Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 22390
Vorher
LA LERNEN und ARBEITEN gGmbH
Eingetragen
20.3.2001
Branche
Allgemeine und politische ErwachsenenbildungPostsekundärer, nicht tertiärer Unterricht in Schulen des SozialwesensHeime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
Gegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft sind - die Förderung der Jugendhilfe, - die Förderung der Altenhilfe, - die Förderung der Erziehung, - die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, - die Förderung der Volksund Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Die Förderung der Jugendhilfe: Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung von Erziehung, Unterricht und pädagogischtherapeutischen Maßnahmen für Lernbeeinträchtigte. Förderung und Durchführung von Projekten, die eine wirksame Lebenshilfe für lernbeeinträchtigte und benachteiligte Menschen und von Lernbeeinträchtigung Bedrohte aller Altersstufen bedeuten. Unterstützung der Ausbildung durch berufsvorbereitende Angebote. Projekte und Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang "Berufsreife" zum Übergang Schule/Beruf. - Die Förderung der Altenhilfe: Projekte und Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung und zum lebenslangem Lernen in Gruppen und in Einzelangeboten. Förderung und Durchführung von Projekten, die eine wirksame Lebenshilfe für lernbeeinträchtigte und benachteiligte Menschen und von Lernbeeinträchtigung Bedrohte aller Altersstufen bedeuten. - Die Förderung der Erziehung: Projekte und Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und Reintegration, Berufsausbildung und Arbeitsplatzsicherung für lernbeeinträchtigte und benachteiligte Menschen. Förderung und Durchführung von Projekten, die eine wirksame Lebenshilfe für lernbeeinträchtigte und benachteiligte Menschen und von Lernbeeinträchtigung Bedrohte aller Altersstufen bedeuten. - Die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene: Mithilfe bei der Rehabilitation straffällig gewordener Lernbeeinträchtigter. Förderung und Durchführung von Projekten, die eine wirksame Lebenshilfe für lernbeeinträchtigte und benachteiligte Menschen und von Lernbeeinträchtigung Bedrohte aller Altersstufen bedeuten. Projekte und Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und Reintegration, Berufsausbildung und Arbeitsplatzsicherung für lernbeeinträchtigte und benachteiligte Menschen. Unterstützung der Ausbildung durch berufsvorbereitende Angebote. - Die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe: Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung von Erziehung, Unterricht und pädagogisch-therapeutischen Maßnahmen für Lernbeeinträchtigte. Förderung und Durchführung von Projekten, die eine wirksame Lebenshilfe für lernbeeinträchtigte und benachteiligte Menschen und von Lernbeeinträchtigung Bedrohte aller Altersstufen bedeuten. Unterstützung der Ausbildung durch berufsvorbereitende Angebote. Maßnahmen zur beruflichen Integration und Unterstützung. Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. Projekte und Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang "Berufsreife" zum Übergang Schule/Beruf.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Klaudia Krämer
seit 3.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
LERNEN FÖRDERN - Trägergesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

LERNEN FÖRDERN - Trägergesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LA LERNEN und ARBEITEN GmbH

Neuwied

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

4.748,52

8.655,98

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,00

2,00

II. Sachanlagen

4.692,00

8.601,00

III. Finanzanlagen

54,52

52,98

B. Umlaufvermögen

1.952.327,52

2.105.143,36

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

200.517,44

268.919,34

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

1.751.810,08

1.836.224,02

C. Rechnungsabgrenzungsposten

174,10

729,54

Summe Aktiva

1.957.250,14

2.114.528,88



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

1.920.645,06

1.987.871,21

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

812.214,07

762.718,97

III. Gewinnrücklagen

800.000,00

800.000,00

IV. Gewinnvortrag

400.152,24

484.183,94

V. Jahresfehlbetrag

-116.721,25

-84.031,70

B. Rückstellungen

16.500,00

16.500,00

C. Verbindlichkeiten

20.105,08

110.157,67

Summe Passiva

1.957.250,14

2.114.528,88

ANHANG

1. Allgemeine Erläuterungen

Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist die Lernen und Arbeiten GmbH als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2023 richtet sich nach § 266 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufge­stellt.

Die Beträge der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit dem Vorjahr vergleichbar, so dass Angaben und Erläuterungen nach § 265 Abs. 2 Satz 2 HGB entfallen.

Die Umsatzerlöse sind mit den Umsatzerlösen des Vorjahres vergleichbar, so dass Angaben und Erläuterung gemäß Art. 75 Abs. 2 S. 3 EGHGB entfallen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden die allgemei­nen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB beachtet.

Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurde nach § 252 HGB insbesondere folgendes beachtet:

1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs überein.

2. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten standen dem nicht entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlußstichtag einzeln bewertet.

4. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden waren, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlußstichtag bereits realisiert waren.

5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß berücksichtigt.

6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Begründete Ausnahmefälle, die eine Abweichung von den Bewertungsmethoden rechtfertigen würden, waren nicht zu verzeichnen.

Die Vermögensgegenstände wurden höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Altersversorgungsverpflichtungen waren nicht vorhanden.

Alle Rückstellungen hatten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr, so dass von einer Abzinsung abzusehen war.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungsplan verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert sind nicht vorhanden. Außerplanmäßige Abschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens waren nicht vorzunehmen, da keine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorlag. Die Finanzanlagen waren ebenfalls nicht außerplanmäßig abzuschreiben, da keine Wertminderung vorlag.

Die Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens waren nicht abzuschreiben, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis oder einem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag ergab.

Die Bewertungsmaßstäbe des § 255 HGB wurden beachtet.

Vorratsvermögen war zum Abschlussstichtag nicht vorhanden, so dass die Regelungen der Bewertungsvereinfachungsverfahren des § 256 HGB keine Anwendung fanden.

Eine Währungsumrechnung gemäß § 256a HGB erübrigte sich, da auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten am Abschlußstichtag nicht vorhanden waren. Eine Angabe über die Grundlagen der Umrechnung von Fremdwährungsposten nach § § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB entfällt damit.

Von der Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB wurde nicht abgewichen. Angabe und Begründung sowie die Darstellung auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage entfallen somit.

Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen. Angaben gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB entfallen.

Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht vorhanden. Angaben gemäß § 285 Nr. 13 HGB entfallen.

Pensionsverpflichtungen sind nicht vorhanden. Angaben gemäß § 285 Nr. 24 HGB entfallen.

3. Ausweismethoden

Angabe und Begründung von Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit gegenüber dem Vorjahr gemäß § 265 Abs. 1 S.2 HGB insbesondere bezüglich der Bilanz- und GuV-Gliederung entfällt, da Abweichungen nicht vorhanden sind.

Angaben und Begründungen gemäß § 265 Abs. 4 S. 2 HGB entfallen.

4. Zusatzangaben zur Vermittlung der tatsächlichen Lage

Zusätzliche Angaben gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB für den Fall, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, sind nicht notwendig.

5. Angaben zur Bilanz

5.1 Anlagevermögen

Eine Mitzugehörigkeit von Bilanzposten zu anderen Bilanzposten ist nicht gegeben, so dass Angaben gemäß § 265 Abs. 3 HGB entfallen.

Ein gesonderter Ausweis bzw. Aufgliederung von in der Bilanz aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit zusammengefasster Posten ist nicht notwendig, so dass Angaben gemäß § 265 Abs. 7 S. 2 HGB entfallen.

Angaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB unterbleiben gemäß § 288 Abs. 1 HGB.

Angaben nach § 268 Abs. 2 HGB unterbleiben gemäß § 274a Nr. 1 HGB.

5.2 Finanzanlagen

Angaben nach § 285 Nr. 18 HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG entfallen.

5.3 Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden, so dass die Angaben gemäß §§ 265 Abs. 7 S.2 und 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB enfallen können.

5.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Eine Mitzugehörigkeit von Bilanzposten zu anderen Bilanzposten ist nicht gegeben, so dass Angaben gemäß § 265 Abs. 3 HGB entfallen.

Ein gesonderter Ausweis bzw. Aufgliederung von in der Bilanz aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit zusammengefasster Posten ist nicht notwendig, so dass Angaben gemäß § 265 Abs. 7 S. 2 HGB entfallen.

Angaben gemäß § 268 Abs. 4 HGB, Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:

Kautionen

31.12.2023

Vorjahr



Neuwied, Eduard-Verülsdonk-Str. 30

1.550,00

1.550,00

Wittlich, Rommelsbach 12

9.000,00

9.000,00

10.550,00

10.550,00

Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG, Forderungen gegenüber Gesellschaftern:

Forderungen gegenüber Gesellschaftern € 10.000,00 Vorjahr: € 30.000,00

Es handelt sich um ein Darlehen an den Gesellschafter, der Lernen Fördern Trägergesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. Das Darlehen wurde zinslos gewährt. Sicherheiten wurden nicht bestellt. Tilgungen erfolgten im Jahre 2023 keine. Die Forderung wurde im Vorjahr und im Berichtsjahr jeweils in Höhe von € 20.000,00 wertberichtigt.

Angaben nach § 268 Abs. 4 S.2 HGB unterbleiben gemäß § 274a Nr. 2 HGB.

5.5 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht vorhanden, so dass die Angaben gemäß §§ 265 Abs. 7 S.2 und 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB enfallen können. Darüber hinaus können Angaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB für kleine Gesellschaften auch nach § 288 Abs. 1 HGB unterbleiben.

5.6 Weitere Angaben zu den Aktiva

Angabern zu den im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthaltenen Disagio-Beträgen gemäß § 268 Abs. 6 HGB unterbleiben gemäß § 274a Nr. 4 HGB.

5.7 Eigenkapital

Die Angaben gemäß Art. 42 Abs. 3 S.3 EGHGB, §§ 265 Abs.7 S.2 HGB und 29 Abs. 4 S.2 GmbHG können entfallen.

Angaben gemäß § 268 Abs. 1 HGB:

31.12.2023

Vorjahr



Stammkapital

25.000,00

25.000,00

Kapitalrücklage

812.214,07

762.718,97

Gewinnrücklage

800.000,00

800.000,00

Gewinnvortrag

400.152,24

484.183,94

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

-116.721,25

-84.031,70

1.920.645,06

1.987.871,21

5.8 Rückstellungen

Ein gesonderter Ausweis bzw. Aufgliederung von in der Bilanz aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit zusammengefasster Posten ist nicht notwendig, so dass Angaben gemäß § 265 Abs. 7 S. 2 HGB entfallen, ebenso wie Angaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Darüber hinaus können Angaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB für kleine Gesellschaften auch nach § 288 Abs. 1 HGB unterbleiben.

Angaben nach Art. 28 Abs. 2, Art. 67 Abs. 2, Abs 1 S.4 EGHGB unterbleiben, da Pensionsrückstellungen nicht vorhanden sind.

Die Angaben nach § 285 Nr. 12 HGB können für kleine Gesellschaften nach § 288 Abs. 1 HGB unterbleiben. Nicht gesondert ausgewiesene wesentliche sonstige Rückstellungen sind aber auch nicht vorhanden. Insofern erübrigt sich eine Erläuterung.

5.9 Verbindlichkeiten

Eine Mitzugehörigkeit von Bilanzposten zu anderen Bilanzposten ist nicht gegeben, so dass Angaben gemäß § 265 Abs. 3 HGB entfallen. Ein gesonderter Ausweis bzw. Aufgliederung von in der Bilanz aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit zusammengefasster Posten ist nicht notwendig, so dass Angaben gemäß § 265 Abs. 7 S. 2 HGB entfallen.

Angaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB sind nicht notwendig. Darüber hinaus können Angaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB für kleine Gesellschaften auch nach § 288 Abs. 1 HGB unterbleiben.

Angaben gemäß §§ 268 Abs. 5, 285 Nrn. 1 und 2 HGB:

Restlaufzeit

Restlaufzeit

Restlaufzeit

Gesamtbetrag

bis zu einem Jahr

zwischen einem

und fünf Jahren

größer

fünf Jahre





C.1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.447,99

0,00

0,00

1.447,99

C.2. Sonstige Verbindlichkeiten

18.657,09

0,00

0,00

18.657,09

Gesamtsumme:

20.105,08

0,00

0,00

20.105,08

Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Angaben nach § 285 Nr. 2 HGB können nach § 288 Abs.1 HGB unterbleiben.

Angaben gemäß § 268 Abs. 5 S. 3 HGB unterbleiben gemäß § 274a Nr. 3 HGB.

Da Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht existieren, unterbleibt die Angabe nach § 42 Abs. 3 GmbHG.

5.10 Saldierung von Vermögen und Schulden

Saldierungen von Vermögen und Schulden wurden nicht vorgenommen, so dass Angaben nach § 285 Nr. 25 HGB entfallen.

5.11 Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse sind nicht existent, so dass Angaben nach §§ 268 Abs. 7 S. 2 und 285 Nr. 27 entfallen.

5.12 Bilanzunwirksame Geschäfte

Die Angaben nach § 285 Nr. 3 HGB können für kleine Gesellschaften nach § 288 Abs. 1 HGB unterbleiben.

5.13 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Angaben nach § 285 Nr. 3 HGB können für kleine Gesellschaften nach § 288 Abs. 1 HGB unterbleiben.

6. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Ein gesonderter Ausweis bzw. Aufgliederung von in der GuV aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit zusammengefasster Posten ist nicht notwendig, so dass Angaben gemäß § 265 Abs. 7 S. 2 HGB entfallen.

Die Angabe der Aufgliederung der Umsätze nach Tätigkeitsbereichen und geographisch bestimmten Märkten gemäß § 285 Nr. 4 HGB entfällt gemäß § 288 Abs. 1 HGB.

Die Angabe der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen vermögensgegenständen gemäß § 285 Nr. 22 HGB entfällt gemäß § 288 Abs. 1 HGB.

Da die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkosten- und nicht nach dem Umsatzkostenverfahren aufge­stellt wurde, entfallen die Angabeverpflichtungen der §§ 285 Nrn. 8a und b. Im Übrigen gilt für § 285 Nr. 8a HGB die Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB, so dass für kleine Gesellschften keine Angabepflicht besteht.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen waren nicht zu verzeichnen, so dass keine Pflicht zur Angabe nach § 277 Abs. 3 S. 1 HGB besteht.

Erträge und Aufwendungen wesentlicher und außerordentlicher Natur waren nicht vorhanden, so dass eine Angabepflicht nach § 277 Abs. 4 S.2 HGB nicht besteht. Im Übrigen können die Angaben auch bei kleinen Gesellschaften nach § 276 S.2 HGB unterbleiben.

Wesentliche periodenfremde Erträge und Aufwendungen waren nicht vorhanden, so dass eine Angabepflicht nach § 277 Abs. 4 S.3 HGB nicht besteht. Im Übrigen können die Angaben auch bei kleinen Gesellschaften nach § 276 S.2 HGB unterbleiben.

7. Angaben zu steuerlichen Einflüssen und zur Steuerabgrenzung

Angaben gemäß §§ 285 Nrn. 6 und 29 HGB können aufgrund der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB unterbleiben.

8. Angaben zu Organmitgliedern

Angaben genäß § 285 Nr. 10 HGB: Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Klaudia Krämer, Diplom-Sozialpädagogin, mit Wohnsitz in Neuwied.

Die Angaben gemäß § 285 Nrn. 9a, 9b HGB unterbleiben nach § 288 Abs. 1 HGB.

9. Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Angaben gemäß § 285 Nr. 21 HGB über Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande kamen und die für die Beurteilung der Finanzlage relevant waren, können unterbleiben. Solche Geschäfte gab es nicht.

 

Neuwied, den 08. November 2024

gez. Klaudia Krämer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. November 2024

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