SachsenEnergie Windpark Reinsdorf GmbH & Co. KG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Rupp seit 9.1.2023 | Prokura |
Kathrin Dr. Kadner seit 20.1.2021 | Geschäftsführer |
Torsten Schöley seit 20.1.2021 | Prokura |
Egbert Hennig seit 28.10.2019 | Prokura |
Steffen Kupke seit 28.10.2019 | Prokura |
Steffen Dr. Heine seit 30.10.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SachsenNetze HS.HD GmbHDresdenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Die SachsenNetze HS.HD GmbH (kurz: "SachsenNetze HS.HD") gehört zum Unternehmensverbund des SachsenEnergie Konzerns. Die SachsenNetze HS.HD hat am 1. Januar 2007 ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen rechtlichen Entflechtung/Trennung des Netzbetriebes von anderen Tätigkeiten der Energieversorgung aufgenommen. Als Verteilnetzbetreiber übernimmt die SachsenNetze HS.HD alle relevanten Aufgaben für den Betrieb
Die SachsenNetze HS.HD ist neben dem Betrieb insbesondere für Instandhaltung, Planung, Anschluss- und Netzbau bzw. deren Vorgaben und Normung im Netzgebiet sowie Verbindungen zu anderen Netzen zuständig. Wesentliche Tätigkeiten des Netzbetriebes werden durch die SachsenNetze HS.HD selbst sichergestellt. Die Schwestergesellschaft SachsenNetze GmbH (kurz: "SachsenNetze") übernimmt diese Aufgaben für die gesamten Gas-Mittel- und Niederdrucknetze in Ostsachsen einschließlich Dresden sowie das Strom-Mittel- und Niederspannungsnetz in Dresden. Ziele und Strategie Ziel der SachsenNetze HS.HD ist es, eine moderne und leistungsfähige Netzinfrastruktur, deren zuverlässigen Betrieb sowie deren zeitgemäßen Ausbau sicherzustellen. Damit sollen die Voraussetzungen zur sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung im Netzgebiet gewährleistet werden. Die SachsenNetze HS.HD sichert mit einem diskriminierungsfreien Zugang zu ihrer Netzinfrastruktur die technischen Voraussetzungen für die eingespeisten erneuerbaren Energiemengen und schafft damit eine wesentliche Grundlage für die Energiewende in ihrem Netzgebiet. Dies ist unabhängig von den verschiedenen Interessen der sich im Wettbewerb befindlichen Marktteilnehmer. Das im Jahr 2021 begonnene Fusionsumsetzungsprogramm "Post-Merger-Integration" soll im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Die im Rahmen des Projektes identifizierten Kostensenkungspotentiale wurden bereits im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2023 erreicht. Auch organisatorisch, strukturell, prozessual und kulturell hat der SachsenEnergie Konzern in den vergangenen Jahren die Weichen für eine zukunftsfähige Energieversorgung und Infrastrukturentwicklung gestellt. Die Harmonisierung und Digitalisierung der Prozesse im SachsenEnergie Konzern stand auch 2023 weiterhin im Vordergrund. Ein Schwerpunkt war auch die Einführung und Implementierung der künftig in allen Konzernteilen als Standard eingesetzten ERP-Software SAP S/4 HANA. Das Ergebnis der "Post-Merger-Integration" soll die Basis für den effektiven und effizienten Betrieb sowie für die nachhaltige Weiterentwicklung des SachsenEnergie Konzerns bilden. Aus personalwirtschaftlicher Sicht stellt die Realisierung des angestrebten Netzausbauplans in den kommenden Jahren die SachsenNetze HS.HD vor große Herausforderungen. Basierend auf den vorliegenden Regionalszenarien in Hoch-, Mittel- und Niederspannung bedarf es neben den finanziellen Investitionen in zukunftsfähige Energienetze ebenfalls großer Investitionen in die Schaffung neuer Personalressourcen - sowohl im Ingenieur- als auch im Monteurbereich. Trotz erschwerter Rahmenbedingungen durch Demografie und Arbeitsmarkt sind neue Mitarbeitende zu rekrutieren sowie schnellstmöglich zu integrieren. Auf Grund der angespannten hiesigen Arbeitsmarktsituation wird zudem die internationale Fachkräftegewinnung sowie die frühzeitige Gewinnung, Bindung und Entwicklung von Studierenden und Schülern eine große Rolle einnehmen. Wirtschaftsbericht Energiepolitisches Umfeld - Schwerpunkte 2023 Wie bereits 2022, war auch das Jahr 2023 ein energiepolitisch dynamisch geprägtes Jahr mit umfangreichen Novellen sowie neuen Gesetzen. Im internationalen Kontext wirkte dabei weiterhin der Russland-Ukraine-Krieg auf die Energiewirtschaft sowie die damit verbundene Substitution des russischen Erdgases durch andere Energieträger und -quellen inkl. deren Auswirkungen auf die Energiekosten. Damit im Zusammenhang steht auch der von EU und Bund forcierte Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfügte das Bundesfinanzministerium Ende 2023 eine Haushaltssperre, welche sich auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und damit auf für die Energiewende zentrale Förderprogramme des Bundes auswirkte. Energiepolitische Schwerpunktthemen in 2023 waren u. a. die:
Konkret ergaben sich 2023 auf EU- und Bundesebene folgende energiepolitisch zentrale Änderungen: Änderungen auf EU-Ebene Energieeffizienz-Richtlinie Aus dem EU-Fit-for-55-Maßnahmenpaket wurde am 29. September 2023 die überarbeitete Energieeffizienz-Richtlinie (EED) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neuen Vorgaben sind innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Nach den neuen Vorgaben soll der Endenergieverbrauch für das Jahr 2030 um mindestens 11,7 % gegenüber der Projektion aus dem Jahr 2020 sinken. Das allgemeine jährliche Einsparziel wird ebenfalls angehoben. Weitere Regelungen betreffen eine stringente Ausgestaltung des Efficiency-first-Prinzips, das Themenfeld Messen und Abrechnen sowie Maßnahmen gegen Energiearmut. Neu gefasst wurde die Definition für ein effizientes Fernwärmesystem. Renewable Energy Directive (RED III) - Höhere Ausbauziele & Konzept für "Beschleunigungsgebiete" Im Oktober 2023 wurde die aktualisierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III (RED - Renewable Energy Directive) vom Europäischen Rat angenommen und verbindlich beschlossen. Zum 20. November 2023 ist die Richtlinie in Kraft getreten. Mit der RED III soll die Nutzung erneuerbarer Energien weiter gesteigert und Treibhausgasemissionen verringert werden. Entsprechend der vorhergehenden RED II galt bislang das Ziel, bis zum Jahr 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 32,0 % zu steigern. Dieses EU-Ziel wurde mit der Novelle auf mindestens 42,5 % angehoben. Ebenfalls wurden verbindliche Ziele für die unterschiedlichen Sektoren eingeführt. So soll bspw. in der Wärmeversorgung bis 2030 ein Anteil von 49 % aus erneuerbaren Quellen stammen. Für den Industriesektor wurde ein verbindliches Ziel für den Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten Brennstoffen (RFNBO - renewable fuels of non-biological origin) vorgegeben. Dementsprechend sollen 42 % des verbrauchten Wasserstoffes im Jahr 2030 aus erneuerbaren Energiequellen stammen und 60 % bis 2035. Der notwendige Erneuerbare Energien (EE)- und Netzausbau gilt als von überragendem öffentlichem Interesse, sodass bspw. in sogenannten Vorranggebieten auf zeitaufwendige Prüfschritte wie eine zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung verzichtet werden kann. Zum 10. Juli 2023 sind darüber hinaus zwei delegierte Rechtsakte zur RED II (Art. 27 und 28) in Kraft getreten. Im delegierten Rechtsakt zu Art. 27 werden die Kriterien für den Strom festgelegt, der für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff bzw. zur Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) im Verkehrssektor genutzt werden darf. Ziel des Rechtsakts war es sicherzustellen, dass dem angespannten Strommarkt möglichst keine benötigten erneuerbaren Energien aufgrund der Herstellung von Kraftstoffen bzw. grünem Wasserstoff entzogen wird. Grundsätzlich ergeben sich aus dem Rechtsakt drei verschiedene Szenarien des grünen Strombezugs, welche die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und zur vollständigen Anrechenbarkeit des erneuerbaren Stroms für die Herstellung von RFNBO führen. Der delegierte Rechtsakt zur RED II befasste sich lediglich mit der Nutzung von Wasserstoff im Verkehrssektor. Mit der RED III wurden die für den Verkehrssektor geltenden Kriterien entsprechend auch auf die Verwendung in den anderen Sektoren übertragen. EU-Gaspaket - Rahmen für europäisches Wasserstoffnetz gesetzt Mit dem "Fit for 55"-Paket der EU von 2021 wurde u. a. ein sogenanntes "Gaspaket" angekündigt, welches aus einer Verordnung und einer Richtlinie zum Gas-Wasserstoff-Binnenmarkt sowie einer Methan-Verordnung bestehen soll. Diese Rechtsvorhaben sollen auf das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 einzahlen und in diesem Zusammenhang auch den Übergang des Gassektors zu erneuerbaren und CO 2 -armen Gasen gestalten. Mit der Gasbinnenmarktrichtlinie werden die Vorschriften für die schrittweise Einrichtung eines europäischen Wasserstoffverbundnetzes (EHB - European-Hydrogen-Backbone) festgelegt, welches die Grundlage für die Integration von Wasserstoff in das europäische Energieversorgungssystem schaffen soll. Im Trilog-Verfahren haben sich Parlament, Rat und Kommission der EU Anfang Dezember 2023 darauf geeinigt, dass die Richtlinie ein horizontales Entflechtungsmodell für Wasserstoffnetzbetreiber enthalten soll, d. h. Betreiber nicht gleichzeitig auch Vertrieb und Erzeugung von Wasserstoff verantworten. Gleichzeitig wird diese Regelung jedoch den Mitgliedstaaten durch eine sogenannte "Opt-Out"-Regelung freigestellt. Von den Regeln zum horizontalen Unbundling sind Fernleitungsnetzbetreiber betroffen, nicht jedoch Verteilnetzbetreiber. Die dazugehörige Gasbinnenmarktverordnung behandelt primär die Regeln für die Netzbetreiber und umfasst etwa die Planung einer unabhängigen europäischen Wasserstoff-Regulierungsbehörde (ENNOH - European Networks of Hydrogen Networks Operators) sowie eine weitere Reduzierung noch laufender Importe von russischem Erdgas. Die Festlegungskompetenz der jeweiligen Netztarife soll weiterhin bei den nationalen Regulierungsbehörden liegen. EU-Methanemissions-Verordnung Zur Eindämmung von Methanemissionen innerhalb des EU-Energiesektors sowie bei Energieimporten haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten am 15. November 2023 auf neue Regeln geeinigt, die in der EU-Methanemissions-Verordnung zusammengefasst sind. Anlagenbetreiber innerhalb der EU sind künftig verpflichtet, regelmäßig Methanemissionen zu messen und darüber zu berichten. Davon betroffen sind auch nicht-operative Anlagen. Auch sollen Öl- und Gasunternehmen ihre Anlagen regelmäßig auf Methanlecks überprüfen und diese ggf. umgehend reparieren. Routinemäßiges Entlüften und Abfackeln im Öl- und Gassektor ist künftig auf unvermeidbare Umstände beschränkt. Für die mit dem Import von Öl, Gasen und Kohle verbundenen Methanemissionen soll eine Methan-Transparenzdatenbank eingerichtet werden. Importeure und EU-Betreiber sollen hierbei Daten über Methanemissionen melden, welche dann der Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Für den Betrieb unserer Gasnetze bedeuten die neuen Vorgaben eine deutliche Erhöhung des Prüf- und Dokumentationsaufwandes, obwohl die Leckageverluste nur sehr gering sind. Änderungen auf Bundesebene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - mindestens 65 % EE-Anteil bei neuen Heizungen Im Bundesgesetzblatt wurde am 19. Oktober 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht, welche zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Mit dem geänderten Gesetz wird die Dekarbonisierung des Wärmesektors im Gebäudebereich adressiert und der schrittweise Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen sowie der Warmwasserbereitstellung forciert. Das Gesetz fokussiert auf Wärmepumpen und Wärmenetze, wobei die lokal wirtschaftlich sinnvollen Optionen unter Einbezug von Fördermitteln zuvor über die kommunale Wärmeplanung identifiziert werden sollen. Zentraler Inhalt des GEG ist die Pflicht zu einem Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme i. H. v. mindestens 65 % bei Heizungserneuerung im Gebäudebestand und im Neubau von Gebäuden. Diese Regelung greift für Bestandsgebäude und baulückenschließende Neubauten jedoch erst mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung (vgl. Wärmeplanungsgesetz - WPG). Für Gebäude mit Perspektive eines Fernwärmeanschlusses wird eine Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht werden muss. Die gelieferte Wärme muss dann zu 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bestehen. Bei direktem Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz ohne Zwischenlösung gelten die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes an Wärmenetze. Für Regionen, die laut Wärmeplan mit Wasserstoff versorgt werden sollen, hat der Gasnetzbetreiber bis 2028 darzulegen, wie die Wasserstoffversorgung gewährleistet werden kann. Damit einher gehen aus dem GEG umfangreiche Anforderungen an den Gasnetzbetreiber, welcher einen verbindlichen Fahrplan bis zur Vollendung der Umstellung der Netzinfrastruktur auf die vollständige Versorgung der Anschlussnehmer mit Wasserstoff mit Angaben zur Finanzierung zu veröffentlichen hat. Darin ist auch festzulegen, wer die Kosten der Umrüstungen und des Austauschs, der nicht umrüstbaren Verbrauchsgeräte tragen soll. Wärmeplanungsgesetz (WPG) - Wärmewende beginnt in den Kommunen Eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft ist das Ende 2023 verabschiedete und zum Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches die verpflichtende Erstellung von kommunalen Wärmeplänen (kWP) vorsieht. Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 aufzuzeigen. Bestehende Wärmenetze müssen bis 2030 zu mindestens 30 % und bis 2040 zu 80 % mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Bei neuen Wärmenetzen liegt dieser Mindestanteil bei 65 %. Die im Wärmeplan für das jeweilige Untersuchungsgebiet favorisierten Technologien zur Wärmeversorgung wirken sich entsprechend auch auf die Infrastruktur aus, weshalb Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber eine zentrale Rolle bei der Wärmeplanung einnehmen. Für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern sollen die Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, während kleinere Kommunen zwei Jahre länger Zeit haben. Da der Bund die Kommunen nicht direkt verpflichten kann, werden mit dem WPG formal die Bundesländer verpflichtet, für die Umsetzung des Bundesgesetzes Sorge zu tragen. Der Freistaat Sachsen muss den rechtlichen Rahmen noch spezifizieren. Die Unternehmen des SachsenEnergie Konzerns werden die Umsetzung der neuen Vorgaben aus GEG und WPG, basierend auf der Energieverteilstrategie für die Verteilnetze, aktiv begleiten. Dies betrifft sowohl die Unterstützung der Kommunen bei der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung, die Energieverteilstrategie und damit die Erstellung zukunftssicherer Wärmeversorgungslösungen für die Kunden. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - Planung eines Wasserstoff-Kernnetzes und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur Im Juni 2023 veröffentlichte die Bundesregierung die Fortschreibung der ersten Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) aus dem Jahr 2020. Die Fortschreibung sieht u. a. den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland vor, die mit dem Wasserstoffmarkt wächst und in den europäischen Binnenmarkt eingebettet ist. Das sogenannte "Wasserstoffkernnetz" mit einer Länge von 9.700 km soll die Versorgung von Schlüsselindustrien und Regionen mit Wasserstoff sicherstellen und bereits bis 2032 in Betrieb gehen. Die Zielstellung für die heimische Elektrolyseleistung bis 2030 wird auf 10 GW angehoben. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 2023) hat die Bundesregierung die notwendigen Rechtsgrundlagen für das Wasserstoffkernnetz geschaffen, wonach sich die Ausprägung, bzw. der Verlauf des Kernnetzes, auf die Ermöglichung eines überregionalen Transports von Wasserstoff konzentrieren soll. Hierfür sollen die verschiedenen Fernleitungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen gemeinsamen Antrag auf ein entsprechendes Wasserstoffkernnetz zur Genehmigung vorlegen. Der SachsenEnergie Konzern hat erreicht, dass die Anbindung der Landeshauptstadt Dresden an das Wasserstoffkernnetz in den Antragsentwurf der FNB Gas (Zusammenschluss der Fernleitungsnetzbetreiber "FNB Gas e. V.") aufgenommen wurde. Auch für die Verbrauchsschwerpunkte im Industriebogen Meißen wurden entsprechende Erweiterungsmeldungen veranlasst. Den finalen Antrag werden die FNB Gas bis Mai 2024 an die BNetzA übermitteln, welche dann abschließend über die Realisierung der gemeldeten Leitungsabschnitte entscheiden wird. Abseits des Kernnetzes wird die Wasserstoffversorgung über das Gasverteilnetz erfolgen. Die Vorbereitungsarbeiten dafür haben bereits begonnen. Neben den Regelungen zum Wasserstoffkernnetz wurde mit der EnWG-Novelle auch einem Urteil des europäischen Gerichtshofs zur Stärkung der BNetzA Rechnung getragen. Diese soll künftig frei über Netzentgelte und Netzzugänge entscheiden können und unabhängiger vom deutschen Verordnungsgeber sein. Ebenfalls Bestandteil der EnWG-Novelle ist die Einführung des Prinzips "Nutzen statt Abregeln" von erneuerbaren Energien im Stromsektor. Für eine Netzentgeltbefreiung können nach 2008 errichtete Elektrolyseure und Speicher anstatt wie bisher 2026, nun bis spätestens 2029 in Betrieb genommen werden. Für 2024 wurden bereits weitere Novellierungen des EnWG angekündigt. Novelle Messstellenbetriebsgesetz - Digitalisierung der Energiewende Das Inkrafttreten des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) am 27. Mai 2023 setzte den Startpunkt des von der Branche lange geforderten rechtssicheren Rollouts von intelligenten Messsystemen. Für Verbraucher bis 100.000 kWh/a und Anlagen bis 100 kW können die Messstellenbetreiber den Rollout auf freiwilliger Basis sofort beginnen oder fortsetzen. Zur Pflicht wird das Rollout für grundzuständige Messstellenbetreiber spätestens ab 1. Januar 2025. Haushaltsfinanzierungsgesetz zum Bundeshaushalt 2024 - Stromsteuersenkung statt Industriestrompreis sowie Anhebung des CO 2 -Preises ab 2024 Bestandteil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes ist eine Anhebung der Festpreise im Brennstoffemissionshandelsgesetz. Dieses wird dahingehend angepasst, dass der CO 2 -Preis im Jahr 2024 von 30 EUR/t auf 45 EUR/t und ab 2025 von 45 EUR/t auf 55 EUR/t erhöht wird. Die Änderung betrifft vor allem den privaten Gasverbrauch und Kfz-Kraftstoffe. Ursprünglich sollte es für 2024 einen Zuschuss des Bundes an die Übertragungsnetzbetreiber i. H. v. EUR 5,5 Mrd. zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte geben. Darauf hatte sich die Bundesregierung mit dem Strompreispaket vom 9. November 2023 geeinigt. Infolge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichtes wurden diese EUR 5,5 Mrd. jedoch im Bundeshaushalt 2024 wieder eingespart und sind somit nicht mehr Bestandteil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024. Dies hat deutlich gestiegene Netzentgelte der Übertragungsnetze zur Folge. Forschung und Entwicklung Die eigene Zukunft unter den Randbedingungen der Energiewende und der zunehmenden Vernetzung und Digitalisierung zu gestalten, erfordert die proaktive Beschäftigung mit neuen Trends und Marktchancen. Dafür beteiligt sich die SachsenNetze HS.HD an ausgewählten perspektivreichen Projekten, aus denen Ansätze für neue Dienstleistungen, Effizienzverbesserungen oder eine noch bessere Servicequalität hervorgehen können. Das Projekt digiTechNetz verfolgt das Ziel, Digitalisierungstechnologien insbesondere für die Betriebsführung, aber auch für die Planung von Niederspannungsnetzen zu entwickeln, im Labor zu erproben und ausgewählte Services dann auch im Reallabor einzusetzen. An dem Projekt nehmen folgende Partner teil: TU Dresden mit der Professur für Elektroenergieversorgung und dem Lehrstuhl für Energiewirtschaft, DIgSILENT GmbH, Robotron Datenbank-Software GmbH, F&S Prozessautomation GmbH, SachsenNetze und emsys grid services GmbH. Im September 2023 wurde das seit 2017 laufende Projekt "MAtchUP" [1] abgeschlossen, welches unter dem EU-Programm HORIZON 2020 gefördert wurde und an dem sich der SachsenEnergie Konzern zusammen mit europäischen Partnern beteiligte. Ziel des Projektes war es, Ansätze für weitere Städte zu geben, um diese Konzepte zu adaptieren, wofür in einem Testquartier potenziell replizierbare Smart-City-Konzepte zur Digitalisierung und Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz implementiert wurden. Erarbeitet und umgesetzt wurden dabei u. a. Projekte mit der Wohnungswirtschaft zu Photovoltaik und Mieterstrom mit flexiblen Tarifen. Im Bereich der Elektromobilität entstanden neue Ladepunkte sowie ein verbessertes Bezahl- und Abrechnungssystem für Ladevorgänge. Die Auswirkungen von Schnellladern auf die Wirksamkeit eines netzstabilisierenden Großspeichers konnten innerhalb von MAtchUP analysiert werden. Zur Dekarbonisierung der Energieversorgung wurde die Reduzierung der Vorlauftemperaturen (LowEx) des Fernwärmesystems untersucht, als Voraussetzung für die Integration volatiler erneuerbarer Energien. Das unter dem EU-Programm HORIZON Europe geförderte Projekt "NEUTRALPATH" wurde im Januar 2023 gestartet und ist mit einer Laufzeit von fünf Jahren angesetzt. Der SachsenEnergie Konzern untersucht als Projektpartner innerhalb des europäischen Konsortiums, wie Städte zukünftig klimaneutral gestaltet werden können. In Dresden wurden dafür zwei Testquartiere definiert, welche durch die Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen eine positive Energiebilanz erreichen sollen. Ein zentraler Forschungsbestand ist die saisonale Absenkung des Temperaturniveaus der Fernwärmeversorgung. Ziel soll es sein, das Verhalten von Sekundärnetzen bei verringerten Temperaturen und die Trinkwarmwasserbereitung unter den geänderten Bedingungen zu untersuchen. Weiterhin soll der Ausbau schnellladefähiger, bidirektional steuerbarer Infrastruktur für die Elektromobilität weiter vorangetrieben und ladedynamische Abrechnungstarife entwickelt werden. In 2023 wurden die bisherigen Projektergebnisse reflektiert sowie die zukünftige Ausrichtung von energy.NEXT im Kernteam Innovationsmanagement erarbeitet. Die Ausbildung neuer agiler Coaches in 2023 liefert einen essenziellen Beitrag zur weiteren Stärkung der Innovationsfähigkeit der SachsenNetze HS.HD. Gestützt durch den konzernweiten Rollout von Kollaborationswerkzeugen kann die agile Arbeitsweise von allen Mitarbeiten angewandt und in den Arbeitsalltag integriert werden. Das Kommunikationsformat "mit" macht allen Geschäftsbereichen Themen wie Agilität, Interdisziplinarität und Kunden-/Nutzenorientierung zugänglich. Zum weiteren Ausbau der Innovationsfähigkeit und der Operationalisierung wurde eine neue Projektvereinbarung abgeschlossen. Im Rahmen des Projektes "H2vorOrt" haben sich Gasverteilnetzbetreiber zusammengeschlossen, um der Frage nachzugehen, wie eine regionale und sichere Versorgung mit klimaneutralen Gasen in Zukunft bundesweit konkret ausgestaltet werden kann und welcher Transformationspfad hierfür durchlaufen werden muss. Dabei steht Wasserstoff als klimaneutraler Energieträger und Bindeglied zwischen den Sektoren und Infrastrukturen besonders im Fokus. Begleitet wurden sie dabei vom DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V., dem zentralen Impulsgeber und technisch-wissenschaftlichem Partner. Als ein Ergebnis von "H2vorOrt" ist der Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) zu nennen, welcher bereits für 2022 und 2023 vorliegt und jährlich bis zum Jahr 2025 aktualisiert wird. Gemeinsam mit Energieversorgung Halle GmbH, inetz GmbH, Stadtwerke Jena Netze GmbH, Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, SWE Netz GmbH, TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG und Netz Leipzig GmbH nahm die SachsenNetze HS.HD an einem Projekt zur Erfassung der Methanemissionen aus Verteilnetzen teil. Das Projekt wurde durch die DBI Gas und Umwelttechnik GmbH abgewickelt. Es diente der Umsetzung der EU-Strategie zur Minderung von Methan-Emissionen. [1] MAximizing the UPscaling and replication potential of high level urban transformation strategies, https://www.matchup-project.eu/, aufgerufen am 11.12.2023 Geschäftsverlauf Geschäftstätigkeit 2023 - Kurzüberblick Die SachsenNetze HS.HD verzeichnet für das Geschäftsjahr 2023 ein unter dem Vorjahr liegendes Ergebnis. Unter anderem energiewirtschaftliche Effekte, Zuführung von Rückstellungen und Abschreibungen auf die Beteiligung der DIGImeto führen zu einer Verschlechterung des Ergebnisses vor Steuern (EBT) gegenüber dem Vorjahr um EUR 5,1 Mio. (i. Vj. Verbesserung um EUR 3,5 Mio.).
Insgesamt entspricht die Entwicklung der Gesellschaft den Erwartungen der Geschäftsführung. Zertifizierung des Informationssicherheits- sowie des Umwelt- und Energiemanagementsystems Die SachsenNetze HS.HD ist im Umwelt- und Energiemanagement nach den internationalen Normen ISO 14001 und 50001 zertifiziert. Der umweltgerechte und energieeffiziente Betrieb der Strom- und Gasnetze wird im Rahmen der entsprechenden Managementprozesse überwacht und bewertet sowie durch die externe Überprüfung der OmniCert Umweltgutachter GmbH, Bad Abbach, hinsichtlich Norm- und Rechtskonformität bestätigt. Im Jahr 2023 fand ein Überwachungsaudit statt, in dem das bis November 2024 gültige Zertifikat erfolgreich verteidigt werden konnte.
Als Bestandteil der Verbundzertifizierung im SachsenEnergie Konzern ist das Umwelt- und Energiemanagementsystem ein zentral gelenktes Instrument zur Überwachung und Berichterstattung im Konzern. Die im Jahr 2023 erfolgreich in externen Audits absolvierte Überprüfung entsprechend dem IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur (äquivalent zu ISO/IEC 27001:2013) ist Bestandteil des integrierten Managementansatzes der Unternehmen. Sie beinhaltet insbesondere die Aspekte der Informationssicherheit im Bereich Netzführung sowie der notwendigen Telekommunikations- und elektronischen Datenverarbeitungssysteme. Somit wird der Betrieb eines sicheren Energieversorgungsnetzes (Strom und Gas) gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter Einbeziehung des IT-Sicherheitskataloges der Bundesnetzagentur sowie der "Systeme zur Angriffserkennung" sichergestellt.
Messstellenbetreiber Die Durchführung des Messstellenbetriebs von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen wurde zum 1. September 2018 an die DIGImeto GmbH & Co. KG (kurz: "DIGImeto KG") übertragen. Der Messstellenbetrieb von konventioneller Messtechnik verbleibt weiterhin bei der SachsenNetze HS.HD. Mit Beginn des Rollouts von modernen Messeinrichtungen im April 2019 wurden durch die DIGImeto KG bis zum 31. Dezember 2023 164.621 konventionelle Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen ersetzt. Davon wurden 3.730 Pflichteinbaufälle und optionale Einbaufälle mit intelligenten Messsystemen ausgestattet. Somit sank der Bestand von eingesetzter konventioneller Messtechnik im Netzgebiet der SachsenNetze HS.HD um ca. 40,27 %. Pachtvertrag Die SachsenNetze HS.HD pachtet für das Medium Strom sämtliche Anlagen und Netze von SachsenEnergie sowie das Hochspannungsnetz und zugehörige Anlagen von DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH (kurz: "DREWAG"). Im Medium Gas werden das Hochdrucknetz und zugehörige Anlagen von SachsenEnergie (Region Ostsachsen) und DREWAG (Stadtnetz) gepachtet. SachsenEnergie und DREWAG finanzieren als Verpächter auf Anforderung der SachsenNetze HS.HD Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen. An den durch Investitionen angeschafften und hergestellten Strom- und Gasnetzanlagen erlangen SachsenEnergie bzw. DREWAG das Eigentum. Stromnetz Die SachsenNetze HS.HD betreibt das Stromnetz in Ostsachsen und das Hochspannungsnetz in der Landeshauptstadt Dresden. Baugeschehen In das Stromnetz wurden im Geschäftsjahr 2023 durch die Verpächter SachsenEnergie AG (kurz: "SachsenEnergie") und DREWAG nach Vorgabe der SachsenNetze HS.HD EUR 76,9 Mio. (i. Vj. EUR 52,2 Mio.) investiert. Hauptschwerpunkte der Investitionstätigkeit waren die Erweiterung und Erneuerung von 110-kV-Leitungen, 110-kV-Umspannwerken inklusive Beschaffung Transformatoren, Mittel- und Niederspannungsleitungen, Umspannstationen und die Errichtung von Kundenanschlüssen. Im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der technischen Sicherheit von bestehenden 110-kV-Freileitungen im Sinne des § 49 Energiewirtschaftsgesetzes wurden diesbezügliche Maßnahmen an ausgewählten Masten und Leitungsabschnitten innerhalb der Regionen Ostsachsens, u. a. an den Leitungsanlagen Lauba-Friedersdorf, Streumen-Zeithain, Hirschfelde-Schmölln sowie Eschdorf-Oberputzkau, durchgeführt. In Dresden wurde die Anlage 142 (Pesterwitz-Dresden Mitte) in diesem Zusammenhang ertüchtigt. Darüber hinaus erfolgte in 2023 die 110-kV-Leitungseinbindung des Umspannwerkes Dresden-Nord zur Leistungsbereitstellung für das Infineon Modul 4 sowie die Neueinbindung des Umspannwerkes Dresden-Räcknitz Im Bereich der 110-kV-Umspannwerke lag der Schwerpunkt in 2023 auf der Fortführung der Mehrjahresvorhaben, u. a. Umspannwerke Bautzen/Süd und Neustadt/Sa. Im östlichen Teil des Versorgungsgebietes, in den Regionalbereichen Bautzen und Görlitz, erfolgte vorrangig die kundengetriebene Spannungsumstellung von 10 kV auf 20 kV zur Erhöhung der Übertragungsfähigkeit der Mittelspannungsnetze. Netznutzung Als ostsächsischer Stromnetzbetreiber hat die SachsenNetze HS.HD im Geschäftsjahr 2023 7.989 GWh über das von der SachsenEnergie und DREWAG gepachtete Verteilungsnetz durchgeleitet. Damit verringert sich die Nutzung des Stromnetzes gegenüber dem Vorjahr um 1,1 %. Die Senkung ist im Wesentlichen auf Spareffekte infolge der Energiekrise und zunehmende Photovoltaik-Eigenerzeugung zurückzuführen. Der Bedarf der mit Standardlastprofil abgerechneten Kunden lag mit 1.071 GWh um 5,6 % unter dem Niveau des Vorjahres. Bei den lastgangabgerechneten Kunden inkl. der unterlagerten Netzbetreiber verringerte sich der Bedarf um 0,4 % auf 6.917 GWh. Im Berichtsjahr wurde vorrangig über das Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH in das Netz der SachsenNetze HS.HD eingespeist, mit 4.661 GWh lag die Einspeisung um 7,2 % unter der des Vorjahres. Die übrige Einspeisung aus erneuerbaren Energien, Industriekraftwerken, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie Rückspeisungen unterlagerter Netzbetreiber betrug 3.501 GWh und damit 8,2 % mehr als im Vorjahr. Gasnetz Die SachsenNetze HS.HD betreibt in Ostsachsen und der Landeshauptstadt Dresden das Hochdrucknetz. Baugeschehen In die Gasnetze wurden im Geschäftsjahr 2023 durch die Verpächter SachsenEnergie und DREWAG nach Vorgabe der SachsenNetze HS.HD EUR 4,6 Mio. (i. Vj. EUR 4,8 Mio.) investiert. Bei der Erneuerung lag der Fokus auf der Ablösung von Netzleitungen entsprechend der festgelegten Nutzungsdauern. Umfangreiche Erneuerungen wurden an den Hochdruckleitungen Großdubrau-Auritz sowie Bad Schandau-Krippen vorgenommen. Neben Maßnahmen am Gasleitungsnetz erfolgten Erneuerungen von Heizungen und einer Odorieranlage im Bereich der Hochdruck-Gasanlagen. Netznutzung Im Geschäftsjahr 2023 hat die SachsenNetze HS.HD als ostsächsischer Gasnetzbetreiber 12.018 GWh über das von SachsenEnergie und DREWAG gepachtete Hochdrucknetz durchgeleitet. Die Nutzung des Gasnetzes verringerte sich teilweise witterungsbedingt und aufgrund von Sparmaßnahmen der Kunden in Folge der Energiekrise gegenüber dem Vorjahr um 3,6 %. Der Bedarf der mit Standardlastprofil abgerechneten Kunden lag bei ca. 72 MWh, da nur sehr wenige Kunden in Brandenburg direkt am Netz angeschlossen sind. Der Absatz von 12.018 GWh erfolgte an den unterlagerten Netzbetreiber SachsenNetze. Nahezu der komplette Netzabsatz wurde über das Transportnetz der ONTRAS Gastransport GmbH eingespeist. Geringe Mengen stammen aus Biogasanlagen, die direkt in das Netz der SachsenNetze HS.HD einspeisen. Wirtschaftliche Lage Ertragslage Die Umsatzerlöse betragen EUR 701,3 Mio. (i. Vj. EUR 604,3 Mio.). Sie beinhalten im Wesentlichen die den Lieferanten und nachgelagerten Netzbetreibern in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte, Vergütungen vom vorgelagerten Netzbetreiber für weiterberechnete Einspeisevergütungen aus Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien, sonstige Strom- und Gaslieferungen aus Mehr-/Mindermengen sowie die Umsatzerlöse aus sonstigen Lieferungen und Leistungen einschließlich Betriebsführungen und Materialverkäufen. Die gegenüber dem Jahr 2022 um EUR 97,0 Mio. höheren Umsatzerlöse resultieren in erster Linie aus um EUR 32,0 Mio. preisbedingt gestiegenen Erlösen aus der Netznutzung im Medium Strom und um EUR 19,1 Mio. preisbedingt gestiegenen Erlösen aus der Netznutzung im Medium Gas. Darüber hinaus sind die Erlöse aus weiterberechneten Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien mengenbedingt um EUR 55,2 Mio. gestiegen. Demgegenüber sind, aufgrund des gesunkenen KWK-Förderbetrages, die Erlöse aus weiterberechneten Einspeisevergütungen aus Kraft-Wärme-Kopplung um EUR 26,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen um EUR 28,7 Mio. resultiert vor allem aus abgerechneten Bauleistungen für den Breitbandausbau. Die sonstigen betrieblichen Erträge (EUR 2,2 Mio.; i. Vj. EUR 4,3 Mio.) enthalten u. a. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Schadenersatz- und Versicherungsleistungen sowie Weiterverrechnungen. Die größten Positionen des Materialaufwandes sind die Aufwendungen für das vorgelagerte Stromübertragungs- und das Gastransportnetz, die Aufwendungen für Einspeisung von erneuerbaren Energien, die Pachtentgelte, die Aufwendungen für die Errichtung von Anlagen und Netzen im Auftrag von SachsenEnergie und DREWAG sowie die bezogenen Dienstleistungen für den technischen Netzbetrieb und den kaufmännischen Betrieb. Die Materialaufwendungen betragen im Geschäftsjahr 2023 EUR 574,5 Mio. (i. Vj. EUR 519,9 Mio.). Der Anstieg der Materialaufwendungen gegenüber dem Vorjahr um EUR 54,5 Mio. wurde wesentlich durch um EUR 28,6 Mio. mengenbedingt höhere Aufwendungen für Einspeisevergütungen und um EUR 19,3 Mio. preisbedingt höhere Aufwendungen für Strombezüge beeinflusst. Der Personalaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 9,2 Mio. auf EUR 69,9 Mio. Ursächlich dafür sind Tarifsteigerungen und Rückstellungszuführungen. Die Abschreibungen in Höhe von EUR 6,4 Mio. sind nahezu unverändert und liegen nur leicht unter dem Vorjahreswert (i. Vj. EUR 6,9 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 35,4 Mio. (i. Vj. EUR 35,1 Mio) beinhalten hauptsächlich Konzessionsabgaben, denen in gleicher Höhe Umsatzerlöse gegenüberstehen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 8,0 Mio. (i. Vj. EUR 0,0 Mio) betreffen außerplanmäßige Abschreibungen auf die Anteile an der DIGImeto KG. Der Ertrag aus Verlustübernahme (i. Vj. Aufwand aus Ergebnisabführung) basiert auf einem mit der SachsenEnergie abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag. Vermögenslage Die Bilanz der SachsenNetze HS.HD zum 31. Dezember 2023 weist eine Bilanzsumme von EUR 120,6 Mio. (i. Vj. EUR 148,5 Mio.) aus. Die Verminderung der Bilanzsumme gegenüber dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 um EUR 27,9 Mio. resultiert auf der Aktivseite vor allem aus den im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Finanzanlagen, Unfertigen Leistungen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Auf der Passivseite ist insbesondere die Verminderung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ursächlich für den Rückgang. Das Anlagevermögen hat sich mit EUR 47,7 Mio. (i. Vj. EUR 55,2 Mio.) zum Vorjahr vermindert. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert der DIGImeto KG (EUR 8,0 Mio.). Das Umlaufvermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 20,3 Mio. vermindert und beinhaltet im Wesentlichen Vorräte, Forderungen aus der Nutzung des Elektrizitäts- und Gasverteilungsnetzes sowie Weiterberechnungen von Einspeisevergütungen. Der Vorratsbestand der SachsenNetze HS.HD verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 10,8 Mio. Die Vorräte beinhalten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Leistungen und geleistete Anzahlungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind stichtagsbedingt um EUR 10,0 Mio. gestiegen. Demgegenüber sind die Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Wesentlichen aufgrund geringerer Cash-Pool Forderungen um insgesamt EUR 19,3 Mio. gesunken. Das Fremdkapital ist überwiegend von kurzfristiger Natur und beinhaltet im Wesentlichen Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Rückstellungen mit einem Bestand von EUR 40,2 Mio. zeigen einen Anstieg um EUR 3,1 Mio. zum Vorjahr mit EUR 37,1 Mio. Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere Rückstellungen für Altersteilzeit. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen stichtagsbedingt sowie durch den früheren Buchungsschluss um EUR 12,7 Mio. über dem Vorjahreswert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind um EUR 50,9 Mio. gesunken. Ursächlich hierfür sind überwiegend geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der DREWAG. Finanzlage Aufgrund der Einbeziehung der SachsenNetze HS.HD in den Cash-Pool von SachsenEnergie war die Liquidität der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 stets gesichert.
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit war im Jahr 2023 mit TEUR -6.740 hauptsächlich durch die Veränderungen der Verbindlichkeiten negativ. Aufgrund der gestiegenen zahlungswirksamen Investitionen im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr verminderte sich der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit weiter. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund der Änderung des DRS 21 gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Aufgrund der Änderung des DRS 21 durch DRÄS 13 wird das Cash-Pooling nicht mehr im Finanzmittelfonds ausgewiesen. Entsprechend wurde die Darstellung im Geschäftsjahr 2023 sowie im Vorjahr angepasst. Der Finanzmittelfonds betrug am 31. Dezember 2023 TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0). Die Geschäftsführung schätzt die Lage der Gesellschaft als stabil ein. Angaben nach § 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG Die SachsenNetze HS.HD führt die folgenden Tätigkeiten im Sinne des § 6b EnWG durch.
Tätigkeitsabschlüsse werden für die regulierten Bereiche Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze erstellt und veröffentlicht. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit der SachsenNetze HS.HD werden neben finanziellen auch nichtfinanzielle Steuerungskennzahlen herangezogen. Beide spielen für die Unternehmensentwicklung eine wichtige Rolle. Am bedeutsamsten für die interne Unternehmensteuerung ist die Verwendung der betriebswirtschaftlich ermittelten Kenngröße "Betriebliches Ergebnis vor Steuern" (EBT). Dieses ist bereits im Abschnitt "Geschäftstätigkeit 2023 - Kurzüberblick" dargestellt. Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfasst die SachsenNetze HS.HD regelmäßig die eingespeisten und entnommenen Mengen Strom und Gas. Erklärung zur Zielgröße für den Frauenanteil in den Führungsebenen Mit Inkrafttreten des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 sind gemäß § 36 GmbHG, § 52 Abs. 2 GmbHG und § 5 EG-GmbHG Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die dem Drittelbeteiligungsgesetz unterliegen, verpflichtet, für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung sowie den ersten beiden Führungsebenen nach der Geschäftsführung Zielgrößen festzulegen. In der Gesellschafterversammlung der SachsenNetze HS.HD vom 6. Februar 2023 wurden folgende Frauenanteile beschlossen, die bis zum 30. Juni 2027 erreicht werden sollen: Aufsichtsrat: 33,33 %, Geschäftsführung: 50 %. Im Aufsichtsrat wurde zum 31. Dezember 2023 die Zielgröße erreicht (3 von 9 Sitzen). Auf Ebene der Geschäftsführung wurde zum 31. Dezember 2023 ein Frauenanteil von 50 % erreicht. Für die SachsenNetze HS.HD wurde durch die Geschäftsführung ein Frauenanteil von 6 % für die erste Führungsebene und 15 % für die zweite Führungsebene beschlossen (Beschluss vom 26. Januar 2023). Damit wurde der gesetzlichen und gesamtgesellschaftlichen Zielstellung einer dauerhaften Erhöhung der Beteiligung von Frauen in Führungspositionen angemessen Rechnung getragen. Als Fristende zur Erreichung der Zielgrößen wurde der 30. Juni 2027 beschlossen. In der ersten Führungsebene betrug der Frauenanteil zum Abschlussstichtag 10 % (i. Vj. 6 %), innerhalb der zweiten Führungsebene lag er bei 8 % (i. Vj. 0 %). Prognosebericht Voraussichtliche Ergebnisentwicklung Die SachsenNetze HS.HD geht für das Jahr 2024 von einem EBT von EUR 2,6 Mio. aus. Ursächlich für die geplante Ergebnisverbesserung gegenüber 2023 ist im Wesentlichen der Wegfall der einmaligen Abschreibung der Beteiligung an der DIGImeto KG, der das Jahresergebnis 2023 beeinflusst hat. Darüber hinaus ist die Regulierung der Strom- und Gasnetze sowie die in der Planung unterstellte Erlöspfadentwicklung ursächlich für die Entwicklung. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der SachsenEnergie, sodass EUR 2,6 Mio. Gewinn abgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Planerstellung wurden die vorliegenden Kostenmitteilungen der Bundesnetzagentur berücksichtigt. Im Planungszeitraum 2024 bis 2028 geht die SachsenNetze HS.HD bei der Netzlieferung Strom von steigenden und bei der Netzlieferung Gas von sinkenden Absatzmengen aus. Die SachsenNetze HS.HD erwartet für das Jahr 2024 Umsatzerlöse über dem Vorjahresniveau, insbesondere durch Netznutzung Strom. Die eigenen Investitionen der SachsenNetze HS.HD betreffen insbesondere die Betriebs- und Geschäftsausstattung, den Fuhrpark sowie die Informationsverarbeitung. Zur Verminderung entstehender Deckungslücken wird die SachsenNetze HS.HD auch zukünftig alle Anstrengungen darauf verwenden, Kostensenkungspotenziale aufzudecken und zu nutzen, um somit mittel- und langfristig eine Entlastung der beeinflussbaren Kosten zu erreichen. Um dauerhaft die geforderte Versorgungssicherheit für die Kunden zu gewährleisten, darf die SachsenNetze HS.HD hierbei nicht die Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen in Netze und Anlagen vernachlässigen. Berücksichtigt werden müssen zudem der demographische Wandel, den die Netzgesellschaften bereits spüren und aktuelle Herausforderungen, die die neuen Wachstumsfelder und die vertiefte Integration mit sich bringen. Ein Fokus liegt deshalb auch künftig auf einer weiteren Harmonisierung von Geschäftsprozessen, um die Grundlage für eine zukünftige gesellschaftliche Fusion zu schaffen. Um parallel zum Bestandsgeschäft die neuen Geschäftsfelder erfolgreich bearbeiten zu können, besteht ein weiterer Schwerpunkt in der Konzentration von Aufgaben mit dem Ziel einer fachlichen Weiterentwicklung und Vertiefung, Effizienzsteigerung und Innovationskraftsteigerung. Risiko- und Chancenbericht Risikobericht Organisation des Risikomanagements Im Zuge ihrer geschäftlichen Aktivitäten ist die SachsenNetze HS.HD einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit ihrem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Parallel dazu können sich aus dem unternehmerischen Handeln auch gegenüber den geplanten Ergebnissen bessere Wertentwicklungen - Chancen - ergeben. Durch das Konzernrisikomanagementsystem von SachsenEnergie - in welches SachsenNetze HS.HD eingebunden ist - werden Risiken zum Entstehungszeitpunkt erfasst, deren Ursachen und Zusammenhänge analysiert sowie die weitere Entwicklung bewertet. Der Risikomanagementprozess ist ein kontinuierlicher Prozess und umfasst als wesentliche Bestandteile die Identifikation, Analyse mit Bewertung, Frühwarnung, Steuerung und Dokumentation mit Berichterstattung. Er beginnt jährlich mit einer systematischen Risiko- und Chancenbestandsaufnahme. Die dort aufgenommenen Sachverhalte werden bewertet und dokumentiert. Sie bilden die Basis für eine quartalsweise Berichterstattung an die Geschäftsleitung. Größere Risiken werden vierteljährlich hinsichtlich Veränderungen untersucht und gegebenenfalls neu bewertet. Sind Sachverhalte aus objektiven Gründen nicht quantifizierbar, werden sie verbal in die Berichte aufgenommen. Die folgenden Themenbereiche sind nach absteigender Bedeutung für das Unternehmen sortiert. Politische und regulatorische Risiken Das Geschäft der Versorgungsunternehmen ist und wird auch künftig maßgeblich durch die politischen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber sowie die Umsetzung und Interpretation der Vorgaben durch die Regulierungsbehörden bestimmt. Für die SachsenNetze HS.HD ist besonders die Rolle der Verteilnetze im zukünftigen Energiekonzept von Bedeutung. Mit den politischen Vorgaben werden die Rentabilität und Risikobehaftung der Geschäftsaktivitäten beeinflusst. Diese Vorgaben haben erheblichen Einfluss auf die zukünftigen Ergebnisse der SachsenNetze HS.HD. Die Festlegungen der Regulierungsbehörden können gegebenenfalls zu einer Veränderung der Einnahmesituation gegenüber der Planung führen. Die Bundesnetzagentur hat die ihr zugesprochene weitreichende Gestaltungsfreiheit bei der Methodenwahl zur Festlegung der Eigenkapitalverzinsung in Verbindung mit dem geringen Marktzinsniveau genutzt und die Eigenkapitalverzinsung für die vierte Regulierungsperiode festgelegt. Die weitere Absenkung des Verzinsungsanspruchs mit negativen Auswirkungen auf die Investitions- und Finanzkraft der Branche wurde in der aktuellen Planungberücksichtigt. Allerdings sind das Ausgangsniveau und der Effizienzwert der vierten Regulierungsperiode jeweils für Gas und Strom noch nicht beschieden. Des Weiteren bestehen laufende Verfahren zu einer Erhöhung der anerkannten Verzinsung und einer verkürzten Abschreibungsdauer, insbesondere im Bereich Gas für die vierte Regulierungsperiode. Weiterhin bestehen Unsicherheiten, ob Mehrkosten infolge der Energiewende, z. B. für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, vollständig an die Kunden weitergegeben werden können. Marktrisiken Da Netze räumlich festgelegte Strukturen sind, ist der Wegfall nachfragestarker Kunden schwer kompensierbar. Dieser Wegfall kann durch Schließung eines Standortes oder einen Energieträgerwechsel geschehen. Der Ausbau erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmebereich wird langfristig Auswirkungen auf die Auslastung und damit die Effizienz der Netze haben. Ebenfalls ungünstig auf die Netzeffizienz können sich Rückgänge in der Energienachfrage aufgrund langfristig steigender Energiepreise und die Verschärfung von Vorgaben zur Energieeffizienz im Gebäudebereich auswirken. Mit Beginn des Russland-Ukraine-Krieges hat sich diese Sicht auf das Medium Gas verstärkt. Um eine Transformation der Gasnetze zu realisieren, werden Umstellungen auf das Medium Wasserstoff bereits bei der Netzplanung sowie durch die erlangte Anschlusszusage an das Wasserstoff-Kernnetz berücksichtigt. Dabei ist die ausreichende Verfügbarkeit von klimaneutralem Wasserstoff von internationalen Lieferketten abhängig. Kreditrisiken Ausfallrisiken von Geschäftspartnern bestehen bei der SachsenNetze HS.HD durch Insolvenz der die Netze nutzenden Händler, Einspeiser und direkten Netznutzer sowie der Lieferanten von Verlustenergie. Bei der SachsenNetze HS.HD kann es zu Zahlungsausfällen durch die Insolvenz von Händlern, welche Kunden im Netzgebiet beliefern, oder direkten Netznutzern kommen. Zahlungsausfälle werden in regulierten Netzen nicht bei der Festsetzung der Erlösobergrenze berücksichtigt und sind dadurch ein Risiko. Durch die Insolvenzverwalter von insolventen Händlern bestehen Rückforderungen aufgrund Insolvenzanfechtung (§ 129 ff. InsO) an SachsenNetze HS.HD. Neue Insolvenzen von Händlern oder direkten Netznutzern können zu weiteren - auch über mehrere Jahre zurückreichenden - Forderungen aufgrund Insolvenzanfechtung führen. Ebenso kann ein wirtschaftlicher Nachteil bei Insolvenz von Verlustenergielieferanten entstehen, wenn eine Ersatzbeschaffung nur zu ungünstigeren Konditionen möglich ist. Insolvenzen von Einspeisern können zu wirtschaftlichen Nachteilen führen, wenn die bereits unterjährig ausgezahlten Vergütungen infolge fehlender Nachweise und Gutachten nicht in den bundesweiten Belastungsausgleichen wälzbar sind. Ausfälle von Vertragspartnern für die Lieferung von technischen Komponenten und Dienstleistungen können zu Projektverzögerungen, Nachbeschaffungen und dem Verlust vereinbarter Garantieleistungen führen. Die SachsenNetze HS.HD nutzt ihre verfügbaren Handlungsmöglichkeiten, um Zahlungsausfällen vorzubeugen. So unternimmt die Gesellschaft unterschiedliche Maßnahmen zur Bonitätsprüfung von Vertragspartnern und Absicherung von Zahlungsausfällen, um diesem Risiko entgegenzuwirken. Sonstige Risiken Die Abwehr von Cyber-Angriffen hat an Bedeutung gewonnen. Eine stärkere Betonung eines ganzheitlichen Ansatzes im Sinne technischer und organisatorischer Maßnahmen wirkt diesem Risiko entgegen. Aufgrund aktueller demographischer Entwicklungstendenzen wird dem Risiko fehlenden (Fach-)Personales eine hohe Bedeutung beigemessen. Zur Minderung dieses Risikos wurden zahlreiche interne und externe Maßnahmen ergriffen. Die SachsenNetze HS.HD ist Risiken aus Umwelteinflüssen ausgeliefert. Unter Umwelteinflüssen werden wetterbedingte Extremsituationen wie Hochwasser, Sturm, Orkan, Gewitter oder Eislasten verstanden, welche mit ihren Auswirkungen hohe Schäden an technischen Anlagen und flächendeckende Versorgungsausfälle verursachen können. Bei der Beseitigung der dadurch entstehenden Schäden ist mit hohen Aufwendungen zu rechnen. Zum Hochwasserschutz sind von der SachsenNetze HS.HD zahlreiche Maßnahmen, z. B. Höherlegung von Umspannstationen und Hausanschlusskästen, zur Schadensbegrenzung umgesetzt worden. Dennoch ist insbesondere bei Wasserständen, die das Schutzniveau übertreffen, ein hoher Schadenswert möglich. Weiterhin bestehen Risiken aufgrund technischer Schäden. Zur Begrenzung dieser Schäden sind vertragliche, technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Finanz- und Zinsrisiken Da die SachsenNetze HS.HD keine Kredite bei Banken aufgenommen hat, bestehen nur minimale Zinsrisiken. Die für das Geschäft erforderliche Liquiditätsreserve wird als Dienstleistung von den Eigentümern gesteuert. Dadurch ist die Gesellschaft weiterhin auf die Finanzierung durch den Gesellschafter angewiesen. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Finanzierung jederzeit gesichert ist. Risiken aus globalen Krisen und Pandemien Neben dem aktuellen Russland-Ukraine-Krieg sowie dem Nahost-Konflikt können weitere lokale und globale Krisen, verursacht z. B. durch Epidemien, Anschläge, Kriege oder Naturkatastrophen, den Geschäftsablauf erheblich beeinflussen. Für existenzielle Kernprozesse sind Notfallpläne im Handbuch Notfallmanagement (Anlage 2) hinterlegt. Sämtliche Regelungen werden durch das konzernweite Krisenmanagement koordiniert. In Krisensituationen erfolgen kurzfristig einberufene Besprechungen des Krisenstabs zur Beurteilung der aktuellen Lage mit Prüfung und Beschluss von risikominimierenden Maßnahmen unter Teilnahme von Geschäftsleitung, Risikomanagement und Fachabteilungen. Die SachsenNetze HS.HD hat zahlreiche Maßnahmen zur Sicherstellung der Geschäftsabläufe und der damit verbundenen Aufrechterhaltung der Versorgung der Kunden eingeführt. Diese werden in Zusammenarbeit mit dem Krisenstab permanent den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Zur Steuerung der wirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere der erhöhten Liquiditätsanforderung aus Zahlungsverzügen oder Zahlungsausfällen, erfolgt eine laufende Bonitätsprüfung. Chancenbericht Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden auch Chancen als potenzielle Ertrags- oder Vermögensverbesserungen gegenüber den Planwerten erfasst und bewertet. Chancen können sich im Hinblick auf die Entwicklung der Erlösobergrenzen Strom und Gas ergeben. Jeder Beschluss der Regulierungsbehörden wird auf Optimierungsmöglichkeiten geprüft. Solch eine Chance besteht z. B. beim Eigenkapital-Zinssatz. Hierzu hat die BNetzA Beschlüsse erlassen gegen die jeweils Beschwerden eingelegt wurden. Solange die Beschwerden nicht abschließend geklärt sind, gibt die BNetzA jeweils Anpassungszusagen zum Sachverhalt mit den betroffenen Netzbetreibern ab. Im Zuge des Ausbaus der Stromnetze zur Deckung des steigenden Bedarfs sowie der Energiewende bestehen Chancen zur Erlösung höherer Entgelte. Eine verbesserte Netzauslastung durch Chancen aus Mehrverbräuchen (bspw. zunehmende Elektrifizierung durch Wärmepumpen, Elektromobilität und/oder ein Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum und der damit einhergehende steigende Energiebedarf) erzeugt liquiditätsseitig die Chance auf einen erhöhten Zufluss von Netzentgelten. Trotz des Ausgleichs in späteren Jahren vermindert ein solcher Liquiditätszufluss den Finanzierungsbedarf und demnach die in der Gesellschaft bzw. im Konzernverbund notwendigen Fremdkapitalaufwendungen. Durch Netzoptimierung werden zusätzlich Effizienzsteigerungen angestrebt. Die erlangte Anschlusszusage zum Wasserstoff-Kernnetz ermöglicht der SachsenNetze HS.HD Chancen im Kontext der Umstellung beim Energieträger Gas. Des Weiteren ist die SachsenNetze HS.HD in den Konzernverbund der SachsenEnergie eingebunden, was durch dort vorhandene langfristige Finanzierungsvereinbarungen in Zeiten steigender Zinssätze einen Finanzierungsvorteil und operative Synergien als Chancen generiert. Gesamtaussage Die Risiken infolge der Unsicherheit der zukünftigen Netzregulierung schätzt die SachsenNetze HS.HD weiterhin als anspruchsvoll ein. Die Wirkung globaler Krisen, die Umsetzung der klimapolitischen Ziele und die allgemeine Ressourcenverknappung haben Auswirkung auf die Entwicklung des Energienetzes und -marktes sowie auf Zuliefermärkte. Deren Folgen können nur unzureichend abgeschätzt werden. Daher ist die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 weiterhin mit Unsicherheiten verbunden. Die Geschäftsführung sieht nach derzeitiger Einschätzung keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken.
Dresden, den 22. April 2024 Geschäftsführung Dr. Steffen Heine Dr. Kathrin Kadner Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die SachsenNetze HS.HD GmbH (kurz: "SachsenNetze HS.HD"), mit Sitz in Dresden, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 24998 eingetragen. Der Jahresabschluss der SachsenNetze HS.HD wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie den einschlägigen ergänzenden Vorschriften des GmbHG und des EnWG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Es besteht seit dem 15. Juli 2021 ein Gewinnabführungsvertrag mit dem Gesellschafter SachsenEnergie AG (kurz: "SachsenEnergie"), welcher rückwirkend zum 1. Januar 2021 Gültigkeit erlangte. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Ab dem Geschäftsjahr 2023 erfolgt der Ausweis der Ausgleichszahlungen für Bilanzkreisabrechnung in Höhe von TEUR 7.456 nicht mehr als Minderungen der Materialaufwendungen, sondern als Umsatzerlös. Die Vorjahreswerte (TEUR 16.634) wurden angepasst. B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsansätze und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert beibehalten worden. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear ab dem Monat des Zuganges berechnet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern, die sich an den steuerlichen Abschreibungstabellen orientieren, zugrunde:
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, die Abgangsbuchung erfolgt mit der Verschrottung, dem Verkauf oder dem sonstigen Ausscheiden aus dem Anlagevermögen. Die Finanzanlagen sind zum Nennwert angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der den Finanzanlagen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit die Aufwendungen für einen nachfolgenden Zeitraum bestimmt sind. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie sonstige Personalrückstellungen sind durch versicherungsmathematische Gutachten mittels der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) ermittelt worden. Als Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln "2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. In Analogie zu der Verfahrensweise in den Vorjahren werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gegenseitig aufgerechnet. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit die Erträge für einen nachfolgenden Zeitraum bestimmt sind. C Angaben zur Bilanz 1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel, der in der Anlage zu diesem Anhang enthalten ist, dargestellt. In den Finanzanlagen werden Geschäftsanteile an einer Personenhandelsgesellschaft ausgewiesen. An nachstehendem Unternehmen besitzt SachsenNetze HS.HD die unmittelbaren Anteile:
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert der DIGImeto GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 8.030. 2 Vorräte Die Vorräte bestehen aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (TEUR 16.882), unfertigen Leistungen (TEUR 1.672) und geleisteten Anzahlungen auf Vorräte (TEUR 210). 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist die Verbrauchsabgrenzung der Kleinkunden in Höhe von TEUR 14.298 (Vj. TEUR 16.560) abzüglich erhaltener Abschlagszahlungen in Höhe von TEUR 15.368 (Vj. TEUR 27.763) enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus werden unter dieser Position auch Verbindlichkeiten aus der Liquiditätsverrechnung gegen die SachsenEnergie in Höhe von TEUR 36.256 (Vj. Forderungen TEUR 13.492) verrechnet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus noch nicht anrechenbarer Vorsteuer (TEUR 1.313), aus noch nicht verrechenbarer Umsatzsteuer auf Kundenguthaben (TEUR 69) und Forderungen aus Schadensfällen (TEUR 772). Wertberichtigungen auf Forderungen sind in Höhe von TEUR 461 (Vj. TEUR 253) berücksichtigt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 4 Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der SachsenNetze HS.HD beträgt TEUR 5.001 und die Kapitalrücklage TEUR 18.836. 5 Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen Der Posten enthält Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen. Der Sonderposten wird entsprechend den Abschreibungen auf die bezuschussten Anlagegüter aufgelöst und der Auflösungsbetrag in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Auflösung für das laufende Jahr beträgt TEUR 29. 6 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen wurden unter Berücksichtigung nachfolgender Annahmen ermittelt:
Die Berechnung der Rückstellung für Überbrückungsgeldverpflichtungen erfolgte mit den versicherungsmathematischen Annahmen:
Entsprechend § 246 Abs. 2 HGB wurden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (TEUR 2.434) in Höhe von TEUR 29 nicht in der Bilanz ausgewiesen, sondern mit dem Deckungsvermögen aus Rückdeckungsversicherungen verrechnet. Die Rückstellungen für Pensionen betragen somit TEUR 2.405. Die Anschaffungskosten entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen zum Bilanzstichtag. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Zinserträge (TEUR 1) aus dem Deckungsvermögen mit den Zinsaufwendungen für die Rückstellungen (TEUR 44) saldiert ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden statt mit einem Durchschnittszinssatz auf Basis der letzten sieben Jahre mit einem Durchschnittszinssatz auf Basis der letzten zehn Jahre abgezinst. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 33 (Vj. TEUR 111) und wird im operativen Ergebnis ausgewiesen. Darüber hinaus sind in den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von TEUR 136 Rückstellungen für Sterbegelder ausgewiesen. 7 Sonstige Rückstellungen Die Ermittlung der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen erfolgte mit folgenden versicherungsmathematischen Annahmen:
Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgte nach dem PUC-Verfahren unter Berücksichtigung einer Finanzierung ab Beginn des Dienstverhältnisses und des Rechnungszinses, der sich bei der Annahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Rückstellung aus Altersteilzeitregelungen wurde unter Zugrundelegung des IDW RS HFA 3 berechnet. Für die Bewertung wurde eine Gehaltserhöhung von 4,50 % ab November 2024, ein Gehaltstrend von 4,00 % ab September 2025 und von 3,50 % p. a. ab dem Jahr 2026 sowie die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen im selben Umfang zugrunde gelegt. Der Ermittlung des Barwertes wurde jeweils ein Rechnungszinssatz von 1,00 % p.a. (Stand 31. Oktober 2023) zugrunde gelegt. Für einen bestimmten Mitarbeiterkreis (50 % möglicher Anspruchsberechtigter) wurde darüber hinaus erstmalig eine weitere Rückstellung für Altersteilzeit gebildet. Grundlage für die Bewertung bildet der Aufstockungsbetrag von 30 % auf die durchschnittliche Vergütung zuzüglich 14,7 % Aufstockung zur Rentenversicherung. Es wurde eine Laufzeit bis zum Jahr 2028 unterstellt. Entsprechende Tarifsteigerungen und Abzinsungen wurden berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
8 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
9 Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 121.427 (Vj. TEUR 121.504) gegenüber verbundenen Unternehmen. Für die Strombeschaffung zur Abdeckung der Netzverluste wurden für das Geschäftsjahr 2024 Lieferverträge mit der DREWAG (TEUR 42.633) abgeschlossen. D Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1 Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen
Die Umsatzerlöse wurden vollständig im Inland erzielt. Sie beinhalten periodenfremde Minderumsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.032. 2 Sonstige betriebliche Erträge Sie betreffen im Wesentlichen Erträge aus Schadenersatz- und Versicherungsleistungen (TEUR 800; davon in Höhe von TEUR 58 periodenfremd), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 780),Buchgewinne aus Anlagenabgängen (TEUR 75) und Erträge aus Herabsenkung der Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 75). Weiterhin enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge einen periodenfremden Ertrag in Höhe von TEUR 85. 3 Materialaufwand Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Leistungen werden durch einen periodenfremden Anteil in Höhe von TEUR 1.203 gemindert. 4 Personalaufwand Im Personalaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 3 enthalten. Darüber hinaus beinhaltet der Personalaufwand auch Aufwendungen für Altersteilzeit. 5 Sonstige betriebliche Aufwendungen Sie betreffen u. a. Konzessionsabgaben (TEUR 15.986), die Erhöhung der Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 207) und Forderungsverluste (TEUR 31). Weiterhin enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen einen periodenfremden Saldo aus Konzessionsabgaben (TEUR 116), Buchverlusten aus Anlagenabgängen (TEUR 76) und weitere periodenfremde Aufwendungen (TEUR 44). 6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen beinhalten die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen (TEUR 84) gemäß § 253 Abs. 2 HGB. Sie betreffen Rückstellungen für Pensionen und sonstige Personalverpflichtungen. 7 Latente Steuern Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages ist die SachsenNetze HS.HD Organgesellschaft der SachsenEnergie. Das steuerliche Einkommen der SachsenNetze HS.HD ist aus diesem Grund der SachsenEnergie anzurechnen. Die SachsenNetze HS.HD berichtet deshalb nicht über die Belastung mit latenten Steuern. 8 Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern werden durch periodenfremde Umsatzsteuer 2021 (TEUR 45) und periodenfremde Stromsteuer 2021 (TEUR 9) gemindert. 9 Erträge aus Verlustübernahme Die Erträge aus Verlustübernahme resultiert aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der SachsenEnergie. E Sonstige Angaben 1 Nachtragsbericht Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von besonderer Bedeutung wären, sind nach dem 31. Dezember 2023 nicht eingetreten. 2 Angaben über Geschäfte mit verbundenen Unternehmen Die SachsenNetze HS.HD hat im Geschäftsjahr 2023 aufgrund folgender Verträge Geschäfte im Sinne der Vorschrift des § 6b Abs. 2 EnWG durchgeführt:
3 Prüfungs- und Beratungsgebühren Der Ausweis des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar und dessen Aufschlüsselung unterbleibt mit Bezug auf § 285 Nr. 17 HGB, da die Angaben im Konzernabschluss der Technische Werke Dresden GmbH, Dresden, enthalten sind. 4 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Mitarbeiter:
5 Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird unter Verweis auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 6 Gesellschafter Zum 31. Dezember 2023 war die SachsenEnergie zu 100 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt. 7 Aufsichtsrat
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurde im Geschäftsjahr eine Vergütung von TEUR 11 gezahlt. 1 Arbeitnehmervertreter 8 Konzernabschluss Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die Technische Werke Dresden GmbH, Dresden. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis aufstellt, ist die SachsenEnergie AG, Dresden. Es handelt sich hierbei um einen freiwilligen Teilkonzernabschluss, der in den Konzernabschluss der Technischen Werke Dresden GmbH, Dresden, eingeht und nicht veröffentlicht wird.
Dresden, 22. April 2024 Geschäftsführung Dr. Steffen Heine Dr. Kathrin Kadner Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWGAngaben über die Zuordnungsregeln einschließlich Abschreibungsmethoden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWGDie SachsenNetze HS.HD GmbH (kurz: "SachsenNetze HS.HD") unterliegt seit dem Geschäftsjahr 2007 den Unbundlinganforderungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und hat somit interne Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für die folgenden Aktivitäten zu erstellen:
Grundlage für die Erstellung der Aktivitätenabschlüsse Strom- und Gasverteilung bildet der geprüfte Jahresabschluss der SachsenNetze HS.HD. Gewinn- und Verlustrechnung der Aktivitäten Die Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen Tätigkeitsfelder basiert auf der Profitcenterrechnung der SachsenNetze HS.HD. In einem Profitcenter können mehrere Kontierungsobjekte zusammengefasst werden. Über sachgerechte Kontierung wird eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeitsfeldern sichergestellt. Soweit eine direkte Zuordnung der Kosten und Erlöse zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten mit einem sachgerechten Schlüssel. Dies betrifft die Kosten und Erlöse der Overheadbereiche. Die Overheadstrukturen werden entsprechend deren Tätigkeiten mittels eines sachgerechten Schlüssels auf die Strom- und Gasverteilung zugeordnet. Für die Verteilung (Umlage) der Gewinn- und Verlustrechnungspositionen der Overheadbereiche kamen hierbei folgende Schlüssel zur Anwendung:
Mit dem Instrument der Leistungsverrechnungen werden Leistungsbeziehungen zwischen den Aktivitäten abgebildet. Gebucht wird diese Verrechnung als Aufwand in der empfangenden Aktivität und als Erlös in der leistenden Aktivität. In den jeweiligen Aktivitäten wirkt diese Buchung GuV - verlängernd. Bei der Zusammenführung zum Gesamtabschluss werden diese internen Leistungsverrechnungen in der GuV eliminiert. Eine Überleitung der Aktivitätenabschlüsse zum Gesamtabschluss wird damit gewährleistet. Die Umsatzerlöse sind im Wesentlichen direkt in den Aktivitäten gebucht. Ein untergeordneter Betrag wurde über die Umlage zugeordnet. Die Bestandsveränderungen sind im Wesentlichen direkt in den Aktivitäten gebucht, für einen untergeordneten Betrag erfolgt eine Schlüsselung entsprechend der Profitcenterzuordnung. Andere aktivierte Eigenleistungen werden entweder direkt in den Aktivitäten gebucht oder entsprechend der Profitcenterzuordnung auf die Aktivitäten geschlüsselt. Die sonstigen betrieblichen Erträge können großenteils direkt zugeordnet werden. Soweit eine direkte Zuordnung der Erträge zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung durch Schlüsselung entsprechend der Profitcenterzuordnung. Der Materialaufwand wird im Wesentlichen auf Grund direkter Buchung zweifelsfrei den Aktivitäten zugeordnet. Für einen untergeordneten Betrag, der im Overheadbereich entsteht, erfolgt eine Schlüsselung entsprechend der Profitcenterzuordnung. Sämtliches Personal der SachsenNetze HS.HD ist den Overheadbereichen zugeordnet. Der Personalaufwand entsteht damit ausschließlich in den Overheadbereichen und wird gemäß der Profitcenterzuordnung auf Strom- und Gasverteilung geschlüsselt. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear. Die Abschreibungen werden anhand der Profitcenterzuordnung den Aktivitäten entweder direkt zugeordnet oder sachgerecht zugeschlüsselt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten zu fast zwei Dritteln auf Grund direkter Buchung zweifelsfrei den Aktivitäten zugeordnet werden. Für den Restbetrag erfolgte eine Schlüsselung der Overheadbereiche zu den Aktivitäten. Die Zinserträge und die Zinsaufwendungen werden sachgerecht auf die Tätigkeiten geschlüsselt. Die sonstigen Steuern sind in untergeordnetem Umfang durch direkte Buchungen ermittelbar. Sie fallen überwiegend in Overheadbereichen an und werden entsprechend deren Profitcenterzuordnung den Aktivitäten zugeordnet. Aktivitätenbilanzen Nachfolgend wird dargestellt, wie die SachsenNetze HS.HD die einzelnen Sachkonten den Tätigkeitsfeldern zugeordnet hat. Grundsätzlich werden die Bilanzpositionen nach demselben Schlüssel aufgeteilt, wie die korrespondierenden Positionen in der GuV. Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Anhang (Anlage 1.3). Aktiva Das Anlagevermögen wird mittels Kostenstellenzuordnung den Tätigkeiten einerseits direkt zugeordnet. Andererseits wird das Anlagevermögen der Overheadbereiche, welches übergreifend für mehrere Tätigkeiten genutzt wird, über deren Kostenstellenzuordnung auf die Tätigkeiten aufgeteilt. Somit wird u. a. gewährleistet, dass die Abschreibungshöhe in der GuV mit der im Anlagengitter übereinstimmt. Die Vorräte setzen sich aus den Materialvorräten sowie den unfertigen Leistungen zusammen. Die Zuordnung zu den Tätigkeiten erfolgt mittels Einzelpostenauswertung. Bei der Aufteilung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte für die Mehrzahl der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Aktivitäten. Für eine untergeordnete Anzahl von Forderungen werden der Umsatzschlüssel Netznutzung und der Personalschlüssel verwendet. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen werden verursachungsgerecht anhand von Profitcentern den einzelnen Aktivitäten zugeordnet. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt TEUR 21.015 (im Vj. TEUR 37.355) für die Elektrizitätsverteilung sowie insgesamt TEUR 2.788 (im Vj. TEUR 4.271) für die Gasverteilung. Die genannten Beträge beinhalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von insgesamt TEUR 3.545 (im Vj. TEUR 26.686) für die Elektrizitätsverteilung und TEUR 471 (im Vj. TEUR 3.291) für die Gasverteilung. Die aktivische Rechnungsabgrenzung wird anhand von Profitcentern den einzelnen Aktivitäten zugeordnet. Passiva Die Zuordnung des Eigenkapitals zu den Aktivitäten erfolgt unter der Verwendung eines Kapitalbedarfsschlüssels. Die Rückstellungen werden den jeweiligen Aktivitäten anhand der Profitcenter zugeordnet. Die personalabhängigen Rückstellungen werden mit dem Personalschlüssel verteilt. Für die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen beträgt der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB zwischen der 10-Jahres-Durchschnittsbildung und der 7-Jahres-Durchschnittsbildung TEUR 23 (im VJ TEUR 77) für die Elektrizitätsverteilung sowie TEUR 10 (im VJ TEUR 34) für die Gasverteilung. Die Verbindlichkeiten werden im Wesentlichen anhand von Profitcentern den einzelnen Aktivitäten zugeordnet. Die Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer, VWL u. a. wurden entsprechend dem Personalschlüssel aufgeteilt. Die Verbindlichkeiten aus Strom- und Energiesteuer werden der Aktivität Elektrizitäts- bzw. Gasverteilung zugeordnet. Für die Umsatzsteuerverbindlichkeiten wird ein Umsatzschlüssel herangezogen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Einspeisern wurden direkt der Strom- bzw. der Gasverteilung (Biogas) zugeordnet. Die Zuordnung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zu den Tätigkeitsbereichen erfolgt zunächst soweit wie möglich direkt bzw. über den Schlüssel Materialaufwand. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt TEUR 2.668 (im Vj. TEUR 42.668) für die Elektrizitätsverteilung sowie insgesamt TEUR 270 (im Vj. TEUR 4.523) für die Gasverteilung. Schlüsselung Soweit eine direkte Zuordnung der Kosten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist, erfolgte die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten, die sachgerecht und für Dritte nachvollziehbar sein muss. Zusätzlich zu den im ersten Abschnitt genannten Umlageschlüsseln werden folgende weitere Schlüssel als sachgerecht angesehen:
Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeitsabschluss i. S. d. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG für die ElektrizitätsverteilungAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeitsabschluss i. S. d. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG für die Elektrizitätsverteilung
Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeitsabschluss i. S. d. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG für die GasverteilungAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeitsabschluss i. S. d. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG für die Gasverteilung
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SachsenNetze HS.HD GmbH, Dresden Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SachsenNetze HS.HD GmbH, Dresden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SachsenNetze HS.HD GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt "Erklärung zur Zielgröße für den Frauenanteil in den Führungsebenen" des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt "Erklärung zur Zielgröße für den Frauenanteil in den Führungsebenen" des Lageberichts enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Dresden, den 26. April 2024 KPMG
AG
Rößler, Wirtschaftsprüfer Hoffmann, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023der SachsenNetze HS.HD GmbHWährend des Geschäftsjahres 2023 hat der Aufsichtsrat der SachsenNetze HS.HD GmbH die Aufgaben, die ihm nach Gesetz und Satzung zukommen, uneingeschränkt wahrgenommen. Die nach Gesetz und Satzung notwendigen Beschlüsse wurden eingehend beraten und gefasst. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates stand in regelmäßigem Kontakt zur Geschäftsführung. Es fanden im Geschäftsjahr 2023 zwei Aufsichtsratssitzungen statt, nämlich am 15. Mai 2023 und am 14. November 2023. In den Aufsichtsratssitzungen berichtete die Geschäftsführung unter anderem über wichtige Geschäftsvorgänge, die Geschäftsentwicklung, die Investitionsplanung, die finanzielle Lage der Gesellschaft und ihre Ergebnissituation sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen. In der Sitzung am 15. Mai 2023 wurde über die Festlegungen der Bundesnetzagentur für die 4. Regulierungsperiode und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Netzgesellschaften berichtet. Ebenso wurden die Planungsstände zum Ausbau des Hochspannungsnetzes sowie die Netzstrategie zum Ausbau und zur Digitalisierung des Niederspannungsnetzes vorgestellt. Über den Jahresabschluss 2022 wurde Beschluss gefasst. Wesentliche Berichtspunkte in der Sitzung am 14. November 2023 waren die Vorbereitungen für einen neuen 380-kV-Knoten im Dresdner Norden sowie die Aktivitäten zur Kommunalen Wärmeplanung und zur Wasserstoff-Anbindung. In derselben Sitzung hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfohlen, dem Wirtschaftsplan 2024 zuzustimmen und die Mittelfristplanung 2025 bis 2028 zur Kenntnis zu nehmen. Der Jahresabschluss der SachsenNetze HS.HD GmbH und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB versehen. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrates ausgehändigt. In der Sitzung des Aufsichtsrates am 15. Mai 2024 war er Gegenstand einer eingehenden Prüfung und Erläuterung. Hieran nahm der Wirtschaftsprüfer teil, der im Einzelnen über Umfang und Schwerpunkte der Prüfung berichtete und für Fragen zur Verfügung stand. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 geprüft. Er hat keine Einwendungen erhoben und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen. Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Betriebsrat und der Geschäftsführung der SachsenNetze HS.HD GmbH für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit und spricht ihnen seine Anerkennung aus.
Dresden, im Mai 2024 Der Aufsichtsrat Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der SachsenNetze HS.HD GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde am 15. Mai 2024 festgestellt. |
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