Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 104273
Eingetragen
15.11.2017
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung inklusive Supportleistungen und die Entwicklung und der Vertrieb von eigenen oder fremden Softwareprodukten inklusive Supportleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Wendt
seit 15.11.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

66113 Saarbrücken Jägersfreuder Straße 37 B
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Blank Spot Solutions GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 951,00 1.416,00
B. Umlaufvermögen 94.108,10 48.497,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 349,00 349,00
Aktiva 95.408,10 50.262,09

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 12.995,49 18.676,86
B. Rückstellungen 12.697,88 8.160,86
C. Verbindlichkeiten 69.714,73 23.424,37
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 69.714,73 23.424,37
davon gegenüber Gesellschaftern 8.674,21 8.461,97
Summe Passiva 95.408,10 50.262,09

sonstige Berichtsbestandteile

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

Die richtige Erfassung der Zugänge und Abschreibungen im Anlagevermögen wurde lückenlos geprüft. Die Bewertung der Zugänge zum Sachanlagevermögen erfolgte gem. § 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten.

Das Anlagevermögen wurde linear entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer abgeschrieben.
Abschreibungen aufgrund steuerrechtlicher Sondervorschriften wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht vorgenommen.

Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht.

Die Rückstellungen wurden mit kaufmännischer Vorsicht geschätzt.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Rückzahlungspreis passiviert.

Unterzeichner ist unter den Angaben zur Feststellung angegeben.


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2024 festgestellt.

Stephan Wendt

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