Beteiligungsgesellschaften
Werbe Rupprecht GmbH
Güterbahnhofstraße 5, 01705 Freital, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Rupprecht seit 16.4.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 65.00% | |
| 35.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Werbe Rupprecht GmbHFreitalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1 HGB) 1. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251 HGB) a) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. b) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. c) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. d) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. e) Für Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten angesetzt. f) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. g) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. h) Unter der Bilanz sind keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten enthalten. 2. Bewertungsvorschriften a) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. b) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. c) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. d) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) erfolgen linear. Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Abschreibungen auf die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden vorgenommen. Die Forderungen wurden um die Wertberichtigung gekürzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. e) Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Sonstige Angaben Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert sind, sind keine gegeben. Verbindlichkeiten von einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre sind vorhanden. Gewinnverwendung Der Gewinn wird vorgetragen. |
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