PRIMA DONNA
Presse- und Promotion GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
23.331,38 |
29.666,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.567,72 |
3,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.763,66 |
29.662,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.331,38 |
29.666,01 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.617,83 |
24.460,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
126,16 |
126,16 |
| III.
Verlustvortrag |
1.229,84 |
13.892,21 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
3.843,08 |
-12.662,37 |
| B.
Rückstellungen |
2.207,00 |
2.648,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
506,55 |
2.557,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.331,38 |
29.666,01 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der
Prima Donna GmbH ist nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gesellschaft nimmt im Bereich der Aufstellung die
größenabhängigen Erleichterungen im
Sinne der §§ 274 a, 288 ff. HGB in Anspruch.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des §
326 HGB für die Offenlegung in Anspruch.
Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1
HGB wurde beachtet. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden
Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 2
Satz 2, 269 HGB wurden beachtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Netto € 410
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
II a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit
20%, abgeschrieben.
Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständewerden zum Nominalwert
angesetzt.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen
Die
Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Der Ausweis einer Rückstellung für latente
Steuern unterbleibt unter Hinweis auf § 274 a HGB.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, die
auf
fremde Währung lauten.
Angaben zur
Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ nicht.
Die
sonstigen
Rückstellungen betragen |
2.207,00 |
Davon entfallen auf: |
|
|
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen |
1.507,00
|
|
Jahresabschluss- und Prüfungskosten |
700,00 |
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2
HGB) bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von €
nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 VII HGB):
Sonstige
Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
FStephanie Krink-Pehlgrimm geführt.
Angaben zu Unternehmensbeziehungen gemäß
§ 285 Nr. 11 HGB:
Die Gesellschaft ist weder mittelbar noch unmittelbar
an einem anderen Unternehmen beteiligt. Die Gesellschaft
gehört zu keinem Konzern
.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren im
Unternehmen durchschnittlich keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Unterzeichnung gemäß §
245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses wird hiermit versichert.
Berlin, den 06.09.2012
gez. Stephanie Krink-Pehlgrimm
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 12.9.2012.
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