High
Performance Space Structure Systems GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
578.019,00 |
711.699,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
357.646,00 |
434.267,00 |
| II.
Sachanlagen |
202.873,00 |
259.932,00 |
| III.
Finanzanlagen |
17.500,00 |
17.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.989.275,07 |
7.395.312,57 |
| I.
Vorräte |
163.833,20 |
4.786.172,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.711.208,87 |
2.143.218,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
31.600,00 |
31.600,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
114.233,00 |
465.921,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
75.079,43 |
34.971,17 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
236.563,44 |
|
| Aktiva |
2.878.936,94 |
8.141.982,74 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
347.185,98 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
24.500,00 |
24.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-500,00 |
-500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
345.630,00 |
345.630,00 |
| III.
Verlustvortrag |
22.944,02 |
-109.311,72 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
583.749,42 |
132.255,74 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
236.563,44 |
|
| B.
Rückstellungen |
148.104,00 |
104.647,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.730.832,94 |
7.690.148,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.566.896,73 |
6.440.409,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.163.936,21 |
1.249.739,65 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
560.742,00 |
51.250,00 |
| Passiva |
2.878.936,94 |
8.141.982,74 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die High Performance Space Structure Systems GmbH hat
ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 185249 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.
HGB)
sowie des GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte nach den Bestimmungen der
§§ 252 - 256a HGB.
Aufwendungen für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden gemäß § 255 Abs. 2a
HGB bilanziert
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert
(§§ 253, 255 I HGB).
Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253
III 5 HGB) waren nicht erforderlich.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wie
folgt abgeschrieben:
· Technische Anlagen und Maschinen:
6 bis 8 Jahre
·
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung: 3 bis 8 Jahre
Erworbene immaterielle Anlagewerte (
Software) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden mit zurechenbaren Personalkosten und Fremdleistungen
bewertet. Als Restnutzungsdauer wurde ein Zeitraum von 4
Jahren der in 2022 aktivierten Aufwendungen zugrunde gelegt
Die
unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 II 2 HGB) bewertet.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden
grundsätzlich Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
berücksichtigt, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit danach darstellen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Für
erhaltene Anzahlungen wurde das Wahlrecht zur
offenen Absetzungvon den Vorräten ausgeübt.
IV. Angaben zur Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
T€ 334 (§ 268 Abs.8 HGB), die in voller Höhe
auf die Aktivierung der Entwicklungskosten entfallen.
Verbindlichkeiten
Unter den Verbindlichkeiten wird ein
KfW-Schnellkredit 2020 (2 Tranchen: 500 T€ in 2020 und
600 T€ in 2021) mit einer Tilgung in 2022 von T€
31 in Höhe von T€ 1.100 ausgewiesen.
Zusätzlich wird ein planmäßig getilgter
Kredit in Höhe von T€ 101 ausgewiesen, der durch
selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaften
der Gesellschafter besichert ist.
Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse. Es bestehen jährlich
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen
in Höhe von T€ 275.
Nicht gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum vorliegenden
Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag in Höhe von T€ 237 (Vorjahr € 0)
aus. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine
Unterbilanz auf. Gegenwärtig liegen keine
Anhaltspunkte vor, die einer positiven
Fortführungsprognose entgegenstehen. Die High
Performance Space Structure Systems GmbH hat im 1. Quartal
2023 die Freigabe für den Eintritt in die
Realisierungsphase eines Großprojektes erhalten. Die
Wirtschaftlichkeit, insbesondere die Zahlungsfähigkeit
des Unternehmens ist damit gesichert.
V. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt waren 53 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Dr.-Ing. Ernst K. Pfeiffer, München, und
Herrn Dipl. Ing. Peter Rauhut, München.
Bzgl. der Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des
§ 286 IV HGB in Anspruch genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
München, den 15. April 2024
Dr. Ing. Ernst Pfeiffer Dipl. Ing. Peter
Rauhut
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2024
festgestellt.
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