KKW
Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH
Buchprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
Wetzlar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.396,00 |
7.201,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.396,00 |
7.201,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
69.115,72 |
75.715,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.460,24 |
64.985,05 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.655,48 |
10.730,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
72.511,72 |
82.916,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.837,84 |
55.605,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
28.605,42 |
20.131,62 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.767,58 |
-8.473,80 |
| B.
Rückstellungen |
9.844,04 |
19.352,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.829,84 |
7.958,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
72.511,72 |
82.916,79 |
Anhang zum
31.12.2010
I. ALLGEMEINE ANGABEN UND GRUNDSÄTZE ZU DEN
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
a) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 238 ff. HGB n.F.,
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BILMOG) in der Fassung
vom 25.5.2009, BGBl I S. 1102) aufgestellt. Die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Für die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
b) Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um die planmäßigen Abschreibungen,
bewertet worden. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen
c)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet worden.
d)
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden.
e)
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt
II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
a) Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagespiegel
zu entnehmen. Gleiches gilt für die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
b) Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB zu vermerken.
III. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens ausschließlich durch den
Geschäftsführer
, Herrn Steuerberater / vBP Klaus Köhlinger,
geführt.
Gegenüber dem Gesellschafter-GF bestehen
gemäß § 42 (3) GmbHG Forderungen in
Höhe von 14.177,60 Euro.
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