Kaltenegger
Haussanierung GmbH
Neumarkt
i.d. OPf.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2008 bis zum 31.08.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2009
EUR |
31.8.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16,00 |
16,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
15,00 |
15,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.640,98 |
16.888,06 |
| I.
Vorräte |
1.161,55 |
2.635,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
944,64 |
3.057,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.534,79 |
11.195,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.848,69 |
6.881,53 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
230.229,67 |
226.774,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
244.735,34 |
250.559,83 |
Passiva
|
|
31.8.2009
EUR |
31.8.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
252.338,83 |
261.016,37 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.455,43 |
-8.677,54 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
230.229,67 |
226.774,24 |
| B.
Rückstellungen |
2.546,00 |
2.702,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
242.189,34 |
247.857,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
244.735,34 |
250.559,83 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Beseitigung der bilanziellen Überschuldung
Die bilanzielle Überschuldung wird durch einen
vereinbarten Rangrücktritt des Gesellschafters
beseitigt. Die Geschäftsführung geht davon aus,
dass die bestehende Überschuldung durch die
Rangrücktrittserklärung abgewendet ist.
Going-Concern-Prämisse
Der Jahresabschluss zum 31.08.2009 wurde zu
Fortführungswerten aufgestellt. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gründe entgegen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma Kaltenegger Haussanierung GmbH, mit
Sitz in Neumarkt i.d.Opf. handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB.
Bei Aufstellung der Bilanz und des Anhangs wurde von
den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die im Vorjahr angewandten
Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Soweit zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang
erläutert.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind im Anhang vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Kaltenegger
Haussanierung GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die gegenüber dem Vorjahr unveränderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear
vorgenommen.
Die Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die teilfertigen Arbeiten wurden mit den Material-
und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener
Gemeinkosten bewertet. Sofern Verluste erkennbar waren,
wurden sie unter strenger Beachtung des
Imparitätsprinzips berücksichtigt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten nach
§ 274 Abs. 2 HGB für latente Steuererträge
zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen für Ertragsteuern des
laufenden Jahres waren nicht zu bilden. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der
Rückstellungen wurde nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr beträgt EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00)
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt EUR
225.105,63 (VJ: EUR 229.622,04), mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren EUR 11.753,46 (VJ: EUR
12.905,54).
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu
Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285
Nr. 9c HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen per
31.08.2009 Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR
214.508,01 (VJ 217.284,04).
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Ludwig Kaltenegger vertreten.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2010 festgestellt
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses zum 31.08.2009 der Firma Kaltenegger
Haussanierung GmbH wird hiermit versichert.
gez. Ludwig Kaltenegger, Geschäftsführer
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