Stein & Stegmann GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Böckler seit 26.9.2022 | Geschäftsführer |
Rudolf Rauch seit 23.9.2016 | Prokura |
Christian Dipl.-Ing. (FH und TU) Stein seit 27.10.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Johann Stein GmbHNeusitz, Ortsteil WachsenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, in dem durchschnittlich 65 Mitarbeiter tätig sind. Unsere Tätigkeiten im Bereich Hochbau umfassen ca. 83 %, im Tiefbau sind es etwa 17 %. Wir sind sowohl im öffentlichen, als auch im privaten Bereich tätig, allerdings liegt unser Hauptaufgabenfeld im Industriebau. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt 2023 in Deutschland zeigte eine Abnahme von 0,3 % nach einer Zunahme von 1,9 % im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft entwickelte sich damit deutlich schwächer als erwartet. Ausschlaggebend hierfür war neben einer schwachen Binnennachfrage ein Rückgang im Produzierenden Gewerbe sowie eine rückläufige Entwicklung im Bau- und Ausrüstungssektor. Das Bauhauptgewerbe in Deutschland ist in 2023 zwar nominal leicht um 1,4 % (Vj. +10,7 %) gewachsen, preisbereinigt ergibt sich jedoch zum Vorjahr ein Rückgang von 5,2 % (Vj. -5,1 %). In realen Größen zeigen dabei alle Sparten negative Entwicklungen. Der Wohnungsbau verminderte sich um 11,5 %, der Wirtschaftsbau um 0,9 % und der Öffentliche Bau zeigte eine Abnahme des realen Umsatzes von 1,6 %. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %, beeinflusst durch hohe Baupreise und gestiegene Bauzinsen, die insbesondere den Wohnungsbau bremsten. Die Preissteigerungen bei Baumaterialen haben sich in wesentlichen Bereichen im Vergleich zum Vorjahr wieder normalisiert. Die Baupreise für Wohngebäude lagen im November 2023 um 4,3 % über dem vergleichbaren Vorjahreswert, ein Jahr davor waren es 16,9 % im vergleichbaren Zeitraum. Das in 2021 von der Bundesregierung ausgerufene Ziel jährlich 400.000 neue Wohnungen in den Markt zu bringen wurde 2023 wie in den beiden Vorjahren deutlich verfehlt. Der Geschäftsverlauf der Johann Stein GmbH im Jahr 2023 verlief trotz der konjunkturellen Schwäche zufriedenstellend. Der Umsatz lag über dem Vorjahr, die Gesamtleistung zeigte sich jedoch durch eine auftragsbedingte deutliche Abnahme der halbfertigen Arbeiten rückläufig. Das Jahresergebnis blieb auf einem hohen Niveau und zeigt sich in Relation zur Gesamtleistung leicht vermindert. Die Kapazitäten waren im Geschäftsjahr voll ausgelastet. Das Rohergebnis zeigt eine Abnahme von TEUR 1.051 und beträgt TEUR 6.467 (Vj. TEUR 7.518). Die Personalaufwendungen haben sich leicht um TEUR 60 auf TEUR 3.687 erhöht, die Personalintensität erhöhte sich durch die gesunkene Gesamtleistung auf 20,6 % (Vj. 16,4 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zeigen sich proportional zur Abnahme der Gesamtleistung vermindert. Der Posten war unter anderem dabei nicht durch Zuführungen zu Wertberichtigungen auf Forderungen wie im Vorjahr belastet. Das Betriebsergebnis 2023 beträgt TEUR 997 (Vj. TEUR 1.670). Das Finanzergebnis hat sich auf Grund höherer Zinserträge verbessert. Insgesamt erzielte die Gesellschaft 2023 einen Jahresüberschuss von TEUR 748 (Vj. TEUR 1.168). Die Gesamtleistung 2023 blieb insgesamt leicht hinter den Erwartungen zurück, das Jahresergebnis liegt im Bereich der Erwartungen für das Geschäftsjahr 2023. Die Bilanzsumme beträgt TEUR 12.992 und erhöhte sich um TEUR 1.107 zum Vorjahr. Die Sachanlagenintensität beträgt lediglich 1,9 %, da wesentliche Sachanlagen von einer nahestehenden Person gepachtet sind. Die Zugänge in Sachanlagen betrugen im Berichtsjahr TEUR 51 bei Abschreibungen in Höhe von TEUR 55. Der Bestand an unfertigen Bauten und Grundstücken hat sich um TEUR 3.317 auf TEUR 16.189 vermindert, korrespondierend dazu auch etwas unterproportional die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen um TEUR 2.811 auf TEUR 13.174. Die Liefer- und Leistungsforderungen haben sich um TEUR 542 vermindert, die Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten zeigen eine Abnahme um TEUR 246. Die deutlichsten Zunahmen zeigen sich aktivisch bei den Flüssigen Mitteln und passivisch beim Eigenkapital sowie den sonstigen Verbindlichkeiten. Umbuchungsbedingt zeigt sich bei den Steuerrückstellungen eine Abnahme und korrespondierend eine Zunahme der Steuerverbindlichkeiten innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten. Die sonstigen Rückstellungen liegen um TEUR 69 über dem Vorjahr. Die Eigenkapitalquote am 31.12.2023 beträgt 67,2 % (Vj. 67,2 %). Unsere Finanzlage ist weiterhin als sehr solide zu bezeichnen. Sämtliche Verbindlichkeiten können stets innerhalb der Zahlungsziele beglichen werden. Die kurzfristigen Forderungen und die Bankbestände übersteigen deutlich die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Bankverbindlichkeiten bestehen keine. Die Flüssigen Mittel liegen durch den Abbau von Vorräten und Forderungen bzw. den Aufbau von Verbindlichkeiten deutlich um TEUR 2.431 über dem Vorjahr. B. Chancen- und Risikobericht Die Wettbewerbsintensität in der Branche ist nach wie vor sehr hoch. Unser guter Name und unsere guten Kontakte, welche wir im Laufe der Jahre aufgebaut haben, sowie unsere Zuverlässigkeit kommen uns im regionalen Wettbewerb zugute. Das Gewährleistungsrisiko wird durch die Bildung von Rückstellungen in ausreichender Höhe kompensiert. Um Projektrisiken zu vermeiden sind im Unternehmen ausreichende Abläufe betreffend Vor- und Nachkalkulation sowie der laufenden Kalkulation und Kontrolle der Bauaufträge eingerichtet. Die Liquiditätslage und die Liquiditätskennziffern sind ausgezeichnet. Wir werden auch zukünftig immer in der Lage sein, unseren Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Bei der Anlage liquider Mittel verfolgt die Gesellschaft seit langem eine konservative Politik der Liquiditätsanlage und -sicherung. Chancen auf eine anhaltend gute Baunachfrage werden in dem hohen Bedarf im Wohnungsbau und den in den Neubauförderungen gesehen. Das Hauptaugenmerk der kommenden Jahre wird auf Umweltschutz, Klimapolitik und Nachhaltigkeit liegen. So werden auf die Bauwirtschaft weitere Herausforderungen und Belastungen, aber auch Chancen zukommen. Insgesamt muss der Weg zu einem klimafreundlicheren Leben, Arbeiten und Bauen führen. Um die eigenen Mitarbeiter langfristig zu halten ist auf Grund des Fachkräftemangels von nachhaltig hohen Personalkostensteigerungen auszugehen. Zur Sicherung eines qualifizierten Nachwuchses setzt die Gesellschaft gezielt auf die eigene Ausbildung im Betrieb. Die überdurchschnittlichen Preissteigerungen für Leistungen des Bauhauptgewerbes in den letzten Jahren haben das Niveau der Verbraucherpreise übertroffen und die Renditen der Bauunternehmen verbessert. Die Risiken des Baugeschäfts werden wieder angemessen bepreist. In 2024 zeigt sich entsprechend der Preisberuhigung im Beschaffungsbereich eine Preisberuhigung bei den Angebotspreisen der Bauunternehmen. Die Erwartungen im Bau insgesamt, aber insbesondere im Wohnungsbau werden durch die hohen Baupreise und die gestiegenen Zinsen negativ beeinflusst. Die Investitionszurückhaltung bleibt bestehen. Die Wohnungsbaugenehmigungen bleiben derzeit weiter deutlich hinter den Planungen bzw. Erwartungen zurück. Die Politik versucht hier entgegen zu steuern mit Zinsverbilligungsprogrammen und schnelleren Abschreibungsmöglichkeiten bzw. Sonderabschreibungen bei der Schaffung von neuen Mietwohnungen, beim energieeffizienten Bauen und der energetischen Sanierung im Wohnungsbestand. Positive Signale für eine Zinswende zeigten sich im bisherigen Jahresverlauf 2024. Die Europäische Zentralbank hat im Juni 2024 den Leitzins wieder erstmals seit vielen Jahren leicht gesenkt. Eine weitere Lockerung der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ist 2025 zu erwarten. C. Prognosebericht Die deutsche Wirtschaft stagnierte auch 2024 und zeigt eine weitere leichte Abnahme von 0,2 % des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts. Für 2025 wird nur ein geringes Wachstum von 0,2 % bis 0,4 % erwartet. Teure Energie, die große Bürokratie und eine sanierungsbedürftige Infrastruktur belasten den Standort Deutschland. Die Jobunsicherheiten nehmen zu. Der Ausgang der Bundestagswahl und die Präsidentschaft von Donald Trump in den USA sind weitere Unwägbarkeiten für die Entwicklung in Europa und der deutschen Wirtschaft. Die Baubranche blieb auch 2024 in der Krise und erwartet eine rückläufige Entwicklung. Der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe zeigt sich im Zeitraum von Januar bis November 2024 um 1,2 % unter dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Insbesondere der Wohnungsbau ist weiter eingebrochen. Die Baugenehmigungen für Wohnungen liegen 2024 rund 19 % unter dem bereits schwachen Vorjahreswert. Aber auch die Genehmigungen im Wirtschaftshochbau (-5,5 %) sowie im öffentlichen Bau (-3,7 %) zeigen sich 2024 rückläufig. Die Entspannung bei den Baupreisen und den Zinsen sollte die Nachfrage beleben. Im Geschäftsverlauf 2024 zeigte sich bei der Gesellschaft im Jahresverlauf ein zufriedenstellender Auftragseingang. Die Auftragseingänge 2024 zeigen sich annähernd auf dem Niveau des Vorjahres. Eine Vollauslastung bleibt gewährleistet. Für das Jahr 2024 rechnen wir mit einer leicht niedrigeren Gesamtleistung und einem konstanten Jahresergebnis. Die Investitionen werden überwiegend von der Firma Christian Stein gewerbliche Verpachtung getätigt, dafür erhält diese eine Pachtzahlung von uns. Der Personalstand für 2024 wird stabil erwartet. Für die weitere Unternehmensentwicklung weisen wir eine solide Finanzstruktur aus. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Johann Stein GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267 und 288 HGB Gebrauch gemacht. 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet. Niedrigere Tagespreise des Bilanzstichtages unter Berücksichtigung von Preisnachlässen sowie unter Abzug branchenüblicher Abschläge, die die technische Überholung, Beschädigung und mangelnde Gängigkeit beinhalten, werden angesetzt, soweit diese unter den Anschaffungskosten liegen. Die Vorräte sind verlustfrei bewertet. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten beinhalten die Material- und Fertigungskosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Daneben werden auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, eingerechnet. Das Wahlrecht die Kosten der allgemeinen Verwaltung einzubeziehen, wird in Anspruch genommen. Die herstellungsbezogenen Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellkosten einbezogen. Soweit die so ermittelten Herstellkosten höher sind als der beizulegende Wert, wird entsprechend dem Vorsichtsprinzip der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Erkannte Verluste eines Bauauftrages werden somit durch eine niedrigere Bewertung der sogenannten verlustfreien Bewertung bereits zum Bilanzstichtag berücksichtigt. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden ohne die darauf entfallende Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unter Abzug der erforderlichen Wertberichtigungen ausgewiesen. Die übrigen Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz 1. Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten solche gegenüber Gesellschafter in Höhe von 6.106,70 Euro (Vorjahr: 78.001,51 Euro). 3. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von 5.140,34 Euro (Vorjahr: 5.291,34 Euro). 4. Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte Die Verbindlichkeiten enthalten Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 2.594.169,00 EUR (Vorjahr: 2.0021.749,99 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten die durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 1,00 EUR). Für die Verbindlichkeiten bestehen Sicherheiten in branchenähnlichem Umfang bzw. Kraft Gesetz. Die Verbindlichkeiten enthalten Verpflichtungen aus Steuern in Höhe von 837.898,31 EUR (Vorjahr: 43.998,49 EUR). Des Weiteren sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höh evon 459.524,59 EUR (Vorjahr: 433.993,27 EUR) enthalten. 5. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus den zum 31.12.2023 abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen bestehen für 2024 Verpflichtungen in Höhe von TEUR 498. Die Gesamtverpflichtungen ab 2025 bis Zeitpunkt des jeweils frühestmöglichen Vertragsablaufes betragen TEUR 498. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Periodenfremde Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigung auf Forderungen in Höhe von 7.901,00 Euro. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 1.147,10 Euro. 2. Erläuterungen der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 225,16 Euro (Vorjahr 287,17 Euro). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten solche aus der Abzinsung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 8.711,82 Euro (Vorjahr 2.393,50 Euro). V. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
2. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
sonstige Berichtsbestandteile
Neusitz, 10. Februar 2025 gez. Christian Stein gez. Stefan Böckler Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 03.03.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Johann Stein GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Johann Stein GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Johann Stein GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bad Windsheim, den 24. Februar 2025 LHP
gez. Florian Hahn, MBA, Wirtschaftsprüfer gez. Dipl.-Kfm. Ulrich Kahn, Wirtschaftsprüfer |
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