POSAS
GmbH
Deuerling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
109.489,00 |
115.188,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.489,00 |
25.188,00 |
| II.
Finanzanlagen |
90.000,00 |
90.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
994.392,77 |
652.357,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
194.306,90 |
479.083,44 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
800.085,87 |
173.274,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
335,00 |
647,80 |
| Aktiva |
1.104.216,77 |
768.193,49 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
802.459,07 |
373.794,67 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
348.794,67 |
220.691,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
428.664,40 |
128.103,65 |
| B.
Rückstellungen |
157.692,45 |
54.225,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
144.065,25 |
340.173,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
144.065,25 |
340.173,82 |
| Passiva |
1.104.216,77 |
768.193,49 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden
entsprechend der handelsrechtlichen Handhabung
aktiviert und nach ihrer voraus-sichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der handelsrechtlich zugelassenen Zeiträume
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 € (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter zwischen 250,00 €
und 1.000,00 € werden als Sammelposten aktiviert und
mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten
angesetzt. Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tageswerten bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für einen
Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die
Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen,
werden Festwerte angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der
Versicherungsgesellschaft angesetzt. Für das
allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Pensionsrückstellungen werden in Höhe der
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze und
gem. § 253 HGB mit dem Erfüllungsbetrag unter
Verwendung der "Heubeck`schen Richttafeln" gebildet.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer und
handelsrechtlicher Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das Disagio für ein
aufgenommenes Darlehen wird aktiv abgegrenzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
sonstige Berichtsbestandteile
Deuerling, den 22.06.2024,
Dr. Jörg Pfeil
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2024
festgestellt.
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