STO Print
GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
300,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.469,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.624,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.844,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
121,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.890,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.350,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
14.649,85 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.840,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.840,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.890,71 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der STO Print GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der STO Print GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten der abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von EURO 150,00 , die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurden gemäß § 6 Abs. 2
Satz 1 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert über EURO 150,00 aber nicht über
EURO 1.000,00 wurden in einen Sammelposten gemäß
§ 6 Abs. 2a Satz 1 EStG eingestellt. Die
Auflösung des Sammelpostens erfolgt über einen
Zeitraum von 5 Jahren gemäß § 6 Abs. 2a
Satz 2 EStG.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten
der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung
enthält damit diese Beträge nicht.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestanden keine weiteren
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Sonstige Angaben
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten größer
5 Jahre gem. § 285 (1a) HGB betragen 0,00 EUR.
Forderungen gegen Geschäftsführungsorgane
gem. § 285 (9c) HGB betragen 0,00 EUR.
Herr Jan Christoph Köster hat im abgelaufenen
Jahr die Geschäftsführung wahrgenommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.01.2012 festgestellt.
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