EREM Equity
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.667,00 |
98.615,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.666,00 |
28.614,00 |
| II.
Finanzanlagen |
70.001,00 |
70.001,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
157.942,32 |
119.581,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
157.919,70 |
119.566,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.370,00 |
11.370,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22,62 |
14,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.262,16 |
868,30 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
127.185,19 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
378.056,67 |
219.064,51 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
2.842,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
97.157,12 |
97.925,53 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
130.028,07 |
-768,41 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
127.185,19 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.020,00 |
2.207,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
376.036,67 |
214.014,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
228.744,69 |
112.132,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
378.056,67 |
219.064,51 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der EREM Equity GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB
aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethodenwurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 HGB
nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Umlaufvermögen:
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen:
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Uwe Riek (Bankkaufman / Dipl. Betriebswirt (FH))
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über
nachstehende Unternehmen berichtet:
Firmenname
|
Anteilshöhe
|
Stammkapital
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Data Trust GmbH
|
100 %
|
25.000,00
|
Euro
|
Erem Engineering GmbH
|
95 %
|
23.750,00
|
Euro
|
Erem European Renewable
Energy Mangement GmbH
|
100 %
|
25.000,00
|
Euro
|
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 26.714,97 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 32.519,23 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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