Korf Hobby & Freizeit GmbH

Stadionstraße 5D, 77866 Rheinau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 724965
Eingetragen
5.12.1995
Branche
Großhandel mit Sportartikeln und -zubehörHerstellung von SportgerätenGroßhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten
Gegenstand
Vertrieb von Hobby- und Freizeitartikeln.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Korf
seit 2.9.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

77866 Rheinau
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Korf Hobby & Freizeit GmbH

Bietigheim-Bissingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1,50 1,50
I. Sachanlagen 1,50 1,50
B. Umlaufvermögen 56.922,93 56.718,16
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.154,31 53.316,08
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.768,62 3.402,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 56.924,43 56.719,66

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 49.949,47 47.643,07
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 21.643,07 19.588,25
III. Jahresüberschuss 2.306,40 2.054,82
B. Rückstellungen 2.490,00 2.490,00
C. Verbindlichkeiten 4.484,96 6.586,59
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.484,96 6.586,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 56.924,43 56.719,66

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HBG auf-gestellt.
Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Her-stellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlage-vermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartenden Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage ersichtlich. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren im Zeitpunkt der Bilanzerstellung bereits ausgeglichen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten eine Darlehensforderung an den Gesellschafter/Geschäftsführer i.H.v. € 51.069,18. Die Forderung wird mit    5,5 % verzinst.
3. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in Höhe von
€ 2.306,40 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betragen € 2.490,00
davon entfallen auf:
Abschluss- und Prüfungskosten               € 1.500,00
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen  €   990,00
5. Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten   € 4.484,96
6. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
keine
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
V. Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag haben die folgenden Beschäftigungsverhältnisse bestanden:
1 Angestellte (Vj. 1)
1 Aushilfe (Vj. 1)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens
- unverändert - geführt durch
Herrn Uwe Korf
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
VI. Angaben gem. § 42 III GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 51.069,18 (Vorjahr T€ 48).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen € 0,00 (Vorjahr: T€ 0).
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.06.2011 festgestellt.

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