NEG Handels
GmbH
Mönchsdeggingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
468.978,01 |
280.485,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
375.718,16 |
211.028,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
93.259,85 |
69.457,39 |
| Summe
Aktiva |
468.978,01 |
280.485,39 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
87.273,31 |
88.572,67 |
| I.
Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto /
Kapitalanteile |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 3.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
76.072,67 |
53.176,30 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.299,36 |
-22.896,37 |
| B.
Rückstellungen |
1.875,00 |
3.940,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
379.829,70 |
187.972,72 |
| Summe
Passiva |
468.978,01 |
280.485,39 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahreabschluss der NEG
Handels
GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB auf.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeldlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.
Die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die erhaltenen Zuwendungen wurden von den Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten abgesetzt. Erhöhte Absetzungen bzw. steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. Auch waren keine außerplanmäßige Abschreibungen erforderlich.
Die Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte wurden in der Regel mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die angesetzten Herstellungskosten umfassen nur die steuerlich aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Nennwert bewertet. Die bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen in ausreichenden Umfang abgedeckt.
Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerückstellungen und sonstige Rückstellungen entsprechen den zu erwartenden Ausgaben.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das Disagio für ein aufgenommes Darlehen wurde aktiv abgegrenzt.
Fremdwährungspositionen bestehen keine.
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