Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 26011
Eingetragen
30.3.2011
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenVermietung von SchienenfahrzeugenVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Gegenstand
Vermietung von Fahrzeugen aller Art sowie Transporte, logistische Leistungen, wie insbes. Vermittlung von Frachtaufträgen sowie Lagerhaltung, ebenso Handel mit Fahrzeugen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Murat Yildirim
seit 30.3.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Muazzez Eser
80.00%
20.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Muazzez Eser
Augsburg
20.000 €
80.00%
M**** Y*******
5.000 €
20.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FC Logistik GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 12.168,00 4,00
B. Umlaufvermögen 32.949,04 37.360,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 800,00 2.853,55
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 36.292,82 45.056,13
Aktiva 82.209,86 85.274,42

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 1.500,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 80.709,86 84.274,42
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 78.731,91 80.631,17
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.977,95 3.643,25
davon gegenüber Gesellschaftern 12.192,13 12.594,36
Summe Passiva 82.209,86 85.274,42

sonstige Berichtsbestandteile

ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze odnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

2. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den steuerrechtlichen Vorschriftten.

Für die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben sich folgende Feststellungen:

Das Anlagevermögen ist zu historischen Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die beweglichen Anlagegüter wurden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer degressiv oder linear abgeschrieben, wobei auf die Zugänge eines Jahres die Abschreibung nach Monaten vorgenommen wird.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Verteilung des Restwerts auf die Restnutzungsdauer zu einem höheren Abschreibungsbetrag führt als die Fortführung der degressiven Abschreibung.

Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG für geringwertige Anlagegüter wurde Gebrauch gemacht.

Bei den Vorräten erfolgte die Aktivierung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu den Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten. Dem Bestandsrisiko aus der Ungängigkeit wird durch angemessene Abschreibung Rechnung getragen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert bewertet.

Abzinsungen waren nicht erforderlich.

Die Rückstellungen sind mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind entsprechend der gesetzlichen Regelung mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Bewertungsvereinfachungsverfahren (auch Gruppenbewertung, Durchschnittsbewertung, Verbrauchsfolgeverfahren) kamen nicht zur Anwendung.

Feststellungen zu Fremdkapitalzinsen gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB sind nicht veranlasst, ebenso wenig Feststellungen wegen unterlassener Zuschreibung gemäß § 280 Abs. 3 HGB.

Die Darstellungsform, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Ergänzung der Gliederung wegen unterschiedlicher Geschäftszweige ist nicht veranlasst.

Erläuterungen zur Bilanz

1. Aufwendungen für Ingangsetzung oder Erweiterung des Geschäftsbetriebs sind nicht angefallen.

2. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus den nachstehenden Erläuterungen ersichtlichtl

3. Angaben zu planmäßigen Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts gem. § 285 Abs. 13 HGB sind nicht veranlasst.

4. Es bestanden keine Beteiligungen an anderen Unternehmen mit mehr als 20 %, so dass eine Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Abs. 11 HGB entfällt.

5. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Ebenso werden unter dem Posten Verbindlichkeiten keine Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

6. Ein aktiver Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe für latente Steuern wurde nicht gebilden. (§ 274 Abs. 2 HGB).

7. Eine Wertberichtigung gemäß § 281 Abs. 1 HGB (Steuerlicher Sonderposten mit Rücklagenanteil) wurde nicht vorgenommen.

8. Ein Sonderposten mit Rücklagenanteil wurde nicht gebildet. Somit entfallen die nach § 273 HGB vorgeschriebenen Angaben.

9. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.977,95 €
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 12.192,13 €
Sonstige Verbindlichkeiten 66.539,78 €
80.709,86 €

10. Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschlißlich Vorleistungen ausgewiesen.

11. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten AN war : 7

Sonstige Pflichtangaben

Während des Geschäftsjahres 2023 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Yildirim Murat als geschäftsführender Gesellschafter geführt.

Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt.

Die Gesellschaft hielt im Geschäftsjahr 2023 weder unmittelbar noch über eine weitere Person, die für Rechnung der Gesellschaft handelte, mindestens ein Fünftel der Anteile anderer Unternehmen.

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2025 festgestellt.

 

gez. Murat Yildirim

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2025 festgestellt.

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