M. M. Weiß GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Dr. med. dent. Weiss seit 21.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zahnwohl GmbHUlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2016der Zahnwohl GmbH, Beginenweg 29, 89077 UlmA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Anlagevermögen II. Umlaufvermögen III. Rückstellungen IV. Verbindlichkeiten C. Angaben zu Bilanzposten Angaben zur Aktivseite A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Aktive Rechnungsabgrenzung Angaben zur Passivseite A. Eigenkapital B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Sonstige Angaben I. Angaben über Arbeitnehmer II. Geschäftsführungsorgane III. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Von den Wahlrechten für kleine Kapitlagesellschaften zur Fortführung der Bilanzansätze im Rahmen der sog. BilMoG-Umstellung wurde Gebrauch gemacht. I. Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Die Finanzanlagen sind nicht vorhanden. II. Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Forderungen und Wertpapiere werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen sind nicht erfolgt. III. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen sind nicht vorhanden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. IV. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zu höheren Tageswert angesetzt. C. Angaben zu Bilanzposten Angaben zur Aktivseite A. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte und Abschreibungen sind aus dem Anlagespiegel zu entnehmen. B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht. II. Aktive Rechnungsabgrenzung Der Posten enthält ein Disagio für die Finanzierung von einem Anlagegut. Angaben zur Passivseite A. Eigenkapital/Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2016 nach Verrechnung mit den Gewinnerhöhungen der Vorjahre aufgrund der Betriebsprüfung auf neue Rechnung vorzutragen. B. Rückstellungen Die Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten wurde für das Berichtsjahr 2016 anhand der voraussichtlichen Kosten in Höhe von Euro 3.200,00 gebildet. C. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. Auf den Ausweis eines Verbindlichkeitenspiegels wird verzichtet (§ 288 HGB). Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG. Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Dr. Michael Weiss Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von Euro 59.536,61. Das Darlehen wurde mit 3% verzinst. D. Sonstige Angaben I. Angaben zu den Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr 8 Arbeitnehmer. II. Geschäftführungsorgane Zu Geschäftsführung war im Geschäftsjahr 2016 bestellt: Herr Dr. Michael Weiss, Ulm Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten, der Geschäftsführer ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. Gem. § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführer. III. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Ulm Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2016 - 31.12.2016Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 59.536,61 EUR. 1.1.2015 - 31.12.2015Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 42.935,37 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung offengelegt. |
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