Clausen Bau
GmbH
Sankt
Augustin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
166.198,00 |
194.685,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
109.357,42 |
81.602,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.530,66 |
5.714,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
281.086,08 |
282.001,62 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
122.944,66 |
116.226,75 |
| B.
Rückstellungen |
108.241,43 |
91.268,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.899,99 |
74.506,00 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
20.000,00 |
20.313,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.899,99 |
47.429,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
281.086,08 |
282.001,62 |
Anhang
Clausen Bau GmbH, Sankt Augustin
Anhang zum 31. Dezember 2012
I. Vorbemerkungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m.
§ 267 Abs. 1 i.V.m. § 267a Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.
Die Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
- und soweit abnutzbar - vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der
Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen, wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG werden im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben. Für geringwertige
Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2
Satz 2 EStG wird ein Sammelposten gebildet, der über
fünf Jahre linear abgeschrieben wird.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Zur Aufgliederung der Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf den nachfolgenden
Anlagenspiegel verwiesen.
Im Geschäftsjahr wurden EUR 51.374,13
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, davon
entfallen EUR 1.030,87 auf Sofortabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern.
2. Eigenkapital und Sonderposten mit
Rücklageanteil
Im Bilanzgewinn in Höhe von 97.918,66 EUR ist
ein Gewinnvortrag von EUR 91.200,75 berücksichtigt.
3. Rückstellungen
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich
hauptsächlich um Rückstellungen für die
Jahresabschlusserstellung, Rückstellungen für
Tantiemezahlungen und die Rückstellung für die
Aufbewahrung.
4. Verbindlichkeiten
Nach Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
beträgt unter einem Jahr.
IV. Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, von
dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 97.918,66 auf neue
Rechnung vorzutragen.
V. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Udo
Clausen (Dipl.-Ing.), Sankt Augustin.
Bonn, 30. Dezember 2013
gez. die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2013 festgestellt.
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