Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 728474
Eingetragen
13.1.2009
Branche
Herstellung von PolstermöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Polsterwerkstatt, Einkauf und Verkauf von Wirtschaftsgütern insbesondere Raumausstatterbedarf, Dekorationsartikel, Polstermaterialien, Oldtimer, Polsterung und Innenausstattung von Oldtimerfahrzeugen und Möbeln, Kaufabwicklungen im Oldtimerbereich, Vermittlung von Geschäften im Auftrag von Kunden im Karosseriebereich für Oldtimerfahrzeuge an entsprechende Werkstätten

Historie

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Management

NameRolle
Max Mannchen
seit 13.1.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Barbara Mohl
55.00%
45.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Barbara Mohl
Brechete 33, 72348 Rosenfeld
13.750 €
55.00%
Brechete 33, 72348 Rosenfeld
11.250 €
45.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Polster Classic GmbH

Rosenfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 3.326,00 4.512,00
I. Sachanlagen 3.326,00 4.512,00
B. Umlaufvermögen 31.345,98 22.265,03
I. Vorräte 715,00 3.181,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.094,66 372,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.536,32 18.711,15
Bilanzsumme, Summe Aktiva 34.671,98 26.777,03

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 21.831,40 16.181,70
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -8.504,73 -8.504,73
2. eingefordertes Kapital 16.495,27 16.495,27
II. Bilanzgewinn 5.336,13 -313,57
B. Rückstellungen 3.652,40 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 9.188,18 8.095,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 34.671,98 26.777,03

Anhang


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Polster Classic GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (kurz: BilMoG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Es ergaben sich allerdings keine Abweichungen zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz.

Die Vorjahreszahlen wurden in Ausübung des Wahlrechts in Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Am Bilanzstichtag bestehen gegenüber dem Gesellschafter, Max Mannchen Forderungen in Höhe von 393,14 €.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Max Mannchen geführt.

unterzeichnet durch die Geschäftsleitung
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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