Betrieb von Sportanlagen
Sparkasse Nordschwaben
Dillingen an der DonauStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Scholz seit 16.1.2025 | Vorstandsmitglied |
Martin Jenewein seit 10.5.2022 | Vorsitzender des Vorstands |
Wolfgang Winter seit 5.9.2019 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Dillingen-NördlingenDillingen a.d.DonauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANGDer Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). ForderungenForderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt. Da zum Bilanzstichtag die Ausgeglichenheit zwischen den erwarteten Verlusten und den Bonitätsprämien nicht mehr angenommen werden konnte, wurde der 12-Monats expected loss um einen Aufschlag von 27 % erhöht. WertpapiereDie Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagebestands werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Anteile an einem Investmentvermögen, die als Sondervermögen ausgestaltet sind, werden, soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis bzw. Nettovermögenswert bewertet. Immobilienfonds ohne unmittelbare Veräußerungsabsicht werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet. Besteht eine Veräußerungsabsicht, werden diese Bestände zu Verkaufspreisen bewertet. Soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, erfolgt in diesem Fall die Bewertung mit dem Nettovermögenswert abzüglich Rücknahme- und Illiquiditätsabschlag. BeteiligungenBeteiligungen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagenSachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear nach dem Werteverzehr abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i. S .d. § 254 HGB a.F. werden vollständig fortgeführt. Geringwertige immaterielle Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis einschließlich 410 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer sowie geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens von über 250 Euro bis einschließlich 800 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 252 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,40 % und Rentensteigerungen von jährlich 2,40 % unterstellt. Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)Nach lDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Fonds für allgemeine BankrisikenIm Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts vorgenommen. Derivative FinanzinstrumenteDie zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Strukturierte FinanzinstrumenteCredit Linked Notes, bei denen die Sparkasse Sicherungsgeber ist, werden gemäß IDW RS HFA 22 getrennt bilanziert. Für die Credit Linked Notes (Schuldscheindarlehen), bei denen die Sparkasse Sicherungsgeber ist, besteht eine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit. Die eingebetteten Referenzadressen werden wie eine übernommene Bürgschaft bilanziert (gestellte Kreditsicherheit). Eine Rückstellung aus dem übernommenen Kreditrisiko wird nur dann gebildet, wenn am Abschlussstichtag mit dem Eintritt des Kreditereignisses ernsthaft zu rechnen ist. WährungsumrechnungDie Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i. V .m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte werden mit den entsprechenden Terminkursen umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAktivseitePosten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Posten 4: Forderungen an Kunden
Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen in Höhe von 100 Mio. EUR an die Landesbank Hessen-Thüringen bei gleichzeitiger Stundung der Kaufpreisforderung übertragen. Die Landesbank Hessen-Thüringen kann diese Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von Hypothekenpfandbriefen nutzen. Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" aus. Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Anteile an Investmentvermögen An folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
Eine Rückgabe der Anteile für das dargestellte Investmentvermögen ist ganz oder teilweise nur unter Abgabe einer unwiderruflichen Erklärung der Rückgabe zum letzten Bankarbeitstag des übernächsten Kalenderquartals, welches auf die Rückgabeerklärung des Anlegers erfolgt, möglich. Der Investmentfonds Deka A-SDN besteht aus 81 % sofort veräußerbaren Vermögensgegenständen und 19 % illiquiden Vermögensgegenständen, deren Rückgabe grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist von fünf Monaten möglich ist. Posten 7: BeteiligungenUnter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Darüber hinaus ist die Sparkasse Dillingen-Nördlingen an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 14: RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 2 TEUR (im Vorjahr 4 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag, soweit dieser höher ist als der Ausgabebetrag. Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Sachanlagen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Sachanlagen und Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 27,40 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht. Entwicklung des Anlagevermögens
*) ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
PassivseitePosten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Posten 3: Verbriefte Verbindlichkeiten
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 18 TEUR (im Vorjahr 25 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat. Posten 9: Nachrangige VerbindlichkeitenFür von der Sparkasse eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 330 TEUR angefallen. Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 28.884 TEUR übersteigen im Einzelfall nicht 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten. Sie haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,11 % und eine Ursprungslaufzeit von sechs bis 15 Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt 2.990 TEUR fällig. Die Bedingungen der nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den Anforderungen des § 10 Abs. 5a des Kreditwesengesetzes (KWG) in der am 31. Dezember 2013 gültigen Fassung bzw. des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Mehrere Posten betreffende AngabenVermögensgegenstände und Schulden in fremder WährungAuf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 5.157 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 4.991 TEUR. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHPosten 1: EventualverbindlichkeitenHinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine Erkenntnisse und Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Rückgriffsforderungen. Posten 2: Andere VerpflichtungenWir gehen derzeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine ausfallgefährdeten Kredite enthalten. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGPosten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und VermittlungDie wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate, Leasingverträge, Kredite). Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den am 18. Juni 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. AusschüttungssperreAm Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 252 TEUR. Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, da in Vorjahren bereits in diesem Zusammenhang 1.611 TEUR der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden. Beeinflussung des Jahresergebnisses durch steuerrechtliche VorschriftenDie Sparkasse Dillingen-Nördlingen fällt aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des § 1 MiStG nicht in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung. SONSTIGE ANGABENDerivative FinanzinstrumenteDie Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente:
Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte werden für bestimmte Währungen (Standarduniversum) aus den Barwerten der gegenläufigen Zahlungsströme (Fremdwährung und in Euro) ermittelt. Dabei wird für die bestimmten Währungen die jeweils währungsspezifische Diskontierungskurven herangezogen. Für alle weiteren Währungen wird die USD-Diskontierungskurve herangezogen. Die Umrechnung erfolgt anhand der zuletzt verfügbaren Währungs-Spotkurse. Die Marktdaten werden von Refinitiv bezogen. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen VerpflichtungenSparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Dillingen-Nördlingen Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK). Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz 7,75 % (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4 %) der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 12.654 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 979 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 19.825 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde. Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Gesamtbezüge des Vorstands und des VerwaltungsratsDen Mitgliedern des Vorstands wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 753 TEUR gewährt. An die Mitglieder des Verwaltungsrats wurden vor Abzug kommunalrechtlich notwendiger Abführungen an die jeweiligen Trägerkommunen Gesamtbezüge in Höhe von 210 TEUR vergütet. Pensionsrückstellungen und -Zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneFür die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind zum 31. Dezember 2023 10.070 TEUR zurückgestellt. Die laufenden Bezüge für diesen Personenkreis betrugen im Geschäftsjahr 734 TEUR. Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratDie Sparkasse hatte zum 31. Dezember 2023 keine Kredite an den Vorstand und Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 1.875 TEUR gewährt. Honorare für den AbschlussprüferDie Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 180 TEUR an. Die Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 30 TEUR und entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz. Von dem im Vorjahr im Anhang ausgewiesenem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen wurden im laufenden Geschäftsjahr 2 TEUR als Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im GuV-Posten 8. Sonstige betriebliche Erträge vereinnahmt. Verwaltungsrat und VorstandVerwaltungsrat
Vorstand
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen KapitalgesellschaftenDer stv. Vorstandsvorsitzende, Herr Wolfgang Winter, ist Mitglied im Aufsichtsrat nachfolgender Aktiengesellschaften: Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft. Mitarbeiter / -innen
Dillingen a. d. Donau, den 25. März 2024 Sparkasse Dillingen-Nördlingen Vorstand Martin Jenewein, Vorsitzender Wolfgang Winter, Stellv. Vorsitzender
Dillingen a. d. Donau, den 19. April 2024 Sparkasse Dillingen-Nördlingen Vorsitzender des Verwaltungsrats Markus Müller, Landrat des Landkreises Dillingen a. d. Donau Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Dillingen-Nördlingen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Dillingen-Nördlingen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Dillingen-Nördlingen definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 51.828 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 211. Der Gewinn vor Steuern beträgt 6.260 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 4.124 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Dillingen-Nördlingen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. LageberichtPräambelAufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen an die neuen Anforderungen für die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Risikobericht zulässigerweise durchbrochen. 1. Grundlagen der Sparkasse und GeschäftsmodellDie Sparkasse Dillingen-Nördlingen (nachfolgend "Sparkasse" genannt) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dillingen a. d. Donau. Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Dillingen-Nördlingen. Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes sind die Landkreise Dillingen und Donau-Ries, die Großen Kreisstädte Dillingen und Nördlingen sowie die Städte Lauingen, Gundelfingen, Höchstädt und Wertingen. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus zwei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Die Sparkasse ist Mitglied des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbands Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31. Dezember 2023 werden Kompetenz-Center im Bereich Firmenkunden, Baufinanzierung, Vermögensanlagen, Versicherungen und Immobilien betrieben. Insgesamt ist die Sparkasse im Geschäftsgebiet mit 25 Geschäftsstellen präsent, davon 12 Beratungs- und 13 SB-Geschäftsstellen. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDas Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV). In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 % (Quelle: DSGV). Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV). Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV). Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter allen Bundesländern. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle: DSGV). 2.2 Regionale WirtschaftsentwicklungAnhaltend hohe Inflationsraten, eine geringe Inlandsnachfrage, ein schwächelnder Außenhandel, überbordende Bürokratie sowie ein anhaltender Arbeits- und Fachkräftemangel -vielfältige Probleme hemmen die Wirtschaft in Bayerisch-Schwaben lt. der IHK-Konjunkturumfrage vom Herbst 2023 zunehmend. Infolgedessen sinkt der IHK-Konjunkturindex, der sowohl die aktuelle Lage als auch die Erwartungen der Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistung widerspiegelt, deutlich. Er liegt somit unter dem zehnjährigen Durchschnitt sowie unter der "Wachstumsschwelle" von 100 Punkten. Die seit drei Jahren vorherrschenden Unsicherheiten und die damit verbundene sehr volatile Konjunkturentwicklung bleiben somit bestehen, die nachhaltige wirtschaftliche Erholung bleibt weiter aus. In Schwaben bewerten nur rund 36 % aller Befragten Unternehmen ihre aktuelle Geschäftslage als gut (Vergleich Vorjahr: 41 %). Insgesamt 18 % berichten von einer schlechten Geschäftslage (Vergleich Vorjahr: 15 %). Die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen sind aus Sicht der bayerisch-schwäbischen Wirtschaft mit 62 % gegenwärtig die größte Herausforderung. Dazu zählt beispielsweise die überbordende Bürokratie. Es folgen die im internationalen Vergleich hohen Energiepreise (61 %) sowie die schwache Inlandsnachfrage (58 %). Der Arbeits- und Fachkräftemangel mit 56 % wird somit derzeit von den akuten Herausforderungen überdeckt. Er bleibt jedoch eines der größten strukturellen Probleme. Dies zeigt, dass die regionale Wirtschaft derzeit von vielen Problemen gleichzeitig gehemmt wird. Die regionalen Unternehmen blicken pessimistisch auf die kommenden Monate. Lediglich 13 % erwarten eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in diesem Zeitraum, 34 % eine Verschlechterung. Dieser Pessimismus aufgrund der anhaltenden Unsicherheiten sowie der vielfältigen Herausforderungen führt zu rückläufigen Investitionsabsichten im Inland. Lediglich 22 % möchten diese steigern, 24 % möchten sie reduzieren, 14 % keine Investitionen im Inland tätigen. Diese wären jedoch notwendig, um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu sichern (Quelle: IHK Schwaben). Die Arbeitslosenquote betrug im Dezember 2023 im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsagentur Donauwörth 2,5 % (Vorjahr 2,2 %) und liegt deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt (Quelle: Statistik der Arbeitsagentur). 2.3 Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:
2.4 GeschäftsverlaufIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen und bei den Kundeneinlagen ein leichtes Wachstum erwartet wird. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich erfüllt. BilanzsummeDie Bilanzsumme reduzierte sich im Jahr 2023 auf 2.123.493 TEUR. Der Rückgang von 41.925 TEUR oder 1,9 % im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die starke Reduktion der befristeten Forderungen an Kreditinstitute auf der Aktiva und Rückzahlung von gezielten langfristigen Refinanzierungsgeschäften der Deutschen Bundesbank über 90.000 TEUR, enthalten in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf der Passiva, zurückzuführen. Gleichermaßen ist ein Rückgang des Geschäftsvolumens um 113.288 TEUR oder 4,7 % auf 2.307.374 TEUR zu verzeichnen. AktivgeschäftDie Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB liegen mit 1.387.430 TEUR um 33.590 TEUR (+ 2,5 %) über dem Vorjahresniveau und im Rahmen der Erwartung aus der Vorjahresprognose. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf Auszahlungen hoher offener Zusagen bei Wohnungsbaukrediten zurückzuführen. Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse sanken um 66.058 TEUR auf 639.573 TEUR (- 9,4 %), was hauptsächlich mit einem deutlichen Rückgang der kurzfristigen Forderungen gegenüber der Deutschen Bundesbank begründet ist. Die Sachanlagen haben sich um 2.469 TEUR auf 14.241 TEUR (+ 21,0 %) erhöht. Ursächlich sind Neubauten von Immobilien zur Vermietung. PassivgeschäftBei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein Rückgang um 78.136 TEUR auf 193.066 TEUR (- 28,8 %) zu verzeichnen, was in der Rückzahlung gezielter langfristiger Refinanzierungsgeschäfte an die Deutschen Bundesbank begründet ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen mit 23.882 TEUR auf 1.671.477 TEUR (+ 1,4 %) einen Anstieg entsprechend der Prognose aus dem Vorjahr auf. Während die Spareinlagen mit 276.360 TEUR um 42.033 TEUR (- 13,2 %) unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 1.395.117 TEUR eine Steigerung von 65.915 TEUR oder + 5,0 % auf. Diese Entwicklung beruht auf den überdurchschnittlich verzinsten Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Erhöhung um 188.822 TEUR bzw. 139,5 % auf 324.164 TEUR). DienstleistungenDie Sparten des Dienstleitungs- und Verbundgeschäftes haben sich unterschiedlich entwickelt. Die Entwicklung im Wertpapier- und Bauspargeschäft war positiv. Im Versicherungs- und Immobilienvermittlungsgeschäft verlief die Entwicklung dagegen rückläufig. 2.5 VermögenslageIn der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt: AKTIVA
(Differenzen zu den Summenwerten können sich durch Rundungen ergeben) Im Prognoseberichts des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie trotz der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte wegen der veränderten Zinslage mit deutlich höheren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage wurden übertroffen. In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem Vorjahr mit Ausnahme der bereits genannten deutlichen Reduktionen der Forderungen und der Verbindlichkeiten geg. Kreditinstituten keine bedeutsamen Veränderungen. Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird die Sicherheitsrücklage (inkl. Kapitalrücklage) 116.050 TEUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 1,8 % gegenüber dem Vorjahr. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Zum Bilanzstichtag liegt die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 14,74 % (Vorjahr: 15,27 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 8,00 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. 2.6 FinanzlageIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt und die Zahlungsbereitschaft jederzeit gewährleisten wird. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft dienen kurz- und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäftes enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt mindestens drei volle Jahre. Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Bayerischen Landesbank und bei anderen Kreditinstituten wurden dispositionsbedingt in unterschiedlichem Umfang genutzt. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde Gebrauch gemacht. Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 209 % deutlich über dem Mindestwert von 100 %. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 118 %. Ebenso war die Survival Period des Risikoszenarios und der Stressszenarien im gesamten Geschäftsjahr größer als 6 Monate. 2.7 ErtragslageZur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:
(Differenzen zu den Summenwerten können sich durch Rundungen ergeben)
1) einschließlich der Veränderungen
der Vorsorgereserven gemäß § 340f/g HGB.
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass trotz der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit einem deutlich über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einer deutlich verbesserten Cost-Income-Ratio gerechnet wird. Zudem prognostizierte die Sparkasse ein deutlich über dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage wurden übertroffen. Der Zinsüberschuss-einschließlich laufender Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen - ist nach wie vor die bedeutendste Ertragsquelle der Sparkasse. Entgegen den Vorjahren verzeichnete dieser einen deutlichen Anstieg (+ 25,2 %). Ursächlich hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf das Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen haben. Der Provisionsüberschuss lag - wie in der Vorjahresprognose erwartet - im Jahr 2023 über dem Ergebnis des Jahres 2022 (+ 5,3 %). Ursächlich waren steigende Erlöse aus dem Wertpapier- und Bauspargeschäft sowie im Gebühren- und Kartengeschäft. Der Gesamtaufwand lag über dem Vorjahreswert (+ 5,5 %) aber günstiger als im Vorjahr prognostiziert, die Personalaufwendungen sind deutlich gestiegen. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Gehälter infolge von Tariferhöhungen zurückzuführen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen lagen um 3,3 % über dem Vorjahr. Maßgeblich bedingt war dieser Anstieg durch Mehrausgaben für Pflichtbeiträge, IT und Werbeaufwand. Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 20.782 TEUR deutlich über dem Vorjahreswert von 14.650 TEUR und damit über der Vorjahresprognose. Bezogen auf die Durchschnittsbilanzsumme (DBS) erhöhte sich das Betriebsergebnis vor Bewertung von 0,65 % auf 0,97% der DBS. Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 59,25 % (Vorjahr 66,18 %) und bewegt sich damit oberhalb der Vorjahreserwartung. Das Bewertungsergebnis fiel mit einem negativen Saldo von 13.976 TEUR um 2.230 TEUR ungünstiger aus als im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür waren maßgeblich Wertberichtigungen im Kreditgeschäft sowie auf eigene Immobilien. Außerdem wird eine Zuführung zu den Vorsorgereserven vorgenommen. Teilweise kompensierend wirkten Zuschreibungen bei Wertpapieren und Beteiligungen. Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,32 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,19 % der DBS wie erwartet über dem Vorjahreswert. Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich um 572 TEUR auf einen negativen Saldo von 609 TEUR. Die Verschlechterung resultiert im Wesentlichen aus dem Wegfall der aperiodischen Erträge des Vorjahres. Mit 2.073 TEUR weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr einen um 1.311 TEUR höheren Jahresüberschuss aus. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,10 %. 2.8 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der SparkasseDie Sparkasse kann in Anbetracht der Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf ein positives Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung und die Vermögens- und Finanzlage als gut beurteilt werden. Die Ertragslage hat sich gut entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt. 3. Risikobericht3.1 RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2027 können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Der Berichtsinhalt umfasst neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. 3.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken3.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Adressenrisiko im KundenqeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avalen (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichend oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 53,4 % der zum Jahresende bewilligten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 43,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen, sowie 3,1 % an öffentliche Haushalte. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 18,0% die Ausleihungen an das Segment "Grundstücks- und Wohnungswesen sowie mit 13,1 % das verarbeitende Gewerbe. Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten. Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
(Differenzen zu den Summenwerten können sich durch Rundungen ergeben) Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 322.907 TEUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (177.758 TEUR), der Spezialfonds A-SDN (68.316 TEUR) sowie Immobilien-Spezialfonds (76.833 TEUR). Die Daten stammen aus einem internen Steuerungssystem und sind nicht vollständig mit den Aktivposten 3, 5 und 6 abstimmbar. Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung für den Anleihebestand (inkl. Durchschau der Spezialfonds):
Eine Risiko-Konzentration besteht hinsichtlich der Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen, die jedoch den Sicherungseinrichtungen der Sparkassenorganisation angehört. . 3.2.2 MarktpreisrisikoZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag werden in der Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive als nicht wesentlich eingestuft. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
3.2.3 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden sind nicht wesentlich. 3.2.4 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. 3.2.5 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 3.2.6 Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -Controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 74,4 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. 4. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenDie folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein Seitwärts-Szenario unterstellt. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. 4.1 RahmenbedingungenIm Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden (Quelle: DSGV). Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische. Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw). Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales). 4.2 Chancen und RisikenAls Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren. Darüber hinaus sehen wir das Risiko, dass sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb verstärkt und weitere Zinsanstiege als Folge der Zinspolitik der EZB nicht auszuschließen sind. Dies würde zu einem Anstieg unseres Zinsaufwands führen. Diverse geopolitische Spannungen und eine sich weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sehen wir vor allem in einer schnelleren Erholung des wirtschaftlichen Umfelds und in einem verstärkten energetischen Sanierungsbedarf bei Bestandsimmobilien, der die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsertrags führen. Darüber hinaus kann unser umfassender Beratungsansatz positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge liefern. Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir gleichermaßen im bilanzwirksamen Geschäft als auch im Bereich der Provisionserträge nutzen. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden. 4.3 Geschäftsentwicklung der SparkasseAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir beim Kundenkreditvolumen mit einem in Summe unveränderten Bestand. Gleichzeitig wollen wir den Bestand an Schuldscheindarlehen unverändert halten. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung gehen wir bei den Kundeneinlagen von einem leichten Anstieg aus. Dies ist insbesondere auf die prognostizierte Entwicklung bei privaten Anlegern zurückzuführen. Insgesamt erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft und unter Berücksichtigung weiterer fälliger institutioneller Refinanzierungsgeschäfte für das Jahr 2024 eine nahezu unveränderte Bilanzsumme. Im Dienstleistungsgeschäft erwarten wir durch geplante Steigerungen im Wertpapier- und Vermittlungsgeschäft einen positiven Verlauf. 4.4 VermögenslageTrotz der weiterhin hohen Inflation und des sehr geringen Wirtschaftswachstums rechnen wir mit nahezu auf dem Vorjahresniveau liegenden Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund unserer angemessenen Eigenmittelbasis gehen wir davon aus, dass die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024 jederzeit eingehalten werden können. 4.5 FinanzlageNach unserer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung verfügen wir auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität. Darüber hinaus ist auch die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio -NSFR) können wir auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period der Stressszenarien über dem definierten Schwellwert liegen. 4.6 ErtragslageVor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und des sehr geringen Wirtschaftswachstums rechnen wir mit einem leicht über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung. Ursächlich ist ein weiterer Anstieg der Zinsspanne sowie ein steigender Provisionsüberschuss, die in Summe oberhalb des deutlich steigenden Verwaltungsaufwands liegen. Wir gehen von einem leichten Anstieg der Cost-Income-Ratio aus. Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2024 rechnen wir mit Belastungen in der Größenordnung des Jahres 2023. Damit gehen wir von einem leicht über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus. Das Jahresergebnis prognostizieren wir wegen des kalkulierten höheren Steueraufwands unter dem Vorjahresniveau. 4.7 GesamtaussageBei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnen wir vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des Bewertungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 mit einer leicht negativen Entwicklung der Ertragslage. Wir beurteilen unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt leicht negativer als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Dillingen a. d. Donau, den 25. März 2024 Sparkasse Dillingen-Nördlingen Vorstand Martin Jenewein, Vorsitzender Wolfgang Winter, Stellv. Vorsitzender
Dillingen a. d. Donau, den 19. April 2024 Sparkasse Dillingen-Nördlingen Vorsitzender des Verwaltungsrats Markus Müller, Landrat des Landkreises Dillingen a. d. Donau Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Dillingen-Nördlingen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Dillingen-Nördlingen, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen KreditgeschäftZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Das Risiko für den AbschlussDie Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Unsere Vorgehensweise in der PrüfungIm Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt. Unsere SchlussfolgerungenAuf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO: Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:
Verantwortliche WirtschaftsprüferDer verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Jürgen Röthemeyer.
München, den 24. Mai 2024 Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern signiert | CHRISTINE SCHMIDT | 24.05.2024, Wirtschaftsprüferin signiert | Jürgen Röthemeyer | 24.05.2024, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES VERWALTUNGSRATESDer Verwaltungsrat der Sparkasse Dillingen-Nördlingen wurde vom Vorstand während des Berichtsjahres über die Lage und die Geschäftsentwicklung im Jahr 2023 unterrichtet Entsprechend den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vorschriften hat der Verwaltungsrat die Geschäftsführung des Vorstandes überwacht sowie über die ihm vorgelegten zustimmungsbedürftigen Vorgänge entschieden. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für 2023 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für 2023 gebilligt. Nach Prüfung und Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern erfolgte die Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2023 am 18. Juni 2024. Auf Vorschlag des Vorstandes beschloss der Verwaltungsrat, keine Ausschüttung an die Träger gemäß § 21 Abs. 3 SpkO vorzunehmen und den Bilanzgewinn des Jahres 2023 in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Dillingen a. d. Donau, den 18. Juni 2024 Markus Müller, Vorsitzender des Verwaltungsrates |
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