|
1. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3
HGB.
Zur Klarheit der Darstellung werden alle nach
den gesetzlichen Vorschriften zu Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen
sind, im Anhang aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den
allgemeinen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256
HGB unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 265 bis 283 HGB) vorgenommen. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
unverändert zum Vorjahr angewandt mit
folgender Ausnahme:
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB) vorgenommen, da kaum Verbindlichkeiten
bestehen.
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen
in fremder Währung erfolgt bei den Forderungen
mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. dem
niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den
Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs bzw. dem
höheren Kurs am Abschlussstichtag.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel
dargestellt.
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige degressive
Abschreibungen angesetzt. Gebrauchte
Wirtschaftsgüter werden linear
abgeschrieben.
Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung
zeitanteilig auf Monatsbasis. Geringwertige
Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang
erfasst.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden mit den
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem
Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet
ist, werden angemessene Wertabschläge
vorgenommen. Zur Abdeckung des allgemeinen
Ausfallrisikos und der Zinsverluste wird eine
pauschale Wertberichtigung der nicht
einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen gebildet.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert
bilanziert.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird
allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen
Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung
getragen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit
ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
|