E.P.E.
Budde GmbH
Werdohl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.346,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.346,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
267.004,72 |
462.139,17 |
| I.
Vorräte |
89.459,29 |
80.731,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.367,95 |
108.041,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
96.177,48 |
273.365,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.848,37 |
5.579,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
293.199,09 |
467.718,98 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
143.862,13 |
312.815,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
153.387,56 |
153.387,56 |
| II.
Gewinnvortrag |
27.427,46 |
139.313,22 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
36.952,89 |
-20.114,24 |
| B.
Rückstellungen |
100.917,84 |
120.950,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.419,12 |
33.953,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
293.199,09 |
467.718,98 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der E.P.E. Budde GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 1.
Januar 2010 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 6.359,42
(Vorjahr: Euro 7.083,60).
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
Art der Forderung zum |
31.12.2010
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
31.12.2010 |
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
54,9
|
54,9
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
26,4
|
20,0
|
6,4
|
Summe
|
81,3
|
74,9
|
6,4
|
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
nicht relevant
|
%
|
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird
über 15 Jahre angesammelt; die Überdeckung
beträgt zum 31.12.2010 Euro 11.699,00.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
43.159,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
1.005,02
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte
|
664,06
|
verrechnete Aufwendungen
|
3.377,00
|
verrechnete Erträge
|
664,06
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Ernst Peter Ewald Budde, Altes Dorf 12, 58791
Werdohl (einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen) und Herrn Matthias Budde,
Ostfeldstraße 2, 58119 Hagen
(einzelvertretungsberechtigt).
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
|
Betrag
|
Sachverhalte |
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
5.399,17
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Unterschrift der Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|