PRIMA DONNA Presse- und Promotion GmbH

Wangenheimstraße 15, 14193 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 56470
Eingetragen
30.9.2004
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten von WerbeagenturenPublic-Relations-Beratung
Gegenstand
Die Erstellung und Durchführung von Presse- und Promotionskampagnen, die Herstellung von Werbematerial und das Schalten von Anzeigen, die Erstellung und Durchführung von Marketing-, Media- und Werbekonzeptionen sowie die Produktion und Durchführung von künstlerischen Veranstaltungen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

PRIMA DONNA Presse- und Promotion GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 23.331,38 29.666,01
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.567,72 3,98
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.763,66 29.662,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 23.331,38 29.666,01

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 20.617,83 24.460,91
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 126,16 126,16
III. Verlustvortrag 1.229,84 13.892,21
IV. Jahresfehlbetrag 3.843,08 -12.662,37
B. Rückstellungen 2.207,00 2.648,00
C. Verbindlichkeiten 506,55 2.557,10
Bilanzsumme, Summe Passiva 23.331,38 29.666,01

Anhang

Allgemeine Angaben


Der vorliegende Jahresabschluss der Prima Donna GmbH  ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gesellschaft nimmt im Bereich der Aufstellung die größenabhängigen Erleichterungen  im Sinne der §§ 274 a, 288 ff. HGB in Anspruch.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB für die  Offenlegung in Anspruch.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen


Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB  wurde beachtet. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden
Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 2 Satz 2, 269 HGB wurden beachtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
 
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
 
 
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
 
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Netto € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
 
Die Bewertung des  Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenständewerden zum Nominalwert angesetzt.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen
Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
 
Der Ausweis einer Rückstellung für latente Steuern unterbleibt unter Hinweis auf § 274 a HGB.
 
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
 
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, die auf fremde Währung lauten.

Angaben zur Bilanz


Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von    €  nicht.
 


Die sonstigen Rückstellungen betragen
    2.207,00

Davon entfallen auf:
 

 

Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.507,00   

 

Jahresabschluss- und Prüfungskosten
700,00


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € nicht.
 
Zum Abschlussstichtag bestanden keine  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB):

Sonstige Pflichtangaben


Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch   FStephanie Krink-Pehlgrimm geführt.
 
Angaben zu Unternehmensbeziehungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB:
Die Gesellschaft ist weder mittelbar noch unmittelbar an einem anderen Unternehmen beteiligt. Die Gesellschaft gehört zu keinem Konzern .
 
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren im Unternehmen durchschnittlich keine Arbeitnehmer beschäftigt.


Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
 
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wird hiermit versichert.
 
Berlin, den  06.09.2012
     
gez. Stephanie Krink-Pehlgrimm

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.9.2012.

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