Akzent-Mode
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
20.123,37 |
| I.
Vorräte |
1.895,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.355,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.872,75 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
150,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.273,37 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
18.769,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
6.230,44 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.003,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.003,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.273,37 |
Anhang
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Firma Akzent-Mode GmbH hat ihren Sitz in
Waldstr. 32, 60528 Frankfurt am Main
Als Gegenstand des Unternehmens ist Im- und Export
und der Vertrieb von Textilwaren und Accessoires sowie der
Anlagen für die Textilwarenherstellung und die
Beratung und das Marketing in diesen Bereichen und alle
Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck zu dienen
geeignet sind.
Das Stammkapital beträgt EURO 25.000,00 EUR
Beim Amtsgericht Frankfurt am Main ist die
Gesellschaft unter der Nummer HRB 87979 im Handelsregister
eingetragen.
Alleingesellschafter der Firma Akzent-Mode GmbH ist
Herr Serhiy Desyak.
Zur Geschäftsführung ist der Gesellschafter
bestellt worden, er vertritt die Gesellschaft stets allein
und ist von den Beschränkungen §181 BGB befreit.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG
Der vorliegende Jahresabschluss der Fa.
Akzent-Mode GmbH wurde gemäß § 242 ff. und
264 ff. HGB aufgestellt.
Für die Fa. Akzent-Mode GmbH gelten am
Bilanzstichtag entsprechend § 267 Abs. 1 und
Abs. 4 HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses
die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethode wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB).
Soweit Wahlrechte für Abgaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der § 266
und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldpostens
sowie die Aufwendungen und Erträge sind in den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet. Von den Erleichterungen des § 288 BGB
wurde Gebrauch gemacht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
./.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung der Vermögen- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §252 bis 256a HGB.
Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich
Im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen, soweit den
Finanzanlagen ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
SONSTIGE PFLlCHTANGABEN:
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
./.Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251
HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S. v. §
285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführer
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Serhiy Desyak
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011 festgestellt.
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