SARAD
GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
189.899,00 |
207.801,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
55,00 |
451,00 |
| II.
Sachanlagen |
189.844,00 |
207.350,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
423.478,31 |
462.975,21 |
| I.
Vorräte |
283.128,40 |
243.846,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
107.175,82 |
156.758,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.174,09 |
62.370,60 |
| Aktiva |
613.377,31 |
670.776,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
168.974,78 |
147.340,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.150,00 |
51.150,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
152.789,00 |
152.789,00 |
| III.
Verlustvortrag |
56.598,23 |
88.115,03 |
| IV.
Jahresüberschuss |
21.634,01 |
31.516,80 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
15.833,00 |
17.833,00 |
| C.
Rückstellungen |
63.900,00 |
62.800,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
364.669,53 |
442.802,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
256.098,11 |
289.945,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
108.571,42 |
152.857,14 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
34.083,66 |
56.698,92 |
| Summe
Passiva |
613.377,31 |
670.776,21 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist unter der Firmierung SARAD GmbH
mit Sitz in Dresden beim Amtsgericht Dresden unter der
Registernummer HRB 8207 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2023 ist nach den
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
unter Beachtung der Vorschriften des GmbHG
und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Die Gesellschaft macht von den Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften bei der
Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung keinen, bei der Aufstellung des
Anhangs teilweise Gebrauch.
Für Zwecke der Offenlegung werden die
Erleichterungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in
Anspruch genommen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 3 Jahren vermindert.
2.2
Sachanlagen
Gebäude und bauliche Anlagen
Die Gebäude sind in Höhe der
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten nach Abzug von linearen
Abschreibungen angesetzt. Als betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer werden 25 Jahre angenommen.
Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen
und Betriebs- und Geschäftsausstattung
Die Vermögensgegenstände sind mit
Anschaffungskosten abzüglich linearer
Abschreibungen unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
bewertet.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände,
deren Anschaffungskosten im Einzelfall EUR 800,00
nicht übersteigen, werden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang
wird unterstellt.
2.3
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt zu Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw.
zu niedrigeren beizulegenden Werten.
Die fertigen Erzeugnisse sind mit Herstellungskosten
bzw. niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten neben den
direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch
angemessene Teile der Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie des fertigungsbedingten
Werteverzehrs des Anlagevermögens.
2.4
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalbetrag
angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos ist eine pauschale Wertberichtigung in
Höhe von 1,0 % der Nettoforderungen aus
Lieferungen und Leistungen gebildet.
2.5
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert.
2.6
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Zuschüsse zur Finanzierung des
Sachanlagevermögens werden als Sonderposten
auf der Passsivseite der Bilanz ausgewiesen. Der
Sonderposten berücksichtigt den Teil der
Anschaffungskosten der mit
Fördermitteln angeschafften Anlagegegenstände,
der sich bis zum
Bilanzstichtag nicht erfolgswirksam ausgewirkt hat.
Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt
gemäß den zu Grunde liegenden
Nutzungsdauern.
Der Ausweis erfolgt gemäß § 265 Abs.
5 HGB.
2.7
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind für
erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages.
2.8
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
in Höhe von insgesamt EUR 21.428,54
(Vj. EUR 35.714,26) enthalten.
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 70.000,00 (Vj.
EUR 100.000,00) sind durch Verpfändung von
Bankguthaben besichert.
4.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 16
Mitarbeiter beschäftigt.
Dresden, 6. Februar 2025
gez.
Maria Teresa Celis Hernandez Streil,
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.02.2025
festgestellt.
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