Rockstroh
& Sohn GmbH
Klingenthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
629.054,10 |
669.503,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
557,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
619.515,00 |
660.521,00 |
| III.
Finanzanlagen |
8.982,10 |
8.982,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.287.626,58 |
1.320.264,17 |
| I.
Vorräte |
873.716,65 |
816.733,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
412.811,11 |
441.914,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.098,82 |
61.616,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
80,54 |
498,00 |
| Summe
Aktiva |
1.916.761,22 |
1.990.265,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.071.702,82 |
960.573,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.025.000,00 |
1.025.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
21.138,23 |
-89.990,68 |
| B.
Rückstellungen |
12.141,00 |
19.244,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
832.917,40 |
1.010.447,36 |
| Summe
Passiva |
1.916.761,22 |
1.990.265,27 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Angaben nach § 264 Absatz 1a HGB:
Firma: Rockstroh & Sohn GmbH
Firmensitz: Klingenthal
Registergericht: Handelsregister Chemnitz
HRB-Nummer: 5946
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der allgemeinen handelsrechtlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften (§§ 246-251 und
§§ 252-256a HGB) sowie unter
Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.
HGB). Aufgrund der Rechtsform waren weiterhin die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften in der Bilanz
anzubringenden Vermerke wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt
(§ 244 HGB).
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt. Bei den
Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wurden planmäßige Abschreibungen unter Anwendung
der linearen Abschreibungsmethode auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer vorgenommen.
Der steuerliche Sofortabzug für sog.
geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Absatz 2 EStG konnte in die
Handelsbilanz übernommen werden, da die Position
für die Beurteilung des Jahresabschlusses der
Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist. Bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Anschaffungswert von € 250,00 werden als
Aufwand verbucht.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit erforderlich, auf den niedrigeren
beizulegenden Wert außerplanmäßig
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert am Abschlussstichtag angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert
angesetzt. Soweit Risiken erkennbar waren, wurden diese
durch Bildung angemessener Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die Kassenbestände und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die
Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe des voraussichtlich notwendigen
Erfüllungsbetrags.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von T€ 176,6.
Im Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag in Höhe
von T€ 90,0 enthalten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestehen in Höhe von T€ 535,5
(Vorjahr: T€ 678,7). Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in
Höhe von T€ 141,7 (Vorjahr:
T€ 176,0).
Verbindlichkeiten waren in Höhe eines
Gesamtbetrags von T€ 436,4 banküblich
besichert. Die Besicherungen wurden im Wesentlichen in Form
von Sicherungsübereignungen der zu finanzierenden
Anlagegüter gewährt. Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen
regelmäßig die geschäftsüblichen
Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen sowie von Halbfabrikaten und Waren.
4. Sonstige Angaben
Arbeitnehmeranzahl: Die Gesellschaft
beschäftigte während des Geschäftsjahres
2023 durchschnittlich zwölf Arbeitnehmer.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag
im Geschäftsjahr 2023 Herrn Mark Rockstroh.
Klingenthal, den
20. Dezember 2024
gez.
Mark Rockstroh (Geschäftsführer), Rockstroh
& Sohn GmbH, Klingenthal
Feststellung des Jahresabschlusses: Der
Jahresabschluss 2023 wurde am 20. Dezember 2024 von
der Gesellschafterversammlung genehmigt und
festgestellt.
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