Korf Hobby
& Freizeit GmbH
Bietigheim-Bissingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,50 |
1,50 |
| I.
Sachanlagen |
1,50 |
1,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
56.922,93 |
56.718,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
55.154,31 |
53.316,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.768,62 |
3.402,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.924,43 |
56.719,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.949,47 |
47.643,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.643,07 |
19.588,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.306,40 |
2.054,82 |
| B.
Rückstellungen |
2.490,00 |
2.490,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.484,96 |
6.586,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.484,96 |
6.586,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.924,43 |
56.719,66 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HBG
auf-gestellt.
Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend
nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Her-stellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlage-vermögens über dem Wert liegt, der ihnen
am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartenden Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der
Anlage ersichtlich. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II
HGB).
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren
im Zeitpunkt der Bilanzerstellung bereits ausgeglichen. Die
sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten eine
Darlehensforderung an den
Gesellschafter/Geschäftsführer i.H.v. €
51.069,18. Die Forderung wird mit 5,5 %
verzinst.
3. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in
Höhe von
€ 2.306,40 in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
4. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betragen €
2.490,00
davon entfallen auf:
Abschluss- und
Prüfungskosten
€ 1.500,00
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
€ 990,00
5. Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten €
4.484,96
6. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
keine
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
V. Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag haben die folgenden
Beschäftigungsverhältnisse bestanden:
1 Angestellte (Vj. 1)
1 Aushilfe (Vj. 1)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
- unverändert - geführt durch
Herrn Uwe Korf
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
VI. Angaben gem. § 42 III GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von € 51.069,18
(Vorjahr T€ 48).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 0,00 (Vorjahr: T€ 0).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.06.2011 festgestellt.
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