Sigma GmbHLiquidiert

46145 Oberhausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 25045
Vorher
Rainer Heermann Engineering GmbHSigma GmbH Gesellschaft für Consulting und Engineering
Eingetragen
8.4.1998
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art sowie der Handel mit Mobilien und Immobilien einschließlich ihrer Vermietung und Verwaltung; ferner der Erwerb von und der Handel mit Gesellschaftsbeteiligungen.

Historie

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Management

NameRolle
Gilbert Sydow
seit 28.12.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.600 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sigma GmbH

Oberhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 667.309,18 667.310,18
I. Sachanlagen 2,00 3,00
II. Finanzanlagen 667.307,18 667.307,18
B. Umlaufvermögen 53.402,09 61.675,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.423,24 60.841,73
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 33.978,85 833,44
Bilanzsumme, Summe Aktiva 720.711,27 728.985,35

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 458.101,09 469.205,42
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag 443.605,42 424.105,54
III. Jahresfehlbetrag 11.104,33 -19.499,88
B. Rückstellungen 3.600,00 3.400,00
C. Verbindlichkeiten 259.010,18 256.379,93
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 145.704,11 142.172,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 720.711,27 728.985,35

Anhang (1.1.-31.12.2014)

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sigma GmbH Gesellschaft für Consulting und Engineering (im Folgenden kurz Sigma GmbH) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Übergang zu den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgte zum 1.1.2010. Aus der erstmaligen Anwendung zum 1.1.2010 ergaben sich keine Auswirkungen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 (8) S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie erfüllt des Weiteren die neu eingeführten Größenklassen des § 267 a HGB.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen Vorschriften vermindert. Ein aktivierter Geschäfts/Firmenwert liegt nicht vor, so dass auf die diesbezügliche Abschreibung nicht eingegangen zu werden braucht.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Ein Sammelposten gemäß § 6 (2a) EStG für Anschaffungen von Wirtschaftsgütern in Höhe von 150,01 € - 1.000,00 € wurde lediglich in den Jahren 2008 und 2009 gebildet. Bezüglich der Sammelposten wird nach Ablauf des fünften Jahres ein Abgang unterstellt. Für das aktuelle Jahr wurden keine Geringwertigen Wirtschaftsgüter angeschafft, so dass keine Entscheidung bezüglich des grundsätzlich bestehenden Wahlrechts (Bildung eines Sammelpostens bzw. Nutzung der GWG-Regelung bis zu 410,- €) getroffen werden musste.

Erträge aus der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände, latenter Steuern und der Bewertung von Finanzinstrumenten liegen nicht vor.

Zu bewertende Vorräte lagen zum o.g. Bilanzstichtag nicht vor. Nähere Angaben zu gebildeten Bewertungseinheiten i.S.d. § 254 HGB sind nicht vorzunehmen, da keine Bewertungseinheiten gebildet wurden.

Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen liegen nicht vor.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen worden. Für das aktuelle Bilanzjahr waren keine Einzelwertberichtigungen von Forderungen vorzunehmen. Die Forderungen/sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Angabe des Buchwertes und des beizulegenden Zeitwertes von Finanzinstrumenten (Finanzanlagen), die über dem Zeitwert ausgewiesen wurden und die Gründe für das Unterlassen der Abschreibung einschl. der Anhaltspunkte für eine nicht dauerhafte Wertminderung: entfällt

Die liquiden Mittel in Euro sind zum Nominalwert angesetzt. Liquide Mittel in Fremdwährung werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Letztere lagen zum aktuellen Bilanzstichtag jedoch nicht vor.

Steuerrückstellungen für noch nicht veranlagte Steuern waren zum o.g. Bilanzstichtag nicht auszuweisen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Zum aktuellen Bilanzstichtag haben sämtliche Rückstellungen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, so dass eine Abzinsung nicht erfolgte.

Nähere Informationen zu Pensionsrückstellungen sind entbehrlich, da die Gesellschaft keine Pensionsverpflichtung eingegangen ist.

Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden nicht getätigt. Da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, wurden keine Rückstellungen für aktivische oder passive latente Steuern gebildet.

Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wurde das handelsrechtliche Abzinsungsverbot des § 253 (1) S. 2 HGB beachtet. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten waren zum aktuellen Bilanzstichtag nicht zu bilden. Generell gilt im Bereich der Rechnungsabgrenzungen, dass die bestehende BFH-Rechtsprechung aus Vereinfachungsgründen auch für das Handelsrecht übernommen wird. D.h. aktive oder passive Rechnungsabgrenzungsposten werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Unwesentlichkeitsgrenze (410,- € je abzugrenzenden Posten) generell nicht gebildet.

Sofern sich keine zwingenden Änderungen aufgrund des BilMoG ergaben, wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher nicht statt. Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit wurden gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. Die grundsätzlich bestehende Wertaufholungspflicht für immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen (mit Ausnahme für Geschäfts- und Firmenwerte (Verbot) wurde geprüft und kam im aktuellen Bilanzjahr nicht zur Anwendung.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Gewinn- oder Verlustvortrag

Ein etwaiger Gewinn- oder Verlustvortrag (bei teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses) ist der Bilanz zu entnehmen.

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1. Angaben zu den Geschäftsführern, zu Beteiligungsverhältnissen u.ä.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Gilbert Sydow (Beruf: Geschäftsführer, Befreiung von § 181 BGB)

Michaela Reckling (Beruf: Geschäftsführerin, Befreiung von § 181 BGB)

Name, Sitz u. Ort der Offenlegung des Mutterunternehmens bei Konzernabschluss: entfällt (kein Konzernabschluss)

Angaben zu gewährten Vorschüssen, Krediten, Haftungsverhältnissen bei Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat u.ä.: entfällt (etwaige Forderungen gegenüber Gesellschaftern s. weiter unten)

Die Sigma GmbH hält 100% der Anteile an der AB Zeitpersonal GmbH mit Sitz in Oberhausen. Das Eigenkapital der AB Zeitpersonal GmbH laut dem letzten vorliegenden Jahresabschlusses (2014) beträgt 4.400.722,70 € (Vj. 3.712.088,01 €) und das Jahresergebnis (Jahresüberschuss) beträgt 688.634,69 € (Vj. 138.819,66 €) (Angaben gem. § 285 Nr. 11 HGB).

Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist: entfällt

4.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern u. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Der Betrag der Verbindlichkeiten (mit Rangrücktrittsvereinbarungen) gegenüber Gesellschaftern beträgt 142.046,13 EUR (Vorjahr 138.572,69 EUR). Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen in Höhe von 100.429,52 € (Vorjahr 97.352,89 €). Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).

4.3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 16.854,26 EUR). Davon wurden durch Pfandrechte u.ä. gesichert: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

4.4. Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige Verpflichtungen)

Verbindlichkeiten i.S.d. § 251 HGB liegen nicht vor, so dass auch diesbezügliche Angaben zu Sicherheiten und Pfandrechten sowie zu den Gründen der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme nicht erforderlich sind und auch die gesonderte diesbezügliche Angabepflicht bei Bestehen solcher Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 286 (7) HGB) für das aktuelle Bilanzjahr entfällt.

Ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag liegt nicht vor, so dass keine diesbezüglichen Erläuterungen erforderlich sind.

4.5. Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 25.08.2015 festgestellt.

Der Jahresabschluss wurde am 25.08.2015 unterschrieben.

 

gez. Gilbert Sydow

gez. Michaela Reckling

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