Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
T-Le GmbHLiquidiert
Dresdener Straße 2, 03050 Cottbus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LauTank-Lausitzer Tank- und Rastplatz GmbHCottbusJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist zum Vorjahr unverändert beibehalten worden. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenklasse (§ 267 HGB) Nach den in den § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Größenabhängige Erleichterungen (§§ 274a, 276, 288 HGB) Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet. Unternehmensfortführung Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Gleichwohl kann von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden, da im Unternehmen stille Reserven vorhanden sind, die den Betrag der buchmäßigen Überschuldung übersteigen. Steuerrecht Soweit handels- und steuerrechtlich möglich, wurden in der Handels- und in der Steuerbilanz einheitliche Ansatz- und Bewertungsmethoden gewählt. Handelsrechtliche Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, wurden für steuerliche Zwecke nach § 60 Abs. 2 EStDV angepasst. Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sachanlagen (§§ 246, 253 HGB) Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands. Geringwertige Wirtschaftsgüter (§§ 246, 253 HGB) Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 EUR (Anwendung § 6 Abs. 2 EStG) Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Art der Abschreibung (§ 253 Abs. 3 HGB) Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Ansatz der Forderungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Forderungen mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang) Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit länger als 1 Jahr betragen 26.916,03 EUR (VJ 25.979,91 EUR) Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 26.916,03 EUR (VJ 23.981,11 EUR). Kasse / Bank (§§ 246, 253 HGB) Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Für Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber erst in voller Höhe oder anteilig einem Wirtschaftsjahr nach dem Abschlussstichtag zuzurechnen sind, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Gewinn- oder Verlustvortrag bei Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz HGB) Die Bilanz wurde auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Verlustvortrag beträgt 58.848,18 EUR (VJ 40.060,67 EUR). Gezeichnetes Kapital (Art. 42 Abs. 3 Satz 3 EGHGB) Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DM. Eine Umstellung in Euro ist noch nicht erfolgt. Sonstige Rückstellungen (§§ 249, 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Ansatz der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 4.568,48 EUR (VJ 25.219,04 EUR). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1a i.V.m. Nr. 2 HGB) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 20.466,72 EUR (VJ 24.124,00 EUR). Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter betragen 96.593,22 EUR (VJ 87.875,92 EUR). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB) Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Gesonderter Ausweis der zusammengefassten Posten (§§ 265 Absatz 8 Nr. 2, § 275 Abs. 2 HGB) Um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich vorgeschriebenen Posten. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung beachtet worden. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer im Geschäftsjahr war bestellt: Frank Wollermann, Kaufmann LauTank Lausitzer Tank- und Rastplatz GmbH - Geschäftsführung - |
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