise im Immobiliensektor verschlechtern, der Krieg in der Ukraine könnte eskalieren, und in den Schwellen- und Entwicklungsländern könnte es zu einer Schuldenkrise kommen. Die VDMA-Volkswirte erwarten für das Jahr 2023 einen preisbereinigten Anstieg des Welt-Maschinenumsatzes um 1 %. Für die EU-27 wird ein Rückgang um -1 Prozent vorhergesagt. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) blickt optimistischer auf die deutsche Konjunktur in diesem Jahr als noch vor wenigen Monaten. Das Institut rechnet für 2023 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5 Prozent, nachdem es Mitte Dezember noch von +0,3 Prozent ausgegangen war. Die konjunkturellen Aussichten haben sich zuletzt etwas aufgehellt, und die deutsche Wirtschaft kämpft sich aus der Energiekrise. Gleichwohl bleibt die Aufwärtsdynamik verhalten. Die zuletzt deutlich rückläufigen Gaspreise stimulieren die Konjunktur zwar etwas. Sie entlasten aber vor allem den Staatshaushalt, der nun mit weniger Subventionen im Rahmen der Energiepreisbremsen einspringen muss. Der Preisanstieg hält sich hartnäckig und betrifft die gesamte Breite des Warenspektrums. Durch die hohen Preise sind die realen Lohnkosten so niedrig wie lange nicht mehr, während die Einnahmen der öffentlichen Haushalte sprudeln. Das IfW Kiel rechnet in diesem Jahr mit einer Inflation von +5,4 Prozent. Wichtig sei ein entschlossenes Gegensteuern der Geldpolitik. Der Maschinenbau in Deutschland steuert 2023 auf ein herausforderndes Jahr zu. Die VDMA-Volkswirte rechnen mit einem Rückgang der realen Produktion in Höhe von -2 Prozent. Diese Prognose ist weiterhin mit einer hohen Unsicherheit behaftet, denn die weitere wirtschaftliche Entwicklung hängt von vielen Faktoren ab, die aktuell nur schwer abschätzbar sind. Noch immer tobt in der Ukraine ein Krieg mitten in Europa, der festgefahren scheint. Und mit Blick auf den nächsten Winter stellt sich die Frage, ob die Energieversorgung in den Unternehmen sichergestellt werden kann. Noch haben viele Unternehmen ein solides Auftragspolster, dieses wird im Jahresverlauf aber teilweise schmelzen. Sich weiter entspannende Lieferketten und die Zurückhaltung bei den Bestellungen infolge der zahlreichen Unsicherheiten sind dafür maßgeblich verantwortlich. Sorgen bereitet insbesondere der Fachkräftemangel. Viele Unternehmen möchten Personal einstellen, finden jedoch keine oder nur zu wenige Leute. Insgesamt schauen laut VDMA-Blitzumfrage trotz aller Widrigkeiten knapp die Hälfte der Unternehmen optimistisch auf das bevorstehende Jahr, 38 Prozent der Befragten zeigen aber auch eine gemischte Stimmungslage. Lediglich 14 Prozent der Unternehmen sind pessimistisch gestimmt. Der MUWO-Konzern liegt beim Auftragseingang im ersten Quartal des Jahres 2023 mit EUR 154 Mio. deutlich unter dem hohen Auftragseingangswert des ersten Quartals des Jahres 2022. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genauen Aussagen über den Geschäftsverlauf 2023 treffen. Jedoch zeigen die ersten Prognosen für das zweite Quartal, dass der Auftragseingang wieder ansteigt, verbunden mit der Hoffnung, dass die MUWO im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt weiterhin wachsen wird. Für unsere bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren erwarten wir folgende Entwicklungen.
Wir gehen davon aus, dass der MUWO-Konzern auch im Geschäftsjahr 2023 im Umsatz und Auftragseingang wachsen wird. Beim Betriebsergebnis/EBIT erwarten wir eine Reduzierung. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.
Wolfertschwenden, 28. April 2023 Christian Traumann Bernd Höpner Dr. Christian Lau Dr. Tobias Richter Konzernbilanz (IFRS)
Auf die Anmerkungen im Anhang wird verwiesen. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS)
Auf die Anmerkungen im Anhang wird verwiesen. Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS)
Auf die Anmerkungen im Anhang wird verwiesen. Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS)
Auf die Anmerkungen im Anhang wird verwiesen. Konzernkapitalflussrechnung (IFRS)
Auf die Anmerkungen im Anhang wird verwiesen. Konzernanhangder MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KGAllgemeine Informationen 1. Die Gesellschaft 2. Grundsätze der Rechnungslegung 3. Unternehmenszusammenschlüsse 4. Annahmen, Schätzungen, Ermessensausübungen des Managements und Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte 5. Neue Rechnungslegungsvorschriften Grundlagen des Konzernabschlusses 6. Konsolidierungskreis 7. Unternehmenszusammenschlüsse 8. Konsolidierungsgrundsätze 9. Währungsumrechnung Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 10. Ertrags- und Aufwandsrealisierung 11. Immaterielle Vermögenswerte 12. Sachanlagen 13. Finanzielle Vermögenswerte 14. Vorräte 15. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 16. Ertragsteuern 17. Rückstellungen 17.1. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 17.2. Sonstige Rückstellungen 18. Finanzielle Schulden 19. Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 20. Fremdkapitalkosten 21. Kapitalflussrechnung 22. Finanzrisikomanagement Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 23. Umsatzerlöse 24. Sonstige betriebliche Erträge 25. Materialaufwand 26. Personalaufwand 27. Abschreibungen 28. Sonstige betriebliche Aufwendungen 29. Währungsergebnis und Währungsergebnis aus Sicherungsgeschäften 30. Finanzerträge 31. Finanzierungsaufwendungen 32. Sonstige Finanzerträge 33. Sonstige Finanzaufwendungen 34. Nettogewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden 35. Ertragsteuern Erläuterungen zur Bilanz 36. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert 37. Sachanlagen 38. Finanzielle Vermögenswerte 39. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 40. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, netto 41. Vertragsvermögenswerte/-verbindlichkeiten 42. Sonstige Vermögenswerte 43. Vorräte 44. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 45. Eigenkapital 46. Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen 47. Rückstellungen 48. Finanzielle Schulden 49. Sonstige Verbindlichkeiten 50. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten Sonstige Erläuterungen 51. Eventualschulden 52. Angaben zu Leasingverhältnissen 53. Beziehungen zu nahestehenden Personen 54. Organe der Gesellschaft, Vergütungen der Organe 55. Prüfungs- und Beratungshonorare 56. Inanspruchnahme der Befreiung nach §§ 264 Absatz 3, 264b HGB 57. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 58. Anteilsbesitzliste Konzern-Anhang für die Perioden vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 Allgemeine Informationen 1. Die Gesellschaft Die MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG, Wolfertschwenden ("MULTIVAC" oder "die Gesellschaft") ist die Muttergesellschaft der MULTIVAC-Gruppe. Sitz der Gesellschaft ist die Bahnhofstraße 4 in 87787 Wolfertschwenden, Deutschland. Die Gesellschaft ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Memmingen, Handelsregister A, HRA 8040. Die MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG sowie deren Tochtergesellschaften entwickeln und vertreiben Verpackungslösungen. Ihr Produktportfolio beinhaltet Verpackungsmaschinen, Automatisierungskomponenten, Portionier- und Bäckereimaschinen sowie Kennzeichnungs- und Inspektionssysteme. Darüber hinaus bieten sie eine umfassende Beratung für die Entwicklung individueller Verpackungslösungen, maßgeschneiderte Nachlieferungen sowie einen umfassenden Service mit kompetenter Ersatzteilbelieferung. 2. Grundsätze der Rechnungslegung Der Konzernabschluss der MULTIVAC wurde unter Inanspruchnahme des Wahlrechts gemäß § 315e Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022 (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022) in Übereinstimmung mit den zum Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den gültigen Verlautbarungen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Der vorliegende Konzernabschluss umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 und wurde von den geschäftsführenden Direktoren am 28. April 2023 zur Veröffentlichung freigegeben. Die Vergleichsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro ("TEUR") angegeben. 3. Unternehmenszusammenschlüsse Akquisitionen werden nach der Erwerbsmethode ausgewiesen. Dementsprechend werden die Ergebnisse der erworbenen Unternehmen vom jeweiligen Erwerbszeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen. Weitere Erläuterungen können Abschnitt 7 Unternehmenszusammenschlüsse dieses Anhangs entnommen werden. In den Geschäftsjahren 2022 und 2021 fanden keine Unternehmenszusammenschlüsse statt. 4. Annahmen, Schätzungen, Ermessensausübungen des Managements und Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS macht es in bestimmten Fällen erforderlich, Bilanzierungsgrundsätze anzuwenden, die auf Schätzungen und Prämissen basieren. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie Schätzungen auf Grund von Sachverhalten, die sich von Natur aus durch Ungewissheit auszeichnen und Veränderungen unterliegen können. Aufwendungen in Zusammenhang mit der Bewertung von Vorräten zum Nettoveräußerungswert sowie der Bewertung von Gewährleistungsverpflichtungen unterliegen nicht unerheblichen Schätzungen und Annahmen. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unterliegen ebenfalls nicht unerheblichen Schätzungen und Annahmen. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird im Konzern grundsätzlich der Nutzungswert herangezogen. Basis hierfür ist die von den geschäftsführenden Direktoren erstellte aktuelle Planung in Form diskontierter Cashflow-Prognosen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts beruht, gehören Annahmen bezüglich der Entwicklung von Umsatzerlösen, Wachstumsraten, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Planungszeitraums zugrunde gelegt werden, sowie Diskontierungssätze. Diese Annahmen sind ebenfalls mit nicht unerheblichen Unsicherheiten verbunden. Die geschäftsführenden Direktoren müssen Einschätzungen zur Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern sowie zu Risiken aus unsicheren Steuerpositionen vornehmen, die nicht unerheblichen Schätzungen und Annahmen unterliegen. Bilanzierungsgrundsätze, die auf Schätzungen und Prämissen basieren, können sich im Zeitablauf verändern und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen. Diese Bilanzierungsgrundsätze können auch Annahmen umfassen, die von den geschäftsführenden Direktoren in derselben Berichtsperiode mit gleichermaßen vernünftigen Gründen anders hätten getroffen werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass zukünftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern. Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die geschäftsführenden Direktoren führen eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüfen die geschäftsführenden Direktoren die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Fair Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet die Gesellschaft soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair Value Hierarchie eingeordnet: Stufe 1: Notierter Preis (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen. Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte und Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Die Gesellschaft erfasst erforderliche Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderungen eingetreten sind. Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind zu den Finanzinstrumenten in Abschnitt 50 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten enthalten. 5. Neue Rechnungslegungsvorschriften a) Erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften Zum 1. Januar 2022 waren die folgenden neuen Standards erstmalig anzuwenden, welche jedoch keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben: Änderungen an IFRS 16: COVID-19-bezogene Mieterleichterungen nach dem 30. Juni 2021 Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept Änderungen an IAS 16: Sacheinlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 b) Noch nicht umgesetzte Rechnungslegungsvorschriften Für die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 waren die im Folgenden dargestellten Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen bereits veröffentlicht, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden:
Das IASB hat eine Reihe weiterer Verlautbarungen veröffentlicht. Diese Rechnungslegungsverlautbarungen werden voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss der MULTIVAC haben. Die erstmalige Anwendung des jeweiligen Standards ist mit der verpflichtenden Anwendung beabsichtigt. Grundlagen des Konzernabschlusses 6. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss beinhaltet die Abschlüsse aller Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind Gesellschaften, die direkt oder indirekt beherrscht werden. Beherrschung liegt nach IFRS 10 vor, wenn der Konzern Entscheidungsmacht über ein untergeordnetes Unternehmen hat, daraus schwankenden Renditen ausgesetzt ist und die Möglichkeit hat, diese Renditen zu beeinflussen. Tochterunternehmen werden zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, zu dem die Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist. Eine Entkonsolidierung erfolgt, sobald die Beherrschung endet. Zum 31. Dezember 2022 wurden neben der MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG die Tochtergesellschaften, die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführt sind, im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen (siehe Anmerkung 58 Anteilsbesitzliste). Zudem wird ein geschlossener Wertpapierfonds vollkonsolidiert. Des Weiteren werden zum 31. Dezember 2022 Anteile an dem assoziierten Unternehmen Italianpack S.p.A. Como/Italien nach der Equity-Methode bilanziert. Gemeinschaftsunternehmen bestehen zum 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2021 nicht. 7. Unternehmenszusammenschlüsse Alle Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbes werden nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und eingegangenen oder übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt bemessen. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Schulden sowie Eventualschulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile am Eigenkapital. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbes über den Nettowert der anteiligen Vermögenswerte und Schulden wird als Geschäfts- und Firmenwert aktiviert. Die Bewertung von nicht kontrollierenden Anteilen erfolgt zum anteilig beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten. Nach erstmaligem Ansatz werden Gewinne und Verluste unbegrenzt beteiligungsproportional zugerechnet, wodurch auch ein Negativsaldo bei nicht kontrollierenden Anteilen entstehen kann. Ein verbleibender negativer Unterschiedsbetrag wird sofort erfolgswirksam erfasst. Verbindlichkeiten aus Optionen, deren Ausübung MULTIVAC sich nicht entziehen kann, werden mit dem Barwert des Ausübungspreises bewertet. Dabei wird unterstellt, dass die Optionen zum jeweils erstmöglichen Zeitpunkt ausgeübt werden. Der beizulegende Zeitwert der bedingten Kaufpreisverpflichtungen ermittelt sich als Barwert wahrscheinlichkeitsgewichteter Auszahlungsszenarien. Die Veränderungen dieser Passiva erfolgen gemäß den Grundsätzen der Anticipated Acquisition Methode erfolgsneutral gegen die Gewinnrücklagen der Mehrheitsgesellschafter. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben erfolgt eine erfolgswirksame Neubewertung von zum Zeitpunkt des Beherrschungsübergangs gehaltenen Anteilen zum Zeitwert. Eine Anpassung bedingter Kaufpreisbestandteile, die zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verbindlichkeit ausgewiesen werden, erfolgt erfolgswirksam. Eine Ausnahme besteht lediglich für Anpassungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt, wenn bessere Erkenntnisse zu werterhellenden Informationen über die Verhältnisse zum Transaktionszeitpunkt führen. In diesem Fall wird eine Anpassung der Anschaffungskosten und damit des Geschäfts- oder Firmenwerts vorgenommen. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst. Die Anschaffungskosten von erworbenen ausländischen Gesellschaften werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem jeweiligen Kurs in Euro umgerechnet. 8. Konsolidierungsgrundsätze Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden gemäß IFRS aufgestellt. Einheitlicher Bilanzstichtag ist der 31. Dezember. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden eliminiert. Bei den Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht. 9. Währungsumrechnung Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Transaktionszeitpunkt in Euro umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden werden am Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden grundsätzlich zu historischen Kosten unter Anwendung der historischen Transaktionskurse bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurden, sind mit dem Kurs umzurechnen, der am Tag der Ermittlung dieses Wertes gültig war. Die Jahresabschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften werden in der jeweiligen funktionalen Währung erstellt und gemäß IAS 21 in die Konzernberichtswährung Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der Konzernunternehmen ist die Währung des jeweiligen primären Wirtschaftsumfeldes, in dem das Unternehmen tätig ist. Mit Ausnahme der Tochtergesellschaften MULTIVAC Bulgaria Production EOOD in Bulgarien sowie MULTIVAC Machinery (Taicang) Co. Ltd. in China haben alle Konzernunternehmen die funktionale Währung Euro. Vermögenswerte und Schulden, Aufwendungen und Erträge der MULTIVAC Bulgaria Production EOOD werden zum fixierten Wechselkurs von 1 Euro = 1,9558 Bulgarische Lev (BGN) umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung des Jahresabschlusses der MULTIVAC Machinery (Taicang) Co. Ltd./China, werden gesondert in den Rücklagen aus ergebnisneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst. Für die wichtigsten Fremdwährungen der Gesellschaft wurden folgende Währungskurse (EUR 1 entspricht X Fremdwährungseinheiten) für die Bewertung verwendet:
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 10. Ertrags- und Aufwandsrealisierung Die Umsatzerlöse entstehen im Wesentlichen aus der Veräußerung von Produkten und Leistungen sowie der Erbringung von Dienstleistungen. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt zum Zeitpunkt, zu dem durch die Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung (d.h. eines Vermögenswerts) auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt wird, d.h. wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Die Umsatzlegung erfolgt i.d.R. zeitpunktbezogen, mit Ausnahme von Erlösen aus Wartungs- und Serviceverträgen, die zeitraumbezogen erfasst werden. Des Weiteren werden in der Sparte Systeme Erlöse zeitraumbezogen entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst, wenn Verträge über die Herstellung und den Verkauf von Systemen einen Vergütungsanspruch und einen Rechtsanspruch auf Bezahlung auf mindestens der erbrachten Leistung haben. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Zinsen werden periodengerecht unter Anwendung der Effektivzinsmethode in den Finanzierungserträgen bzw. den Finanzierungsaufwendungen erfasst. Dividenden werden mit Entstehung des Rechtsanspruches auf Zahlung vereinnahmt. 11. Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten neben Geschäfts- oder Firmenwerten nur erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Software-Nutzungsrechte. Die planmäßige Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer erfolgt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Im Zugangsjahr erfolgt die planmäßige Abschreibung zeitanteilig. Die Abschreibungsaufwendungen werden separat in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die immateriellen Vermögenswerte werden regelmäßig auf Wertminderungen überprüft und auf ihren erzielbaren Betrag abgeschrieben, falls dieser niedriger als der Buchwert ist. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich auf Werthaltigkeit getestet. Entfallen die Gründe einer solchen Wertminderung, erfolgt eine entsprechende Wertaufholung, die maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen wird. Forschungskosten sind nicht aktivierungsfähig und Entwicklungskosten nur bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Eine Aktivierung ist demnach immer dann erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Da eigene Entwicklungsprojekte häufig Unwägbarkeiten unterliegen und insbesondere ein ausreichender wirtschaftlicher Nutzen im Voraus nicht nachgewiesen werden kann, sind die Bedingungen für eine Aktivierung der entstandenen Kosten in der Regel nicht erfüllt. Die Nutzungsdauern der zeitlich beschränkt nutzungsfähigen immateriellen Vermögenswerte betragen grundsätzlich:
12. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen bewertet. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen (abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen), auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands und die Wiederherstellung des Standortes, an dem er sich befindet. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen umfassen Material- und Personaleinzelkosten sowie in angemessenem Umfang zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen. Fremdkapitalkosten werden aktiviert, sofern ein qualifizierter Vermögenswert vorliegt. Laufende Wartungs- und Reparaturkosten werden im Entstehungszeitpunkt als Aufwand erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand in Bezug auf Sachanlagen werden als Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Anlage berücksichtigt und reduzieren damit die zukünftigen Abschreibungsaufwendungen. Sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bestimmten Komponenten einer Sachanlage gemessen an den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlage wesentlich, dann werden diese Komponenten einzeln angesetzt und abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die planmäßige Abschreibung beginnt, sobald der Vermögenswert in Betrieb genommen wird. Im Zugangsjahr werden Sachanlagen zeitanteilig abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung erfolgt entsprechend des Nutzungsverlaufs grundsätzlich linear. Die Abschreibungsaufwendungen werden separat in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn der Grund für die Wertminderung entfällt, maximal jedoch bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Restbuchwerte, die Annahmen in Bezug auf die Restnutzungsdauern und die Angemessenheit der Abschreibungsmethode werden jährlich überprüft. Die Nutzungsdauern der Sachanlagen betragen grundsätzlich:
Leasingverhältnisse Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Als Leasingnehmer Am Bereitstellungdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für Kraftfahrzeug-Leasingverträge hat der Konzern jedoch aus Vereinfachungsgründen beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasingkomponenten abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren, da der Konzernabschluss hieraus nicht wesentlich anders dargestellt werden würde als ohne diese Vereinfachungsregel. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zu Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Grundsätzlich nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null verringert hat. Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen: Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert (bis TEUR 5) zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse (bis 12 Monate), einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. Als Leasinggeber Bei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Wenn der Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis ein. Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat der Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst. Der Konzern bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechtes aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn eine Vereinbarung Leasing- und Nichtleasingkomponenten enthält, wendet der Konzern IFRS 15 zur Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgeltes an. Der Konzern wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an. Die bei der Berechnung der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis angesetzten geschätzten, nicht garantierten Restwerte werden vom Konzern regelmäßig überprüft. Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden vom Konzern über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den sonstigen Umsatzerlösen erfasst. 13. Finanzielle Vermögenswerte Finanzinstrumente sind sämtliche Verträge, die zur Erfassung eines finanziellen Vermögenswerts bei einer Vertragspartei und einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments bei einer anderen Vertragspartei führen. Die finanziellen Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Wertpapiere der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)" und "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI), Darlehensforderungen, Cashpool-Forderungen sowie derivative Finanzinstrumente. Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei sind bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen grundsätzlich den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Das ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. Bei MULTIVAC werden alle Kassa-Geschäfte, unabhängig von ihrer Kategorisierung, zum Erfüllungstag bilanziert. Derivate, die grundsätzlich der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)" zugeordnet sind, werden zum Handelstag bilanziert. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Festgelder. Sie haben beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten und werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen netto werden der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Sie werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, der zum Anschaffungszeitpunkt den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt. Die Bewertung zu den folgenden Bilanzstichtagen erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet MULTIVAC den sogenannten "Simplified Approach" an und erfasst bereits bei Zugang die über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverluste. MULTIVAC ermittelt die erwarteten Kreditausfälle im Rahmen des "Simplified Approaches" mithilfe einer Wertberichtigungsmatrix nach der Methode der "Rollrate" oder auf der Basis von Ratings und in Abhängigkeit der geografischen Lage des Kunden. Um zukunftsorientierte Informationen zu berücksichtigen, werden die Ausfallraten anhand von Skalierungsfaktoren angepasst. Diese basieren auf Vorhersagen des Bruttoinlandprodukts (BIP) der entsprechenden Region. Eine Wertberichtigung auf individueller Basis erfolgt, wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiliger Auswirkung auf die Bonität des Schuldners eingetreten sind. Bei diesen Ereignissen handelt es sich u.a. um Zahlungsverzögerungen, eine drohende Insolvenz oder Zugeständnisse des Schuldners aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden direkt ausgebucht, wenn ihre Realisierbarkeit nicht mehr hinreichend erwartet wird. Dies ist u.a. der Fall, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt wird. Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste und Wertberichtigungen auf individueller Basis sowie im Zusammenhang mit der Ausbuchung von Forderungen werden in einem separaten Posten der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Unverzinsliche oder gering verzinsliche langfristige Forderungen werden mit dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows angesetzt, wenn der Zinseffekt wesentlich ist. Die Fortschreibung erfolgt in diesen Fällen unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Als langfristig werden Vermögenswerte eingeordnet, die am Bilanzstichtag voraussichtlich eine verbleibende Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben. Wertpapiere werden entweder in die Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) oder "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)" klassifiziert. Der Bewertungskategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)" werden lang- und kurzfristige Wertpapiere zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die aus der Bewertung resultierenden unrealisierten Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgswirksam erfasst. Der Bewertungskategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)" werden lang- und kurzfristige Wertpapiere zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die aus der Bewertung resultierenden unrealisierten Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral in den übrigen Rücklagen innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Bei Schuldinstrumenten erfolgt die erfolgswirksame Auflösung der Rücklage entweder bei Veräußerung oder bei nachhaltigem Absinken des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten. Bei Eigenkapitalinstrumenten hingegen erfolgt keine erfolgswirksame Auflösung der Rücklage bei Veräußerung oder bei nachhaltigem Absinken des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten. Bei Veräußerung erfolgt für diese Eigenkapitalinstrumente eine Übertragung des Effekts innerhalb des Eigenkapitals von den übrigen Rücklagen in die Gewinnrücklagen. Für "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)" klassifizierte Schuldinstrumente ermittelt MULTIVAC die erwarteten Kreditausfälle gegliedert nach Risikogruppen unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Kreditratings und Credit Default Swaps. Die Zuordnung zu den Risikogruppen erfolgt anhand der geografischen Lage des Kontrahenten. Bei Zugang wird die geschätzte Wertberichtigung auf Grundlage erwarteter Verluste innerhalb von 12 Monaten ermittelt. Bei einer Verschlechterung des Kreditrisikos innerhalb eines Geschäftsjahres geht MULTIVAC von einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos aus. In einem solchen Fall werden die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Die Vorgehensweisen zur Wertberichtigung auf individueller Basis sowie zur Ausbuchung von sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind vergleichbar zu den Vorgehensweisen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der beizulegende Zeitwert gehandelter Wertpapiere entspricht dem Marktwert. Derivative Finanzinstrumente werden zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos aus dem gewöhnlichen Geschäftsverlauf in Form von Devisentermingeschäften eingesetzt. Die Gesellschaft wendet keine Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen an. Daher werden diese derivativen Finanzinstrumente als "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" qualifiziert und zum Bilanzstichtag entweder als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Schulden zu ihren beizulegenden Zeitwerten erfolgswirksam bilanziert. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen. Der Marktwert der Devisentermingeschäfte wird nach der Mark-to-Market-Methode ermittelt. Weiterhin werden derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von Risiken im Zusammenhang mit Wertpapieren eingesetzt. Die Gesellschaft wendet diesbezüglich ebenfalls keine Bilanzierung eines Sicherungszusammenhangs an. Daher werden diese derivativen Finanzinstrumente als "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" qualifiziert und zum Bilanzstichtag entweder als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Schulden zu ihren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Änderungen im beizulegenden Zeitwert von diesen Derivaten werden erfolgswirksam innerhalb der sonstigen Finanzaufwendungen bzw. in den sonstigen Finanzerträgen erfasst. Die Gesellschaft ermittelt Finanzderivate, die in Trägerkontrakte (Trägerkontrakte fallen nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9) eingebettet sind, und bilanziert sie entsprechend den Bestimmungen von IFRS 9 getrennt. Bei diesen Derivaten handelt es sich ausschließlich um Fremdwährungsderivate, die in bestimmte, auf eine Währung lautende Einkaufskontrakte eingebettet sind, die weder funktionale Währung der Gesellschaft noch des Vertragskontrahenten ist und die auch keine Währung ist, die üblicherweise in Verträgen verwendet wird, um nichtfinanzielle Objekte in dem wirtschaftlichen Umfeld, in dem das Geschäft stattfindet, zu kaufen oder zu verkaufen. Die Zeitwerte der eingebetteten Fremdwährungsderivate werden in der Bilanz unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und unter den kurzfristigen finanziellen Schulden ausgewiesen. Die für die Gesellschaft relevanten Klassen für Finanzinstrumente stellen die genutzten Kategorien nach IFRS 9, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und Derivate, die nicht im Rahmen eines Sicherungszusammenhangs bilanziert werden, dar. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus dem jeweiligen finanziellen Vermögenswert ausgelaufen sind, d.h. wenn der Vermögenswert realisiert wurde oder verfallen ist oder er nicht mehr in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht. Im Berichtsjahr wurden keine finanziellen Vermögenswerte übertragen, die nicht zur Ausbuchung berechtigen. Es wurden auch keine Zinserträge aus wertberichtigten finanziellen Vermögenswerten vereinnahmt. 14. Vorräte Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten bilanziert. Angesetzt wird grundsätzlich ein Durchschnittswert. Bestandteile der Herstellungskosten sind neben den Materialeinzelkosten und den Personaleinzelkosten zurechenbare Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen auf Basis der normalen Kapazität der Produktionsanlagen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. 15. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als zur Veräußerung gehalten qualifiziert, wenn diese im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen, die für den Verkauf derartiger Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten gängig und üblich sind, sofort veräußerbar sind und eine solche Veräußerung höchstwahrscheinlich ist. Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. 16. Ertragsteuern Aktive und passive latente Steuern werden mit der künftigen Steuerwirkung der temporären Unterschiede zwischen handels- (IFRS) und steuerrechtlicher Bilanzierung von Aktiv- und Passivposten angesetzt. Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf latente Steuern werden erfolgswirksam in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das der Steuersatzänderung zu Grunde liegende Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgeschlossen ist, außer sie beziehen sich auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Posten. Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden in dem Maße aktiviert, wie es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Ergebnis zukünftig verfügbar sein wird, und es damit hinreichend sicher erscheint, dass die abzugsfähigen temporären Differenzen sowie die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuerforderungen gegen tatsächliche Steuerverbindlichkeiten besteht und es sich um die gleiche Steuerart und Steuerbehörde handelt. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des Anspruchs ermöglicht. Die tatsächlichen Ertragsteuern werden basierend auf den jeweiligen nationalen steuerlichen Ergebnissen und Vorschriften des Jahres berechnet. Darüber hinaus beinhalten die im Geschäftsjahr ausgewiesenen tatsächlichen Steuern auch Anpassungsbeträge für eventuell anfallende Steuerzahlungen bzw. -erstattungen für noch nicht endgültig veranlagte Jahre, allerdings ohne Zinszahlungen bzw. Zinserstattungen und Strafen auf Steuernachzahlungen. Für den Fall, dass in den Steuererklärungen angesetzte Beträge wahrscheinlich nicht realisiert werden können (unsichere Steuerpositionen), werden Steuerverbindlichkeiten gebildet. Der Betrag ermittelt sich aus der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Steuerzahlung (Erwartungswert bzw. wahrscheinlichster Wert der Steuerunsicherheit). Steuerforderungen aus unsicheren Steuerpositionen werden dann bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie realisiert werden können. Nur bei Bestehen eines steuerlichen Verlustvortrags oder einer ungenutzten Steuergutschrift wird keine Steuerverbindlichkeit oder Steuerforderung für diese unsicheren Steuerpositionen bilanziert, sondern stattdessen die aktive Latenz für die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften angepasst. Die ertragsteuerliche Beurteilung erfolgt grundsätzlich auf Ebene des einzelnen Sachverhalts unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Wechselwirkungen. Wenn die Anerkennung der steuerlichen Handhabung wahrscheinlich (probable) ist, sind die laufenden und latenten Steuern auf dieser Basis anzusetzen. Besteht hingegen Unsicherheit bzgl. der Anerkennung (not probable), wird grundsätzlich der wahrscheinlichste Betrag, der steuerlich zur Anerkennung gelangen würde, herangezogen, es sei denn der Erwartungswert unterschiedlicher Szenarien führt zu aussagekräftigeren Ergebnissen. Dabei wird stets eine vollständige Sachverhaltskenntnis der Finanzverwaltung unterstellt. Schließlich werden die getroffenen Annahmen und Entscheidungen zu jedem Stichtag überprüft und ggf. aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst. 17. Rückstellungen Eine Rückstellung wird bilanziert, wenn die Gesellschaft aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat und ein Abfluss von wirtschaftlichen Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist. 17.1. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen a) Leistungsorientierte Versorgungspläne Die Verpflichtungen für Pensionen und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit zusammenhängende Aufwendungen und Erträge werden in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen ermittelt. Diese Bewertungen beruhen auf Schlüsselprämissen, darunter Abzinsungssätze, Gehaltstrends, Rentendynamiksätze und biometrische Wahrscheinlichkeiten. Die angesetzten Abzinsungsfaktoren spiegeln die Zinssätze wider, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Anleihen mit entsprechender Laufzeit erzielt werden. Aufgrund schwankender Markt- und Wirtschaftslage können die zugrunde gelegten Prämissen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen, was wesentliche Auswirkungen auf Verpflichtungen für Pensionen und sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben kann. Die Pensionsrückstellungen aus leistungsorientierten Plänen werden nach der Methode der laufenden Einmalprämien ("Projected Unit Credit Method") bewertet. Dabei werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Entgelte und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste und die übrigen Neubewertungen der Nettoschuld werden am Abschlussstichtag ermittelt und über das sonstige Ergebnis ("Ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen") erfasst. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sowie die latenten Steuern hierauf sind Posten, die nicht nachfolgend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Der Zinsaufwand, d.h. der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird im Zinsaufwand innerhalb der Finanzierungsaufwendungen gezeigt. Bei beitragsorientierten Altersversorgungssystemen (z.B. Direktversicherungen) werden die einzahlungspflichtigen Beiträge unmittelbar als Aufwand verrechnet. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden im Zusammenhang mit beitragsorientierten Verpflichtungen nicht gebildet, da der MULTIVAC-Konzern in diesen Fällen neben der Verpflichtung zur Prämienzahlung keinen weiteren zusätzlichen Verpflichtungen unterliegt. b) Beitragsorientierte Versorgungspläne Der in 2017 in Kraft getretene Pensionsplan ist als beitragsorientierte Leistungszusage ausgestaltet. In den Pensionsplan werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanzierte Beiträge eingebracht und in einer Rückdeckungsversicherung angelegt. Die Versorgungsleistungen des Pensionsplans entsprechen grundsätzlich den Leistungen, die aus der Rückdeckungsversicherung zur Auszahlung kommen. 17.2. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu zuverlässig ermittelbaren Vermögensabflüssen führen. Diese Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf der Basis einer bestmöglichen Schätzung berechnet. Rückstellungen werden abgezinst, sofern der resultierende Effekt hieraus wesentlich ist. Änderungen der Schätzungen der Höhe oder des zeitlichen Anfalls von Auszahlungen oder Änderungen des Zinssatzes zur Bewertung von Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen werden entsprechend der Veränderung des Buchwertes des korrespondierenden Vermögenswertes erfasst, sofern die Rückstellungsminderung den Buchwert des Vermögenswertes nicht überschreitet. In diesem Fall ist der überschießende Betrag sofort erfolgswirksam zu erfassen. Beim Verkauf eines Produktes wird eine Rückstellung für erwartete Gewährleistungsverpflichtungen und Reklamationen zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung gebildet. Schätzungen für die Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen und Reklamationen der Kunden basieren grundsätzlich auf Erfahrungen der Vergangenheit. Für Aufwendungen aus juristischen Prozessen wird eine Rückstellung für Prozesskosten gebildet. Diese basiert auf der Grundlage von Schätzungen der zukünftigen Prozesskosten. Die Schätzung basiert auf zukünftig anfallenden und bereits bekannten Kosten und auf Erfahrungswerten der Vergangenheit. Rückstellungen für Restrukturierungsaufwendungen werden in der Periode erfasst, in der die Aufwendungen anfallen und eine verlässliche Einschätzung möglich ist. Aufwendungen in Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind dann als Aufwand und Verpflichtung zu erfassen, wenn sich die Gesellschaft im Rahmen eines formalen Plans durch ein Angebot zu Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachweislich verpflichtet hat, womit ein freiwilliges Ausscheiden gefördert werden soll. Hat MULTIVAC einen belastenden Vertrag abgeschlossen, bilanziert die Gesellschaft die gegenwärtige vertragliche Verpflichtung als Rückstellung und bewertet diese in Höhe der unvermeidbaren Kosten. 18. Finanzielle Schulden Die finanziellen Schulden enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, derivative Finanzinstrumente und sonstige finanzielle Schulden, die wiederum im Wesentlichen Cashpool-Verbindlichkeiten enthalten. Die unter den finanziellen Schulden ausgewiesenen Verpflichtungen werden, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, der Kategorie "finanzielle Schulden bilanziert zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Die Bewertung dieser finanziellen Schulden erfolgt beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Transaktionskosten werden von den Anschaffungskosten abgezogen, soweit sie direkt zurechenbar sind. Als langfristig werden Verbindlichkeiten eingeordnet, die am Bilanzstichtag eine verbleibende Laufzeit von mehr als 12 Monaten ausweisen. Zur Bewertung der derivativen Finanzinstrumente verweisen wir auf die Ausführungen unter Anmerkung 13 Finanzielle Vermögenswerte. Die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht der oben dargestellten Vorgehensweise zu den finanziellen Schulden. Eine finanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. MULTIVAC hat bisher nicht von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, finanzielle Schulden als bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Schulden zu designieren. 19. Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Abgrenzungen sowie nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. 20. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten werden aktiviert, sofern sie dem Erwerb, der Erstellung oder der Produktion von qualifizierten Vermögenswerten zugeordnet werden können. Vermögenswerte gelten als qualifiziert, wenn ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Als beträchtlicher Zeitraum wird grundsätzlich ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten definiert. In diesem Zusammenhang wurden in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 Fremdkapitalkosten in Höhe von TEUR 114 bzw. TEUR 20 aktiviert. Der Finanzierungskostensatz betrug für beide Jahre 6 %. 21. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 aufgestellt und zeigt die Mittelzu- und -abflüsse im Laufe des Geschäftsjahres gegliedert nach den Zahlungsströmen aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung der Zahlungsströme aus betrieblicher Geschäftstätigkeit erfolgt mittels der indirekten Methode, indem das Jahresergebnis um nicht zahlungswirksame Vorgänge korrigiert wird. Darüber hinaus werden Sachverhalte eliminiert, die dem Cashflow aus Investitionstätigkeit oder Finanzierungstätigkeit zuzurechnen sind. Zahlungsströme aus erhaltenen Zinsen werden im Cashflow aus der Investitionstätigkeit gezeigt. Zahlungsströme aus gezahlten Zinsen (inklusive aktivierte Fremdkapitalkosten) werden dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. In der Kapitalflussrechnung wird sowohl der Zinsanteil als auch die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt. Lediglich Zahlungen aus Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit bis zu 12 Monaten und von geringem Wert (bis TEUR 5) werden im Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Die Leasing-Finanzierungstätigkeiten beeinflussen die Kapital- und Vermögensstruktur von MULTIVAC, haben jedoch in dieser Hinsicht keine direkten Auswirkungen auf die laufenden Cashflows. Aufgrund von neuen Leasingverträgen, die für MULTIVAC als Leasingnehmer gemäß den Regelungen des IFRS 16 zu erfassen sind, erhöhten sich die Sachanlagen im Geschäftsjahr 2022 um TEUR 2.886 (Vorjahr: TEUR 1.130). Der Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die Cashpool-Forderungen und Cashpool-Verbindlichkeiten gegen die Schweizer Schwestergesellschaft MULTIVAC Export AG und deren Tochtergesellschaften. Die Cashpool-Forderungen/-Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von drei Monaten und unterliegen nur unwesentlichen Wertschwankungen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus den Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und auch der Finanzmittelfonds beinhalten auch täglich fällige Gelder und Festgelder mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. 22. Finanzrisikomanagement Das Finanzrisikomanagement für den gesamten Konzern wird zentral vom Mutterunternehmen MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG gesteuert. Die Gesellschaft ist im Rahmen der operativen Tätigkeit insbesondere Fremdwährungsrisiken, Zinsrisiken, Ausfallrisiken und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Zur Absicherung von Währungskursrisiken schließt die Gesellschaft Devisentermingeschäfte ab. Diese Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Der Auslandsvertrieb der MULTIVAC erfolgt nach wie vor überwiegend über die Schwestergesellschaft MULTIVAC Export AG (MEAG), Hünenberg/Schweiz, sowie deren verbundene Unternehmen. Das Währungsmanagement ist bei der MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG zentralisiert. Zinsrisiken resultieren aus zinstragenden Aktiv- und Passivpositionen, je nachdem, ob das entsprechende Instrument mit einem festen oder variablen Zinssatz ausgestattet ist. Termingeschäfte zur Absicherung des Zinsrisikos werden fallweise eingesetzt. Zur Steuerung des Ausfallrisikos werden die Forderungsbestände laufend überwacht. Kunden, die größere Geschäftsvolumina abschließen wollen, werden zuvor einer Bonitätsprüfung unterzogen; das Ausfallrisiko bewegt sich auf branchenüblichem Niveau. Dem verbleibenden Risiko wird durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Dem Liquiditätsrisiko wird durch ein systematisches Liquiditätsmanagement begegnet. Es wird des Weiteren auf die entsprechenden Ausführungen im Abschnitt 50 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten verwiesen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 23. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse ergeben sich aus den folgenden Tätigkeiten:
MULTIVAC wendet das Vereinfachungswahlrecht nach IFRS 15.121 an, nach welchem die Angaben zu Verträgen unterbleiben können, deren Leistungsverpflichtung eine ursprünglich erwartete Laufzeit von maximal einem Jahr hat. Es bestanden keine Verträge, deren Leistungsverpflichtungen eine erwartete Laufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. 24. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
25. Materialaufwand Der Materialaufwand unterteilt sich wie folgt:
26. Personalaufwand Der Personalaufwand unterteilt sich wie folgt:
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter (ohne Mitarbeiter in Elternzeit) betrug:
Die Aufteilung nach Mitarbeitergruppen wurde überarbeitet und orientiert sich jetzt am internen Reporting. Die Vorjahres-Angaben wurden entsprechend angepasst. 27. Abschreibungen Die Abschreibungen teilen sich wie folgt auf:
28. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betragen im Geschäftsjahr TEUR 50.340 (Vorjahr: TEUR 48.345) und beinhalten u.a. neben sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere Personalaufwendungen. 29. Währungsergebnis und Währungsergebnis aus Sicherungsgeschäften
30. Finanzerträge Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Finanzerträge:
31. Finanzierungsaufwendungen Die Finanzierungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
32. Sonstige Finanzerträge Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der sonstigen Finanzerträge:
33. Sonstige Finanzaufwendungen Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der sonstigen Finanzaufwendungen:
34. Nettogewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden Die Nettogewinne (+) und -verluste (-) aus finanziellen Vermögenswerten je Bewertungskategorie betragen:
Die Nettogewinne (+) und -verluste (-) aus finanziellen Schulden je Bewertungskategorie betragen:
Die Nettogewinne bzw. -verluste aus Darlehen und Forderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inkl. Wertminderungen und Währungsumrechnungseffekte, auf die Cash-Pool-Forderungen sowie auf Übrige finanzielle Vermögenswerte. Die Kategorie "Erfolgsneutral zum beizuliegenden Zeitwert (FVOCI)" beinhaltet im Wesentlichen Zinserträge, Veräußerungsgewinne und -verluste auf Schuldinstrumente, Dividendenerträge aus Aktien sowie verzinslichen und nichtverzinslichen Wertpapieren. Die Nettogewinne bzw. -verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Schulden beinhalten neben Finanzierungsaufwendungen aus Leasing-Verhältnissen Zinsen für die Darlehenskonten der Gesellschafter, gekürzt um aktivierte Fremdkapitalzinsen, Zinsen für Cash-Pool- und Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der MULTIVAC Export AG, Hünenberg/Schweiz, sowie Währungsumrechnungseffekte. Die Nettogewinne bzw. -verluste der "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)" bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden beinhalten Ergebnisse aus Marktwertänderungen und Ausgleichszahlungen dieser Finanzinstrumente. Sämtliche Zinserträge und Zinsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten betreffen solche, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Das als Aufwand dargestellte Entgelt (Gebühren, etc.) für die Verwaltung von Wertpapieren aus der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)" und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)" beläuft sich auf TEUR 708 (2021: TEUR 544). 35. Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand, netto für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 stellt sich wie folgt dar:
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der in den jeweiligen Ländern gültigen Steuersätze. Sie liegen in einer Bandbreite von 8,05 % bis 32,10 %. In Deutschland setzt er sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % und einem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 8,30 %. Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand, netto auf den tatsächlichen Ertragsteueraufwand, netto gezeigt. Die Berechnung des erwarteten Ertragsteueraufwands erfolgt durch Multiplikation des Ergebnisses vor Ertragsteuern mit dem Gesamtsteuersatz des Mutterunternehmens MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG in Höhe von 8,30 %. Die MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG unterliegt als Personenhandelsgesellschaft in Deutschland nur der Gewerbesteuerpflicht. Bei in Deutschland ansässigen Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft fallen darüber hinaus noch Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der geschuldeten Körperschaftsteuer an.
Die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag sowie die Auswirkungen abweichender Steuersätze für ausländische Steuern vom Einkommen und vom Ertrag vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG sind in der Überleitungsrechnung unter dem Posten "Steuersatzbedingte Abweichungen" ausgewiesen. Die aktiven und passiven latenten Steuern (brutto) verteilen sich zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2021 auf folgende Positionen:
Die erfolgswirksamen bzw. erfolgsneutralen Veränderungen der aktiven/passiven latenten Steuern, netto für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Für folgende Sachverhalte wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt:
Die nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträge aus den deutschen Gesellschaften sind in Höhe von TEUR 30.871 (Vorjahr: TEUR 22.235) unbegrenzt nutzbar. Die Verlustvorträge verfallen in Höhe von TEUR 460 (Vorjahr: TEUR 0) innerhalb von einem Jahr und in Höhe von TEUR 3.715 (Vorjahr: TEUR 3.104) innerhalb von 1-5 Jahren. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Ansatzfähigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung von Bewertungsunterschieden und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und der zu erwartenden steuerlichen Einkommenssituation wird zum 31. Dezember 2022 davon ausgegangen, dass für den Betrag der Verlustvorträge in Höhe von TEUR 35.046 (Vorjahr: TEUR 25.339) entsprechende Vorteile aus den aktiven latenten Steuern wahrscheinlich nicht realisiert werden können und entsprechend wurden keine aktiven latenten Steuern dafür angesetzt. Bei der MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG wurde im Geschäftsjahr 2022 eine Betriebsprüfung für die Jahre 2014 bis 2018 abgeschlossen. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Außensteuerprüfung und den Verrechnungspreisen mit dem Fokus auf ausgewählte Vertriebstochtergesellschaften der Schwestergesellschaft MULTIVAC Export AG, Schweiz. Sofern Nachzahlungen sicher oder wahrscheinlich sind, wurden die voraussichtlichen Steuer- und Zinszahlungen in den Ertragsteuerverbindlichkeiten bzw. in den sonstigen kurzfristigen Rückstellungen passiviert. Für die Veranlagungszeiträume nach 2019 ff. könnten möglicherweise weitere Verpflichtungen und Risiken eintreten, die momentan nicht als wahrscheinlich angesehen werden und daher nicht von den Ertragsteuerverbindlichkeiten erfasst sind und insoweit Eventualschulden darstellen. Deren Höhe kann aktuell noch nicht beziffert werden. Globale Mindestbesteuerung Um die Bedenken über die ungleiche Gewinnverteilung und die ungleichen Steuerabgaben großer multinationaler Unternehmen zu adressieren, wurden auf globaler Ebene verschiedene Einigungen getroffen, darunter eine Einigung von über 135 Ländern über die Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15 Prozent. Im Dezember 2021 veröffentlichte die OECD einen Entwurf für einen Rechtsrahmen, gefolgt von detaillierten Leitlinien im März 2022, die von den einzelnen Ländern, die das Abkommen unterzeichnet haben, zur Änderung ihrer lokalen Steuergesetze verwendet werden sollen. Sobald die Änderungen der Steuergesetze in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist, gelten oder in Kürze gelten werden, kann der Konzern der Mindeststeuer unterliegen. Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung gilt die Steuergesetzgebung im Zusammenhang mit der Mindeststeuer weder in einem der Länder, in denen der Konzern tätig ist, noch wird sie dort in Kürze gelten. Der Konzern wird möglicherweise der Mindeststeuer unterliegen, da der Konzern Tochtergesellschaften in Ländern hat, deren Steuersätze unterhalb von 15 % liegen. MULTIVAC verfolgt aufmerksam den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens in jedem Land, in dem der Konzern tätig ist. Zum 31. Dezember 2022 verfügte der Konzern nicht über ausreichende Informationen, um die möglichen quantitativen Auswirkungen zu bestimmen. Erläuterungen zur Bilanz 36. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert Die Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren aus Unternehmenszusammenschlüssen und teilen sich - unverändert zum Vorjahr - wie folgt auf die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf:
Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens jährlich einem Test auf Werthaltigkeit ("Impairment Test") unterzogen. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wurden diese Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Diese werden in Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung des Managements identifiziert und stimmen überein mit den einzelnen Gesellschaften, die im Konzernabschluss konsolidiert werden. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird im Konzern grundsätzlich der Nutzungswert herangezogen. Basis hierfür ist die vom Management erstellte aktuelle Planung in Form diskontierter Cashflow-Prognosen. Die Planungsprämissen werden jeweils an den aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts beruht, gehören Annahmen bezüglich der Entwicklung von Umsatzerlösen, Wachstumsraten, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Planungszeitraums zugrunde gelegt werden, sowie Diskontierungssätze. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends sowie historische Entwicklungen berücksichtigt. Unter Beachtung der Nutzungswerte ergab sich kein Abwertungsbedarf für die vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerte. Folgende Annahmen für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden beim Werthaltigkeitstest zugrunde gelegt: TVI Entwicklung und Produktion GmbH: In den Planjahren wird mit einem stetigen Wachstum im Umsatz im Wesentlichen aufgrund neu entwickelter Produkte (GMS 400, GMS 1000) gerechnet. Die Cashflow-Prognose basiert auf dem detaillierten Finanzbudget für die nächsten drei Jahre. Cashflows über den dritten Jahreszeitraum hinaus werden mit stetigen Wachstumsraten von 1 % hochgerechnet. MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG: In den Planjahren wird mit einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von rund 9 % gerechnet. Die Wachstumsrate übersteigt nicht die langfristige durchschnittliche Wachstumsrate des Geschäftsfelds, in dem die zahlungsmittelgenerierende Einheit tätig ist. Cashflows über den dritten Jahreszeitraum hinaus werden mit stetigen Wachstumsraten von 1 % hochgerechnet. MULTIVAC Production Spain S.L.U.: In den Planjahren wird mit einem durchschnittlichen Wachstum im einstelligen Prozentbereich im Umsatz gerechnet. Die Cashflow-Prognose basiert auf dem detaillierten Finanzbudget für die nächsten drei Jahre. Cashflows über den dritten Jahreszeitraum hinaus werden mit stetigen Wachstumsraten von 1 % hochgerechnet. Fritsch Bakery Technologies GmbH & Co. KG: Die Cashflow-Prognose basiert auf der strategischen Finanzplanung für die nächsten fünf Jahre, die die erwarteten Synergiepotenziale aufgrund der Integration der Gesellschaft in die MULTIVAC-Gruppe berücksichtigt. Es wird hierbei mit einem durchschnittlichen Umsatzwachstum im niedrigen zweistelligen Prozentbereich gerechnet. Über den fünften Jahreszeitraum hinaus werden die Cashflows mit stetigen Wachstumsraten von 1 % hochgerechnet. Die Diskontierungssätze basieren auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostenberechnung, die aus den Finanzierungskosten der vergleichbaren Wettbewerber der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt wurde. Die angewandten Diskontierungssätze spiegeln das spezifische Eigenkapitalrisiko der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit wider. Zur Ermittlung der Barwerte der künftigen Einzahlungsüberschüsse wurde ein Nachsteuerzinssatz für TVI Entwicklung und Produktion GmbH von 10,9 % (Vorjahr: 8,7 %), MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG von 11,1 % (Vorjahr: 8,9 %), MULTIVAC Production Spain S.L.U. von 10,6 % (Vorjahr: 8,1 %) und für Fritsch Bakery Technologies GmbH & Co. KG von 13,1 % (Vorjahr: 8,8 %) verwendet. Ende 2022 lag der erzielbare Ertrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "TVI Entwicklung und Produktion GmbH" im Wesentlichen auf Grund des gestiegenen Zinsniveaus nur noch sehr knapp über dem Buchwert. Faktisch würde jede Erhöhung des Zinssatzes und jede Verringerung der geplanten Cashflows zu einem Wertminderungsaufwand führen. Eine Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um + 1 Prozentpunkt würde ceteris paribus zu einem Wertminderungsaufwand von TEUR 3.263 führen. Eine Reduzierung des Cashflows in allen Planungszeiträumen und im Terminal Value in Höhe von TEUR 500 pro Jahr würde ceteris paribus zu einem Wertminderungsaufwand von TEUR 4.100 führen. Für die übrigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ergeben sich aus der vom Management für möglich gehaltenen Änderung von +1 Prozentpunkt des Diskontierungssatzes und - 5 % der erwarteten künftigen Cashflows wie im Vorjahr keine Wertminderungsbedarfe. Im Vorjahr galt dies auch noch für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "TVI Entwicklung und Produktion GmbH". 37. Sachanlagen
Zum 31. Dezember 2022 bestehen vertragliche Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von TEUR 1.798 (Vorjahr: TEUR 1.490). Im Geschäftsjahr 2022 hat MULTIVAC Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von TEUR 419 (Vorjahr: TEUR 555) in Form von Tilgungszuschüssen zu den für die energetische Sanierung von Gebäuden zweckgebundenen Darlehen erhalten (siehe hierzu auch Abschnitt 48 Finanzielle Schulden). Die Zuwendungen werden in Höhe von TEUR 239 (Vorjahr: TEUR 555) von den Zugängen zu den Anschaffungs- und Herstellkosten der Grundstücke und Gebäude abgesetzt und reduzieren damit die zukünftigen Abschreibungen. 38. Finanzielle Vermögenswerte
Im Geschäftsjahr 2022 beträgt die Summe der Zuschreibungen auf Wertpapiere insgesamt TEUR 1.022. Im Vorjahr wurden Wertberichtigungen in Höhe von TEUR -410 erfasst, was einem 12-Monats-Kreditverlust entspricht. Sämtliche finanzielle Vermögenswerte sind noch nicht fällig. 39. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Die nachstehende Tabelle fasst die Finanzinformationen des assoziierten Unternehmens Italianpack S.p.A. zusammen, berichtigt um Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die Tabelle zeigt auch eine Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils an Italianpack. Da die Anteile an der Italianpack im Juli 2021 erworben wurden, beinhalten die angegebenen Informationen für das Vorjahr das Ergebnis für den Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2021:
Im Buchwert sind Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 198 enthalten. Es fanden in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 keine wesentlichen Geschäftsvorfälle zwischen MULTIVAC und der Italianpack statt. 40. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, netto
Es bestanden zu den Bilanzstichtagen beider Geschäftsjahre keine langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen sind als Sicherheit abgetreten für die von der MULTIVAC Export AG im Geschäftsjahr 2022 erhaltenen Darlehen (siehe hierzu auch Textziffer 48 Finanzielle Schulden). MULTIVAC verwendet eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte zu messen, die eine große Anzahl von Salden umfassen. Die Verlustquoten werden nach der Methode der "Rollrate" berechnet, die auf der Wahrscheinlichkeit basiert, dass eine Forderung durch aufeinanderfolgende Stufen in der Zahlungsverzögerung fortschreitet. Die erwarteten Kreditverluste der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen werden auf der Basis von Ratings und in Abhängigkeit der geografischen Lage ermittelt. Die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 1.753 (Vorjahr: TEUR 1.113). Dies entspricht 1,8 % der Bruttoforderungen, deren Bonität nicht beeinträchtigt ist (Vorjahr: 1,1 %). Die Wertberichtigungen auf individueller Basis zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 582 (Vorjahr: TEUR 1.095) betreffen Bruttoforderungen in Höhe von TEUR 2.879 (Vorjahr: TEUR 1.328). Diese Bruttoforderungen waren nicht besichert. Die folgende Tabelle leitet die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 1. Januar auf die Wertberichtigungen zum 31. Dezember über:
41. Vertragsvermögenswerte/-verbindlichkeiten Die folgende Tabelle beinhaltet Informationen zu Forderungen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:
Vertragsvermögenswerte beinhalten die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für angearbeitete, aber noch nicht fakturierte Maschinen. Sie werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn das Recht auf Erhalt einer Gegenleistung unbedingt wird. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. Die Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 2.160 beinhalten Vertragsvermögenswerte entsprechend dem Fertigstellungsgrad der Maschine in Höhe von TEUR 3.665 abzüglich der für die entsprechenden Aufträge erhaltenen Anzahlungen der Kunden in Höhe von TEUR 1.505. Die Vertragsvermögenswerte werden im Geschäftsjahr 2023 in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überführt. Die Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2021 in Höhe von TEUR 2.214 beinhalten Vertragsvermögenswerte entsprechend dem Fertigstellungsgrad der Maschine in Höhe von TEUR 3.787 abzüglich der für die entsprechenden Aufträge erhaltenen Anzahlungen der Kunden in Höhe von TEUR 1.573. Die Vertragsvermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2022 in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überführt. In den Vertragsverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 16.566 sind im Wesentlichen erhaltene Kundenanzahlungen für Bestellungen enthalten, für die zum Bilanzstichtag kein entsprechender Vertragsvermögenswert erfasst wurde. Die Vertragsverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 in Höhe von TEUR 9.766 betreffen im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, aus denen im Laufe des Geschäftsjahres 2022 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 9.226 resultierten. Die erwarteten Kreditverluste für Vertragsvermögenswerte sind zum Stichtag unwesentlich. Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. 42. Sonstige Vermögenswerte Die Aufteilung der sonstigen Vermögenswerte zeigen die nachfolgenden Übersichten:
43. Vorräte
Die Risiken aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und/oder geminderter Verwertbarkeit der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden im Wesentlichen wie folgt berücksichtigt:
Wie im Vorjahr ist der Betrag der Wertberichtigungen auf Vorräte im Vergleich zur Vorperiode gesunken. Der Betrag der vorgenommenen Wertaufholungen auf Vorräte, die in der Vorperiode als Verminderung des Materialaufwands erfasst worden sind, abzüglich des Betrages der Wertberichtigungen, die in der Vorperiode als Aufwand erfasst worden sind, beträgt TEUR 402 (Vorjahr: TEUR 299). Der in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasste Aufwand aufgrund der Verschrottung von Vorräten beläuft sich im Berichtsjahr auf TEUR 3.222 (Vorjahr: TEUR 2.654). 44. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
45. Eigenkapital Das Festkapital der MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG in Höhe von TEUR 15.000 ist nach IAS 32 als Eigenkapital zu qualifizieren. Die im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Verzinsung des Festkapitals ist folglich als Bestandteil des Konzernjahresergebnisses zu qualifizieren. Das Festkapital ist vollständig einbezahlt. Das nach dem HGB-Jahresabschluss erwirtschaftete Jahresergebnis inklusive der Verzinsung der Darlehenskonten der Gesellschafter wird den Darlehenskonten der Gesellschafter zugeschrieben. Diese Darlehenskonten sind nach IFRS als Fremdkapital zu qualifizieren und werden in der Konzernbilanz als separate Zeile "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" ausgewiesen. Die Verzinsung der Darlehenskonten wird nach IFRS in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwand gezeigt. Die Umbuchung des Jahresergebnisses auf die Darlehenskonten der Gesellschafter wird im IFRS Konzernabschluss der MULTIVAC SE & Co. KG als Transaktion auf der Gesellschafterebene, d.h. als Ausschüttung, gezeigt. Im Gegenzug kommt es infolge der Buchung der Ausschüttung auf dem Verrechnungskonto zu einer Darlehensaufnahme der MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG bei den Gesellschaftern in gleicher Höhe. Die Gewinnrücklagen enthalten ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von TEUR 5 zum 31. Dezember 2022 und in Höhe von TEUR 4 zum 31. Dezember 2021. MULTIVAC verfolgt in Bezug auf sein Kapitalmanagement insbesondere das Ziel, die Unternehmensfortführung sicherzustellen sowie für die Gesellschafter Nutzen, z.B. in Form von Entnahmemöglichkeiten, zu erwirtschaften. Dabei wird auf das bilanzielle Eigenkapital nach IFRS zuzüglich des Buchwertes der Gesellschafterverbindlichkeiten abgestellt. Der Gesellschaftsvertrag sieht für einen wesentlichen Teil der Gesellschafterverbindlichkeiten Entnahmebeschränkungen vor, die nur per Gesellschafterbeschluss aufgehoben werden können. Dieser Teil der Gesellschafterverbindlichkeiten wird als langfristig ausgewiesen. Insgesamt spiegeln die Gesellschafterverbindlichkeiten den langfristigen Finanzierungscharakter wider, unabhängig von der Fristen-Darstellung nach IFRS. Zum 31. Dezember 2022 bzw. zum 31. Dezember 2021 stellten sich das bilanzielle und wirtschaftliche Eigenkapital sowie die (wirtschaftlichen) Eigenkapitalquoten wie folgt dar:
Die MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG unterliegt keinen externen Mindestkapitalanforderungen. 46. Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen MULTIVAC weist mittelbare und rückgedeckte Pensionsverpflichtungen aus, welche nach IAS 19 einen bilanzierungspflichtigen leistungsorientierten Plan darstellen. Die korrespondierende Rückdeckungsversicherung ist als Planvermögen zu qualifizieren und wird zum Zeitwert bewertet. Das Risiko für MULTIVAC besteht in der nicht durch die Versicherung garantierten Rentenerhöhung. In Österreich liegt der Schwerpunkt der Verpflichtungen bei den sogenannten "Abfertigungen". Leistungen werden fällig bei (durch den Dienstnehmer unverschuldeter) Beendigung des Dienstverhältnisses, also auch bei der Pensionierung. Abfertigungsleistungen sind stets Kapitalleistungen. Die Pensionsrückstellungen aus leistungsorientierten Plänen werden nach der Methode der laufenden Einmalprämien ("Projected Unit Credit Method") bewertet. Dabei werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Entgelte und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste und die übrigen Neubewertungen der Nettoschuld werden am Abschlussstichtag ermittelt und über das sonstige Ergebnis ("Ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen") erfasst. Der Bewertungsstichtag für die Berechnung des Anwartschaftsbarwertes für Deutschland, Österreich und Bulgarien ist der 31. Dezember. Der Anwartschaftsbarwert (DBO) der Pensionsverpflichtungen, das Planvermögen sowie die bilanzierte Nettopensionsverpflichtung haben sich im Geschäftsjahr 2022 bzw. 2021 wie folgt entwickelt:
Die bei der Ermittlung der zukünftigen Verpflichtungen unterstellten Abzinsungssätze und Prozentsätze der Entgelt- und Pensionsanspruchserhöhungen schwanken entsprechend der Wirtschaftslage der Länder, in denen die Versorgungspläne bestehen. Die gewichteten durchschnittlichen Annahmen für die Berechnung der versicherungsmathematischen Werte lauten:
Als Rechnungsgrundlage für die inländischen Verpflichtungen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Professor Dr. Klaus Heubeck unter Ansatz einer monatlich vorschüssigen Zahlungsweise angewandt. In Österreich wurden die Sterbetafeln "AVÖ 2018-P Angestellte" den Bewertungen zugrunde gelegt. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit beträgt bei den Pensionsverpflichtungen 12,37 Jahre (Vorjahr: 14,29 Jahre). Sensitivitätsbetrachtungen der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen zum 31. Dezember 2022 führten bei den Pensionsverpflichtungen zu den folgenden Ergebnissen:
Sensitivitätsbetrachtungen der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen zum 31. Dezember 2021 führten bei den Pensionsverpflichtungen zu den folgenden Ergebnissen:
Der Aufwand aus beitragsorientierten Leistungsplänen beträgt im Geschäftsjahr 2022 ca. EUR 21,1 Mio. (Vorjahr ca. EUR 20,0 Mio.). Zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2021 werden bzw. wurden keine Einzahlungen in das Planvermögen für das jeweilige Folgejahr erwartet. 47. Rückstellungen Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Für das Geschäftsjahr 2022 weisen die Rückstellungen folgende Fristigkeiten auf:
Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen: MULTIVAC hat auf Basis der Gewährleistungsaufwendungen und Umsatzerlöse der letzten drei Jahre Gewährleistungsquoten in Bezug auf die Umsatzerlöse errechnet. Diese wurden mit den Umsatzerlösen der Produkte und Projekte multipliziert (die nach Sparten gegliedert wurden), bei denen die Gewährleistungsfrist zum Bilanzstichtag noch nicht abgelaufen ist. Dabei erfolgte eine Gewichtung in Abhängigkeit vom zeitlichen Beginn der Gewährleistungsfrist. 48. Finanzielle Schulden Die folgenden Übersichten zeigen die Zusammensetzung der finanziellen Schulden:
Von den Verbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverträgen sind TEUR 501 (Vorjahr: TEUR 1.043) in mehr als fünf Jahren fällig. Da die geschäftsführenden Direktoren davon ausgehen, dass die Kaufoption für die Anteile an der Italianpack S.p.A. im Geschäftsjahr 2023 ausgeübt wird, werden die Verbindlichkeiten aus Unternehmenskäufen zum 31. Dezember 2022 als kurzfristig ausgewiesen. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 standen MULTIVAC Kreditlinien über insgesamt TEUR 100.200 (31. Dezember 2021: TEUR 72.000) zur Verfügung. Davon wurden zum 31. Dezember 2022 unter Berücksichtigung von Avalen TEUR 46.112 (Vorjahr: TEUR 33.344) in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2022 wurden mit der MULTIVAC Export AG zwei Vereinbarungen über offene Kreditrahmen in Höhe von jeweils TEUR 60.000 abgeschlossen. Diese sind zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 120.000 vollständig ausgeschöpft. Die Kreditrahmen unterliegen einer variablen Verzinsung, die quartalsmäßig angepasst wird und auf dem 12-Monats-EURIBOR zzgl. einer Marge von derzeit 1 % basiert. Als Sicherheit dienen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Tochterunternehmen der MULTIVAC Export AG (Forderungsabtretung). Die Vereinbarungen gelten bis auf Weiteres. Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Bankdarlehen in Höhe von TEUR 2.000 aufgenommen, das eine Laufzeit von 2 Jahren und eine über die gesamte Laufzeit feste Verzinsung von 0,9 % aufweist. Die Tilgung erfolgt seit September 2021 in vierteljährlichen Raten. Das für die energetische Gebäudesanierung am Standort Wolfertschwenden zweckgebundene und durch die KfW geförderte Darlehen ist nicht besichert. Das im Geschäftsjahr 2020 aufgenommene Bankdarlehen in Höhe von TEUR 14.700 weist eine Laufzeit von 9 Jahren und eine über die gesamte Laufzeit feste Verzinsung von 0,60 % auf. Die Tilgung erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2021 in vierteljährlichen Raten. Das für den Neubau eines neuen Produktions- und Verwaltungsgebäudes in Bruckmühl zweckgebundene und durch die KfW geförderte Darlehen ist mit einer Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrages besichert. Das im Geschäftsjahr 2019 aufgenommene Bankdarlehen in Höhe von TEUR 33.800 weist eine Laufzeit von 9 Jahren und eine über die gesamte Laufzeit feste Verzinsung von 0,67 % auf. Die Tilgung erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2021 in vierteljährlichen Raten. Das für den Neubau von weiteren Produktionshallen in Wolfertschwenden zweckgebundene und durch die KfW geförderte Darlehen ist mit einer Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrages besichert. Im Geschäftsjahr 2022 hat MULTIVAC Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von TEUR 419 (Vorjahr: TEUR 555) in Form von Tilgungszuschüssen zu den Darlehen erhalten (auf die Ausführungen im Abschnitt 37 Sachanlagen wird verwiesen). Diese sind in den nachfolgenden Tabellen in den Tilgungen von Darlehen ggü. Dritten enthalten. Die Fälligkeiten der finanziellen Schulden für die nächsten fünf Jahre und danach betragen:
Die Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit lassen sich wie folgt darstellen:
49. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
50. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten Die folgenden Tabellen stellen die Buch- bzw. beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2022 dar:
Die folgenden Tabellen stellen die Buch- bzw. beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2021 dar:
Bei den Übrigen finanziellen Vermögenswerten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, jeweils fast ausschließlich mit Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr, wird aufgrund der kurzen Laufzeiten angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Dies gilt in vollumfänglichem Umfang auch für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die in den Übrigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Cash Pool-Forderungen werden in gesamter Höhe als kurzfristig eingestuft, da sie der MULTIVAC-Gruppe als Liquiditätsreserve dienen, jederzeit ohne Wertabschläge in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und die Bestände nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Langfristige Forderungen werden mit ihren Barwerten in der Bilanz ausgewiesen. Es wird angenommen, dass die Barwerte den beizulegenden Zeitwerten dieser Finanzinstrumente entsprechen. Der langfristige Teil der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf TEUR 389.248 (Vorjahr TEUR 357.768). Auf Grund der kurzen Laufzeiten der Übrigen finanziellen Schulden und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten dieser Finanzinstrumente entsprechen. Die Übrigen finanziellen Schulden in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 beinhalten kurzfristige Cashpool- und Darlehensverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2021 wurde angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte der Leasingverbindlichkeiten im Wesentlichen den Buchwerten entsprochen haben, da aufgrund des bis dahin vergleichsweise stabilen Zinsniveaus die aktuellen Zinssätze nicht wesentlich von den Zinssätzen in den Leasingvereinbarungen abgewichen sind. a) Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Finanzinstrumenten In der unten stehenden Tabelle werden die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten den Ebenen laut IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" zugeordnet. Dabei wird die "Fair Value"-Bewertungsmethode eines Finanzinstrumentes als Ganzes jener Ebene zugeordnet, deren Faktoren wesentlich für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes sind. In Ebene 1 wird der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente im Wesentlichen durch Heranziehen notierter Preise an aktiven Märkten für gleiche finanzielle Vermögenswerte oder Schulden ermittelt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Ebene 2 erfolgt im Wesentlichen durch Bewertungstechniken, die auf beobachtbaren Marktdaten für ähnliche finanzielle Vermögenswerte bzw. Schulden basieren. Die Ermittlung beizulegender Zeitwerte der Ebene 3 basiert im Wesentlichen auf nicht beobachtbaren Marktdaten. In 2022 sowie in 2021 ermittelte MULTIVAC die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten auf Basis von Ebene 1 und 2. Die beizulegenden Zeitwerte der in Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie eingeordneten derivativen Finanzinstrumente basieren auf täglich beobachtbaren Devisenkursen. In 2022 und 2021 fanden keine Umgliederungen zwischen den Ebenen statt.
Die folgende Tabelle zeigt die Klassen finanzieller Vermögenswerte und Schulden nach Ebenen zum 31.12.2021:
Die Entwicklung des Zeitwertes der im Vorjahr in Ebene 3 der Fair-Value-Hierarchie eingeordneten Verbindlichkeiten stellte sich wie folgt dar:
b) Bewertungstechniken und wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Die nachstehenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte - verwendet wurden, sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren: Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente:
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Finanzinstrumente:
c) Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten MULTIVAC saldiert keine wesentlichen finanziellen Vermögenswerte und Schulden. Die Gesellschaft hat keine als Absicherung verpfändeten Barsicherheiten für positive Marktwerte von Derivaten erhalten und für negative Marktwerte von Derivaten verpfändet. MULTIVAC ist finanziellen Risiken in Form von Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken ausgesetzt. Die Grundsätze des Risikomanagements zur Steuerung der Risiken sind in der MULTIVAC-internen Finanzpolitik sowie Strategien und Richtlinien festgelegt und werden im Einzelnen im Lagebericht erläutert. d) Finanzielles Risikomanagement Kreditrisiken Kreditrisiken (Ausfallrisiken) existieren sowohl aus dem operativen Geschäft als auch aus finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)" und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)" (inkl. Derivate). Für Leistungsbeziehungen aus dem operativen Geschäft gilt, dass zur Vermeidung von Ausfallrisiken in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt, Kreditauskünfte eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, genutzt werden. Die Überwachung von Kreditrisiken aus dem operativen Geschäft erfolgt dezentral durch die lokalen Gesellschaften der MULTIVAC-Gruppe. Erkennbare Risiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt, die sich an objektiven Hinweisen im Einzelfall oder der Fälligkeitsstruktur sowie den tatsächlichen Forderungsausfällen der Vergangenheit orientieren. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Darlehen an Dritte und sonstige Forderungen können maximal in Höhe ihres Buchwerts zum 31. Dezember 2022 ausfallen. Angaben zu Forderungen, deren Bonität zum Bilanzstichtag beeinträchtigt ist, sowie die erwarteten Kreditverluste sind der Textziffer 40 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, netto zu entnehmen. Das maximale Kreditrisiko bei Vermögenswerten der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)" und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)" (inkl. Derivate) entspricht zum 31. Dezember 2022 deren Marktwert, der auch den Buchwert darstellt. Das maximale Kreditrisiko bei Vermögenswerten der Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI)" und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)" (inkl. Derivate) entspricht zum 31. Dezember 2021 deren Marktwert, der auch den Buchwert darstellt. Bei Wertpapieren besteht die Gefahr von bonitätsbedingten Wertminderungen sowie Ausfallrisiken. Diese Risiken werden durch eine hohe Diversifikation in der Anlagestrategie minimiert. MULTIVAC verzeichnete im Berichtsjahr keine Ausfälle bei Wertpapieren. Externe Fondsmanager agieren im Rahmen der von MULTIVAC vorgegebenen Anlagestrategie. Derivative Finanzinstrumente werden nur mit Kontrahenten abgeschlossen, die über ein Investment-Grade-Rating verfügen und bei denen deshalb nicht mit einem Ausfall der Vertragsverpflichtung gerechnet werden muss. Der Abschluss eines derivativen Finanzgeschäfts erfolgt im Rahmen der Absicherung von Währungsrisiken aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten im Liefer- und Leistungsverkehr in Zusammenhang mit einem Grundgeschäft, sowie zur Absicherung im Rahmen der Anlagestrategie betreffend unsere Wertpapiere. Liquiditätsrisiken Unter Liquiditätsrisiken wird das Risiko verstanden, dass MULTIVAC nicht genügend Finanzmittel besitzt, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das operative Geschäft von MULTIVAC weist eine hohe Ertragskraft auf, die einem etwaigen Liquiditätsrisiko grundsätzlich entgegenwirkt. Zur Steuerung von Liquiditätsrisiken erfolgt bei MULTIVAC eine stetige Liquiditätsplanung. Neben einer ausreichenden Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln hat MULTIVAC Cashpool-Forderungen gegen das Schwesterunternehmen MULTIVAC Export AG. Diese Forderungen haben eine Restlaufzeit von 3 Monaten und unterliegen nur unwesentlichen Wertschwankungen. Zudem bestehen Kreditrahmenverträge in Höhe von insgesamt TEUR 120.000 mit der MULTIVAC Export AG, die jederzeit und bei Bedarf ausgeschöpft werden können. Eine Risikominimierung wird bei gehaltenen Wertpapieren ferner durch eine Diversifikation der Emittenten erreicht. Des Weiteren stehen MULTIVAC ausreichend hohe Kreditlinien bei verschiedenen Banken zur Verfügung. Da die geschäftsführenden Direktoren davon ausgehen, dass die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern innerhalb der MULTIVAC-Gruppe verbleiben, wird angenommen, dass lediglich geringe Liquiditätsrisiken hieraus resultieren. Ein Verkauf der MULTIVAC-Gruppe wird als äußerst gering eingeschätzt. Dementsprechend erwartet die Geschäftsführung innerhalb der nächsten fünf Jahre keine Tilgung. Die folgende Übersicht zeigt, wie die vertraglichen Fälligkeiten der Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2022 und per 31. Dezember 2021 die Liquiditätssituation von MULTIVAC beeinflussen. Der langfristige Teil der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern wird in der Darstellung einer Fälligkeit größer als 5 Jahren zugeordnet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden jährlich mit 6 % verzinst. Die zukünftigen Zinsaufwendungen sind in den obigen Tabellen nicht enthalten. Marktrisiken Ein wesentliches Marktrisiko aus Finanzinstrumenten ist bei MULTIVAC das Zinsänderungsrisiko. Zinsänderungsrisiken können zum einen bei festverzinslichen Wertpapieranlagen bestehen. Zum anderen können sich aus den variabel verzinslichen Bankguthaben und den variabel verzinslichen Cashpool-Forderungen und -verbindlichkeiten und den variabel verzinslichen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Unternehmen des MEAG-Konzerns Risiken ergeben. Die Auswirkungen aufgrund einer Änderung der variablen Zinssätze werden im Konzern als gering eingeschätzt, da zum Bilanzstichtag den variabel verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 158,6 Mio. insgesamt variabel verzinsliche finanzielle Forderungen gegenüber Banken und Gesellschaften des MEAG-Konzerns in Höhe von EUR 145,1 Mio. gegenüberstehen, deren gegenläufigen Zinseffekte sich größtenteils kompensieren. Ein Zinsänderungseffekt auf den verbleibenden Verbindlichkeiten-Überhang von EUR 13,5 Mio. EUR wird als unwesentlich eingestuft, auch weil durch kurzfristigen Einsatz von Zinsswaps das Zinsrisiko weiter reduziert werden kann. Eine Erhöhung bzw. Absenkung des Zinssatzes um 1 % würde demnach nur unwesentliche Marktwertänderungen bewirken. Hinsichtlich der in den Vorjahren aufgenommenen Bankdarlehen besteht aufgrund von Zinsfestschreibungen über die gesamte Laufzeit der Darlehen kein Zinsänderungsrisiko. Sich für MULTIVAC negativ auswirkende Zinsänderungsrisiken aus etwaigen Anpassungen der derzeit auf 6 % fixierten Verzinsung der Darlehenskonten der Gesellschafter werden von den geschäftsführenden Direktoren als gering eingestuft. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Zur Absicherung von Währungsrisiken aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten im Liefer- und Leistungsverkehr kommen Devisentermingeschäfte zum Einsatz. Die Ermittlung der insgesamt offenen Risikoposition erfolgt pro Währungspaar auf täglicher Basis und umfasst die folgenden Positionen: Verkaufsaufträge, Kaufaufträge, erhaltene und geleistete Anzahlungen, Bank- und Sachkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie bereits bestehende Devisentermingeschäfte im jeweiligen Währungspaar. Es erfolgt somit keine Mikroabsicherung auf Einzelgeschäftsbasis, sondern eine Absicherung nach erfolgtem Netting der Positionen in einem Währungspaar. Sobald eine offene Risikoposition von Nominal TEUR 100 Gegenwert in einem Währungspaar entstanden ist, wird diese mittels eines Devisentermingeschäfts abgesichert. Über alle Währungspaare betrachtet, darf die offene Position nicht mehr als Nominal TEUR 750 Gegenwert betragen. Es erfolgt keine Bildung einer Bewertungseinheit zwischen Sicherungs- und Grundgeschäft. Die Laufzeiten der zur Kurssicherung eingesetzten Devisentermingeschäfte betragen maximal drei Monate. Steht den Zahlungsausgängen in fremder Währung aus der Devisenabsicherung am Fälligkeitstag ein kleinerer bzw. größerer Zahlungseingang gegenüber, wird der Differenzbetrag mittels Swapgeschäft auf einen Termin in der Zukunft angepasst. Die Ermittlung der Marktwerte erfolgt nach den Grundsätzen der Mark-to-Market Bewertung, wobei Devisentermingeschäfte mit einem negativen und positiven Zeitwert bilanziell erfasst werden. Zur Absicherung des ökonomischen Risikos für geplante Zahlungseingänge aus Fremdwährungsforderungen, insbesondere aus dem kleinteiligen Ersatzteilgeschäft, werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Diese haben zum Bilanzstichtag eine maximale Laufzeit von 12 Monaten. Zu diesen Devisentermingeschäften besteht am Bilanzstichtag noch kein konkretes Grundgeschäft, es werden vielmehr die Budgets der MULTIVAC-Vertriebsgesellschaften zu Grunde gelegt, sofern diese Gesellschaften Rechnungen in lokaler Währung (und nicht in EUR) erhalten. Die Laufzeiten der zur Kurssicherung eingesetzten Devisentermingeschäfte entsprechen den voraussichtlichen Zahlungszeitpunkten aus den Budgets, wobei faktisch eine Gleichverteilung der Zahlungseingänge über die einzelnen Monate angenommen wird. Die Ermittlung der Marktwerte erfolgt nach den Grundsätzen der Mark-to-Market Bewertung. Die zusammengefassten quantitativen Informationen über das Währungsrisiko des Konzerns, die dem Management des Konzerns gemeldet werden, sind wie folgt: Auswirkungen des Währungsrisikos 2022:
Auswirkungen des Währungsrisikos 2021:
Die folgenden wesentlichen Wechselkurse waren anzuwenden:
Sensitivitätsanalyse: Eine für möglich gehaltene Stärkung (Schwächung) von US-Dollar, Kanadischem Dollar, Australischem Dollar, Japanischem Yen oder Britischem Pfund gegenüber dem Euro in Höhe von 10 % zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2021 hätte die Bewertung der Finanzinstrumente in fremder Währung beeinflusst und sich mit den unten dargestellten Beträgen auch auf das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust ausgewirkt. In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem die Zinssätze, konstant bleiben. Die Einflüsse der prognostizierten Verkaufs- und Erwerbsgeschäfte werden außer Acht gelassen. Die Effekte sind ohne Berücksichtigung von Steuern ermittelt.
Sonstige Risiken Risiken aus Rechtsstreitigkeiten können nie ausgeschlossen werden. Zurzeit sind keine wesentlichen Verfahren gegen MULTIVAC anhängig. Bezüglich der Finanz-, Wettbewerbs- und sonstigen Risiken lag im Berichtsjahr keine Risikokonzentration vor. Sonstige Erläuterungen 51. Eventualschulden Zum 31. Dezember 2021 und 2022 bestanden Eventualverbindlichkeiten aus der Betriebsprüfung der MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG. 52. Angaben zu Leasingverhältnissen Leasingverhältnisse als Leasingnehmer Der Konzern mietet Warenlager, Fabrikgebäude und Parkflächen. Die Laufzeiten der Leasingvereinbarungen liegen zwischen drei und zehn Jahren mit der Option, die Leasingvereinbarungen nach diesem Zeitraum zu verlängern. KFZ-Leasingverträge werden für eine Laufzeit von drei bis vier Jahren abgeschlossen, eine Verlängerungsoption liegt hier in der Regel nicht vor. Der Konzern mietet technische Anlagen und Maschinen in einer Reihe von Leasingvereinbarungen. Weitere Erläuterungen entnehmen Sie dem Abschnitt 12 Sachanlagen. Weiter mietet MULTIVAC Server über drei Jahre. Das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit wurden entsprechend bilanziert. Andere IT-Ausstattungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat beschlossen, für diese Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten zu erfassen. Mietkonzessionen In den Geschäftsjahren 2022 und 2021 bestanden keine Mietkonzessionen. Nutzungsrechte Nutzungsrechte im Zusammenhang mit gemieteten Immobilien sowie Kraftfahrzeug-Leasing, die nicht die Definition von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfüllen, werden als Sachanlagen dargestellt. Weitere Informationen zu den Nutzungsrechten sind im Abschnitt 37 Sachanlagen enthalten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge:
Die Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert und für variable Leasingzahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.466 (Vorjahr: TEUR 955) sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge:
Verlängerungsoptionen Einige Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. In der Regel werden die vertraglich geregelten Verlängerungsoptionen von MULTIVAC ausgeübt. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt. Die Gesellschaft schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von TEUR 957 (Vorjahr: TEUR 817) führen würden. Fälligkeitsstruktur der Leasingverbindlichkeiten, basierend auf undiskontierten Leasingzahlungen:
Der Konzern ist im Geschäftsjahr 2022 mehrere Leasingverhältnisse eingegangen, aus denen zukünftige Zahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.824 entstehen können (Vorjahr: keine). 53. Beziehungen zu nahestehenden Personen Gesellschafter zum 31. Dezember 2022 sind die TS Holding GmbH & Co. KG, die FaGeHa GmbH & Co. KG und die DR Verwaltungs GmbH. Im Geschäftsjahr 2022 gab es keine Liefer- und Leistungsbeziehungen mit den Gesellschaftern der MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG. Im Geschäftsjahr 2021 hat der Gesellschafter DR Verwaltungs GmbH eine Zahlung in Höhe von TEUR 729 an die MULTIVAC zum Ausgleich von Zinsverlusten geleistet. Diese wurden erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfasst. Darüber hinaus gab es keine weiteren Liefer- und Leistungsbeziehungen mit den Gesellschaftern der MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG. Zum 31. Dezember 2022 bestehen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 430.111 (Vorjahr: TEUR 414.494), die im Jahresdurchschnitt mit 6 % verzinst werden. Die Gesellschafterverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:
Angaben zu Geschäftsvorfällen mit Unternehmen des Schwesterkonzerns MULTIVAC Export AG: Der Auslandsvertrieb der MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG erfolgt grundsätzlich über die Schwestergesellschaft MULTIVAC Export AG, Schweiz, sowie deren verbundene Unternehmen. a) Liefer- und Leistungsbeziehungen
b) Finanzierungsvereinbarungen
Die Cashpool-Forderungen und -Verbindlichkeiten werden auf Basis marktgerechter Zinssätze für die jeweilige zugrundeliegende Währung zuzüglich einer Marge von 1,00 % (Forderungen) bzw. 0,05 % (Verbindlichkeiten) verzinst. Details zu den finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber der MULTIVAC Export AG können der Textziffer 48 Finanzielle Schulden entnommen werden. c) Sicherungsvereinbarungen
Die MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG schließt zentral Sicherungsgeschäfte für die MULTIVAC Export AG und deren Tochtergesellschaften ab. Die Tabelle zeigt die Zeitwerte dieser Devisentermingeschäfte zum Bilanzstichtag. Angaben zu Geschäftsvorfällen mit assoziierten Unternehmen Die Geschäftsvorfälle zwischen MULTIVAC und dem assoziierten Unternehmen Italianpck S.p.A. waren in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 insgesamt unwesentlich. 54. Organe der Gesellschaft, Vergütungen Management in Schlüsselpositionen Organe der Gesellschaft Geschäftsführung MULTIVAC Sepp Haggenmüller Verwaltungs SE, vertreten durch ihre geschäftsführenden Direktoren:
Verwaltungsrat der Komplementärin MULTIVAC Sepp Haggenmüller Verwaltungs SE
Die Vergütungen der geschäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrates bzw. des Managements in Schlüsselpositionen sind wie folgt: Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird mit Hinweis auf die Schutzklausel im HGB verzichtet. Der Verwaltungsrat hat in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 keine Bezüge erhalten. Neben den geschäftsführenden Direktoren und dem Verwaltungsrat stellen bei MULTIVAC die Executives bzw. Senior Vice Presidents der Business Units sowie der Support Units das sog. Management in Schlüsselpositionen gem. IAS 24 dar. Die Bezüge des Managements in Schlüsselpositionen für kurzfristig fällige Leistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 bzw. 2021 auf EUR 10,5 Mio. bzw. EUR 8,7 Mio. und für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf EUR 0,1 Mio. bzw. EUR 0,1 Mio. In Summe belaufen sich die Vergütungen für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 auf EUR 10,6 Mio. bzw. EUR 8,8 Mio. Einige Vergütungsbestandteile werden erst in Folgeperioden ausbezahlt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 enthält deshalb Verbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositonen betreffend der variablen Vergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr in Höhe von insgesamt EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 4,1 Mio.). In den Jahren 2022 und 2021 wurden keine Vorschüsse oder Kredite an die geschäftsführenden Direktoren oder an Mitglieder des Verwaltungsrates gewährt. 55. Prüfungs- und Beratungshonorare Das für das Geschäftsjahr 2021 berechnete Abschlussprüferhonorar nach §314 Abs. 1 Nr. 9 HGB beträgt TEUR 1.138 (Vorjahr: TEUR 1.458) und gliedert sich wie folgt:
56. Inanspruchnahme der Befreiung nach §§ 264 Absatz 3, 264b HGB Für den Einzelabschluss der Konzernmuttergesellschaft MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG, Wolfertschwenden, und der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften MULTIVAC Marking & Inspection GmbH & Co. KG, Enger, MULTIVAC Deutschland GmbH & Co. KG, Wolfertschwenden, MULTIVAC Immobilien GmbH & Co. KG, Wolfertschwenden, sowie Fritsch Bakery Technologies GmbH & Co. KG, Markt Einersheim, wird von den Erleichterungsvorschriften des § 264b HGB Gebrauch gemacht. Ebenso wird für die vollkonsolidierten Tochtergesellschaften MULTIVAC Resale & Service GmbH, Nettetal-Kaldenkirchen, MULTIVAC Beteiligungsgesellschaft mbH, Wolfertschwenden, MULTIVAC Produktionsbeteiligungen GmbH, Wolfertschwenden sowie die TVI Entwicklung und Produktion GmbH, Bruckmühlvon den Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. 57. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor. 58. Anteilsbesitzliste
* keine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB. Die MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG hält eine Kaufoption für 25,1 % der Anteile an der Italianpack S.p.A., die zu einem maßgeblichen Einfluss gem. IAS 28 führt.
Wolfertschwenden, 28. April 2023 Christian Traumann Bernd Höpner Dr. Christian Lau Dr. Tobias Richter Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG, Wolfertschwenden Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG, Wolfertschwenden, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 28. April 2023 KPMG
AG
Hachmann, Wirtschaftsprüfer Höfelschweiger, Wirtschaftsprüferin |
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