Windpark Bermaringen GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Paul Schiele seit 5.11.2024 | Prokura |
Ralf Gummersbach seit 13.1.2022 | Geschäftsführer |
Werner Ziegelmeier seit 7.6.2019 | Prokura |
Manfred Staib seit 7.7.2016 | Prokura |
Klaus Eder seit 6.8.2015 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWU Verkehr GmbHUlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023A. ANGABEN ZUR FORM UND DARSTELLUNG VON BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGDie SWU Verkehr GmbH mit Sitz in Ulm ist im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichtes Ulm unter der Nummer HRB 3863 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss der SWU Verkehr GmbH, Ulm (Donau) wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der GliederungsVO Verkehrsunternehmen aufgestellt. Es gelten lt. Gesellschaftsvertrag die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. B. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSSI. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer liegt zwischen 2 und 5 Jahren. Das Sachanlagevermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten und angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für das bewegliche Anlagevermögen, das bis 2007 zugegangen ist, wird überwiegend die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Zur linearen Methode wird in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Abschreibungsbeträgen führt, übergegangen. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Ab dem Jahre 2008 werden die Zugänge beim Sachanlagevermögen generell nur noch linear abgeschrieben. Öffentlich-rechtliche Zuschüsse werden bei den Anschaffungskosten abgesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 250,00 (bis zum 31. Dezember 2017 € 150,00) sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 (bis zum 31.12.2017 € 150,00 bis € 1.000,00), die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wurde der jährlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend jeweils 20 % p. a. im Zugangsjahr und den vier darauffolgenden Jahren aufgelöst. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage A zu diesem Anhang dargestellt. (2) UmlaufvermögenDie Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bewertung erfolgte nach gleitenden Durchschnittspreisen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 798 (Vj.: T€ 1.424) betreffen in Höhe von T€ 798 (Vj.: T€ 962) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€ 462). Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind vor Ablauf eines Jahres, d. h. vor dem 31. Dezember 2024 fällig. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. (3) Latente SteuernAufgrund der steuerlichen Organschaft fallen etwaige latente Steuern beim Organträger SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Ulm (Donau) an. (4) RückstellungenRückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode, unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Klaus Heubeck ermittelt. Nach § 253 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches sind Pensionsverpflichtungen mit einem von der Deutschen Bundesbank ermittelten Rechnungszinssatzes abzuzinsen. Als Rechnungszinssatz wird bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren der Durchschnittszinssatz der letzten zehn Jahre (bis 31.12.2015 sieben Jahre) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 für Altersversorgungsverpflichtungen herangezogen. Der Rechnungszinssatz nach der PUC-Methode beträgt zum 31.12.23 1,82 % (Vj.: 1,78 %). Der zum Bilanzstichtag ermittelte Unterschiedsbetrag nach alter und neuer Regelung beträgt T€ 30. Der Rententrend wurde mit 1,00 v. H. p. a. und der Gehaltstrend mit 0,00 v. H. p. a. berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit 0,00 v. H. p. a. angesetzt. Die unmittelbaren Pensionsverpflichtungen sind durch Pensionsrückstellungen vollständig abgebildet. Darüber hinaus ist die SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Ulm (Donau), Mitglied bei der zuständigen öffentlichen Zusatzversorgungskasse Karlsruhe. Art und Höhe der Versorgungsleistungen sind im Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe vom 6. März 1967 (VersTV-G) in der Fassung des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 1. März 2002 sowie der Zusatzversorgungsordnung der Stadt Ulm vom 23. Januar 1970 (ZVO 1970) festgelegt und gelten für alle Mitarbeiter, die bis zum 8. Juli 1982 bei den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm eingetreten sind. Bei ZVK-versicherten Mitarbeitern richten sich die Ansprüche gemäß § 2 ZVO und den §§ 2 und 3 der Vereinbarung vom 23. Mai/11. Juli 1969 zwischen der Stadt Ulm - Stadtwerke - und dem Württembergischen Kommunalen Versorgungsverband-Zusatzversorgungskasse in der Fassung der Zusatzvereinbarung vom 4. März 1981 nur insoweit gegen die ZVK, als sie die Mindestversorgungsrente nicht überschreiten. Nach § 31 Abs. 3 der Satzung der ZVK beträgt die monatliche Mindestversorgungsrente 0,03125 v. H. der Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte nach dem 31. Dezember 1977 und 1,25 v. H. der Summe der Pflichtbeiträge bis 31. Dezember 1977. Letzteres entspricht bei einem Pflichtbeitragssatz von 2,5 v. H. ebenfalls 0,03125 v. H. der Entgelte. Die von den SWU Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm aufgegebenen Pflichtbeiträge wurden deshalb zur einheitlichen Berechnung in Entgelte umgerechnet. Maßgebend ist die bis zum 31. Dezember 2001 erreichte Entgeltsumme. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Unter den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Fremdrechnungen T€ 8.408 (Vj.: T€ 4.542), Rückstellung für Mehrarbeit u. Überstunden T€ 565 (Vj.: T€ 598), Rückstellung für Abschiedsgeld in den Ruhestand T€ 169 (Vj.: T€ 181), Rückstellung für Leistungszulage T€ 294 (Vj.: T€ 339), Rückstellung für erfolgsabhängige Vergütung T€ 222 (Vj.: T€ 240), Rückstellung für Haftpflichtleistungen T€ 592 (Vj.: T€ 554), Rückstellung für Urlaubsabgeltung T€ 231 (Vj.: T€ 207), Rückstellung für Jubiläumszuwendungen T€ 214 (Vj.: T€ 234), Rückstellung für Berufsgenossenschaftsbeiträge T€ 23 (Vj.: T€ 0), Rückstellung für Prüfungs- und Beratungskosten T€ 64 (Vj.: T€ 56), Rückstellung für Prozesskostenrisiko T€ 4 (Vj.: T€ 64), sowie Rückstellung für Kasko-Beiträge (ADG) T€ 88 (Vj.: T€ 53) ausgewiesen. Für Versorgungsverpflichtungen der ZVK für aktive und ehemalige Mitarbeiter ab dem Jahr 2002 bestehen mittelbare Pensionsverpflichtungen. Der seitens der ZVK angewandte Umlagesatz betrug vom 01.01.2023 - 31.12.2023 6,3 %. Dieser teilt sich in einen Arbeitgeberanteil von 5,75 %-Punkten und einen Arbeitnehmeranteil von 0,55 %-Punkten. Des Weiteren wird ein Sanierungsgeld in Höhe von 1,7 - 3,7 % und ein Zusatzbeitrag von 0,54 % erhoben. In 2023 betrugen die umlagepflichtigen Entgelte T€ 9.627. Die Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer beträgt insgesamt 178 Personen. (5) VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel (Anlage B) im Einzelnen dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 9.513 (Vj.: T€ 7.837) betreffen in Höhe von T€ 9.280 (Vj.: T€ 7.837) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von T€ 233 (Vj.: T€ 0) sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 203.853 (Vj.: T€ 193.419) betreffen in Höhe von T€ 6.040 (Vj.: T€ 4.652) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 197.813 (Vj.: T€ 188.767). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen, wie im Vorjahr, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) UmsatzerlöseVon den Umsatzerlösen entfallen T€ 32.893 (Vj.: T€ 22.716) auf Verkehrserlöse und T€ 6.176 (Vj.: T€ 8.577) auf sonstige Erlöse im Inland. Darin sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 514 (Vj.: T€ 257) enthalten. Für Leistungen innerhalb des Konzerns wurden T€ 4.658 (Vj.: T€ 4.419) verrechnet. (2) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Ausgleichsleistungen des ÖPNV Rettungsschirms in Höhe von T€ 728 (Vj.: T€ 5.680), Erträge aus Konzernverrechnungen in Höhe von T€ 576 (Vj.: T€ 315), die Auflösung von Zuschüssen in Höhe von T€ 176 (Vj.: T€ 49), Erträge aus ÖPNV-Zuwendungen in Höhe von T€ 300 (Vj.: T€ 300) und Erträge aus Vermögensveräußerungen in Höhe von T€ 7 (Vj.: T€ 59). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 1.621 (Vj.: T€ 306), davon Erträge aus dem ÖPNV Rettungsschirm 2022 in Höhe von T€ 728, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 746 (Vj.: T€ 292) und sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 147 (Vj.: T€ 14) enthalten. (3) MaterialaufwandIm Materialaufwand sind im Wesentlichen die Aufwendungen für erbrachte Nahverkehrsleistungen der SWU mobil GmbH in Höhe von T€ 11.842 (Vj.: T€ 11.238), die Fremdleistungen in Höhe von T€ 12.925 (Vj.: T€ 13.058) sowie der Brenn- und Treibstoffverbrauch in Höhe von T€ 4.580 (Vj.: T€ 5.645) enthalten. Im Materialaufwand sind periodenfremde Erträge aus Fremdleistungen in Höhe von T€ 74 (Vj.: Aufwendungen i. H. v. T€ 14) enthalten. (4) Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen aus Konzernverrechnungen T€ 8.187 (Vj.: T€ 6.896), Miet- und Leasingkosten für Mobilien T€ 573 (Vj.: T€ 596), Miet- und Pachtkosten für Immobilen T€ 50 (Vj.: T€ 47), Abgaben und Gebühren T€ 34 (Vj.: T€ 37), Porto-, Fracht-, Transport- u. Telekommunikationskosten T€ 168 (Vj.: T€ 138), Aufwendungen für Haftpflichtschäden und Versicherung T€ 548 (Vj.: T€ 560), IT-Wartung und übrige Fremd- und Dienstleistungen T€ 590 (Vj.: T€ 484), sonstige betriebliche Aufwendungen T€ 459 (Vj.: T€ 301), Forderungsniederschlagungen T€ 37 (Vj.: T€ 62), Entsorgungskosten T€ 31 (Vj.: T€ 29), Provisionen VKK T€ 11 (Vj.: T€ 17), Marketing T€ 5 (Vj.: T€ 10), Kurs- und Fortbildungskosten T€ 68 (Vj.: T€ 79), Prüfungs-und Beratungskosten T€ 124 (Vj.: T€ 59), Reise- und Fahrtkosten T€ 40 (Vj.: T€ 33), IT-Lizenzkosten T€ 83 (Vj.: T€ 41), Mitglieds- und Verbandsbeiträge T€ 43 (Vj.: T€ 42), sowie periodenfremde Aufwendungen T€ 115 (Vj.: T€ 374) ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind des Weiteren Verluste aus Anlagenabgängen mit T€ 249 (Vj.: T€ 119) enthalten. (5) ErgebnisabführungAufgrund des abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 25.457 (Vj.: T€ 22.593) von der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Ulm (Donau), ausgeglichen. C. ERGÄNZENDE ANGABEN(1) HaftungsverhältnisseGemäß § 73 AO haftet die Gesellschaft als Organgesellschaft für die im Rahmen ihrer Organschaft bestehenden Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer des Organträgers. Das Risiko der Inanspruchnahme schätzen wir aufgrund der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Organträgers als gering ein. Darüber hinaus besteht eine selbstschuldnerische Bürgschaft i. H. v. T€ 68 für die Regierung von Schwaben für Ansprüche gegen die Firma F.E. Zenker, Alois-Probst-Str. 2, 89335 Ichenhausen, zur Absicherung eines Erstattungsanspruches nach Ziff. 8 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung zum Zuwendungsbescheid der Regierung von Schwaben vom 26.07.2010. Das Risiko der Inanspruchnahme aus der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist als gering zu bewerten. (2) Sonstige finanzielle VerpflichtungenNeben den Haftungsverhältnissen bestehen in Höhe von T€ 2.843 (Vj.: T€ 2.621) sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten. Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen u. a. folgende Sachverhalte:
Ausgewiesen werden überwiegend Leasingraten für EDV-Hardware, betriebliche KFZ, 2 Combino-Straßenbahnwagen, Kopiergeräte und Mieten. Die Leasing- bzw. Mietverträge enden zwischen 2024 und 2027. An verbundene Unternehmen werden jährlich T€ 2.048 (Vj.: T€ 2.109) an Miet- und Leasingaufwendungen entrichtet. Die Verpflichtungen aus erteilten Investitionsaufträgen (Bestellobligo) aus dem laufenden Geschäftsbetrieb betragen T€ 6.435. (3) Beziehung zu verbundenen UnternehmenDie SWU Verkehr GmbH, Ulm (Donau), ist an folgendem Unternehmen zum Bilanzstichtag wesentlich beteiligt:
(4) Konzern- und BeteiligungsverhältnisMutterunternehmen für die Gesellschaft ist die SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Ulm (Donau). Die SWU Verkehr GmbH, Ulm (Donau), ist Tochterunternehmen i. S. v. § 290 HGB und damit verbundenes Unternehmen i. S. v. § 271 Abs. 2 HGB zur SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Ulm (Donau), (oberstes Mutterunternehmen) und deren mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen. Die SWU Verkehr GmbH, Ulm (Donau), wird in den Konzernabschluss der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Ulm (Donau), (oberstes Mutterunternehmen) einbezogen. Dieser wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Ein Teilkonzernabschluss der SWU Verkehr GmbH wird auf Grund der befreienden Wirkung nach § 291 Abs. 1 HGB nicht aufgestellt, da das Mutterunternehmen für die Gesellschaft die SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Ulm (Donau), den für die Gesellschaft befreienden HGB-Konzernabschluss aufstellt. (5) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenIm Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind und zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. (6) AufsichtsratDie aufgeführten Aufsichtsräte sind zugleich Aufsichtsräte in der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH, Ulm (Donau), der SWU Energie GmbH, Ulm (Donau), der SWU Verkehr GmbH, Ulm (Donau) und der SWU mobil GmbH, Ulm (Donau).
(7) GeschäftsführungKlaus Eder, Dip.-Ing. / MBA, Ulm Kaufmännischer Geschäftsführer (Vorsitz) Ralf Gummersbach, Dipl. Ing. Fachrichtung Bauingenieurwesen, Wain Technischer Geschäftsführer (8) Sonstige AngabenDie Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf € 1.260,00 (Vj.: € 1.770,00). Die Bezüge der Geschäftsführer werden unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB nicht genannt. Die Abschlussprüferhonorare nach § 285 Nr. 17 HGB werden im Konzernanhang des Konzernabschlusses der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH angegeben. (9) BelegschaftBis zum 31. Dezember 2023 waren durchschnittlich 187 (Vj.: 192) Arbeitnehmer beschäftigt.
(10) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt T€ 13.000. (11) NachtragsberichtNach dem Stichtag 31.12.2023 sind keine wesentlichen Ereignisse mehr eingetreten, die für die Geschäftstätigkeit von Relevanz sind.
Ulm, den 22. April 2024 SWU Verkehr GmbH, Ulm (Donau) Die Geschäftsführung Klaus Eder Ralf Gummersbach Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Als Sicherheiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Lagebericht 2023I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS1. Geschäftsmodell des UnternehmensDie Geschäftstätigkeit der SWU Verkehr GmbH, Ulm (Donau), umfasst das Erbringen von Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und artverwandte Dienstleistungen in den Städten Ulm/ Neu-Ulm und der angrenzenden Region. Dies beinhaltet im Wesentlichen:
2. Ziele und StrategienEin wesentliches Ziel der SWU Verkehr GmbH ist es, die vorgenannten Leistungen ordnungsgemäß und zuverlässig zu erbringen sowie die gesetzten Finanzziele im Rahmen der Wirtschaftsplanung einzuhalten und umzusetzen. Dies vorausgesetzt, kann die Unternehmensstrategie der SWU Verkehr GmbH folgendermaßen zusammengefasst werden:
Die SWU Verkehr GmbH ist seit 01.01.2020 für den Betrieb aller Buslinien in Ulm und der Straßenbahnlinien 1 und 2 zuständig. Die für das Jahr 2023 geplanten Fremdvergaben von Verkehrsleistungen (Buslinie 11 sowie E-Wagenfahrten) ab Dezember 2023 erfolgte planmäßig im September 2023. Die Stadt Neu-Ulm beabsichtigt die SWU Verkehr ab 2027 mit dem Stadtverkehr Neu-Ulm zu betrauen. Dazu hat sie in 2023 zahlreiche Vorkehrungen getroffen und so als nicht kreisfreie Stadt die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV bereits zum 01.01.2024 übernommen. Weitere Schritte werden die Aufstellung eines Nahverkehrsplanes und die Bekanntmachung/Veröffentlichung der beabsichtigten Betrauung, sowie in der Folge eine Erhöhung der Gesellschafteranteile an der SWU sein. Die SWU Verkehr unterstützt die Stadt Neu-Ulm bei dieser Transformation und bereitet sich selbst auf die Übernahme der Verkehrsleistung vor. 3. Forschung und EntwicklungDie Umrüstung der Beleuchtung der Haltestellen Unterstände auf LED-Technik konnte abgeschlossen werden. Wurden bisher im Bereich Fahrzeuge die Entwicklungen bzgl. Elektromobilität und zukünftige Mobilitätskonzepte wie z.B. autonomes Fahren intensiv beobachtet, erfolgen mittlerweile die ersten sehr konkreten Umsetzungen. Dazu gehören die ausgeweitete Beschaffung von Elektrofahrzeugen im Firmenfuhrpark und im Carsharing-System swu2go, die Beschaffung der ersten 14 batterieelektrischen Gelenkbusse und die konkrete Planung von autonomen Verkehren in Ulm und Neu-Ulm. Die SWU Verkehr GmbH beteiligt sich auch am Ausbau des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV). Der Regio-S-Bahn Donau-Iller e.V. (RSB-DI) entwickelt die Einrichtung eines Regio-S-Bahn-Systems im Großraum Ulm und Neu-Ulm. Kernstück ist der Ulmer Hauptbahnhof, welcher als Drehkreuz zwischen den S-Bahnlinien, dem Regionalverkehr und dem Fernverkehr fungieren soll. Neben dem Teilprojekt "Memminger Halte", bei dem 6 Haltepunkte im Raum Memmingen ertüchtigt bzw. neu erstellt werden sollen, unterstützt die SWU Verkehr den RSB-DI mittlerweile auch beim Teilprojekt "Südbahnhalte", bei dem 4 Haltepunkte im Raum Memmingen ertüchtigt bzw. neu erstellt werden sollen. Dazu erfolgte in 2023 der Vertragsschluss. Der Ausbau der Zusammenarbeit bei weiteren SPNV-Projekten des RSB-DI ist konkret für den Neubau eines Regio-S-Bahn-Haltepunktes an der Messe Ulm sowie beim Ausbau der Donaubahn vorgesehen. Das Produkt swu2go wurde 2023 um 9 weitere Standorte mit jeweils einem Fahrzeug erweitert. Somit wurden bis Ende 2023 insgesamt 46 swu2go Standorte mit jeweils einem eCar-Fahrzeug ausgestattet. Im Geschäftsjahr 2022 sind die ersten swu2go Verträge mit den Kommunen ausgelaufen, die nicht verlängert wurden. Alle auslaufenden Verträge mit den Kommunen wurden unter finanzieller Betrachtung geprüft. Auch im Geschäftsjahr 2023 laufen einige Verträge mit den Kommunen aus. Bis Ende 2024 sollen ca. 14 weitere swu2go Standorte (auch in Ulm und Neu-Ulm) folgen. Des Weiteren ist die SWU Energie GmbH mit der Stadt Ulm in der Planung für weitere Mobilitätsstationen. In 2019 lag der Schlussbericht der Machbarkeitsstudie "Alternative Antriebe im ÖPNV" vor. Dieser hatte die Umsetzung von Dieselbussen hin zu Elektrobussen oder weiteren alternativen Antrieben zum Inhalt. Als Ergebnis wurde im ersten Schritt die Umstellung auf 6 Elektrogelenkomnibusse und einem Pilotprojekt von 2 Wasserstoffbussen empfohlen. In 2020 war vorgesehen, zu den beiden Umsetzungsempfehlungen eine Projektskizze und ein Projektantrag bei den Fördermittelgebern einzureichen. Bedingt durch die Corona-Pandemie erfolgte ein Einreichungs- und Förderaufruf noch nicht. In 2021 erfolgte vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Förderaufruf für Busse mit alternativen Antrieben, an dem sich die SWU Verkehr GmbH beteiligt hat. Dazu wurde am 05.10.2021 fristgerecht eine Projektskizze eingereicht. Wie der Projektträger Jülich mit Schreiben vom 22.12.2021 der SWU Verkehr GmbH mitgeteilt hat, fand die Projektskizze "Elektrobusse Ulm" im ersten Förderaufruf "Busbeschaffung" unter anderem aufgrund einer sehr großen Nachfrage, welche die für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Fördermittel deutlich überschritten hat, und der Priorisierung keine Berücksichtigung. Eine Umsetzung wird nur dann erfolgen, wenn entsprechende Fördermittel vom Bund und/oder Land zur Verfügung gestellt werden. Da beim 1. Aufruf wahrgenommen wurde, dass größere Vorhaben begünstigt berücksichtigt wurden, wurde geprüft, ob beim 2. Förderaufruf eine größere Stückzahl beantragt werden kann. Daher wurde dem Aufsichtsrat in einem Umlaufbeschluss vom 29. Juni 2022 die Beschaffung von 14 emissionsfreien Bussen empfohlen. Der Aufsichtsrat hat zugestimmt. Die SWU Verkehr GmbH hat sich auf dieser Grundlage am 2. Förderaufruf beteiligt, und im Juli 2022 eine Projektskizze eingereicht. Dieses Mal wurde die SWU Verkehr GmbH aufgefordert, bis zum 30. September 2022 einen Förderantrag einzureichen, was fristgerecht dann auch erfolgte. Die SWU hat am 28. März 2023 in Berlin vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Förderurkunde übergeben bekommen. Fristgerecht wurden die Ausschreibung und die Vergabe für die 14 Elektrobusse durchgeführt. Der Auftrag wurde im November 2023 an Daimler Buses vergeben. Die ersten beiden Elektrobusse sollen im April 2024 nach Ulm kommen. Für die Infrastrukturmaßnahmen (Ladeinfrastruktur Strecke & Betriebshof sowie Umbau Betriebshof) wurden Förderanträge gestellt. Unbedenklichkeitsbescheinigungen für einen vorgezogenen Maßnahmenbeginn liegen vor, so dass die Maßnahmen bereits durchgeplant wurden und Anfang 2024 mit dem Bau begonnen wird. 4. UmweltDie SWU Verkehr GmbH hat in 2023 6 Gelenkomnibusse mit dem Abgasstandard Euro VI als Kompakt-Hybrid Busse beschafft. Im Bereich PKW/ LKW werden im SWU-Konzern im Zuge von Ersatzbeschaffungen weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor durch Elektrofahrzeuge ersetzt, sofern die Anforderungen durch entsprechende Elektrofahrzeuge erfüllt werden können. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 20 Elektrofahrzeuge beschafft. Davon sind in 2023 insgesamt 18 Elektrofahrzeuge für swu2go beschafft worden. Von den 18 Elektrofahrzeugen wurden 9 Elektrofahrzeuge als Ersatzbeschaffung (Auslauf Leasing) ausgeführt. In 2024 werden voraussichtlich 30 weitere Elektrofahrzeuge beschafft. Besonders hervorzuheben ist, dass im Bereich swu2go, die Kundenanzahl kontinuierlich gestiegen ist. So konnte die SWU Verkehr GmbH im Jahr 2023 bereits 1.620 registrierte Kunden verzeichnen. Gegenüber dem Jahr 2023 waren es 170 Kunden mehr. Durch konsequente Vermarktung des Produktes swu2go beabsichtigt die SWU Verkehr GmbH diesen Erfolgskurs fortzusetzen. II. WIRTSCHAFTSBERICHT1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie wirtschaftliche Schwächephase hält auch zum Jahreswechsel 2023/24 an. Nach einem preis-, saison- und kalenderbereinigten Rückgang des BIP um 0,25 % zum Jahresende 2023 deuten aktuelle Frühindikatoren noch nicht auf eine rasche konjunkturelle Erholung hin. Mit einem rückläufigen Trend der Inflation, steigenden Reallöhnen und einer allmählichen Belebung der Weltwirtschaft dürften sich zentrale Belastungsfaktoren für die deutsche Wirtschaft aber im Verlauf dieses Jahres verringern und eine vor allem binnenwirtschaftlich getragene Erholung einsetzen. Die Produktion im produzierenden Gewerbe setzte ihren abwärts gerichteten Trend im November mit einem Rückgang um 0,7 % fort. In der Industrie und im Baugewerbe kam es zu Rückgängen (-0,5 % bzw. -2,9 %), während der Bereich Energie ein deutliches Plus meldete (+3,9 %). Bei den Auftragseingängen aus dem Inland deutete sich in zentralen Bereichen zuletzt eine Stabilisierung an; die schwache Auslandsnachfrage, vor allem aus dem Euroraum, belastet aber weiterhin. Mit einer Erholung der Industriekonjunktur ist erst im weiteren Verlauf des Jahres zu rechnen, wenn es zu einer binnenwirtschaftlichen Belebung und wieder anziehenden Exporten kommt. Die realen Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz sind im November gegenüber dem Vormonat um 2,2 % merklich gesunken, nachdem sie im Oktober spürbar im Plus lagen (+1,3 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel im November ein reales Umsatzminus von 2,0 %. Frühindikatoren geben am aktuellen Rand ein uneinheitliches Bild: Während sich die Konsumstimmung bei den privaten Haushalten tendenziell verbessert, wird die Geschäftslage im Einzelhandel nach Umfragen von ifo und Handelsverband HDE eher als unbefriedigend bewertet. Die Inflationsrate belief sich im Dezember voraussichtlich auf 3,7 %, während sie im November noch bei 3,2 % gelegen hatte. Maßgeblich hierfür war ein Basiseffekt aufgrund der sogenannten Dezember-Soforthilfe zum Jahresende 2022. Zu Beginn dieses Jahres dürfte die Inflationsentwicklung durch steuerliche und fiskalische Maßnahmen geprägt werden. Im weiteren Verlauf des Jahres dominieren aber weiterhin inflationssenkende Faktoren (sinkende Erzeuger-und Importpreise, straffe Geldpolitik der EZB, angemessene Tarifabschlüsse sowie Normalisierung der Gewinnmargen). Der Arbeitsmarkt wies zum Jahresende einen saisonüblichen Verlauf auf. Die Arbeitslosigkeit erhöhte sich in Ursprungszahlen wie im Dezember üblich, saisonbereinigt bedeutete das einen geringfügigen Anstieg um 5.000 Personen. Die Erwerbstätigkeit war im November weiterhin aufwärtsgerichtet. Die Frühindikatoren entwickelten sich durchweg besser, deuten aber noch nicht auf eine grundsätzliche Trendwende hin. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist nach endgültigen Ergebnissen im Oktober 2023 (1.481) um 4,9 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es einen Anstieg von 19,0 %. Nach wie vor bewegen sich die Unternehmensinsolvenzen etwas unter dem Vor-Corona-Niveau. Die Zahl der von einer Insolvenz betroffenen Beschäftigten lag im Oktober 2023 rund 54,3 % über dem Vorjahresmonat - und in der bisherigen Jahressumme rund 123 % über dem Vorjahreszeitraum. Der Frühindikator IWH-Insolvenztrend zeigt für Dezember 2023 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen von 10,3 % gegenüber November (Vorjahresvergleich: +22,6 %). (BMWI, BMWK - Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Januar 2024 [1] (bmwi.de) Branchenspezifische RahmenbedingungenMobilität ist ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Im Jahr 2020 erlebte die Welt eine radikale Veränderung. Mit dem Ausbruch von COVID-19, den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen sowie des Umzugs vieler Arbeitsplätze in das HomeOffice hat sich das Mobilitätsverhalten verändert. Mit den Folgen hat die ÖPNV-Branche immer noch zu kämpfen. Die aktuellen Fahrgastzahlen lassen erkennen, dass inzwischen die Menschen in den Alltag zurückgekehrt und wieder mobil sind. Die Erholung der Fahrgastzahlen im ÖPNV ist aber auch vor allem auch auf Effekte des Deutschlandtickets, dass am 01. Mai 2023 eingeführt wurde, zurückzuführen. Damit an diese positive Entwicklung angeknüpft werden kann, muss die vorhandene Infrastruktur modernisiert, ausgebaut und barrierefrei gestaltet werden. Es braucht eine bessere Verknüpfung der verschiedenen Mobilitätsangebote und nicht zuletzt eine schnelle Planung und Umsetzung sowie gut ausgebildetes Personal. In den nächsten Jahren muss massiv in eine Erhöhung der ÖPNV-Kapazitäten investiert werden. Nur so lassen sich das notwendige Fahrgastwachstum und die Klimaschutzziele realisieren. Dazu muss vor allem im Busverkehr viel getan werden. Während den meisten Straßenbahn-, Stadtbahn- und U-Bahn-Projekten längere Planungs- und Genehmigungsprozesse vorangehen, können Kapazitätserweiterungen und zusätzliche Angebote im Busverkehr schnell zu einem attraktiveren und leistungsfähigeren ÖPNV beitragen. Im Straßenbahnbereich hat die SWU in 2023 eine Machbarkeitsstudie an die Firma Siemens beauftragt, um zu prüfen, ob und unter welchen wirtschaftlichen Bedingungen eine Kapazitätserhöhung durch Verlängerung der Avenio-Straßenbahnen möglich ist. Die Machbarkeitsstudie liegt seit November 2023 vor. Die Gremienbeschlüsse werden derzeit vorbereitet. Eine Entscheidung soll bis Mai 2024 (Bindefrist des Angebotes) getroffen werden. Die im Auftrag des VDV erarbeitete Studie "Das Jahrzehnt des Busses" kommt zu dem Ergebnis, dass bis zum Jahr 2030 etwa 1,8 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich in den Ausbau eines klimafreundlichen und leistungsstarken Busverkehrs investiert werden müssen. Damit ließen sich 10 Milliarden Personenkilometer vom Autoverkehr auf den ÖPNV verlagern, die Verkehrsleistung der Busverkehre um 26,4 % steigern und die Betriebsleistung sogar um rund 30 %. Zugleich müssen der Ausbau und die Modernisierung der städtischen Schienensysteme weiter mit Hochdruck umgesetzt werden. Denn am Ende ist nur ein leistungsstarkes Gesamtsystem aus Bus und Bahn in der Lage, die deutlichen Fahrgastzuwächse effizient und klimafreundlich zu befördern. Die Branche ist pandemie- und krisenbedingt auf dem Weg zur Mobilitätswende buchstäblich ausgebremst worden. Nun muss dafür gesorgt werden, dass sich die Rahmenbedingungen wieder zugunsten der umweltfreundlichen Verkehrssysteme entwickeln. Die Klimaschutzziele im Verkehrssektor lassen sich nur erreichen, wenn Deutschland erneut Fahrt aufnimmt in Richtung Mobilitätswende. Die Verkehrsunternehmen leisten hierfür ihren Beitrag, indem sie neue Angebote realisieren sowie die vorhandenen Systeme modernisieren und vernetzen. Sie sind dabei aber auf die Bundespolitik angewiesen, die bei ihren selbstgesteckten Zielen Kurs halten muss: Die Fahrgastzahlen sollen sich bis 2030 gegenüber 2019 verdoppeln, der Schienengüterverkehr soll um 25 % wachsen (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)) Anpassung öffentlicher ZuschüsseIn den kommenden Jahren stehen für die Infrastrukturförderung deutlich mehr Fördermittel zur Verfügung. Allein das GVFG-Bundesprogramm wurde für 2021 auf eine Milliarde Euro ausgeweitet und damit der bis 2019 vorgesehene jährliche Betrag von 332,56 Mio. Euro mittlerweile verdreifacht. Bis 2025 werden die GVFG-Mittel sogar auf zwei Milliarden Euro pro Jahr erhöht. Vor allem wegen der klimapolitischen Anforderungen sind weitere Förderprogramme bewilligt oder in Aussicht gestellt. Zudem wird angestrebt, mehr als bisher umwelttechnische Belange bei der Förderwürdigkeit (Nutzen-Kosten-Untersuchung) zu bewerten. Auch wurden die Fördertatbestände im novellierten Bundes-GVFG angepasst, zum Beispiel die Förderung von straßenbündigen Bahnkörpern und Sanierungsmaßnahmen bestehender Infrastruktur, die bisher ausgeschlossen waren. Die SWU Verkehr greift für anstehenden Sanierungsaufwendungen im Bereich der Straßenbahnlinie 1 bereits auf neue Fördermöglichkeiten zu. Ein Förderantrag wurde im 1. Quartal 2022 eingereicht und im 2. Quartal 2022 erfolgte ein Änderungsantrag. Für alle Baumaßnahmen im Jahr 2022 und 2023 liegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Förderzuschüsse vor. Am 01. August 2023 wurde der Zuwendungsbescheid erteilt. Die Zuschüsse betragen 8,607 Mio. €. In 2023 wurde die für dieses Kalenderjahr bewilligten Mittel in Höhe von 3,486 Mio. € vollständig abgerufen. Für die Beschaffung von sechs weiteren Straßenbahnen vom Typ Avenio M der Firma Siemens wurde am 14. August 2020 vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Förderzuschüsse erteilt. Am 10. November 2023 wurde die Richtlinie Schienenfahrzeugförderung veröffentlicht. Bereits am 04. Dezember 2023 hat die SWU bei der L-Bank einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Am 29. Dezember 2023 hat die L-Bank den vorläufigen Zuwendungsbescheid zugeteilt. Daraufhin hat die SWU am 11. Januar 2024 den endgültigen Zuwendungsbescheid beantragt. Dieser steht zum Zeitpunkt dieser Berichtslegung noch aus. 2. GeschäftsverlaufDer anhaltende Fachkräftemangel hat auch das Berufsbild des "Kraftfahrers * /Busfahrers * " erfasst. Anfang 2023 war absehbar, dass bei der SWU und am Markt nicht genug Personal zur Verfügung steht, um die Fahrleistung zuverlässig und ohne erhebliche Ausfälle, insbesondere in den Sommermonaten, zu erbringen. Daher wurde in Abstimmung mit den Stadtverwaltungen Ulm und Neu-Ulm ein Notfallfahrplan entwickelt, bei dem auf mehreren Linien schwach nachgefragte Fahrten ab dem 27. Mai 2023 bis vsl. Dezember 2023 entfallen sollten. Der zuständige Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt der Stadt Ulm hat in seiner Sitzung vom 28. März 2023 (GD 049/23) die Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Der Notfallfahrplan ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten. Mit einem "Karrierebus" als Personal-Werbeaktion konnten am 09. Mai 2023 auf den Münsterplatz 50 Bewerbungen eingeholt werden, von denen am Ende 18 verwertbare Bewerbungen verblieben. Damit konnte bis zum Jahresende 2023 die Lücke in der Fahrpersonaldecke im Wesentlichen geschlossen werden. Aufgrund der aktuellen Tarifabschlüsse ist zumindest für 2024 mit einer stabilen Fahrpersonalgewinnung auszugehen. In den Folgejahren ist aber weiterhin eine sehr angespannte Personalgewinnung anzunehmen, da vor allem der Eintritt der "Baby-Boomer" in den Ruhestand und die fehlende Bereitschaft für Schichtarbeitstätigkeiten für eine entsprechende Verknappung sorgen wird. Das Jahr 2023 war nicht mehr so stark geprägt von der Corona-Pandemie. Alle regulatorischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie wurden beendet. Gleichwohl ist weiterhin ein überdurchschnittlich hoher Krankenstand festzustellen. Die Auswirkungen des seit Februar 2022 andauernden Ukrainekonflikts sind weiterhin stark spürbar, insbesondere bei der Energiebeschaffung und bei Störungen von Lieferketten und in der Folge durch sehr volatile Marktpreise. Die Inflation ist weiterhin auf hohem Niveau, wenn auch zum Vorjahr etwas gesunken. In der Folge wurden Forderungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach höheren Löhnen durch vergleichsweise hohe Tarifabschlüsse erfüllt. Dies und die stark gestiegenen Kosten für die Kapitalbeschaffung belasten das Unternehmensergebnis 2023 und die Wirtschaftsplanungen für die Folgejahre erheblich. Beschaffung StraßenbahnenDie Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie 2 und der damit verbundenen Neuausrichtung des Busnetzes hat in kurzer Zeit deutliche Nachfragesteigerungen im gesamten Liniennetz bewirkt. Dies führte in 2019 zu einer Fahrgaststeigerung von 4 Mio. Fahrgästen. Durch zusätzliche Wohngebiete und Nachverdichtungen wird die Doppelstadt weiterwachsen. Die erfolgte Fertigstellung der Eisenbahn-Neubaustrecke zwischen Stuttgart und Ulm im Dezember 2022 lässt weitere Zuzüge und Nachfragesteigerungen erwarten. Während der Hauptverkehrszeiten waren beide Straßenbahnlinien bereits jetzt stark ausgelastet. Auf der Linie 2 mussten kapazitätsbedingt schon wenige Monate nach der Inbetriebnahme regelmäßig Fahrgäste an den Haltestellen zurückgelassen werden, trotz temporärer Verstärkung durch Busse. Am 29.09.2020 wurde deshalb durch einen Aufsichtsratsbeschluss die Bestellung der 6 Optionsstraßenbahnen beschlossen. Alle Optionsstraßenbahnen wurden mittlerweile geliefert und bis Juli 2023 in Betrieb gesetzt. Neubau von StraßenbahnstreckenDie Restarbeiten im Bereich der beiden Streckenäste der Straßenbahnlinie 2 wurden in 2020 abgeschlossen. Im Jahr 2021 wurde die Straßenbahntrasse in der Friedrich-Ebert-Straße wieder in die endgültige Lage zurückverlegt und die neue Haltestelle "Hauptbahnhof" eröffnet. In 2022 wurden die beiden westlichen Fahrstreifen in ihrer endgültigen Lage hergestellt sowie Restarbeiten an der technischen Ausrüstung (Fahrleitung und Beleuchtung) durchgeführt. In 2023 wurden die restlichen Arbeiten am Vorhaben fertiggestellt. Im Auftrag der Stadt Ulm wurde eine Straßenbahnverlängerung in das geplante Wohngebiet Kohlplatte im Westen der Stadt geprüft. Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die SWU hat maßgeblich bei der Bearbeitung dieser Studie unterstützt. Die Ergebnisse wurden am 17. März 2021 vorgestellt. Bei den untersuchten Varianten konnte im besten Fall ein Nutzen-Kosten-Faktor von 0,61 erreicht werden, also noch deutlich unter 1,0. D.h. eine Förderung nach GVFG ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Die Verfahrensanleitung für das standardisierte Bewertungsverfahren wurde überarbeitet, dabei sind umwelttechnische Aspekte stärker berücksichtigt worden. Daher wurde zwischen Stadt Ulm und SWU vereinbart, nach Abschluss der Überarbeitung des Verfahrens das Vorhaben einer erneuten Überprüfung zu unterziehen. Das aktuelle Ergebnis auf Basis der neuen standardisierten Bewertung liegt bei 1,12. ÖPNV RettungsschirmDer Bund und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Verkehrsunternehmen bei den entstandenen "finanziellen" Schäden im Zuge der Corona-Pandemie. Die erforderliche "Schlussabrechnung 2021", die durch Wirtschaftsprüfer geprüft wurde, wurde fristgerecht eingereicht. Für das Jahr 2022 wurde durch den Bund und das Land Baden-Württemberg ebenfalls eine finanzielle Unterstützung gewährt. Im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirm 2022 erfolgte auch ein Ausgleich der "finanziellen" Schäden durch das 9-Euro-Ticket im Aktionszeitraum Juni, Juli und August 2022. Die Schlussabrechnung 2022 erfolgt im Frühjahr 2024. Das Deutschlandticket wurde zum 01. Mai 2023 eingeführt. Für den Zeitraum Mai bis Dezember 2023 wurde durch den Bund und das Land Baden-Württemberg ebenfalls eine finanzielle Unterstützung gewährt. Dabei wird die Ausgleichslogik des "ÖPNV-Rettungsschirm" angewendet. Die entsprechenden Anträge wurden fristgerecht eingereicht. Durch die fristgerechte Antragsstellung war es möglich, den finanziellen Schaden für die SWU Verkehr GmbH durch Corona-bedingte Minderungen bei den Fahrgelderlösen bzw. durch verminderte Erlöse aufgrund des Deutschlandtickets auszugleichen. Da seitens des Landes Baden-Württemberg noch keine Endabrechnung für das Jahr 2021 und 2022 erstellt wurde, wurden zur Risikovorsorge die Forderungen und Rückstellungen aufrechterhalten. III. Lage der GesellschaftA. Darstellung der VermögenslageIn der folgenden Übersicht sind die Bilanzpositionen zum 31. Dezember 2023 den Vorjahreswerten gegenübergestellt. Die wesentlichen Veränderungen der einzelnen Bilanzpositionen sind nachfolgend erläutert. AKTIVA
Das Gesamtvermögen erhöhte sich deutlich gegenüber dem Vorjahr um T€ 16.220 (ca. +6,7%). Ein Grund hierfür sind weitere Aktivierungen im Zusammenhang mit dem Bau der Straßenbahnlinie 2 aufgrund von Endabrechnungen und Abrechnungen von Nachträgen und Mehrleistungen. Weiterhin erhöhten sich noch die Fahrzeuge für Personenverkehr um T€ 9.193. Es wurden in 2023 6 neue Busse beschafft und die letzten 3 der 6 Optionsstraßenbahnen ausgeliefert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen/ Gesellschafter erhöhten sich um T€ 12.094. Diese Erhöhung beruht insbesondere auf einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH in Höhe von T€ 9.046. Diese Erhöhung des Fremdkapitals steht im Zusammenhang mit der Erhöhung des Anlagevermögens aufgrund des fertiggestellten Straßenbahnnetzes der Linie 2 und den Beschaffungen der neuen Fahrzeuge. B. Darstellung der FinanzlageIn der folgenden Übersicht sind die Zahlungsströme getrennt nach laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit aufbereitet und den entsprechenden Vorjahreswerten gegenübergestellt.
C. Darstellung der Ertragslage und des GeschäftsergebnissesIn der folgenden Übersicht sind die Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres aufbereitet und den Vorjahreswerten gegenübergestellt. Die wesentlichen Veränderungen der einzelnen GuV-Posten sind nachfolgend erläutert.
Die Umsatzerlöse erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 7.758. Diese Erhöhung resultiert zum einen aus der Abrechnung abgearbeiteter Aufträgen (siehe entsprechend die Reduzierung der Bestandsveränderungen) und zum anderen auf eine weitere Erhöhung der Fahrgastzahlen (siehe Grafik unter IV.) nach der Corona Pandemie. Diese Entwicklung wurde durch die Einführung des Deutschlandticket verstärkt. Ausgleichszahlungen aus dem Rettungsschirm sind in Höhe von T€ 728 (Vj.: T€ 5.680) im sonstigen betrieblichen Ertrag gebucht. Das Defizit der SWU Verkehr GmbH, Ulm (Donau), erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2.864 T€. Die Geschäftsführung ist trotz der Schwierigkeiten des Nachlaufs nach der Corona-Pandemie, es sind noch nicht die Fahrgastzahlen wie vor der Pandemie erreicht, und den Schwierigkeiten bei der Personalfindung von Busfahrern, mit dem Geschäftsverlauf zufrieden. IV. PROGNOSEBERICHTSWU Verkehr GmbH ist der führende Mobilitätsdienstleister für die Städte Ulm/Neu-Ulm und der Region. Gemeinsam mit dem Tochterunternehmen SWU mobil GmbH garantiert sie einen attraktiven und leistungsfähigen Nahverkehr. Insgesamt stehen die 191 (aktive Mitarbeiter ohne ATZ, FZP/ Zeitrente, Dauerkranke) Mitarbeiter für innovative Technik und kompetenten Service. Die SWU Verkehr GmbH behält die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belange im Blick. Die Kernkompetenzen des Unternehmens Bus- und Straßenbahnbetrieb werden ergänzt durch Verkehrsmanagement, Vertrieb sowie Ausbau und Instandhaltung einer modernen ÖPNV- und SPNV-Infrastruktur. Die SWU Verkehr unterstützt die Kommunen und Gebietskörperschaften dabei, die lokalen Klimaziele zu erreichen. Leistungsfähigkeit und die Servicequalität im ÖPNV werden ständig verbessert. Wichtig sind dem Unternehmen Transparenz sowie eine verlässliche Partnerschaft mit den politischen Aufgabenträgern. Konsequent wird geachtet auf eine kontinuierliche und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Hohe Leistungsbereitschaft, Kompetenz und Engagement der Beschäftigten sind die Grundlage. Mit der Abrechnung der Gesamtmaßnahme Linie 2 wurde begonnen. Der Schlussverwendungsnachweis für den Streckenast Wissenschaftsstadt wurde am 22. Dezember 2023 im Verkehrsministerium Stuttgart eingereicht und wurde von dort an die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) zur Prüfung weitergereicht. Die Teilschlussverwendungsnachweise für den Streckenast Kuhberg und die Stammstrecke sollen bis Juni 2024 eingereicht werden, dafür wurde im Dezember 2023 beim Verkehrsministerium in Stuttgart eine Verlängerung bis Mitte 2024 beantragt und bewilligt. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Fahrgastzahlen im Jahr 2020 (ab März) dramatisch zurückgegangen. Im Jahr 2021 konnte der Trend leider noch nicht wieder umgekehrt werden, da die pandemische Situation noch das gesamte Jahr 2021 anhielt. Im Laufe des Jahres 2022 war eine Rückkehr der Fahrgäste erkennbar. Im Jahr 2023 konnte, insbesondere durch die Einführung des Deutschlandtickets im Mai 2023 eine deutliche Steigerung erreicht werden. Dem Trend folgend wurde für die Planung ein optimistischer Ansatz gewählt. (Siehe Grafik).
Trotz der Krisen ist es der SWU Verkehr GmbH gelungen ein sehr gutes Ergebnis für das Jahr 2023 auszuweisen. Dieses wurde unter anderem durch einige Sonderfaktoren geprägt, die jedoch nicht für die Planung 2024 übernommen werden konnten. Hierzu zählt die Bonuszahlung der Stadt Ulm für die Jahre 2020 bis 2022 gem. Vereinbarung des öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) und die Auszahlung des Corona Rettungsschirms, um zwei Beispiele aufzuführen. Die SWU Verkehr GmbH geht im Wirtschaftsplan für 2024 von einem Verlust in Höhe von 32.426 T€ aus. Derzeit ist keine außerplanmäßige (unterjährige) Preisanpassung bei den Fahrpreisen absehbar. Die Preise werden voraussichtlich zum 01.01.2025 erhöht. Dieses Ergebnis ist geprägt von Sonderfaktoren, die nicht auf den Fahrgast umgelegt werden können. Hierzu zählen beispielsweise die erforderliche Sanierung des Rasengleises im Bereich der Straßenbahnlinie 1, der Ausbau der E-Bus Infrastruktur und die Aufstockung der E-Bus-Flotte. IV.RISIKO- UND CHANCENBERICHTDurch den stetigen Anstieg der Bevölkerung in Ulm und Neu-Ulm bieten neue Verkehrsangebote wie z.B. Car-Sharing, Ride-Pooling oder On-Demand-Beförderung die Chance, das Geschäftsfeld "Mobilität" bei der SWU Verkehr GmbH noch weiter auszubauen, um so neue Fahrgäste zu gewinnen, die mit steigenden Umsatzerlösen einhergehen. Die SWU Verkehr GmbH als verlässlicher Mobilitätspartner in der Region hat durch den Bau der Straßenbahnlinie 2 bewiesen, dass Großprojekte zuverlässig verwirklicht werden. So bietet sich die Chance, dass das vorhandene Verkehrsnetz unter Mitwirkung der SWU Verkehr GmbH weiter ausgebaut wird. Auch beteiligt sich die SWU Verkehr GmbH im Ausbau des SPNV, wie bei der Reaktivierung der Staudenbahn und dem Ausbau des Regional-Bahn-Netzes Donau-Iller. Durch die Bundes- und Landesregierung werden diverse Förderprogramme in Aussicht gestellt. Hier bietet sich die Chance, dass sich die SWU Verkehr GmbH gezielt mit diesen Fördermaßnahmen beschäftigt und entsprechend in die Projekte und das Tagesgeschäft einfließen lässt. Durch die steigenden Anforderungen eines attraktiven Nahverkehrsangebotes besteht aber künftig das Risiko, dass steigende Kosten nicht ausreichend durch Fahrgeldeinnahmen kompensiert werden können und dieser Umstand dann zu einer zusätzlichen Belastung des SWU-Konzernquerverbundes führen kann. Ziel muss es demnach sein, Verkehrsangebots- und Kostenseite in Einklang zu bringen. Erschwert werden kann dies noch durch das Risiko, dass durch die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes neue Unternehmen in den Markt drängen, die sich auf die bereits genannten neuen Beförderungsformen spezialisieren und so Fahrgäste abwerben. Ein weiteres Risiko stellt der zunehmende Fachkräftemangel im Omnibusgewerbe dar. Das Fahrpersonal des Unternehmens wird zunehmend älter und Fachkräfte können nicht ohne größere Anstrengungen gefunden werden. Aufgrund der Inflation und der damit gestiegenen Lebenshaltungskosten ist ein "Abwanderungstrend zu Jobs mit höheren Stundenlöhnen erkennbar." Hier muss das Ziel sein, durch eigene Ausbildung mehr Fahrpersonal ins Unternehmen einzubinden. Der Fachkräftemangel beschränkt sich aber nicht ausschließlich auf den Fahrdienst. Auch im Bereich der Werkstatt und der Infrastruktur müssen Fachkräfte durch ein gezieltes Ausbildungskonzept gewonnen werden. Durch Schwankungen auf den Rohstoffmärkten und gesetzlichen Vorgaben wie z.B. Treibhausgasquoten ist die SWU Verkehr GmbH stets dem Risiko von steigenden Treibstoff- & Energiepreisen sowie Folgekosten ausgeliefert. Es werden Maßnahmen ergriffen, um eventuell Lieferengpässe ausgleichen zu können bzw. zu überbrücken. Beispiele hierfür sind die Bereiche Fahrzeugbeschaffungen, Elektronikbauteile oder AdBlue. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es Situationen gibt, die unerwartet und schnell zu deutlichen Einbrüchen bei den Fahrgastzahlen führen können und damit einhergehend somit auch zwangsweise zu rückläufigen Fahrgelderlösen. Da der ÖPNV als Daseinsvorsorge angesehen und systemrelevant ist, ist es politisch kaum möglich Angebotsreduzierungen umzusetzen, um die Wirtschaftlichkeit beizubehalten. In diesen Fällen kann nur mit einer fahrgeldunabhängigen Finanzierung eine Grundversorgung gewährleistet werden. Durch die Ukraine-Krise wurden vor allem die Preise für Diesel, Ad Blue, Öle und Strom deutlich teurer. Ein Lieferengpass besteht derzeit nicht. Wie sich die erhöhten Kosten und die weiteren Entwicklungen in der Ukraine auf das Ergebnis der SWU Verkehr GmbH auswirken, kann mit heutigem Stand noch nicht abschließend beurteilt werden. Im Jahr 2024 gewährt der Bund und das Land Baden-Württemberg einen finanziellen Ausgleich für die, durch die Einführung des Deutschlandtickets entstandenen Mindereinnahmen. Damit werden die Verkehrsunternehmen unterstützt und abgesichert. V. RISIKOMANAGEMENT UND FINANZINSTRUMENTEZur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und zum konsequenten Umgang mit Risiken setzt die SWU Verkehr wirksame Steuerungs- und Kontrollsysteme ein, die permanent weiterentwickelt werden. Dabei werden sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit als auch Schadenshöhe bewertet.
Ulm, 22. April 2024 SWU Verkehr GmbH, Ulm (Donau) Die Geschäftsführung Klaus Eder Ralf Gummersbach BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWU Verkehr GmbHPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der SWU Verkehr GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWU Verkehr GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Unterföhring, 22. April 2024 IWSB
- Innovative Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH
Wolfgang Görg, Wirtschaftsprüfer Walter Bechny, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates an die GesellschafterversammlungDie Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte sowie durch ausführliche Erläuterungen in den Aufsichtsratssitzungen über die Entwicklung der Gesellschaft unterrichtet. Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht wurden von der durch die Gesellschafterversammlung am 09.05.2023 zum Abschlussprüfer bestellten IWSB Innovative Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatung GmbH geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkungen erteilt. Der Prüfungsbericht hat dem Aufsichtsrat vorgelegen. Dieser hat von dem Ergebnis der Prüfung Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss geprüft. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeitern für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
Ulm, 16. Mai 2024 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Oberbürgermeister Martin Ansbacher Niederschrift über die Verhandlung der Gesellschafterversammlung vom 16. Mai 2024nicht öffentlich§4
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