Eva Staib,
Autohaus GmbH
Sinzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.715,00 |
14.556,50 |
| I.
Sachanlagen |
10.715,00 |
14.556,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
46.060,32 |
151.655,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.270,44 |
25.209,44 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
52.300,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.789,88 |
74.146,18 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
27.307,94 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
84.083,26 |
166.212,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
48.968,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-5.113,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
20.451,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
47.759,53 |
-23.403,58 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
27.307,94 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
19.130,00 |
34.227,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.953,26 |
83.016,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
64.953,26 |
83.016,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
84.083,26 |
166.212,12 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß der §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie ergänzend nach den Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Entsprechend Bilmog werden die erworbenen eigenen
Anteile nicht mehr gesondert auf der Aktivseite der Bilanz
ausgewiesen. Auf der Passivseite erfolgte entsprechend eine
Kürzung des Eigenkapitals.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde nach den Vorschriften des HGB und des vom
Bundesrat am 3. April 2009 verabschiedeten
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht
vorgenommen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde nach den Vorschriften des HGB und des vom
Bundesrat am 3. April 2009 verabschiedeten
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde vorgenommen.
B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibung erfolgt dabei linear.
Für sogenannte "geringwertige
Wirtschaftsgüter" des Anlagevermögens wird
entsprechend der steuerlichen Vorschriften bis zu einem
Wert von 410,00 Euro die Sofortabschreibung vorgenommen.
2. Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
aktiviert. In die Herstellungskosten werden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
die Fertigungsgemeinkosten und der Wertverzehr des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen.
Forderungen, andere Vermögensgegenstände
und die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand sind durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Fremdwährungsforderungen mit einer Laufzeit
kleiner als 1 Jahr sind mit dem Stichtagskurs angesetzt.
Bei Laufzeiten größer 1 Jahr wurde
gegebenenfalls der niedrigere Anschaffungswert beibehalten.
3. Fremdkapital
Rückstellungen werden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags passiviert und berücksichtigen
erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Pensionsverpflichtungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Dabei wurde im Rahmen des BilMoG gemäß §
253 Abs. 2 HGB eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren
unterstellt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren
Restlaufzeit nicht mehr als 1 Jahr beträgt, werden mit
den Stichtagskursen bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Stichtagskurs am Bilanzstichtag bewertet.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen mit einer Laufzeit > 1 Jahr: 0,00 Euro
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit > 5 Jahre.
0,00 Euro
D. Sonstige Angaben
Zur Geschäftsführerin war Frau Eva Staib
bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2011 festgestellt.
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