Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 8465
Eingetragen
18.12.1980
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenHerstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Karosseriebauwerkstatt und einer Autolackiererei. Die Gesellschaft ist zu artverwandten Geschäften berechtigt.

Historie

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Management

NameRolle
Hermann Lohmann
seit 16.8.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hermann Lohmann GmbH

Drensteinfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 29.727,00 34.314,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 638,00 903,00
II. Sachanlagen 28.089,00 32.411,00
III. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen 249.355,22 367.543,97
I. Vorräte 67.162,29 65.788,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 172.316,93 292.097,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.876,00 9.657,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.500,00 1.500,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 280.582,22 403.357,97

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 24.576,66 244.809,77
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 0,00 222.706,03
III. Verlustvortrag 3.460,85 5.960,25
IV. Jahresüberschuss 2.472,92 2.499,40
B. Rückstellungen 4.300,00 4.802,08
C. Verbindlichkeiten 251.705,56 153.746,12
Bilanzsumme, Summe Passiva 280.582,22 403.357,97

Anhang

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Hermann Lohmann GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In die Herstellungskosten werden Material- und Fertigungseinzelkosten sowie ggf. Sondereinzelkosten der Fertigung und darüber hinaus nur angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet. Sofern vom Investitionsabzugsbetrag gem. § 7 g EStG Gebrauch gemacht wird, werden Rückstellungen für passive latente Steuern eingestellt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz umgewandelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten in Höhe von € 251.705,56 (Vorjahr: € 153.746,12) sind innerhalb eines Jahres fällig.

In den Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von € 104.385,88 (Vorjahr: € 0,00) enthalten.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung sind bestellt: Frau Brunhilde Lohmann und

Herr Hermann Lohmann.

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

 

Drensteinfurt, den 20. August 2012

gez. Brunhilde Lohmann

gez. Hermann Lohmann

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2012 festgestellt.

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