Essener Verkehrs - AktiengesellschaftLiquidiert

45130 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 8
Eingetragen
3.3.1900
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenBetrieb von Verkehrswegen für SchienenfahrzeugePersonenbeförderung im Eisenbahnverkehr
Gegenstand
Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Schienenbahnen, U-/Stadtbahnen, sonstigen Bahnen, Kraft- und O-Busverkehren, die Errichtung, der Erwerb, der Betrieb von Verkehrsunternehmen aller Art oder die Beteiligung an solchen Unternehmen, die Durchführung aller dafür notwendigen und nützlichen Geschäfte, die Zuverfügungstellung von Personal sowie die Vorhaltung der erforderlichen Infrastruktur.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Feller
seit 4.7.2017
Vorstandsmitglied
Uwe Friedrich Bonan
seit 1.2.2017
Vorstandsmitglied
Nils Hoffmann
seit 27.10.2016
Prokura
Lukas Kieromin
seit 27.10.2016
Prokura
Wolfgang Hausmann
seit 15.9.2016
Prokura
Christoph Lademann
seit 30.4.2015
Prokura
Hermann Dumke
seit 22.7.2004
Prokura
Peter Tinz
seit 5.1.2001
Prokura

Beteiligungen

NameAnteil
meoline GmbHAufgelöst
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Essener Verkehrs - Aktiengesellschaft

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftsmodell

Die Essener Verkehrs-AG (EVAG) hat mit der Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH (MVG) und der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) die Via Verkehrsgesellschaft mbH (Via) als Gemeinschaftsunternehmen gegründet. Via wurde von den Gesellschaftern mit der Erbringung aller Verkehrsdienstleistungen beauftragt. Die EVAG ist von der Stadt Essen als Aufgabenträger mit der Erbringung der Nahverkehrsleistung in ihrem Betriebsgebiet langfristig betraut. Der VRR hat der EVAG auskömmliche Finanzierungsbescheide ab 2010 erteilt und damit die EU-konforme Finanzierung bescheinigt.

Via erbringt als integriertes Verkehrsunternehmen die vollständige Wertschöpfungskette. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören Fahrbetrieb, Werkstattleistungen, Bewirtschaftung der Infrastruktur, Vertrieb, Verkehrsmanagement und Verwaltungsleistungen. Letztere werden für Via selbst aber auch für deren Gesellschafter erbracht. EVAG, MVG und DVG sind weiterhin Inhaber der Konzessionen und von den Städten Essen, Mülheim an der Ruhr und Duisburg mit der Erbringung der Nahverkehrsleistungen beauftragt. Als Nahverkehrsunternehmen sind sie weiterhin in den Querverbund der jeweiligen kommunalen Holding eingebunden. Das gesamte operative Geschäft wird jedoch von Via erbracht. Sie bedient sich hierbei überwiegend des Personals ihrer Gesellschafter.

1.2 Entwicklung der Gesellschaft

Die umfangreiche regionale Kooperation mit der Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH (MVG) und der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) wurde 2015 weiter fortgesetzt. Prägend war in 2015 die politische Diskussion um das Zielbild der Via Verkehrsgesellschaft verbunden mit der Positionierung der Oberbürgermeister der drei Städte. In der Folge stehen in 2016 eine Reihe von Entscheidungen und Beschlüssen in den politischen Gremien an.

Zur Vorbereitung der Direktvergabe der Verkehrsleistung durch den Aufgabenträger Stadt Essen an die EVAG als interner Betreiber ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertretern der Aufgabenträger der Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Essen sowie der drei Verkehrsgesellschaften implementiert. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die Voraussetzungen für eine Direktvergabe im Sinne der EUVO 1370/2007 zu überprüfen und ggfs. zu schaffen, um das Verfahren spätestens 2017 einzuleiten, um einen nahtlosen Übergang nach Auslaufen der Bestandsbetrauungen 2019 zu gewährleisten.

In den Bereichen Bahninfrastruktur wurden diverse Bahnhöfe und Haltestellen umgebaut und saniert sowie umfangreiche Gleiserneuerungen vorgenommen. Dazu gehören U-Bahnhof Rathaus Essen, Haltestelle Rhein-Ruhr Zentrum, Umgestaltung des U-Bahnhofes Berliner Platz Essen und der barrierefreie Ausbau Haltestelle Schwanenbusch. Ergänzend kamen einige Fahrtreppenauswechselungen, neue Beleuchtungsanlagen in der U-Bahn, und Aufzugnachrüstungen hinzu, sowie die Fertigstellung des Großteilelagers am Betriebshof Schweriner Straße. Ebenso wurde der Aufbau des Digitalfunknetzes (ITCS) im gesamten Betriebsgebiet vorangetrieben.

Außerdem wurde ein großer Fahrplanwechsel umgesetzt. Dazu gehörten Linienumstellungen, der verstärkte Einsatz von Niederflurbahnen, Fahrzeitanalysen und Einführung einer Schwachverkehrszeit. Die Inbetriebnahme von 27 modernen Bombardier-Flexity-Classic-Niederflurfahrzeugen wurde nahezu abgeschlossen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Am 3. Dezember 2009 ist die neue EU-Verordnung für den ÖPNV Nr. 1370/2007 (VO 1370) in Kraft getreten. Der neu geschaffene europäische Rechtsrahmen hat zwingend eine Anpassung des deutschen Rechts, insbesondere des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), notwendig gemacht. Die obersten Verkehrsbehörden der Bundesländer konnten sich erst Mitte September 2012 nach langwierigen Verhandlungen auf eine gemeinsame Vorgehensweise einigen, um die Vorgaben der VO 1370 mit dem PBefG Genehmigungsrecht in Einklang zu bringen. Danach ist am 1. Januar 2013 das neue Personenbeförderungsgesetz in Kraft getreten. Rund drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen EU-Rechts für den öffentlichen Personennahverkehr ist damit endlich auch das nationale Recht an die Vorgaben der VO 1370 angepasst worden.

Der Kompromiss beinhaltet auf Drängen der Länder u.a. eine Stärkung der ÖPNV-Aufgabenträger. Den Aufgabenträgern wird ausdrücklich die Befugnis eingeräumt, alle Instrumente der VO 1370 zu nutzen. Dazu gehört auch die Direktvergabe an das eigene Verkehrsunternehmen durch Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA).

Im Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) sind die Gesamteinnahmen 2015 um ca. 45,8 Mio. € (+ 4,0%) gestiegen. Die Fahrten sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht um 1,2 Mio. (- 0,1%) gesunken. Die Preisanpassung im Januar 2015 von 3,8% wurde von den Kunden größtenteils akzeptiert, und größere Elastizitäten als prognostiziert sind nur in vereinzelten Fahrausweisgruppen aufgetreten.

2.2 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Verkehrserträge sowie das Jahresergebnis.

2.2.1 Ertragslage

Die Geschäftsentwicklung war 2015 insgesamt zufriedenstellend. Bei den Verkehrserträgen aus Verbundverkehr war auch 2015 wieder eine Steigerung zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen sie von 100,1 Mio. € auf 103,7 Mio. € an (+ 3,6%). Dieser Anstieg lag auf Grund von Preiselastizitätseffekten und der Struktur der Verkehrseinnahmen bei der Essener Verkehrs-AG unter der durchschnittlichen Anhebung der Fahrpreise zum 1.1.2015 (3,8%).

Diese Entwicklung spiegelt sich im gesamten VRR Raum wider. Die Umsatzsteigerung der Essener Verkehrs-AG liegt unter der durchschnittlichen Entwicklung der Verkehrsunternehmen im VRR, wo sich die Verkehrserträge durchschnittlich um rd. 4,0 % gegenüber dem Vorjahr erhöhten. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass auf Grund der proaktiven Marktbearbeitung der vergangenen Jahre die vorhandenen Marktpotentiale in den bestehenden Geschäftsfeldern weitestgehend ausgeschöpft wurden.

Gegenüber dem Vorjahr ist die Beförderungsleistung auf 117,0 Mio. Fahrgäste gesunken. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf sinkende Beförderungszahlen bei Schülern und Schwerbehinderten zurückzuführen. Insbesondere die Anzahl der beförderten Schwerbehinderten wurde 2015 erstmalig statistisch mit dem pauschalen Landessatz (3,86%) ermittelt.

Das Fahrplanangebot wurde gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig verändert. Dementsprechend lag die Gesamtleistung mit 21,2 Mio. Nutz-Wagen-km knapp über dem Niveau des Vorjahres.

Die Ausgleichszahlungen für die Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) wurden in einer Zählung 2012 für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014 ermittelt. Im Geschäftsjahr 2015 sind die Ergebnisse dieser Zählung durch den VRR endgültig abgerechnet worden. Die Essener Verkehrs-AG konnte hieraus eine Rückzahlung von zu viel gezahlten Ausgleichszahlungen von 5,4 Mio. € erzielen. Im Jahr 2015 ist eine neue Verkehrserhebung im VRR durchgeführt worden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Ausgleichszahlungen eher am schlechteren Ergebnis der Zählung aus 2010/2011 orientieren werden. Aus diesem Grund wurde eine Rückstellung für zu erwartende Nachzahlungen i. H. v. 5,1 Mio. € gebildet.

Die Verkehrsunternehmen sind 2013 von der Bezirksregierung Düsseldorf aufgefordert worden, den Anspruch auf Ausgleichsleistungen für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten jährlich nachzuweisen. Deshalb sind die Zählungen zur Ermittlung des individuellen Schwerbehindertenquotienten nicht mehr alle zwei Jahre, sondern jährlich durchzuführen. Ein endgültiges Zählergebnis aus der in 2015 erfolgten Zählung liegt noch nicht vor. Da die vorläufigen Ergebnisse einen weiteren Rückgang des Anteils Schwerbehinderter erwarten lassen, wurde für 2015 ein kalkulatorischer Wert von 3,86% angenommen, der damit dem vom Land pauschal gewährten Satz entspricht. Der so ermittelte Anspruch für 2015 in Höhe von 3,5 Mio. € liegt unter dem Niveau des Vorjahres (4,3 Mio. €). Wegen der demographischen Entwicklung und des Strukturwandels im Ruhrgebiet ist zukünftig mit weiteren Rückgängen bei Schwerbehinderten zu rechnen.

Im Rahmen der Schwerbehindertenzählung 2012 sind vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales bei mehreren Verkehrsunternehmen Kontrollen der Erhebungsfahrten durchgeführt worden. Aufgrund der festgestellten Beanstandungen haben das Ministerium und die Bezirksregierung Düsseldorf im Juni 2014 den Nachweis über den Schwerbehindertenquotienten des Jahres 2012 nicht anerkannt. Die gebuchten Erträge für das Jahr 2012 mussten daher nachträglich um 2,7 Mio. € aufwandswirksam korrigiert werden. Die Essener Verkehrs-AG hat gegen das Vorgehen der Bezirksregierung Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingelegt. Der Verlauf und Ausgang des Klageprozesses sind weiter ungewiss. Für das Jahr 2013 sind keine Beanstandungen seitens des Ministeriums erhoben worden. Da jedoch die Herabsetzung des Erstattungsanspruches der Essener Verkehrs-AG auf den Landessatz weiterhin als Risiko bestehen bleibt, wurde zur Abdeckung dieses Sachverhaltes eine Rückstellung i. H. v. 0,8 Mio. € gebildet. Durch die zu erwartenden negativen Effekte in der VRR-Einnahmenaufteilung wird zudem die Bemessungsgrundlage für die Schwerbehindertenabgeltung negativ beeinflusst, sodass weitere 0,2 Mio. € der Rückstellung zugeführt wurden. Der gesamte Rückstellungsbetrag beläuft sich somit auf 1,0 Mio. €.

Da die Bescheide der Bezirksregierung über Ausgleichsleistungen zur Schwerbehindertenförderung für die Jahre 2002 bis 2012 bisher nur in vorläufiger Form vorliegen, wurde eine Rückstellung i. H. v. 1,5 Mio. € für den gesamten Zeitraum gebildet. Die Ursache für eine Rückzahlung der Förderung liegt darin, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Einnahmenaufteilung des entsprechenden Jahres nicht beschlossen war und in den Kassentechnischen Einnahmen noch nicht die endgültigen Ergebnisse der Einnahmenaufteilung enthalten waren.

Die Abgeltungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung von Schülern und Studenten gemäß § 45a PBefG wurden 2010 letztmalig gezahlt. Ab 2011 wurden die Leistungen durch die neu geschaffene Regelung in § 11a ÖPNVG NW ersetzt. Die Mittel wurden 2012 landesweit von 110 Mio. € auf 130 Mio. € erhöht. Die EVAG konnte wie im Vorjahr 4,1 Mio. € vereinnahmen. Auch für die nächsten Jahre ist weiterhin von konstanten Erträgen auszugehen, da landesweit wieder 130 Mio. € bereitgestellt werden.

Im Rahmen der Einführung des Sozialtickets wurden von Seiten des Landes NRW Zuwendungen bewilligt. Diese Zuwendungen werden für die Deckung der entstehenden Mindereinnahmen gewährt. Die Essener Verkehrs-AG konnte daraus eine Abschlagszahlung von 3,1 Mio. € (im Vorjahr 2,4 Mio. €) vereinnahmen. Der Anstieg ergibt sich durch den erhöhten Absatz von Sozialtickets und die Erhöhung des Ausgleichsbetrages pro verkauftem Sozialticket. Ab dem Jahr 2016 wird unter Berücksichtigung steigender Absatzzahlen eine Finanzierungslücke entstehen, die durch zusätzliche Preisanpassungen beim Sozialticket aufgefangen werden soll. Zudem sollen zusätzlich die bereitgestellten Finanzierungsmittel des Landes NRW für alle Sozialticketangebote um 10 Mio. € auf 40 Mio. € aufgestockt werden.

Aufgrund einer Schadensersatzforderung gegen einen Lieferanten haben sich die sonstigen betrieblichen Erträge um 3,6 Mio € erhöht.

Der Materialaufwand insgesamt stieg von 144,1 Mio. € auf 148,1 Mio. € an. Die wesentliche Ursache dafür sind die von der Via bezogenen Leistungen, die von 119,5 Mio. € auf 123,3 Mio. € anstiegen. Die gestiegenen Aufwendungen betreffen insbesondere höhere Personalaufwendungen bei der Via, die anteilig an die EVAG weiterbelastet werden.

Die Aufwendungen für Fahrstrom und sonstigen Strom nahmen gegenüber dem Vorjahr von 6,3 Mio. € auf 6,6 Mio. € zu. Aufwendungen für Diesel fallen bei der EVAG nicht mehr an, da der Diesel durch die Via Verkehrsgesellschaft bezogen wird. Dennoch ist die EVAG weiterhin von der Entwicklung des Dieselpreises betroffen. Der in 2015 eingetretene Verfall der Dieselpreise wirkte sich günstig auf die Verrechnung von der Via aus. Aufgrund der geschlossenen Festpreisvereinbarung für den Bezug von Dieselkraftstoff wurde eine Drohverlustrückstellung i.H. von 667 T€ gebildet.

Die Rohölpreise waren im Verlauf des Jahres 2015 stark rückläufig. Nach der langfristigen Preisentwicklung für Energie ist für die zukünftige Entwicklung aber wieder ein höheres Niveau der Energieaufwendungen für Fahrstrom und Dieselkraftstoff zu erwarten. Es ist zu befürchten, dass im Bereich der Energieaufwendungen langfristig durch einen Anstieg der Rohstoffpreise erhebliche Mehrbelastungen auf die Essener Verkehrs-AG zukommen werden. Als energieintensive Unternehmen, für die im Rahmen des Steuerrechtes nur unzureichende Ausnahmeregelungen vom Gesetzgeber getroffen wurden, sind hier alle Nahverkehrsunternehmen gleichermaßen betroffen.

Die Personalaufwendungen nahmen im Vergleich zum Vorjahr von 93,3 Mio. € auf 96,2 Mio. € zu. Hier spiegeln sich gegenläufige Effekte wider. Der Aufwand für Löhne und Gehälter hat sich von 69,6 Mio. € auf 68,9 Mio. € vermindert. Ursächlich dafür ist insbesondere die gesunkene Anzahl der Mitarbeiter. Dagegen führt insbesondere die Entwicklung der Pensionsrückstellung zu einem erheblichen Anstieg der Aufwendungen für Altersversorgung.

Die Pensionsrückstellung hat sich trotz der weiterhin rückläufigen Zahl von Anspruchsberechtigten um 5,1 Mio. € erhöht. Die Ursache hierfür liegt in dem von 4,54 % auf 3,89 % gesunkenen Diskontierungszinssatz. Sie hat einen Stand von 87,1 Mio. € erreicht. Langfristig ist von einem weiteren Rückgang der Pensionsverpflichtungen auszugehen, da nach einer Änderung der Altersversorgung bei der EVAG in Zukunft keine neuen Ansprüche auf Betriebsrenten mehr entstehen. Dieser Trend wird in den nächsten Jahren durch den voraussichtlich weiter sinkenden Diskontierungszins ins Gegenteil verkehrt werden. Eine Langfristanalyse hat jedoch ergeben, dass in den nächsten Jahrzehnten die Pensionsrückstellungen vollständig in Anspruch genommen werden. Das wird angesichts der Bedeutung der Pensionsrückstellungen für die Finanzlage der EVAG erhebliche Auswirkungen auf die Bilanzstruktur haben und ohne Zuführung von Eigenkapital zu einer deutlichen Erhöhung der langfristigen Verbindlichkeiten führen.

Die in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen im Personalbereich werden auch weiterhin zur dauerhaften Konsolidierung der Personalaufwendungen in den nächsten Jahren beitragen. In diesem Zusammenhang wird der sukzessive Aufbau von Mitarbeitern bei der Via zu einer Verringerung des Personalaufwands bei der EVAG führen bei gleichzeiger Erhöhung des Materialaufwands.

Die Erträge aus der Beteiligung an der RWEB GmbH & Co. KG (RWEB KG) haben sich, bei einer RWE Dividende von unverändert 1 € je Stammaktie, gegenüber dem Vorjahr leicht von 9,6 Mio. € auf 9,8 Mio. € erhöht.

Auch in der Zukunft wird die Vereinnahmung der RWE Dividenden einen wesentlichen Anteil an der Finanzierung der Essener Verkehrs-AG haben. Die RWE AG hat auf der Bilanzpressekonferenz am 8.3.2016 angekündigt, für das Geschäftsjahr 2015 erstmals keine Dividende für die Stammaktie auszuschütten. Die daraus resultierende Verringerung der Beteiligungserträge wird den Geschäftsverlauf 2016 wesentlich beeinflussen. Die geänderte Ausschüttung der RWE AG wurde bei der Veranschlagung im Wirtschaftsplan für 2016 und die nächsten Jahre nicht berücksichtigt.

Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Fehlbetrag ab, der von der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH als Obergesellschaft in Erfüllung des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages übernommen wird. Das Ergebnis vor Verlustübernahme von 55,8 Mio. € liegt um rd. 1 Mio. € unter dem Ansatz des Wirtschaftsplanes.

2.2.2 VermögenslageDer Wertansatz des Rückgabeanspruches von RWE Aktien gegen die RWEB KG wurde zum 31.12.2015 an den aktuellen Börsenkurs der RWE Aktie am Bilanzstichtag angepasst. Es ergab sich eine Wertberichtigung von 141,5 Mio. €. Die Rückgabeverpflichtung der RWE Aktien an die Stadt Essen wurde in gleichem Maße wertberichtigt.

Das Gesamtvolumen der Anlagenzugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen betrug 22,1 Mio. €. Davon wurden 6,7 Mio. € durch Fördermittel und Zuschüsse finanziert. Die Investitionen betrafen im Wesentlichen Anlagen im Bau. Die Zugänge resultierten insbesondere aus Baumaßnahmen im Schienennetz, die Einführung eines Digitalfunksystems, Beschaffung von Niederflurstraßenbahnen und Fahrtreppen. Die Abschreibungen abzüglich der Auflösung von Fördermitteln lagen mit 18,6 Mio. € über dem Niveau des Vorjahreswertes (17,2 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch die Inbetriebnahme der neuen Niederflurstraßenbahnen.

Das Anlagevermögen bildet mit 90,0 % nach wie vor den wesentlichen Teil der Bilanzsumme. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr (95,9 %) ergibt sich durch die Wertberichtigung auf die Finanzanlagen.

Nach 2001 wurde 2015 erstmals wieder ein Darlehen in Höhe von 20 Mio. € aufgenommen. Die Darlehensverbindlichkeiten erhöhten sich von 7,0 Mio. € auf 24,2 Mio. €.

Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Dennoch hat sich die Eigenkapitalquote gegenüber dem Vorjahr bedingt durch die geringere Bilanzsumme von 26,1 % auf 31,8 % deutlich erhöht.

Insgesamt kann die Vermögenslage der EVAG als gut beurteilt werden. Das Vermögen ist nach wie vor fristenkongruent finanziert.

2.2.3 Finanzlage

Die Veränderung des Finanzmittelbestandes und die dafür wesentlichen Mittelbewegungen ergeben sich aus der folgenden vereinfachten Kapitalflussrechnung:

2015
T€
2014
T€
Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich -55.847 -55.122
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 24.249 22.447
Zu-/Abnahme der Rückstellungen 2.104 -12.745
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -5.608 -5.170
Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen    
des Anlagevermögens 7 -1
Ab-/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind 10.070 -2.755
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind 970 4.690
Zinsaufwendungen/Zinserträge 4.666 5.357
Sonstige Beteiligungserträge -10.019 -9.807
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -29.408 -53.106
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 33 45
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -23.345 -25.133
Erhaltene Zinsen 202 8
Erhaltene Dividenden 10.019 9.807
Cashflow aus Investitionstätigkeit -13.091 -15.273
Erhaltene Zuschüsse und Fördermittel 6.772 6.422
Verlustausgleich durch die EVV    
laufendes Jahr 35.000 55.000
Vorjahr 122 6.048
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 20.000 0
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten -2.818 -2.598
Gezahlte Zinsen -505 -425
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 58.571 64.447
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 16.072 -3.932
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.700 6.632
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 18.772 2.700

Der Finanzmittelbestand setzt sich wie folgt zusammen:

Guthaben bei Kreditinstituten 285 456
Cashpool der Stadt Essen 18.487 2.244
  18.772 2.700

Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ist gegeben. Es besteht eine nicht ausgeschöpfte Kreditlinie von 3,1 Mio. € bei der Stadt Essen.

2.3 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Die Leistungen der Essener Verkehrs-AG basieren wesentlich auf dem Engagement ihrer Mitarbeiter. Fachliche Kompetenz, verbunden mit hoher Kundenorientierung sowie eine starke Identifikation mit dem Unternehmen kennzeichnen die Belegschaft. Die Essener Verkehrs-AG stellt Ausbildungsplätze für den gewerblichen und kaufmännischen Bereich bereit und bekennt sich damit zum dualen Ausbildungssystem. Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen werden unterstützt.

Um die Leistungsbereitschaft und das Know-How der Mitarbeiter in Unternehmen qualitativ auf einem hohen Niveau langfristig zu halten, werden junge Menschen als Auszubildende eingestellt. Regelmäßig überzeugt die Berufsausbildung durch überdurchschnittliche Notendurchschnitte und Besten-Ehrungen von Auszubildenden durch Handels- und Handwerkskammern landesweit. Selbst initiierte, innovative Projekte der Auszubildenden werden gefördert.

Umweltschutz und Arbeitssicherheit

Auflagen der staatlichen Behörden werden regelmäßig erfüllt bzw. unterstützt. Mit der Bereitstellung unseres Nahverkehrsangebotes werden Autofahrten in erheblichem Umfang vermieden. Damit leisten wir einen erheblichen Beitrag zur Vermeidung von CO 2-Ausstößen und zur Verminderung der Feinstaubbelastung im Ballungsraum Ruhrgebiet.

2.4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

In einem herausfordernden Umfeld konnte die Essener Verkehrs-AG ihre Umsätze leicht auf 112,7 Mio. € steigern. Das Jahresergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht von - 55,1 Mio. € auf - 55,8 Mio. € verschlechtert, in erster Linie hervorgerufen durch die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen. Die Gesamtentwicklung des Unternehmens ist insgesamt günstig verlaufen.

3. Grundzüge des Vergütungssystems

Die Gesamtbezüge des Vorstands enthalten neben den festen Bezügen auch variable Gehaltsbestandteile, die vom Zielerreichungsgrad abhängen. Die Ziele werden für das folgende Geschäftsjahr zwischen Vorstand und Aufsichtsrat vereinbart. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste Aufwandsentschädigung.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Im Jahr 2000 hat die Essener Verkehrs-AG bereits ein Risikomanagementsystem mit dem Ziel implementiert, gefährdende Entwicklungen für den Fortbestand der Gesellschaft frühzeitig zu erkennen. Hierzu wurden bisher vierteljährlich bereichsbezogene Risikoinventuren durchgeführt, von der für die Risikoberichterstattung verantwortlichen Fachabteilung entsprechend gewürdigt und bewertet und dem Vorstand zur Kenntnis gegeben. Seit 2007 ist das Risikomanagementsystem in die strategische Unternehmensplanung integriert worden und umfasst neben der Risikoidentifikation und -bewertung auch ein Chancenmanagement. Mehr noch als bisher dient das Risikomanagement als Instrument der strategischen Unternehmenssteuerung.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem umfasst Regelungen zur Verhinderung und Aufdeckung von dolosen Handlungen. In diesem Zusammenhang sind z.B. Funktionstrennung 4-Augen-Prinzip, Schutz durch Passwörter sowie besondere Freigabe und Genehmigungsprozesse eingerichtet. Die gesetzeskonforme Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht wird durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung unter Beteiligung der übrigen Fachabteilungen der EVAG sichergestellt. Die interne Revision der EVV wird im Auftrag des Vorstands der EVAG anlassbezogen tätig und berichtet hierüber.

Neben den Risiken, die bereits oben angesprochen worden sind, ist auf folgende Netto-Risiken wesentlicher Art hinzuweisen:

Die Essener Verkehrs-AG hat von 1997 bis 2002 insgesamt vier US-Leasing Transaktionen durchgeführt, wovon eine Transaktion über 53 Schienenfahrzeuge bereits planmäßig in 2014 beendet wurde. Nach verschiedenen Gesetzesänderungen in den USA sind zukünftig derartige Cross-Border-Leasing Transaktionen nicht mehr möglich. In diesem Zusammenhang wird in der Öffentlichkeit zurzeit die Frage diskutiert, ob Altverträge, wie die Essener Verkehrs-AG sie abgeschlossen hat, von der neuen Gesetzgebung betroffen sind. Ungeachtet der Frage, ob der US-Investor Bestandsschutz hat oder nicht, gehört es zum üblichen Mindeststandard von US-Leasing-Verträgen, dass das Steuerrechtsänderungsrisiko beim amerikanischen Investor liegt. Das heißt, dass die Essener Verkehrs-AG selbst bei einer hypothetisch rückwirkenden Änderung des US-Steuerrechts weder zur Zahlung von Schadenersatz, noch zur Rückzahlung des Barwertvorteils, noch zur vorzeitigen Beendigung der Leasing-Verträge verpflichtet werden kann. Anders als in der öffentlichen Diskussion vielfach dargestellt, besteht dieses Risiko für die EVAG nicht.

Im Zuge der Finanzmarktkrise hat sich seit 2008 das Rating einer Vielzahl von Geldinstituten zum Teil erheblich verschlechtert. Die Ratings der in die Transaktionen der EVAG eingeschalteten Geldinstitute entsprechen den vertraglichen Vorgaben.

Wie für alle anderen Verkehrsunternehmen besteht auch für die Essener Verkehrs-AG das Risiko, im Rahmen einer möglichen Liberalisierung des öffentlichen Nahverkehrssystems Linienkonzessionen zu verlieren. Durch die neue Rechtslage, die durch die EUVO 1370 und das novellierte PBefG geschaffen wurde, ist jedoch den Aufgabenträgern das Instrument der Direktvergabe an das eigene Verkehrsunternehmen als interner Betreiber gegeben worden. Die Bezirksregierung als Bewilligungsbehörde für die Konzessionen ist insoweit an die Entscheidung der Aufgabenträger gebunden. Damit ist das Risiko für öffentliche Verkehrsunternehmen deutlich reduziert worden. Aufgabenträger und Eigentümer beabsichtigen die EVAG ab 2019 direkt mit der Erbringung der Verkehrsleistung in Essen zu beauftragen. Derzeit werden die Voraussetzungen der Direktvergabe zwischen Stadt, Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund Rhein Ruhr abgestimmt und vorbereitet.

Vor dem Hintergrund der zukünftigen Finanzierung des Nahverkehrsangebotes findet derzeit in der Stadt Essen eine Diskussion zur grundsätzlichen Zielausrichtung des Nahverkehrs in Essen statt. Die Festlegung der Zielsetzung ist für die bereits begonnene Fortschreibung der Nahverkehrsplanung zwingend erforderlich. Hierzu wird im Rat der Stadt Essen ein politischer Beschluss gefasst. Das Verfahren der Fortschreibung des Nahverkehrsplans steht in einem engen zeitlichen aber auch inhaltlichen Zusammenhang mit dem Verfahren der Direktvergabe, da hierdurch der beschlossene Nahverkehrsplan die Grundlage für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag darstellt.

Wie die meisten Städte im Ruhrgebiet hat die Stadt Essen weiterhin einen strikten Konsolidierungskurs einzuhalten. Die Unterstützung der Stadt mit Finanzmitteln aus dem NRW Stärkungspakt verlangt ab 2017 einen ausgeglichenen Haushalt. Gleichzeitig hat sich die Haushaltslage in letzter Zeit aufgrund verschiedener Ereignisse verschärft, die Abwertung der RWE Aktie führte letztendlich zur bilanziellen Überschuldung der Stadt. Daraus ergeben sich Auswirkungen auf alle Beteiligungsgesellschaften sowie Dienststellen der Stadt. Von der EVV erwartet die Stadt aufgrund der angespannten Haushaltssituation nach wie vor verbesserte Ergebnisse in den nächsten Jahren. Damit sind auch die Tochtergesellschaften der EVV gefordert, neben den bereits ergriffenen Maßnahmen weitere Verbesserungen der Jahresergebnisse zu realisieren.

Wegen der anhaltenden Verlustsituation ist die Essener Verkehrs-AG auf die Fortführung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) angewiesen. Die EVV geriet in 2015 in Liquiditätsprobleme, weil die Kapitaleinlagen durch die Stadt Essen zur langfristigen Darlehnsfinanzierung seit 2011 nicht mehr geleistet wurden und die Bezirksregierung die kurzfristige Refinanzierung über den städtischen Cash-Pool untersagt hatte. Durch die Hilfe der Tochtergesellschaften konnten diese Schwierigkeiten behoben und die Zahlungsfähigkeit der EVV sichergestellt werden. U.a. hat die EAVG durch die vorgezogene Aufnahme eines Darlehens am Kapitalmarkt dazu beigetragen.

Die fünfjährige Finanzplanung der EVV sieht ausreichende Mittel zur Abdeckung des EVAG-Verlustes vor. Der Wirtschaftsplan der EVV für das Geschäftsjahr 2016 ist im Dezember 2015 verabschiedet worden. Anders als in den Vorjahren hat die Stadt Essen den Verlust der EVV für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 nicht in voller Höhe, sondern nur zum Teil ausgeglichen. Da der Verlustausgleich durch Entnahme aus den Rücklagen der EVV vorgenommen wurde, hat sich das Eigenkapital der EVV verringert. Die notwendige Liquidität zur Abdeckung des EVAG Fehlbetrages beschafft sich die EVV aus dem gemeinsam mit der Stadt unterhaltenen Cash-Pool. Trotz der angespannten Liquiditätslage ist weiterhin davon auszugehen, dass die EVV ihren Verpflichtungen aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nachkommen und den EVAG Fehlbetrag ausgleichen wird. Angesichts der angespannten Haushaltssituation ist die EVAG dennoch gefordert, weiterhin zur Verbesserung der Haushaltssituation beizutragen.

Langfristig wird die EVV ihre finanziellen Verpflichtungen nicht bedienen können, wenn das Problem der Finanzierung der Tilgungsausgaben nicht gelöst wird und die Stadt Essen regelmäßige Zahlungen zur Finanzierung des EVAG Verlustes nicht in ausreichender Höhe leistet. Anders als die EVV im Verhältnis zur EVAG ist die Stadt aber weder gesetzlich noch vertraglich zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit oder Vermeidung der Überschuldung der EVV verpflichtet. Die Stadt Essen hat über Jahrzehnte regelmäßige Zahlungen an die EVV geleistet und alle Verluste stets in voller Höhe ausgeglichen, ein Insolvenzrisiko der EVV war sehr unwahrscheinlich. In den letzten Jahren hat sich - insbesondere aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Essen - diese Praxis jedoch gewandelt. Sollte die Stadt weiterhin die Verluste der EVV nicht vollständig ausgleichen, ist eine mögliche Insolvenz der EVV wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr ausgeschlossen.

Mit der geplanten Übertragung der Beteiligung der Allbau AG von der EVV auf die Stadt Essen, wird die EVV auch nahezu alle langfristigen Verbindlichkeiten auf die Stadt übertragen. Dadurch wird sich die Liquiditätslage der EVV signifikant verbessern.

Da der EVAG im Wege der Verlustabdeckung lediglich der Fehlbetrag und nicht der tatsächliche Liquiditätsbedarf ausgeglichen wird, reicht der Verlustausgleich nur solange aus, wie nicht erfolgswirksame Ausgaben, im Wesentlichen Investitionen, im Rahmen der Innenfinanzierungskraft des Unternehmens, erfolgen. Die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen für Schienenfahrzeuge und Linienbusse werden nicht vollständig finanziert werden können und zu einem Anstieg der langfristigen Verbindlichkeiten führen.

Bei einem Nahverkehrsunternehmen mit der typisch hohen Anlagenintensität und der langen Nutzungsdauer der Anlagegüter wirken sich Preissteigerungen bei Neuinvestitionen besonders stark aus. Der Gesellschaft werden laufend Mittel in Höhe der Differenz zwischen der bilanziellen Abschreibung auf Basis der Anschaffungskosten und der kalkulatorischen Abschreibung auf Basis der Wiederbeschaffungskosten entzogen. Das macht sich immer mehr bei den von der Stadt Essen auf die EVAG übertragenen U-/Stadtbahnanlagen bemerkbar. In diesem Bereich der Verkehrsinfrastruktur, der Anlagen im Alter von bis zu 40 Jahren umfasst, sind in den nächsten Jahren erhebliche Ersatzinvestitionen erforderlich. Die Finanzierung dieser Ersatzinvestitionen gestaltet sich umso schwieriger, als die ursprünglichen Investitionen seinerzeit von Bund und Land mit annähernd 90% gefördert worden sind, und nach dem bisherigen Stand der Dinge die notwendigen Ersatzinvestitionen für den Erhalt der Grundsubstanz nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Zur Substanzerhaltung des Unternehmens wäre somit eine regelmäßige Zuführung von Eigenkapital notwendig, was angesichts der Haushaltslage der Stadt Essen zurzeit nicht möglich erscheint.

Der überwiegende Teil der Finanzanlagen entfällt auf eine Forderung auf Rückübertragung von Stammaktien der RWE AG, der eine Rückübertragungsverpflichtung in gleicher Höhe gegenüber der Stadt Essen gegenübersteht. Kursrisiken bestehen somit für die EVAG nicht. Zu den weiteren Finanzinstrumenten bei der EVAG gehören Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Ziel der Gesellschaft ist es, finanzielle Risiken zu vermeiden oder zu vermindern. Ausfallrisiken werden kontinuierlich überwacht.

Der seit der Finanzmarktkrise eingetretene starke Rückgang der Kapitalmarktzinsen stellt ein erhebliches Risiko für die Höhe der auszuweisenden Pensionsverpflichtungen dar. Prognosen gehen davon aus, dass der von der Bundesbank ermittelte Diskontierungszinssatz bis 2019 auf unter 2 % fallen wird, falls das aktuelle Zinsniveau fortdauert. Obwohl davon auszugehen ist, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten kontinuierlich abnimmt und die jährlichen Rentenzahlungen sinken werden, würde das entsprechend einer nach finanzmathematischen Grundsätzen durchgeführten Prognoserechnung des Pensionsgutachters zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen auf über 96 Mio. € bis 2019 führen. Der Gesetzgeber hat durch die Verlängerung des Zeitraumes für die Ermittlung des Diskontierungszinses für Pensionsrückstellungen von 7 auf 10 Jahre bereits auf diese Entwicklung reagiert. Sollte das aktuelle Zinsniveau aber dauerhaft anhalten, so wird durch diese Maßnahme die grundsätzliche Problematik nicht gelöst werden.

Auch die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen, die einen Teil der Altersversorgung unserer Beschäftigten sicherstellt, ist von dieser Entwicklung betroffen. Sollte das Zinsniveau an den Kapitalmärkten auf dem derzeitigen Stand verbleiben, wäre die Pensionskasse auf Dauer nicht in der Lage, die zugesagte Garantieverzinsung zu erwirtschaften. Nach der geltenden Rechtslage wäre die EVAG als Arbeitgeber verpflichtet, die Ausfälle bei den Rentenzahlungen zu übernehmen.

Die EVAG hat mit den kommunalen Verkehrsunternehmen aus Duisburg und Mülheim an der Ruhr in 2010 die Via Verkehrsgesellschaft mbH gegründet. Über diesen interkommunalen Kooperationsansatz ist beabsichtigt, die Zusammenarbeit zu intensivieren und zusätzliche Kostenreduzierungen zu erzielen. Bis dato sind bereits Kosteneinsparungen für die Beteiligten in Höhe von insgesamt 7 Millionen Euro realisiert worden. Über die weitere strategische Ausrichtung der Via Verkehrsgesellschaft bestehen derzeit Interessens- und Zielkonflikte der Gesellschafter. Ursprüngliches Ziel war es, die drei Verkehrsgesellschaften auch rechtlich durch eine Verschmelzung unter der Dachmarke Via zusammenzuführen und damit auch rechtlich unabhängig fortzuführen. Hierdurch wären die höchsten Einsparungen zu erreichen. Während im Dezember 2015 die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr diese Lösung noch präferierten, erklärte die Stadt Duisburg den Ausstieg aus der Via aufgrund dann drohender steuerliche Nachteile und der Unvereinbarkeit mit dem Projekt "New Power" des DVV Konzerns. Durch diese Interessenkonflikte können die Zielerreichung des Via-Kooperationsmodells und die damit verbundenen finanziellen Ziele von Via gefährdet werden. Aufgrund der Regelungen im Konsortialvertrag ist eine Kündigung zum 31. Dezember 2017 möglich. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Januar 2016 zu einer engeren Kooperation der drei Gesellschafter aufgefordert und erwartet eine unverzügliche und fortlaufende Berichterstattung.

Wie in vielen Kommunen sind auch in Essen Instandhaltung, Modernisierung und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur dringend notwendig. Der über Jahre angestaute Investitionsrückstand der Kommunen für das Jahr 2014 liegt bei rund 132 Milliarden Euro. In den letzten Jahrzehnten finanzierte der Bund mit Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs- und dem Entflechtungsgesetz den kommunalen Nahverkehr. Nur mit diesen Mitteln waren Ausbau von Verkehrsangeboten und notwendige Sanierungsmaßnahmen in den Städten erst möglich. Am 24. September 2015 einigten sich der Bund und die Länder über die künftige ÖPNV Finanzierungsmittelausstattung des Bundes. In der ÖPNV Branche hat die Einigung eine breite Zustimmung gefunden. Man geht davon aus, dass damit die Zukunft der Finanzierung des Schienenverkehrs und der Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr gesichert ist. Ab 2016 sollen die Regionalisierungsmittel bundesweit von derzeit rund 7,3 Milliarden auf 8,0 Milliarden Euro und die jährliche Dynamisierungsrate von derzeit 1,5 auf 1,8 Prozent steigen. Mit den Regionalisierungsmitteln wird in erster Linie der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) finanziert.

Mit der Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) über das Jahr 2019 hinaus, werden - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - neben dem Neubau nun auch die Mittel für Erhalt und Sanierung kommunaler Infrastruktur langfristig verfügbar gemacht. Damit erhalten die Städte in NRW eine größere Planungssicherheit. Allerdings besteht noch Klärungsbedarf in der konkreten Ausgestaltung, d.h. wie die Verteilung der Mittel auf die kommunale Ebene erfolgt und die Begrenzung der Infrastrukturkosten in die Erstellung von Rechtsverordnungen bzw. das Eisenbahnregulierungsgesetz verlagert werden soll. Darüber hinaus besteht auch noch Entscheidungsbedarf zur Weiterführung der Infrastrukturfinanzierung über die Entflechtungsgesetz-Mittel.

Die EVAG hat gemeinsam mit 15 weiteren Verkehrsunternehmen Klage vor dem Landgericht Berlin gegen verschiedene Fahrtreppenhersteller eingereicht, um Schadenersatzansprüche aus kartellrechtswidrigen Absprachen geltend zu machen. Die Europäische Kommission hat gegen die Hersteller bereits Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe verhängt, denen die Kartellanten nicht widersprochen haben. Die EVAG verfolgt daraus weiterhin einen Schadenersatzanspruch.

Insgesamt enthält die Risikolage der EVAG insbesondere branchenbezogene Risiken. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar.

Für 2016 und 2017 werden Verluste von 66,7 Mio. € bzw. 66,4 Mio.€ p.a. bei Umsatzerlösen von rd. 100,3 Mio. € bzw. 102,4 Mio. € geplant. Der Anstieg der Verluste gegenüber der vorherigen Planung resultiert aus den Dividendenerträgen aus den RWE Aktien, deren Ansatz von rd. 1,00 € auf 0,25 € je Aktie reduziert wurde.

Der Prognosebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der Essener Verkehrs-AG erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, und können daher wesentlich von den hier getroffenen zukunftsbezogenen Aussagen abweichen.

5. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung gem. § 108 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Gemeindeordnung NW

Unternehmensgegenstand der Essener Verkehrs-AG ist die Beförderung von Personen mit den verschiedenen Verkehrsmitteln im öffentlichen Personennahverkehr. Die EVAG wurde durch Beschlüsse des Rates im Dezember 2005 und Januar 2006 mit der Erbringung der Nahverkehrsleistungen im Essener Stadtgebiet betraut. Die Betrauung wurde im September 2009 nochmals konkretisiert und an die Erfordernisse der neuen Rechtslage der EUVO 1370/2007 angepasst. Durch die wirtschaftliche Betätigung der Gesellschaft im Rahmen des durch § 3 Abs. 1 der Satzung vorgegebenen Gesellschaftszweckes und die Erfüllung der im Betrauungsakt definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen wird die öffentliche Zwecksetzung des Unternehmens erfüllt und der öffentliche Zweck erreicht.

Heute bewegt die EVAG durchschnittlich 340.000 Fahrgäste täglich und leistet dadurch zusätzlich einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz: Mit unseren Bussen und Bahnen vermeiden wir tagtäglich in Essen ca. 268.000 zusätzliche Autofahrten und tragen damit zur Vermeidung von CO 2-Ausstößen bei. Wir erhöhen die Lebensqualität und leisten mit unserem ÖPNV-Angebot einen wichtigen Beitrag für den Standort Essen. Die Mobilität der Menschen ist ein ganz wesentlicher Standortvorteil, und in Essen stellt die EVAG, zusammen mit ihren Partnern, diese Mobilität sicher.

6. Angabe nach § 289 a Abs. 2 Nr.4 HGB

Der Aufsichtsrat hat die Zielgröße für die Beteiligung von Frauen an den Organen der EVAG zunächst befristet bis zum 30.06.2017 festgeschrieben. Sie beläuft sich für den Vorstand auf 0 % und für den Aufsichtsrat auf 8 %.

7. Nachtragsbericht

Nach der Dividendenankündigung der RWE AG in der Bilanzpressekonferenz am 8.3.2016 soll in 2016 keine Dividende für Stammaktien gezahlt werden. In der Wirtschaftsplanung für 2016 und in der mittelfristigen Finanzplanung hat die EVAG eine Dividende von 50 Cent je Aktie veranschlagt. Sollte die RWE Hauptversammlung dem Dividendenvorschlag zustimmen, werden 2016 Mindererträge von 5,1 Mio. € entstehen. Die RWE AG hat gleichzeitig eine Prognose für das Wirtschaftsjahr 2016 abgegeben. Danach soll das für die Dividendenzahlung maßgebliche bereinigte Nettoergebnis noch deutlich unter dem des Jahres 2015 liegen. Damit ist auch im nächsten Jahr ein erneuter Dividendenausfall zu Lasten des Beteiligungsergebnisses der EVAG nicht auszuschließen.

Andere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, liegen nicht vor.

 

Essen, 31. März 2016

Feller

Wandelenus

Bilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA

31.12.2015
Vorjahr
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen   347.259.188,75 349.418.984,06
II. Finanzanlagen   130.567.481,43 270.874.732,02
    477.826.670,18 620.293.716,08
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte      
Geleistete Anzahlungen 0,00   21.818,19
    0,00 21.818,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.016.093,55   7.241.102,51
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 28.075.910,12   8.595.617,19
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 211.303,09   3.447.359,16
4. Sonstige Vermögensgegenstände 19.695.154,21   5.800.817,84
    51.998.460,97 25.084.896,70
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   284.812,71 456.179,18
    52.283.273,68 25.562.894,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten   674.767,73 668.536,13
    530.784.711,59 646.525.146,28

PASSIVA

     
 
31.12.2015
Vorjahr
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   13.293.588,91 13.293.588,91
II. Kapitalrücklage   155.242.976,08 155.242.976,08
    168.536.564,99 168.536.564,99
B. Fördermittel und Zuschüsse von Dritten   73.358.698,40 72.223.125,56
C. Rückstellungen      
1. Rückstellungen für Pensionen 87.064.631,00   81.945.538,00
2. Steuerrückstellungen 60.000,00   60.000,00
3. Sonstige Rückstellungen 46.212.373,00   44.835.908,07
    133.337.004,00 126.841.446,07
D. Verbindlichkeiten      
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.223.299,31   7.041.190,57
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.587.951,64   2.682.121,21
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 107.343,34   243.577,65
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.187.323,78   143.226,74
5. Sonstige Verbindlichkeiten 127.102.892,04   268.502.863,67
davon aus Steuern 709.045,74 € (Vj. 771.192,16 €)      
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 € (Vj. 2.874,12 €)   155.208.810,11 278.612.979,84
E. Rechnungsabgrenzungsposten   343.634,09 311.029,82
    530.784.711,59 646.525.146,28

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015

2015
2014
1. Umsatzerlöse und Abgeltungszahlungen 120.645.509,06   117.613.936,46
Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen -12.318.032,78   -7.931.031,92
Berichtigungen für Vorjahre 4.428.645,69   805.933,04
    112.756.121,97 110.488.837,58
2. Sonstige betriebliche Erträge   96.261.798,02 91.851.425,58
3. Materialaufwand      
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 7.207.925,09   7.033.824,90
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 140.842.600,60   137.119.698,85
    148.050.525,69 144.153.523,75
4. Personalaufwand      
a) Löhne und Gehälter 68.865.305,09   69.624.457,02
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 27.319.537,46   23.716.027,48
davon für Altersversorgung: 12.305.719,81 € im Vorjahr: 8.220.514,72 €   96.184.842,55 93.340.484,50
5. Abschreibungen      
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 24.248.853,73 22.447.046,18
b) Erträge aus der Auflösung von Fördermitteln und Zuschüssen von Dritten 5.636.231,48   5.208.339,84
    18.612.622,25 17.238.706,34
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen   7.091.415,59 6.876.243,99
7. Erträge aus Beteiligungen 9.844.682,17   9.633.258,16
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 174.378,38   174.428,78
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 230.428,42   46.127,85
davon aus verbundenen Unternehmen: 45.041,83 € im Vorjahr: 1.884,55 €      
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.896.495,82   5.403.119,80
11. Finanzergebnis   5.352.993,15 4.450.694,99
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit   -55.568.492,94 -54.818.000,43
13. Sonstige Steuern 205.854,66   225.962,54
Vom Mutterunternehmen weiterbelastet 72.767,46   78.286,04
    278.622,12 304.248,58
14. Erträge aus Verlustübernahme   55.847.115,06 55.122.249,01
15. Jahresüberschuss / Bilanzgewinn   0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Zusammensetzung des Anlagevermögens ist in der Bilanz zusammengefasst dargestellt. Die Zusammensetzung und Entwicklung entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften erfolgt in der Anlage zum Anhang.

Die Gliederung der Sachanlagen in der Entwicklung des Anlagevermögens wurde entsprechend der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 13.7.1988 erweitert.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren ist unverändert beibehalten worden.

Zur besseren Einsicht in die Vermögenslage wurde der Wertansatz des Rückgabeanspruches von RWE Aktien gegen die RWEB KG zum 31.12.2015 an den aktuellen Börsenkurs der RWE Aktie am Bilanzstichtag angepasst. Es ergab sich eine Wertberichtigung von 141.524 T€. Die Rückgabeverpflichtung der RWE Aktien an die Stadt Essen wurde in gleichem Maße wertberichtigt.

II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Abzug von Rabatten, Boni und Skonti bewertet. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Sachanlagen umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten.

Den planmäßigen Abschreibungen liegt die jeweils betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde. Die Anlagenzugänge werden linear monatsgenau abgeschrieben.

Soweit Anlagegegenstände bezuschusst oder finanziell gefördert wurden, sind diese Mittel zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage auf der Passivseite unter dem gesonderten Posten "Fördermittel und Zuschüsse von Dritten" ausgewiesen. Sie werden nach Maßgabe der Nutzungsdauer der jeweiligen Sachanlagen aufgelöst.

Die Bewertung der Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und Wertpapiere entspricht den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Stichtagskurs.

Von den sonstigen Ausleihungen betreffen 79T€ zinslose Wohnungsbaudarlehen an Betriebsangehörige, die mit den um die Tilgungen verminderten Nominalbeträgen bewertet sind.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen. Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich kürzer als ein Jahr. Ein unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenes Körperschaftsteuerguthaben ist zum Barwert bewertet und hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Auf Grund der bestehenden steuerlichen Organschaft sind latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinserträgen bei der Organträgerin EVV zu bilden.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Teilwertverfahren, bei Tarifmitarbeitern zum Barwert des Besitzstandes, gebildet. Sie wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 3,89 % (Vorjahr 4,54 %). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurde ein Rententrend von jährlich 1,5 % berücksichtigt. Außerdem wurde ein Trend der Anwartschaften von jährlich 2 %, bei Tarifmitarbeitern 1 % bzw. 0 % je nach Eintrittsdatum in die Pensionskasse unterstellt.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde entsprechend der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf, (IDW RS HFA 3) in voller Höhe gebildet und mit einem Zinssatz von 2,02 % (im Vorjahr 2,91 %), einer Einkommensdynamik von 1,5 % und nach den Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck bewertet. Die Rückstellung hat sich im Geschäftsjahr um 6.531 T€ vermindert. Davon wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung 7.219 T€ als Verminderung des Personalaufwandes durch Inanspruchnahme der Rückstellung und 688 T€ als Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.

Die langfristigen sonstigen Rückstellungen sind mit dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2015 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, für die entsprechende Restlaufzeit der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Zusammensetzung des Anlagevermögens wird in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Unter den Finanzanlagen ist der Rückgabeanspruch von 10.152.397 Stück Stammaktien der RWE AG in Höhe von 118.885 T€ ausgewiesen (im Vorjahr 260.409 T€). Die Aktien wurden von der Stadt Essen ausgeliehen und im Wege der unentgeltlichen Wertpapierleihe an die RWEB GmbH & Co.KG (RWEB) weiter ausgeliehen. Die Aktien waren im Vorjahr zum Börsenkurs vom 30.12.2014 (25,65 €) bewertet. Der Börsenkurs zum 31.12.2015 lag mit 11,71 € unter dem Vorjahreskurs. Der Buchwert wurde dem Kurswert zum 31.12.2015 angepasst. In gleicher Höhe ist die Rückgabeverpflichtung der Aktien an die Stadt Essen unter den sonstigen Verbindlichkeiten bilanziert. Der Wertansatz entspricht der Bewertung der RWE Aktien im Jahresabschluss der Stadt Essen.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen die Stadt Essen in Höhe von 1.245 T€ enthalten.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen überwiegend mit 7.670 T€ auf Steuerforderungen gegen die EVV sowie Forderungen aus der Unterdeckung des Verlustausgleiches mit 20.847 T€, denen sonstige Verbindlichkeiten gegenüber der EVV gegenüberstehen. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben 250T€ eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen bestehen sämtlich gegen die Gesellschafterin.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten 211 T€ Forderungen aus Gewinnansprüchen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten i. W. Forderungen gegen den Cash-Pool der Stadt Essen (18.487 T€), Forderungen gegen Vorverkaufsstellen, Schadenersatzforderungen und Forderungen aus Haftpflichtschäden.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Dezember 2015 für den Zeitraum Januar 2016 vorausbezahlte Ruhegelder und Gehälter.

Das Grundkapital ist in 26.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten, aufgeteilt.

Die Fördermittel und Zuschüsse von Dritten entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

T€
Anfangsbestand 72.223
Auflösung 5.636
Zugänge 6.772
Endbestand 73.359

Die Pensionsrückstellungen haben sich um insgesamt 5.119 T€ erhöht. Davon wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung 3.588 T€ als Zinsen und ähnliche Aufwendungen und 1.531 T€ als Personalaufwand ausgewiesen. Für die Bemessung der Pensionsverpflichtung wurden auch die durch Überschussanteile der von der Pensionskasse der Straßenbahnen und Eisenbahnen erworbenen Rentenansprüche der Beschäftigten berücksichtigt.

Sonstige Rückstellungen:

T€
Verpflichtungen für Altersteilzeit (Blockmodell) 22.148
Einnahmenaufteilung im VRR 5.081
Gleitzeitguthaben 3.276
Rückzahlung von Ausgleichszahlungen 2.434
Verpflichtungen für den Rückbau stillgelegter Gleiskörper 2.425
Jubiläumsverpflichtungen 1.757
Berufsgenossenschaft 961
Leistungsorientierte Vergütung 884
Urlaubsansprüche 822
Übrige 6.424
Gesamt 46.212

Bei dem Posten "Übrige" handelt es sich um Jahresabschlusskosten, Pachtzahlungen an die Stadt Essen für die U-/Stadtbahn, Beihilfen für Pensionäre, Haftpflichtschäden, Prozesskostenrisiken, Rückzahlung von Fördermitteln, ausstehende Eingangsrechnungen sowie Freistellungsverpflichtungen. Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurde das Abzinsungswahlrecht nicht in Anspruch genommen.

Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:

davon mit Restlaufzeit
31.12.2015
bis 1 Jahr
über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24.223.299,31 2.896.149,31 14.683.430,00
(Vorjahr) (7.041.190,57) (2.566.190,57) (0,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.587.951,64 2.587.951,64 0,00
(Vorjahr) (2.682.121,21) (2.682.121,21) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 107.343,34 107.343,34 0,00
(Vorjahr) (243.577,65) (243.577,65) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.187.323,78 1.187.323,78 0,00
(Vorjahr) (143.226,74) (143.226,74) (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 127.102.892,04 8.218.323,17 118.884.568,87
(Vorjahr) (268.502.863,67) (8.093.880,62) (260.408.983,05)
  155.208.810,11 14.997.091,24 133.567.998,87
(Vorjahr) (278.612.979,84) (13.728.996,79) (260.408.983,05)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind teilweise durch Sicherungsübereignung von Fahrzeugen besichert. Im Geschäftsjahr wurde ein Darlehen über 20.000 T€ aufgenommen und Tilgungsleistungen von insgesamt 2.828 T€ vorgenommen. Die übrigen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen überwiegend auf Lieferungen und Leistungen.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten ist eine Verpflichtung zur Rückübertragung von 10.152.397 Stammaktien der RWE AG in Höhe von 118.885 T€ passiviert (im Vorjahr 260.409 T€). Die Bewertung der Verbindlichkeit wurde dem Kurswert der RWE Aktie am 30.12.2015 angepasst. Die Aktien wurden im Wege der unentgeltlichen Wertpapierleihe von der Stadt Essen an die EVAG ausgeliehen. Die EVAG hat die Aktien an die RWEB GmbH & Co.KG (RWEB) ausgeliehen und hat einen identischen Rückgabeanspruch gegenüber der RWEB GmbH & Co.KG. Sowohl die Ausleihe als auch die Rückgabeverpflichtung sind zeitlich nicht begrenzt.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen Verkehrserträge für das folgende Geschäftsjahr.

3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Von den Umsatzerlösen entfielen - unter Einbeziehung von Abgeltungsleistungen für die Beförderung von Schwerbehinderten und Schülern (7.494 T€) sowie nach Verrechnung von Ausgleichsleistungen an andere Verkehrsunternehmen im VRR (12.318 T€) - 102.228 T€ auf Verkehrsleistungen des laufenden Jahres im Personennahverkehr. Umsatzberichtigungen für Vorjahre in Höhe von + 4.429 T€ sind in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Auf Nebenleistungen entfielen 5.082 T€. An die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) wurden 964 T€ berechnet.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Leistungen für die Via Verkehrsgesellschaft mbH von 82.780 T€ (Vorjahr 81.484 T€) enthalten und periodenfremde Erträge in Höhe von 57 T€ (Vorjahr 1.083 T€).

Die Erträge aus der Auflösung von Fördermitteln und Zuschüssen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung offen von den Abschreibungen abgesetzt.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 596 T€ (Vorjahr 560 T€) enthalten, die mit 583 (Vorjahr 556) im Wesentlichen Abschreibungen auf das Umlaufvermögen betreffen.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Zinserträge zur Körperschaftsteuererstattung 2013 (78 T€), Erträge aus der Quellensteuer vom Esverkehrsfond (77 T€) und Erträge von der EVV (45 T€) .

Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Altersteilzeit (688 T€), Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen (115 T€), Pensionsrückstellungen (3.588 T€) insgesamt 4.391 T€ enthalten.

Die sonstigen Steuern enthalten eigene Steuern von 206 T€ und vom Mutterunternehmen weiterbelastete Steuern von 73 T€.

III. Angaben zum Jahresergebnis

Die Aufwendungen überstiegen die Erträge um 55.847 T€. Dieser Betrag wird aufgrund des mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV), Essen, abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der EVV übernommen. Das Ergebnis ist somit im Saldo ausgeglichen.

IV. Ergänzende Angaben

Sonstige, nicht in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 1.527 T€. Davon entfallen auf Miete 109 T€ und auf das Bestellobligo 1.418 T€.

Die Verpflichtung aus dem mit der Stadt Essen abgeschlossenen Pachtvertrag über die Nutzung der U-Bahn Strecke ist jährlich kündbar und belaufen sich auf rund TEUR 480 p.a.

Die EVAG hat zusammen mit der MVG und der DVG zur Realisierung von Synergieeffekten in 2011 die Via mit der Erbringung von Verkehrsleistungen beauftragt und stellt ihr hierzu die erforderliche Infrastruktur unentgeltlich sowie das erforderliche Personal entgeltlich zur Verfügung. Unmittelbare Risiken für die Finanzlage der EVAG sind hieraus nicht ersichtlich. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2017. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen belaufen sich voraussichtlich auf 253,4 Mio. €.

Die EVAG hat sich in einer Garantieerklärung gegenüber der Via verpflichtet, die Via stets mit ausreichenden liquiden Mitteln auszustatten, damit sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Lieferanten von Dieselkraftstoff erfüllen kann und garantiert, Lieferantenverbindlichkeiten der Via Verkehrsgesellschaft mbH zu übernehmen, falls die Via Verkehrsgesellschaft mbH nicht in der Lage sein sollte, die Zahlung selbst zu leisten. Wegen der Liquiditätslage der Via wird nicht davon ausgegangen, aus dieser Garantie in Anspruch genommen zu werden.

Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe

Der Aufsichtsrat besteht aus den Damen und Herren
Wolfgang Weber, Essen, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Industriekaufmann, Ratsherr  
Lothar Grüll, Oberhausen, Arbeitnehmervertreter,
Gewerkschaftssekretär, Stellvertretender Vorsitzender,
Detlef Barz, Marl, KFZ- Elektriker, Arbeitnehmervertreter
Vorsitzender des Betriebsrates der EVAG  
Ulrich Beul, Essen,  
Qualitätsmanager,  
Christian Boden, Essen Arbeitnehmervertreter
Elektromechaniker,  
Mitglied des Betriebsrates  
Hermann Dumke, Hattingen Arbeitnehmervertreter
Architekt  
Rolf Fliß, Essen  
Ratsherr  
Gerd Flocke, Essen Arbeitnehmervertreter
Fachwirt für Reinigung und Hygiene  
Friedhelm Krause, Essen  
Sparkassenbetriebswirt a. D., Ratsherr  
Simone Raskob, Essen  
Beigeordnete der Stadt Essen  
Rainer Sauer, Bocholt, Gewerk- schaftssekretär Arbeitnehmervertreter
Manfred Tepperis, Essen  
Architekt, Ratsherr  

Der Vorstand besteht aus den Herren:

Michael Feller, Essen Vorstandsvorsitzender
Klaus-Peter Wandelenus, Rheurdt Technischer Vorstand

Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten folgende Vergütung:

Wolfgang Weber 4.400,00 €
Lothar Grüll, 3.500,00 €
Detlef Barz 3.500,00 €
Ulrich Beul 3.100,00 €
Christian Boden 3.000,00 €
Hermann Dumke 3.600,00 €
Rolf Fliß 3.700,00 €
Gerd Flocke 3.500,00 €
Friedhelm Krause 4.300,00 €
Simone Raskob 3.100,00 €
Rainer Sauer 3.200,00 €
Manfred Tepperis 3.600,00 €
Gesamt 42.500,00 €

Die Vorstandsmitglieder erhielten folgende Vergütung:

Die Gesamtbezüge von Herrn Feller bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer erfolgsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für ihn selbst und seine Hinterbliebenen sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträge.

Im Geschäftsjahr 2015 hat Herr Feller eine Festvergütung von 153 T€, eine erfolgsabhängige Tantieme von 25 T€ sowie Sach- und sonstige Bezüge von 13 T€ erhalten.

Herr Feller hat Anspruch auf eine arbeitgeberfinanzierte Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Das Ruhegeld bemisst sich in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der aktiven Vergütung. Je nach Dauer der Tätigkeit kann ein Anspruch von maximal 48 % erreicht werden. Im Jahr 2015 wurden dafür Beiträge für eine Altersvorsorgeversicherung in Höhe von 102 T€geleistet.

Herr Wandelenus erhält für seine Vorstandstätigkeit keine Bezüge. Für seine Funktion als Betriebsleiter hat er 2015 Bezüge von 48T€ erhalten. Ebenfalls aus dem Betriebsleitervertrag hat die EVAG Beiträge für eine arbeitgeberfinanzierte Alters- und Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 40 T€ übernommen.

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 850 T€ gezahlt. Der Betrag der Pensionsrückstellungen, der für diese Personengruppe gebildet wurde, beträgt 11.668 T€. Die Rückstellung wurde in Höhe der Verpflichtung gebildet.

Zum Abschlussstichtag belief sich das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für auf das Geschäftsjahr entfallende Dienstleistungen auf 210 T€. Das als Aufwand erfasste Honorar entfiel zu 138 T€ auf die Abschlussprüfungsleistungen, 43 T€ auf andere Bestätigungsleistungen und zu 29 T€ auf sonstige Leistungen.

Geschäfte mit nahestehenden Personen

Art der Beziehung Verbundene Unternehmen Bereich Stadt Essen sonstige
Art des Geschäfts      
Instandsetzung / Wartung 0,00 € 2.052.216,74 € 0,00 €
Verkehrsleistung 104.137,07 € 7.811.602,62 € 0,00 €
Post, Druck, Telekommunikation 2.907,45 € 0,00 € 0,00 €
Personalgestellung/Personalwesen 963.643,98 € 366.368,88 € 82.779.551,68 €
Miete 90.444,36 € 3.938,40 € 0,00 €
Sonstiges 53.373,10 € 147.681,71 € 3.028.556,45 €
Summe Angebotene Leistungen 1.214.505,96 € 10.381.808,35 € 85.808.108,13 €
Dienstleistungen 5.049.619,08 € 1.023.306,36 € 122.949.610,95 €
Sonstiges 569.208,98 € 157.070,00 € 22.824.737,37 €
Summe Bezogene Leistungen 5.618.828,06 € 1.180.376,36 € 145.774.348,32 €

Verbundene Unternehmen: Stadtwerke Essen AG, Allbau AG, Weisse Flotte Baldeney-GmbH, Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, RGE Servicegesellschaft Essen mbH, Entsorgungsbetriebe Essen GmbH

Stadt Essen: Arbeit & Bildung Essen GmbH, Messe Essen GmbH, Grün und Gruga Essen, GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, Essen Marketing GmbH, Theater und Philharmonie Essen GmbH

Sonstige Unternehmen: Via Verkehrsgesellschaft mbH, PTS GmbH, Otto Lingner Verkehrs-GmbH

Beteiligungsunternehmen und Unternehmensverbindungen

Aufstellung des Anteilbesitzes

Anteil am Kapital
%
Eigenkapital am 31.12.15
T€
Ergebnis des Geschäftsjahres
T€
beka GmbH, Köln 0,62 1.000 63
RWEB GmbH & Co. KG,      
Dortmund (Werte zum 31.08.2015) 34,04 732 28.923
Otto Lingner Verkehrs GmbH, Bochum 50,00 477 23
(Werte zum 31.12.2014)      
Via Verkehrsgesellschaft mbH, Essen 49,00 18.254 146

Angaben zum Konzernabschluss

Die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) mit Sitz in Essen hält 92,31 % der Anteile am gezeichneten Kapital der Essener Verkehrs-AG. Die EVAG ist damit ein Konzernunternehmen der EVV und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Arbeitnehmer

Folgende Jahresdurchschnittswerte wurden ermittelt:

2015 2014
Lohnempfänger 1.314 1.383
Gehaltsempfänger 414 437
Zwischensumme 1.728 1.820
Auszubildende 64 65
Gesamt 1.792 1.885

In der Zahl der Beschäftigten sind 14 Mitarbeiter enthalten, die für die Essener Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) tätig waren.

 

Essen, 31. März 2016

Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft

Feller

Wandelenus

Entwicklung des Anlagevermögens in 2015

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.01.2015
Zugänge
Umbuchungen
Auf Zugänge und Umbuchungen entf. Zuschüsse
Abgänge
Stand 31.12.2015
I. Immaterielle Vermögensgegenstände            
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 7.085.706,93 0,00 0,00 0,00 0,00 7.085.706,93
  7.085.706,93 0,00 0,00 0,00 0,00 7.085.706,93
II. Sachanlagen            
1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken            
a) Grundstücke 6.094.910,03 235.972,18 13.304,75 0,00 0,00 6.344.186,96
b) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 127.035.429,80 690.305,39 -13.304,75 686.200,00 0,00 127.712.430,44
2. Gleisanlagen, Strecken- ausrüstung und Sicherungs- anlagen 171.075.261,61 2.888.009,08 7.682.711,05 1.703.900,00 0,00 181.645.981,74
3. Fahrzeuge für den Personenverkehr 243.876.931,15 2.299.686,55 33.397.605,54 407.407,44 59.200,17 279.515.023,07
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 und 3 gehören 59.160.811,27 142.699,54 0,00 165.000,00 0,00 59.303.510,81
5. Andere Anlagen, Betriebs-            
und Geschäftsausstattung 46.057.931,38 527.248,48 1.007.416,15 60.400,00 7.003.619,78 40.588.976,23
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 86.449.227,05 15.319.818,99 -42.087.732,74 3.748.896,88 0,00 59.681.313,30
  739.750.502,29 22.103.740,21 0,00 6.771.804,32 7.062.819,95 754.791.422,55
III. Finanzanlagen            
1. Beteiligungen 8.414.535,67 1.236.282,00 0,00 0,00 0,00 9.650.817,67
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 260.435.507,57 0,00 0,00 0,00 141.524.414,18 118.911.093,39
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.926.363,38 0,00 0,00 0,00 0,00 1.926.363,38
4. Sonstige Ausleihungen 98.325,40 5.000,00 0,00 0,00 24.118,41 79.206,99
  270.874.732,02 1.241.282,00 0,00 0,00 141.548.532,59 130.567.481,43
  1.017.710.941,24 23.345.022,21 0,00 6.771.804,32 148.611.352,54 892.444.610,91
Abschreibungen
Stand 01.01.2015
Zugänge
davon zuschussfinanziert
Abgänge
Stand 31.12.2015
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 7.085.706,93 0,00 0,00 0,00 7.085.706,93
  7.085.706,93 0,00 0,00 0,00 7.085.706,93
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken          
a) Grundstücke 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
b) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 44.739.592,03 2.437.259,02 175.727,25 0,00 47.176.851,05
2. Gleisanlagen, Strecken- ausrüstung und Sicherungs- anlagen 101.053.889,33 4.430.480,22 1.148.254,83 0,00 105.484.369,55
3. Fahrzeuge für den Personenverkehr 177.924.391,48 11.560.718,10 3.763.046,52 44.518,38 189.440.591,20
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 und 3 gehören 30.710.404,21 3.036.695,52 278.712,74   33.747.099,73
5. Andere Anlagen, Betriebs-          
und Geschäftsausstattung 35.903.241,18 2.783.700,87 270.490,14 7.003.619,78 31.683.322,27
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  390.331.518,23 24.248.853,73 5.636.231,48 7.048.138,16 407.532.233,80
III. Finanzanlagen          
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  397.417.225,16 24.248.853,73 5.636.231,48 7.048.138,16 414.617.940,73
Buchwerte
Stand 31.12.2015
Vorjahr
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0,00 0,00
  0,00 0,00
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken    
a) Grundstücke 6.344.186,96 6.094.910,03
b) Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 80.535.579,39 82.295.837,77
2. Gleisanlagen, Strecken- ausrüstung und Sicherungs- anlagen 76.161.612,19 70.021.372,28
3. Fahrzeuge für den Personenverkehr 90.074.431,87 65.952.539,67
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 und 3 gehören 25.556.411,08 28.450.407,06
5. Andere Anlagen, Betriebs-    
und Geschäftsausstattung 8.905.653,96 10.154.690,20
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 59.681.313,30 86.449.227,05
  347.259.188,75 349.418.984,06
III. Finanzanlagen    
1. Beteiligungen 9.650.817,67 8.414.535,67
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 118.911.093,39 260.435.507,57
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.926.363,38 1.926.363,38
4. Sonstige Ausleihungen 79.206,99 98.325,40
  130.567.481,43 270.874.732,02
  477.826.670,18 620.293.716,08

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Essener Verkehrs-Aktiengesellschaft, Essen. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Essen, den 25. Mai 2016

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Blücher, Wirtschaftsprüfer

Graap, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat ließ sich während des Geschäftsjahres 2015 in regelmäßigen Sitzungen vom Vorstand über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und über wichtige Geschäfte unterrichten. Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie alle wesentlichen Geschäftsvorfälle wurden eingehend beraten. Anhand der übergebenen Unterlagen und der erteilten Auskünfte hat er die Tätigkeit der Gesellschaft überwacht und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Entscheidungen getroffen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Abschlussprüfers, der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015. Der Jahresabschluss 2015 ist damit in der vorliegenden Form festgestellt.

Für die erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2015 spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank aus.

 

Essen, im Juni 2016

Der Aufsrichtsrat

Wolfgang Weber, Vorsitzender

Feststellung des Jahresabschlusses

In der Aufsichtsratssitzung am 16. Juni 2016 ist der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 nebst Lagebericht vorgelegt und der Jahresabschluss festgestellt worden.

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