BWO Elektronik GmbH
Oberndorf am Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz zum 31. Dezember 2022
Aktiva
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31.12.2022
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31.12.2021
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€
|
€
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A. Anlagevermögen
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| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
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| 1. Entgeltlich erworbene
Software |
0,00 |
0,00 |
| 2. Geschäfts- oder
Firmenwert |
683.162,50 |
819.795,00 |
| |
683.162,50 |
819.795,00 |
| II. Sachanlagen |
|
|
| 1. Bauten auf fremden
Grundstücken |
2.587,83 |
5.693,22 |
| 2. Technische Anlagen
und Maschinen |
10.463,39 |
18.155,62 |
| 3. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
4.889,67 |
7.496,02 |
| 4. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
340,99 |
340,99 |
| |
18.281,88 |
31.685,85 |
| |
701.444,38
|
851.480,85
|
|
B. Umlaufvermögen
|
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|
| I. Vorräte |
|
|
| 1. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
256.579,13 |
197.848,27 |
| 2. Unfertige
Erzeugnisse |
228.196,18 |
254.197,70 |
| 3. Fertige
Erzeugnisse |
136.906,32 |
63.447,53 |
|
|
621.681,63 |
515.493,50 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
39.688,65 |
100.824,95 |
| 2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
53.156,97 |
38.374,26 |
| 3. Forderungen gegen
Gesellschafter |
9.160,62 |
9.160,62 |
| 4. Sonstige
Vermögensgegenstände |
2.080,83 |
0,00 |
|
|
104.087,07 |
148.359,83 |
| III. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
594.379,72 |
510.999,99 |
|
|
1.320.148,42
|
1.174.853,32
|
|
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
|
936.962,86
|
859.393,94
|
|
|
2.958.555,66
|
2.885.728,11
|
Passiva
|
|
31.12.2022
|
31.12.2021
|
|
|
€
|
€
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
512.000,00 |
512.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
80.000,00 |
80.000,00 |
| III. Verlustvortrag |
-1.451.393,94 |
-1.816.996,48 |
| IV. Jahrefehlbetrag
(Vorjahr Jahresüberschuss) |
-77.568,92 |
365.602,54 |
| V. Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
936.962,86 |
859.393,94 |
|
|
0,00
|
0,00
|
|
B. Rückstellungen
|
|
|
| 1. Rückstellungen
für Pensionen |
1.773.556,46 |
1.753.613,50 |
| 2.
Steuerrückstellungen |
116.206,67 |
61.691,01 |
| 3. Sonstige
Rückstellungen |
47.686,92 |
38.409,84 |
|
|
1.937.450,05
|
1.853.714,35
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
|
| 1. Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen |
16.182,94 |
17.016,00 |
| 2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
3.178,24 |
1.643,82 |
| 3. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern |
6.000,00 |
6.000,00 |
| 4. Einlagen stiller
Gesellschafter |
988.000,00 |
988.000,00 |
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
7.744,43 |
19.353,94 |
| (davon aus Steuern
€ 7.184,05; Vorjahr € 18.076,83) |
|
|
|
|
1.021.105,61
|
1.032.013,76
|
| |
2.958.555,66
|
2.885.728,11
|
Anhang
für das Geschäftsjahr 2022
1. Allgemeine Angaben
Die BWO Elektronik GmbH mit Sitz in Oberndorf am Neckar
ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HR B
Nr. 480634) eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
waren nicht zu beachten.
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise
Gebrauch.
Der Pflicht zur Angabe der Laufzeiten für
Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB wird die Gesellschaft
durch die Angabe im Anhang gerecht.
Der Pflicht zur Angabe der Forderungen und
Verbindlichkeiten gegen(über) Gesellschafter(n)
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wird die
Gesellschaft durch die Angabe in einem gesonderten
Bilanzposten gerecht. Bei diesen Forderungen und
Verbindlichkeiten handelt es sich zugleich um solche
gegen(über) verbundene Unternehme(n).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
2. Going Concern
Zum 31. Dezember 2022 ergibt sich für die
Gesellschaft ein nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag in Höhe von TEUR 937
(31. Dezember 2021: TEUR 859). Eine
Gefährdung des Fortbestands der Gesellschaft besteht
nicht, da sich der alleinige Gesellschafter durch eine
kombinierte Rangrücktritts- und
Patronatserklärung gegenüber der Gesellschaft
verpflichtet hat, die notwendigen finanziellen Mittel zur
Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit zur
Verfügung zu stellen. Die kombinierte
Rangrücktritts- und Patronatserklärung ist
unbefristet. Darüber hinaus ist die Gesellschaft
grundsätzlich in der Lage, den laufenden
Geschäftsbetrieb aus selbst erwirtschafteten Mitteln
zu finanzieren, da die Jahresergebnisse in nicht
unerheblichem Umfang von zahlungsunwirksamen Effekten
beeinflusst werden (Abschreibungen auf den Geschäfts-
oder Firmenwert, Aufzinsung von
Pensionsrückstellungen).
Die Geschäftsführung geht bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses entsprechend von der Fortführung
der Geschäftstätigkeit aus.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Die
zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern
liegen zwischen drei und fünf Jahren.
Für den Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill),
der aus einer Verschmelzung bzw. Anwachsung resultiert,
bestimmt sich die Nutzungsdauer nach der Einschätzung
der zeitlichen Ertragsrückflüsse auf Basis der
identifizierten Komponenten dieses Geschäfts- und
Firmenwertes. Diese ergeben sich maßgeblich aus der
eingesetzten Technologie und dem produktionstechnischen
Know-how der Mitarbeiter. Die hieraus resultierenden
Ertragspotentiale werden voraussichtlich über einen
Zeitraum von 15 Jahren ausgeschöpft und folglich
wird der Goodwill linear abgeschrieben.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Den Abschreibungen liegen
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zwischen drei und
14 Jahren zugrunde.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und
Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut EUR 250,00 nicht übersteigen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als EUR 250,00
und bis zu EUR 1.000,00 betragen, wird ein
jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6
Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten
wird über fünf Jahre gewinnmindernd
aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus
dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht
vermindert.
Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag
angesetzt.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und/oder niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt. In allen
Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die
voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum
Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende
Abwertungen vorgenommen.
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten
sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt anhand des
Durchschnittswertverfahrens.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des
§ 255 Abs. 2 HGB.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden
durch angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
0,5 % Rechnung getragen.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert angesetzt.
Das
Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten jeweils in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
gebildet.
Rückstellungen für Pensionen werden auf der
Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G
von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden
pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat
Dezember 2022 veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Dieser Zinssatz beträgt 1,78% p.a. (Vorjahr: 1,87%
p.a.). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für
Pensionen wurde, eine Einkommens- und Rentendynamik von
jeweils 2,20% p.a. (Vorjahr: 1,75% p.a.) sowie eine
Mitarbeiterfluktuation von 0,00% zugrunde gelegt.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag, die erhaltenen Anzahlungen zu ihrem
Nennwert angesetzt.
Die Gesellschaft ist von der Abgrenzung der
latenten Steuern nach § 274a Nr. 5
HGB befreit, ebenso von der Pflicht zur Angabe der
Berechnung der latenten Steuern nach § 288
Abs. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 29 HGB.
4. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der
Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel
dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage
beigefügt.
Sämtliche
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und
Gesellschafter resultieren, wie im Vorjahr, aus Lieferungen
und Leistungen.
Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte
gezeichnete Kapital beträgt TEUR 512.
In der Gesellschafterversammlung vom 6. Dezember 2022
wurde beschlossen, den im Vorjahreszeitraum erzielten
Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 366 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Rückstellungspflichtige
Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag
in Höhe von TEUR 1.774 (31. Dezember 2021:
TEUR 1.754). Der Unterschiedsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt
TEUR 71 (31. Dezember 2021: TEUR 109) und
ist gemäß § 253 Abs. 6
Satz 2 HGB zur Ausschüttung gesperrt.
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben wie im
Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEUR 6 (31. Dezember 2021:
TEUR 6) resultieren aus Konzernumlagen der
Muttergesellschaft.
Zu den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
gehören auch die in einem gesonderten Posten
ausgewiesenen Einlagen stiller Gesellschafter, die eine
jederzeit kündbare stille Beteiligung der Merkel Jagd-
und Sportwaffen GmbH in Höhe von TEUR 988
(31. Dezember 2021: TEUR 988) betreffen. Im
Hinblick auf die Rückgewähr der Einlagen besteht
eine Rangrücktrittserklärung des stillen
Gesellschafters. Eine Beteiligung am Verlust der BWO
Elektronik GmbH wurde für den stillen Gesellschafter
ausgeschlossen. Die Verzinsung der stillen Beteiligung ist
ergebnisabhängig und setzt den Ausgleich des
Verlustvortrages voraus. Bei Erfüllung der
Voraussetzungen wird die ergebnisabhängige Verzinsung
in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten
"Aufgrund von Teilgewinnabführungsverträgen
abgeführter Gewinn auf Kapital stiller Gesellschafter"
ausgewiesen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
beläuft sich auf TEUR 76 und resultiert aus dem
Mietvertrag für die Geschäftsräume in der
Teckstraße 11 in Oberndorf am Neckar, der
jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündbar
ist.
5. Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war in Geschäftsjahr
2022 Herr Olaf Sauer, Leipzig
Dem Geschäftsführer wurden keine
Vorschüsse und Darlehen gewährt. Er bezieht seine
Bezüge aus der Geschäftsführertätigkeit
bei der Merkel Jagd- und Sportwaffen GmbH.
Durchschnittliche Zahl von
Arbeitnehmern (ohne Geschäftsführung) gem.
§ 285 Nr. 7 HGB:
|
2022 |
2021 |
| Angestellte |
11 |
13 |
| Aushilfskräfte |
0 |
0 |
|
11 |
13 |
In der Anzahl der Arbeitnehmer sind 5 (Vorjahr 5)
Teilzeitbeschäftigte enthalten.
Die BWO Elektronik GmbH ist ein 100-%iges
Tochterunternehmen der Merkel Jagd- und Sportwaffen GmbH,
Suhl, und über den alleinigen Gesellschafter bzw.
dessen alleinigen Gesellschafter, die Caracal International
LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, mittelbar ein
Tochterunternehmen der EDGE Group PJSC, Abu Dhabi,
Vereinigte Arabische Emirate.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den
handelsrechtlichen
Konzernabschluss der Merkel Jagd- und Sportwaffen
GmbH, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis
von Unternehmen aufstellt, sowie in den
IFRS-Konzernabschluss der EDGE Group PJSC, die den
Konzernabschluss für den größten Kreis von
Unternehmen aufstellt, einbezogen.
Der freiwillig erstellte Konzernabschluss der Merkel
Jagd- und Sportwaffen GmbH braucht nicht
veröffentlicht zu werden und ist am Sitz des
Unternehmens erhältlich.
Der Konzernabschluss der EDGE Group PJSC ist am Sitz der
Konzernobergesellschaft erhältlich.
Oberndorf, den 15. Juni
2023
BWO
Elektronik GmbH
Olaf
Sauer
Geschäftsführer
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde am 31.08.2023
festgestellt.
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