BWO Elektronik GmbHLiquidiert

78727 Oberndorf am Neckar, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 480634
Eingetragen
13.6.1991
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von bestückten Leiterplatten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vetrieb von elektronischen Steuerungen und Computern.

Finanzübersicht

Historie

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Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BWO Elektronik GmbH

Oberndorf am Neckar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva

  31.12.2022 31.12.2021
 
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Software 0,00 0,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 683.162,50 819.795,00
  683.162,50 819.795,00
II. Sachanlagen    
1. Bauten auf fremden Grundstücken 2.587,83 5.693,22
2. Technische Anlagen und Maschinen 10.463,39 18.155,62
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.889,67 7.496,02
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 340,99 340,99
  18.281,88 31.685,85
  701.444,38 851.480,85
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte    
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 256.579,13 197.848,27
2. Unfertige Erzeugnisse 228.196,18 254.197,70
3. Fertige Erzeugnisse 136.906,32 63.447,53
  621.681,63 515.493,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 39.688,65 100.824,95
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 53.156,97 38.374,26
3. Forderungen gegen Gesellschafter 9.160,62 9.160,62
4. Sonstige Vermögensgegenstände 2.080,83 0,00
  104.087,07 148.359,83
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 594.379,72 510.999,99
  1.320.148,42 1.174.853,32
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 936.962,86 859.393,94
  2.958.555,66 2.885.728,11

Passiva

  31.12.2022 31.12.2021
 
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 512.000,00 512.000,00
II. Kapitalrücklage 80.000,00 80.000,00
III. Verlustvortrag -1.451.393,94 -1.816.996,48
IV. Jahrefehlbetrag (Vorjahr Jahresüberschuss) -77.568,92 365.602,54
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 936.962,86 859.393,94
  0,00 0,00
B. Rückstellungen    
1. Rückstellungen für Pensionen 1.773.556,46 1.753.613,50
2. Steuerrückstellungen 116.206,67 61.691,01
3. Sonstige Rückstellungen 47.686,92 38.409,84
  1.937.450,05 1.853.714,35
C. Verbindlichkeiten    
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 16.182,94 17.016,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.178,24 1.643,82
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 6.000,00 6.000,00
4. Einlagen stiller Gesellschafter 988.000,00 988.000,00
5. Sonstige Verbindlichkeiten 7.744,43 19.353,94
(davon aus Steuern € 7.184,05; Vorjahr € 18.076,83)    
  1.021.105,61 1.032.013,76
  2.958.555,66 2.885.728,11

Anhang
für das Geschäftsjahr 2022

1. Allgemeine Angaben

Die BWO Elektronik GmbH mit Sitz in Oberndorf am Neckar ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HR B Nr. 480634) eingetragen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages waren nicht zu beachten.

Die Gesellschaft macht von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise Gebrauch.

Der Pflicht zur Angabe der Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB wird die Gesellschaft durch die Angabe im Anhang gerecht.

Der Pflicht zur Angabe der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen(über) Gesellschafter(n) gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wird die Gesellschaft durch die Angabe in einem gesonderten Bilanzposten gerecht. Bei diesen Forderungen und Verbindlichkeiten handelt es sich zugleich um solche gegen(über) verbundene Unternehme(n).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

2. Going Concern

Zum 31. Dezember 2022 ergibt sich für die Gesellschaft ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 937 (31. Dezember 2021: TEUR 859). Eine Gefährdung des Fortbestands der Gesellschaft besteht nicht, da sich der alleinige Gesellschafter durch eine kombinierte Rangrücktritts- und Patronatserklärung gegenüber der Gesellschaft verpflichtet hat, die notwendigen finanziellen Mittel zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit zur Verfügung zu stellen. Die kombinierte Rangrücktritts- und Patronatserklärung ist unbefristet. Darüber hinaus ist die Gesellschaft grundsätzlich in der Lage, den laufenden Geschäftsbetrieb aus selbst erwirtschafteten Mitteln zu finanzieren, da die Jahresergebnisse in nicht unerheblichem Umfang von zahlungsunwirksamen Effekten beeinflusst werden (Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert, Aufzinsung von Pensionsrückstellungen).

Die Geschäftsführung geht bei der Aufstellung des Jahresabschlusses entsprechend von der Fortführung der Geschäftstätigkeit aus.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen zwischen drei und fünf Jahren.

Für den Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill), der aus einer Verschmelzung bzw. Anwachsung resultiert, bestimmt sich die Nutzungsdauer nach der Einschätzung der zeitlichen Ertragsrückflüsse auf Basis der identifizierten Komponenten dieses Geschäfts- und Firmenwertes. Diese ergeben sich maßgeblich aus der eingesetzten Technologie und dem produktionstechnischen Know-how der Mitarbeiter. Die hieraus resultierenden Ertragspotentiale werden voraussichtlich über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeschöpft und folglich wird der Goodwill linear abgeschrieben.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Den Abschreibungen liegen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zwischen drei und 14 Jahren zugrunde.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 250,00 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als EUR 250,00 und bis zu EUR 1.000,00 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens.

Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nominalwerten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.

Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2022 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,78% p.a. (Vorjahr: 1,87% p.a.). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurde, eine Einkommens- und Rentendynamik von jeweils 2,20% p.a. (Vorjahr: 1,75% p.a.) sowie eine Mitarbeiterfluktuation von 0,00% zugrunde gelegt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag, die erhaltenen Anzahlungen zu ihrem Nennwert angesetzt.

Die Gesellschaft ist von der Abgrenzung der latenten Steuern nach § 274a Nr. 5 HGB befreit, ebenso von der Pflicht zur Angabe der Berechnung der latenten Steuern nach § 288 Abs. 1 HGB i.V.m. § 285 Nr. 29 HGB.

4. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Gesellschafter resultieren, wie im Vorjahr, aus Lieferungen und Leistungen.

Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt TEUR 512.

In der Gesellschafterversammlung vom 6. Dezember 2022 wurde beschlossen, den im Vorjahreszeitraum erzielten Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 366 auf neue Rechnung vorzutragen.

Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 1.774 (31. Dezember 2021: TEUR 1.754). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt TEUR 71 (31. Dezember 2021: TEUR 109) und ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB zur Ausschüttung gesperrt.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 6 (31. Dezember 2021: TEUR 6) resultieren aus Konzernumlagen der Muttergesellschaft.

Zu den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gehören auch die in einem gesonderten Posten ausgewiesenen Einlagen stiller Gesellschafter, die eine jederzeit kündbare stille Beteiligung der Merkel Jagd- und Sportwaffen GmbH in Höhe von TEUR 988 (31. Dezember 2021: TEUR 988) betreffen. Im Hinblick auf die Rückgewähr der Einlagen besteht eine Rangrücktrittserklärung des stillen Gesellschafters. Eine Beteiligung am Verlust der BWO Elektronik GmbH wurde für den stillen Gesellschafter ausgeschlossen. Die Verzinsung der stillen Beteiligung ist ergebnisabhängig und setzt den Ausgleich des Verlustvortrages voraus. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die ergebnisabhängige Verzinsung in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "Aufgrund von Teilgewinnabführungsverträgen abgeführter Gewinn auf Kapital stiller Gesellschafter" ausgewiesen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beläuft sich auf TEUR 76 und resultiert aus dem Mietvertrag für die Geschäftsräume in der Teckstraße 11 in Oberndorf am Neckar, der jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündbar ist.

5. Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war in Geschäftsjahr 2022 Herr Olaf Sauer, Leipzig

Dem Geschäftsführer wurden keine Vorschüsse und Darlehen gewährt. Er bezieht seine Bezüge aus der Geschäftsführertätigkeit bei der Merkel Jagd- und Sportwaffen GmbH.

Durchschnittliche Zahl von Arbeitnehmern (ohne Geschäftsführung) gem. § 285 Nr. 7 HGB:

2022 2021
Angestellte 11 13
Aushilfskräfte 0 0
11 13

In der Anzahl der Arbeitnehmer sind 5 (Vorjahr 5) Teilzeitbeschäftigte enthalten.

Die BWO Elektronik GmbH ist ein 100-%iges Tochterunternehmen der Merkel Jagd- und Sportwaffen GmbH, Suhl, und über den alleinigen Gesellschafter bzw. dessen alleinigen Gesellschafter, die Caracal International LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, mittelbar ein Tochterunternehmen der EDGE Group PJSC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den handelsrechtlichen Konzernabschluss der Merkel Jagd- und Sportwaffen GmbH, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie in den IFRS-Konzernabschluss der EDGE Group PJSC, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.

Der freiwillig erstellte Konzernabschluss der Merkel Jagd- und Sportwaffen GmbH braucht nicht veröffentlicht zu werden und ist am Sitz des Unternehmens erhältlich.

Der Konzernabschluss der EDGE Group PJSC ist am Sitz der Konzernobergesellschaft erhältlich.

 

Oberndorf, den 15. Juni 2023

BWO Elektronik GmbH

Olaf Sauer
Geschäftsführer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde am 31.08.2023 festgestellt.

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