signITron GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erik Noé seit 4.5.2021 | Vorstandsmitglied |
Christian Willig seit 18.5.2018 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
sydys AGBensheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019Bilanz
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr zum 30.09.2019 A. Allgemeine Angaben und Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Der vorliegende Jahresabschluss zum 30.09.2019 wurde gemäß §§ 243 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach der "Going Concern"-Annahme. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst. Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung gem. § 252 Abs. 1 HGB und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Laufzeit der Forderungen liegt unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr auch für handelsrechtliche Bilanzierung entsprechend der steuerlichen Regelung gemäß § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Die Zusammensetzung und die Laufzeit der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der nachstehenden Aufstellung:
sonstige Berichtsbestandteile
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