Fügen
GmbH
Rheinzabern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.799,02 |
79.633,02 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
357,00 |
| II.
Sachanlagen |
73.797,02 |
79.276,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
895.160,65 |
4.260.991,95 |
| I.
Vorräte |
761.571,68 |
4.151.115,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
133.514,77 |
104.356,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
74,20 |
5.519,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
266,60 |
297,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
104.488,84 |
| Aktiva |
969.226,27 |
4.445.410,81 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
183.999,99 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
130.488,84 |
202.442,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
288.488,83 |
71.953,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
104.488,84 |
| B.
Rückstellungen |
10.300,00 |
10.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
772.423,98 |
4.435.210,81 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.502,30 |
|
| Summe
Passiva |
969.226,27 |
4.445.410,81 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der Fügen
GmbH, Rheinzabern, erfolgt gemäß dem
Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen
Fassung und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die
Vorjahreszahlen sind als Vergleich
beigefügt. Die Gesellschaft ist im
Handelsregister des Amtsgerichts
Landau unter HRB 21333 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff.
und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft
erfüllt darüber hinaus die
Voraussetzungen der Kleinstkapitalgesellschaften i.S.d.
§ 267a HGB.
Im Interesse einer größeren Klarheit und
Übersichtlichkeit haben wir auch die nach den
gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz
oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke
ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in
der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang
aufgeführt.
B.
WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die
folgenden Grundsätze angewendet:
· Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert
und planmäßig linear über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
· Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer bilanziert. Bei den
Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten
und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
- Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
- Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
€ 800,00 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
· Die Bewertung der
fertigen und unfertigen Erzeugnisse sowie unfertigen
Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad
angefallenen Herstellungskosten sowie ein Anteil des
Geschäftsführer-Gehaltes für die
Bauleistung und Finanzierungskosten. Der
verlustfreien Bewertung wird Rechnung
getragen.
· Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bilanziert.
· Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
· Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen;
die Auflösung des Postens erfolgt linear
entsprechend dem Zeitablauf.
· Das
Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.
· Die
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.
· Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
· Die
erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene
Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode).
C.
ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
I.
Erläuterung der Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
Forderungen
|
31.12.2023
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1
Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
125
|
125
|
0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
9
|
9
|
0
|
Summe
|
134
|
134
|
0
|
2.
Verbindlichkeitenspiegel
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
Verbindlichkeiten
|
31.12.2023
|
< 1 Jahr
|
Vj.
|
> 1 Jahr
|
Vj.
|
> 5 Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
664
|
0
|
0
|
664
|
561
|
0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
29
|
29
|
62
|
0
|
0
|
0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
79
|
79
|
70
|
0
|
0
|
0
|
Summe
|
772
|
108
|
132
|
664
|
561
|
0
|
|
besichert
|
Art der Sicherheit |
|
T€
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
664
|
Grundschuld
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0
|
0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
0
|
0
|
Summe
|
664
|
|
Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt
T€ 664 durch Grundpfandrechte gesichert, davon
T€ 664 Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten.
In der Position "Sonstige Verbindlichkeiten"
sind Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit in
Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) und
aus Steuern in Höhe von T€ 3 (Vorjahr:
T€ 3) enthalten.
II.
Ergänzende Angaben
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Rheinzabern, den 28.03.2025
|
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gez. Fabian Fügen
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025
festgestellt.
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