Malerei- und Lackiergewerbe
Smartco Meß- und Regeltechnik GmbH
Buchgärten 2, 73635 Rudersberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gaby Nadler seit 5.9.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Smartco Meß- und Regeltechnik GmbHUrbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 2010Fassung für Offenlegung nach § 326 HGB Bilanzierungs und BewertungsmethodenImmaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen, erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und entsprechen den steuerlichen Abschreibungen. Geringwertige Anlagegüter werden sofort abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten (steuerlicher Mindestumfang). Forderungen sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden gemäß § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 6% gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Gaby Nadler, Kauffrau. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Urbach, den 24.8.2011 Gaby Nadler Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.8.2011. |
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