Richter
Uhren- und Schmuck Handels GmbH
Zwickau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20,00 |
53.372,58 |
| I.
Sachanlagen |
20,00 |
20,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
53.352,58 |
| B.
Umlaufvermögen |
129.780,14 |
139.849,35 |
| I.
Vorräte |
110.230,00 |
117.112,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.383,91 |
6.418,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.736,21 |
1.981,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.166,23 |
16.319,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
120,00 |
143,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
1.938,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
131.858,14 |
193.364,93 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.210,53 |
51.798,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
26.645,94 |
26.234,25 |
| B.
Rückstellungen |
24.298,91 |
72.368,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
55.348,70 |
69.197,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.527,70 |
31.202,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
131.858,14 |
193.364,93 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Richter Uhren und Schmuck
Handels GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
- die Erfordernisse einer klaren und
übersichtlichen Gliederung,
- die in Zukunft weitgehend im Anhang
erfolgende Darstellung der Ausweiswahlrechte sowie
- Platzprobleme in der Bilanz und GuV.
- Anwendung BilMoG
Die Änderung betrifft insbes. folgende
Sachverhalte:
In diesem handelsrechtlichen Jahresabschluss wurden
die Vorschriften nach BilMoG in vollem Umfang
berücksichtigt. Dies ist insbesondere für die
Bewertung und Ansatzvorschriften zu den
Pensionsrückstellungen und entsprechenden
Rückdeckungsversicherungen maßgebend.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden
Posten:
Zur Erläuterung wird ausgeführt:
Anwendung durch BilMoG hinsichtlich der Saldierung
von Aktivposten mit Passivposten wurde § 246 Abs. 2
HGB n. F. angewandt. Entsprechend wurde mit den
dazugehörigen Aufwendungen und Erträgen
verfahren.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.§ 255 Abs. 2 HGB n. F. wurde
berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
Die LV - Rückdeckungsansprüche wurden nach
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Nach § 274 HGB n. F. besteht die
Wahlmöglichkeit der Bildung von aktiven latenten
Steuern Die Aktivierung erfolgte in Höhe der Differenz
aus der Überleitungsrechnung 30% v. Euro 6.462,00 =
1.938,00 Euro.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Auf die Verrechnungsvorschrift nach § 246 HGB n.
F. wird verwiesen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet. PUC Methode.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
2,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Klaus Heubeck 2005G
|
|
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird
über 15 Jahre angesammelt.
Unterlassene Rückstellungsbildung für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Erleichtungsmöglichkeit gemäß
Artikel 67 Abs. 1 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Der
Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen
beträgt zum 31. 12. 2010 Euro 30.593,00.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
78.154,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
0,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
58535,61
|
verrechnete Aufwendungen
|
5181,94
|
verrechnete Erträge
|
5.183,03
|
Zur Bestimmung des Zeitwertes mit Hilfe allgemein
anerkannter Bewertungsmethoden wurden folgende Annahmen
zugrunde gelegt: Anerkannte Versicherungsmathematische
Grundsätze.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse
einer vollständigen Gewinnthesaurierung aufgestellt.
Im handelsrechtlichen Jahresabschluss per 31. 12.
2010 wurde ein Gewinnvortrag aus 2009 von Euro 26.234,25
einbezogen.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 20. 01 . 2012
festgestellt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 20. 01. 2012
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
1.938,00.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
Gesamtbetrag gemäß
Ausschüttungssperre
|
Euro
|
Aktivierung selbst
geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
|
0,00
|
Aktivierung latenter
Steuern
|
1.938,00
|
Aktivierung von
Vermögensgegenständen zum beizulegenden
Zeitwert
|
0
|
Gesamtbetrag
|
1.938,00
|
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Ulrich Richter
|
ausgeübter Beruf:
|
Uhrmachermeister
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Zwickau, den 20. 01.
2012
|
|
Ort, Datum
|
Unterschrift
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2012 festgestellt.
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