EFE Catering GmbHLiquidiert

45886 Gelsenkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8119
Eingetragen
19.4.2005
Branche
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenMobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.
Gegenstand
Führung gastronomischer Betriebe

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

200.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

EFE Catering GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 116.039,00 149.843,00
I. Sachanlagen 116.039,00 149.843,00
B. Umlaufvermögen 110.743,09 103.858,03
I. Vorräte 13.925,13 18.186,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.997,52 57.178,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 45.820,44 28.493,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 365,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 123.276,10 96.285,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 350.058,19 350.351,12

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Verlustvortrag 296.285,09 139.499,66
III. Jahresfehlbetrag 26.991,01 156.785,43
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 123.276,10 96.285,09
B. Rückstellungen 4.500,00 46.969,90
C. Verbindlichkeiten 345.558,19 303.381,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 350.058,19 350.351,12

Anhang


  

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die EFE Catering GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelgesetzbuches aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt demnach nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8I S. 2 EGHGB nicht angepasst
  

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 mit 20 % abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von € 43.756,77 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 43.457,87). Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 64.460,20. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht gegeben.
  

3. Sonstige Pflichtangaben


Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 26.991,01 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und in den Verlustvortrag eingestellt werden. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - von Herrn Levent Efe geführt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft, im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Efe Catering GmbH, Geschäftsleitung
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2012 festgestellt.

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