Surholt
GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
30.203,60 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77,01 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
77,01 |
| II.
Wertpapiere |
16.250,00 |
| 1.
Anteile an verbundenen Unternehmen |
16.250,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.876,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.203,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.490,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.377,41 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.451,47 |
| B.
Rückstellungen |
620,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
620,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.093,07 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
5.093,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.203,60 |
Anhang
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Die
planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1a iVm. § 285 Nr. 2 HGB)
= 0,00 Euro
Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Das
Vorratsvermögen wurde zu den Anschaffungskosten
bewertet.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
aktuelle Geschäftsjahr wurde nach den Grundsätzen
der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den
Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes
erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
3 HGB verzichtet.
Geschäftsführer:
Wolfgang Surholt - Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Rechtliche Verhältnisse
Firma: Surholt GmbH
Rechtsform GmbH
Sitz Gelsenkirchen
Anschrift Reginaweg 6 - 45892 Gelsenkirchen
Gesellschaftsvertrag Vom 22.12.1997 - UR Nr.
307/1997
Handesregister HRB 3129
Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.
Dauer der Gesellschaft auf unbestimmte Dauer
Stammkapital 25.564,59 Euro
Geschäftsführung Wolfgang Surholt
(Kaufmann)
Gegenstand des Untern. Der Erwerb und die Verwaltung
von Grundstücken und die Beteiligung an Unternehmen,
wobei auch eine persönliche Haftung übernommen
werden kann.
Bestätigungs-/Versagungsvermerk/Bescheinigungstext
Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme,
Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Sie macht bei der Aufstellung der Bilanz und des
Anhangs von den Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 Satz
3 bzw. § 288 Satz 1 HGB Gebrauch. Sie wird für
die Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in
Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz und den sie
betreffenden Anhang zum Handelsregister einreichen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den
für sie geltenden steuerrechtlichen,
handelsrechtlichen und den sie ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahmen steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenständen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Herrn Wolfgang Surholt (Kaufmann)
geführt.
Angaben zur Nichterstellung des Lageberichtes
Aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses wurde auf
die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Gelsenkirchen
Wolfgang Surholt
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