BFC
Business Financial Consulting GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
1,00 |
1,00 |
| B.
Anlagevermögen |
1,50 |
1,50 |
| I.
Sachanlagen |
1,50 |
1,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
25.715,00 |
32.788,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.698,69 |
32.766,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16,31 |
22,40 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
107.171,27 |
68.018,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
132.888,77 |
100.809,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
44.993,69 |
44.993,69 |
| II.
Kapitalrücklage |
68.052,95 |
68.052,95 |
| III.
Verlustvortrag |
181.064,92 |
165.376,60 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
39.152,99 |
15.688,32 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
107.171,27 |
68.018,28 |
| B.
Rückstellungen |
10.200,00 |
12.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
122.688,77 |
88.809,57 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
122.688,77 |
88.809,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
132.888,77 |
100.809,57 |
Anhang
I. ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss der BFC Business Financial
Consulting GmbH, Saarbrücken, für das
Geschäftsjahr 2010 ist nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches über den Jahresabschluss
von kleinen Kapitalgesellschaften sowie den relevanten
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Methodenerläuterungen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt.
Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln
zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten und
nachträgliche Anschaffungskosten;
Anschaffungskostenminderungen wurden abgesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen auf
Sachanlagen sind nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der einzelnen Gegenstände bemessen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
zu ihrem Nennwert abzüglich angemessener
Einzelwertberichtigungen angesetzt.
Übrige Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Ansatz der übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Rückstellungen
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen ist
den erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen;
sie sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Sämtliche als
sonstige Rückstellungen passivierten
Beträge haben eine Laufzeit von nicht mehr als einem
Jahr. Sie wurden nicht abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
II.
ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Erläuterungen zur Bilanz
a)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen enthalten - wie im Vorjahr - keine
Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
b)
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt DM 88.000,00
(EUR 44.993,69); es blieb im Jahr 2010 unverändert.
c)
Verbindlichkeiten
Im Posten Verbindlichkeiten werden keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr ausgewiesen.
d)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
In folgenden Bilanzpositionen sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen:
|
2010
|
2009
|
|
TEUR
|
TEUR
|
Rückstellungen
|
|
10
|
|
|
12
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
|
107
|
|
|
72
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
15
|
|
|
15
|
|
|
|
132
|
|
|
99
|
|
III.
SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführung
Alleiniger Geschäftsführer war während
des Geschäftsjahres und ist unverändert Herr
Günther Müller, Homburg.
Saarbrücken, den 19. September 2012
BFC Business Financial Consulting GmbH
.....................................................
Günther Müller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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