MIC Management Institut Consulting GmbH

Bodelschwinghstraße 11, 55131 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 46403
Vorher
MIC Management Institut Consulting-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
18.5.1995
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Die Managementberatung und die Durchführung von Evaluations- und Fortbildungsmaßnahmen in verschiedenen Arbeitsfeldern im In- und Ausland, unter anderem im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Koepf
seit 14.10.2015
Geschäftsführer
Claudia Wilkens
seit 14.10.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Düsseldorf
12.782 €
50.00%
Mainz
12.782 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MIC Management Institut Consulting-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

171,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

7.000,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

5.335,19

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

60.245,64

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

73.751,83



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-887,58

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

2.301,10

C. Verbindlichkeiten

45.773,72

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

73.751,83

ANHANG

Der Jahresabschluß der Firma MIC GmbH wurde nach HGB erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden richten sich nach den ertragsteuerlichen Vorschriften. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. Von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG. wurde Gebrauch gemacht.

 

Dr.Röhnelt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.01.2013

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