Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 198715
Eingetragen
11.5.2012
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit BehinderungSonstige soziale Betreuung von Menschen mit BehinderungAußerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)
Gegenstand
Förderung von benachteiligten Personen, insbesondere von Jugendlichen und Heranwachsenden, die aufgrund eines abgeschwächten Leistungspotentials sowie der sich daraus ggf. ergebenen sozialen Ausgrenzung in besonderem Maße Schwierigkeiten am allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben. Durch Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie durch das Angebot vielfältiger berufspraktischer Möglichkeiten und einer kontinuierlichen und intensiven sozialen Begleitung und Betreuung durch entsprechend ausgebildete Mitarbeiter soll langfristig die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden. Kommen diese Leistungen schwerbehinderten jungen Meschen zugute, erfolt dies im Rahmen eines Integrationsprojektes nach § 132 SGB IX.

Historie

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Management

NameRolle
Elfriede Zobl
seit 7.7.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V.
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V.
Germany
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

allrAUnd GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen 0,00 3.458,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 5.600,00 4.400,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 98.451,56 101.546,95
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 31.047,99 31.060,06
135.099,55 137.007,01
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 261.768,43 239.900,41
396.867,98 380.365,42

Passiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 50.000,00 50.000,00
III. Verlustvortrag -339.900,41 -354.497,65
IV. Jahresfehlbetrag (Vorjahr: Jahresüberschuss) -21.868,02 14.597,24
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 261.768,43 239.900,41
0,00 0,00
B. SONDERPOSTEN AUS ZUWENDUNGEN
I. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 0,00 544,00
II. Sonderposten aus nicht verbrauchten zweckgebundenen Spenden 5.000,00 5.000,00
5.000,00 5.544,00
C. RÜCKSTELLUNGEN 31.891,02 37.469,00
D. VERBINDLICHKEITEN 359.976,96 337.352,42
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 359.976,96 (Vorjahr: EUR 307.352,42)
davon mit einer Restlaufzeit größer ein Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 30.000,00)
davon gegenüber Gesellschaftern: EUR 331.560,28 (Vorjahr: EUR 323.781,87)
396.867,98 380.365,42

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die allrAUnd GmbH i.L. (bis 30. Juni 2020: allrAUnd GmbH) hat ihren Sitz in München und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 198715. Die GmbH wurde am 24. April 2012 errichtet.

Mit Gesellschafterversammlung vom 17. März 2020 wurde die Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2020 beschlossen. Die Geschäftsführerin, Frau Elfriede Zobl, wurde zu diesem Zeitpunkt als Geschäftsführerin abberufen und zur alleinigen Liquidatorin bestellt.

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (gemäß §§ 264 ff. HGB) aufgestellt.

Die Bilanz folgt den Gliederungsvorschriften des HGB (§ 266 HGB).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden dahingegend abgeändert, dass eine Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) zum Bilanzstichtag des 31. Dezember 2019 vorgenommen wurde. Ursache hierfür ist der deutliche Rückgang der Umsatztätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie und der dadurch vorgezogene Auflösungsbeschluss der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2020.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von TEUR 262 aus. Ferner enthält die Bilanz zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Gesellschafter Katholische Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.V., München, Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 332 (Vj. TEUR 324). Zur Abwendung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung hat sich der Gesellschafter durch eine harte Patronats- und Rangrücktrittserklärung vom 9. Dezember 2019 verpflichtet, die Gesellschaft stets in der Weise finanziell auszustatten, dass sie jederzeit zur Erfüllung ihrer sämtlichen gegenwärtigen und künftigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber allen ihren Gläubigern in der Lage ist. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen beläuft sich das Maximum des gemäß dieser Erklärung zu zahlenden Betrags auf TEUR 700, von denen zum Stichtag TEUR 368 (Vorjahr: TEUR 288) bereits beansprucht wurden.

Des Weiteren tritt der Patron mit seinen etwa aus dieser Patronatserklärung und aus den Darlehensverträgen resultierenden Forderungen in demjenigen Umfang im Rang hinter die Forderungen i. S. d. § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurück, der jeweils erforderlich ist, um eine Überschuldung der Gesellschaft im Sinne der jeweils gültigen Fassung der Insolvenzordnung zu vermeiden.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2018 bezüglich der Gemeinnützigkeit der Gesellschaft eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung erfolgt ist. Die Liquidatorin (vormals: Geschäftsführung) sowie das Finanzamt gehen derzeit davon aus, dass der Umfang der bislang als gemeinnützig anerkannten Aktivitäten der Gesellschaft sowohl für die Vergangenheit als auch für die Jahre nach 2018 beibehalten wird.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betrugen in der Regel zwischen 3 und 5 Jahren. Sämtliche immaterielle Vermögensgegenstände waren zum Stichtag vollständig abgeschrieben.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte bislang zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Aufgrund des Auflösungsbeschlusses und der Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurden alle Gegenstände des Anlagevermögens zum Bilanzstichtag in die "Sonstigen Vermögensgegenstände" umgegliedert. Bis zum 31. Dezember 2019 wurden die Gegenstände des Sachanlagevermögens noch linear entsprechend ihrer ursprünglich voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die angewendeten Nutzungsdauern lagen in der Anlagengruppe der anderen Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 13 Jahren.

Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis netto EUR 800,00 werden analog zum Wahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Sofern erforderlich werden auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen basierend auf dem allgemeinen Zinsrisiko und möglichen Forderungskürzungen Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bewertet.

Der Sonderposten aus Zuwendungen besteht zum Bilanzstichtag des 31. Dezember 2019 nur noch aus nicht zweckentsprechend verwendeten zweckgebundenen Spenden. Der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens wurde zum Bilanzstichtag aufgrund der Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemeinsam mit dem Restbuchwert des Anlagevermögens in die "Sonstigen Vermögensgegenstände" umgegliedert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Sonderposten aus Zuwendungen

Der Sonderposten umfasst in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 5) noch nicht verwendete zweckgebundene Spenden.

2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 332 (Vorjahr: TEUR 324) betreffen in Höhe von TEUR 218 (Vorjahr: TEUR 288) Verbindlichkeiten aus Darlehensgewährung und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 114 (Vorjahr: TEUR 36). Basierend auf einer Vereinbarung wurden in 2019 durch den Gesellschafter Verbindlichkeiten aus früherer Darlehensgewährung in Höhe von TEUR 150 erlassen. Im Jahr 2019 wurde ein weiteres Darlehen im Wert von TEUR 80 aufgenommen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben in Höhe von TEUR 332 (Vorjahr: TEUR 294) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 30) eine Restlaufzeit größer ein Jahr.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nach § 285 Nr. 3a HGB sind als sonstige finanzielle Verpflichtungen die Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Pachtverträgen in Höhe von TEUR 14 bis 30. Juni 2020 zu nennen.

2. Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt waren bei der allrAUnd GmbH i.L. 35 Mitarbeitende beschäftigt.

 

München, 14. August 2020

Elfriede Zobl, Liquidatorin (bis 30. Juni 2020: Geschäftsführerin)

Angaben zur Feststellung

Der Jahreabschluss wurde mit Gesellschafterversammlung vom 18. September 2020 festgestellt.

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