Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 200064
Eingetragen
5.10.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Die Ausübung des Elektro-Handwerks, sowie der Handel mit Elektroartikeln aller Art sowie die Vermietung von Elektroartikeln aller Art. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Johannes Espel
seit 22.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Johannes Espel
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Johannes Espel
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Joh. Espel GmbH

Wallenhorst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 79.737,00 100.078,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 79.735,00 100.076,00
B. Umlaufvermögen 591.791,17 548.025,93
I. Vorräte 315.563,24 372.209,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 273.312,28 175.459,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.915,65 357,27
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.567,17 2.278,00
Summe Aktiva 676.095,34 650.381,93

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 301.919,75 222.724,66
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 197.724,66 186.120,57
III. Jahresüberschuss 79.195,09 11.604,09
B. Rückstellungen 48.182,97 39.770,00
C. Verbindlichkeiten 325.992,62 387.887,27
Summe Passiva 676.095,34 650.381,93

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 - 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Joh. Espel GmbH ("Gesellschaft") hat ihren Sitz in 49134 Wallenhorst und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Osnabrück unter HRB 200064 eingetragen.

Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Erforderliche Angaben, die entweder in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt werden können, sind wahlweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt.

Der Anhang enthält Pflichtangaben der §§284,285HGB sowie sonstige nach HGB erforderlichen Angaben und Erläuterungen, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,274a, 276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird..

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bilanziert.

Rückstellungen werden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

C. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Vorräte werden, sofern erforderlich, gemäß § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die in Arbeit befindlichen Aufträge werden zu den Material- und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten bewertet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Der Rechnungsabgrenzungsposten wird für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ausweis erfolgt mit dem Nennwert.

Das Gesellschaftskapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sämtliche Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit oder Restlaufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Erhaltene Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

D. Angaben zur Bilanz

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die folgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
EUR
Ausleihungen 48.068,49
Forderungen 0,00
Verbindlichkeiten 0,00

Restlaufzeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 319.741,24 (Vorjahr: EUR 387.887,27).

Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 6 Arbeitnehmer beschäftigt.

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Entwicklung Euro
Stand 01.01. 44.112,13
Rückzahlungen im Berichtsjahr 0,00
Neuvergaben im Berichtsjahr 3.956,36
= Stand 31.12. 48.068,49
Kreditkonditionen Zinsatz 1 %; Laufzeit 1 Jahr

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

Joh. Espel GmbH, Wallenhorst

Wallenhorst, den 26.05.2025

Johannes Espel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.5.2025.

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